Hallo,
folgende Situation:
Ein Kaufinteressent meldet sich auf eine Anzeige eines Verkäufers im Internet (kleinanzeigen.ebay) telefonisch (eine Dritte Person ruft den Verkäufer im Auftrag des Interessenten an) und es wird am Telefon ein Kaufvertrag zu einem bestimmten Preis abgeschlossen.
Der Käufer macht sich auf den Weg, merkt, dass er nicht rechtzeitig zum Termin erscheinen kann und ruft von unterwegs den Verkäufer an und meldet, dass er erst eine Stunde später da sein kann.
Der Verkäufer ist verärgert und sagt, der Käufer soll (trotz dass er die Hälfte der Strecke schon hinter sich hat), wieder nach Hause fahren, sie würde sich melden. Das sind schon ca. 60-70 km Fahrt, die der Käufer hinter sich hat.
Der Verkäufer meint aber, nicht mehr an den Käufer "verkaufen" zu wollen, da er wohl ein besseres Angebot hat und die Anzeige verschwindet auch kurz danach aus dem Internet. Der Käufer droht mit Schadensersatz und bittet um einen Abholtermin innerhalb einer bestimmten Frist. Der Verkäufer meldet sich danach nicht mehr.
Was meint ihr dazu?
Hätte der Verkäufer denn, den sich in Annahmeverzug befindenden Käufer nicht mit einer Fristsetzung zur Abholung und mit Ankündigung, ansonsten vom Vertrag zurück zu treten, in Verzug bringen müssen, bevor er die Ware anderweitig verkauft? Oder meint ihr er hat richtig gehandelt, weil der Käufer nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin erschienen ist bzw. erscheinen konnte?
Kann der Käufer nach Ablauf der gesetzten Frist (wegen neuem Abholtermin) einen Deckungskauf vornehmen? Wenn es keine gleichwertigen Gebrauchtgeräte in seiner Umgebung bzw. im Internet mit Versandmöglichkeit gibt, kann er sich ein neues Gerät holen, wenn der Artikel zu einem bestimmten Tag benötigt wird und die Differenz für das Neugerät als Schadensersatz vom Verkäufer zurück verlangen? Preislich liegt ein Gebrauchtgerät mit Versandkosten und ein Neugerät vom Laden bei fast derselben Höhe.
Merci
folgende Situation:
Ein Kaufinteressent meldet sich auf eine Anzeige eines Verkäufers im Internet (kleinanzeigen.ebay) telefonisch (eine Dritte Person ruft den Verkäufer im Auftrag des Interessenten an) und es wird am Telefon ein Kaufvertrag zu einem bestimmten Preis abgeschlossen.
Der Käufer macht sich auf den Weg, merkt, dass er nicht rechtzeitig zum Termin erscheinen kann und ruft von unterwegs den Verkäufer an und meldet, dass er erst eine Stunde später da sein kann.
Der Verkäufer ist verärgert und sagt, der Käufer soll (trotz dass er die Hälfte der Strecke schon hinter sich hat), wieder nach Hause fahren, sie würde sich melden. Das sind schon ca. 60-70 km Fahrt, die der Käufer hinter sich hat.
Der Verkäufer meint aber, nicht mehr an den Käufer "verkaufen" zu wollen, da er wohl ein besseres Angebot hat und die Anzeige verschwindet auch kurz danach aus dem Internet. Der Käufer droht mit Schadensersatz und bittet um einen Abholtermin innerhalb einer bestimmten Frist. Der Verkäufer meldet sich danach nicht mehr.
Was meint ihr dazu?
Hätte der Verkäufer denn, den sich in Annahmeverzug befindenden Käufer nicht mit einer Fristsetzung zur Abholung und mit Ankündigung, ansonsten vom Vertrag zurück zu treten, in Verzug bringen müssen, bevor er die Ware anderweitig verkauft? Oder meint ihr er hat richtig gehandelt, weil der Käufer nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin erschienen ist bzw. erscheinen konnte?
Kann der Käufer nach Ablauf der gesetzten Frist (wegen neuem Abholtermin) einen Deckungskauf vornehmen? Wenn es keine gleichwertigen Gebrauchtgeräte in seiner Umgebung bzw. im Internet mit Versandmöglichkeit gibt, kann er sich ein neues Gerät holen, wenn der Artikel zu einem bestimmten Tag benötigt wird und die Differenz für das Neugerät als Schadensersatz vom Verkäufer zurück verlangen? Preislich liegt ein Gebrauchtgerät mit Versandkosten und ein Neugerät vom Laden bei fast derselben Höhe.
Merci
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sun-shadow ()