talidoo.com - Diskussion der Kunden

    • olli_K schrieb:

      Lettland.... was kostet denn da ein einschreiben?!... ;) ich frag das mal morgen bei der Post nach, ansonsten nur per Post :D

      Brief 0,75 Euro
      Einschreiben 2,80 Euro
      Einschreiben Rückschein 4,60 Euro
      Einschreiben Eigenhändig+Rückschein: 6,40 Euro

      Der Unterschied liegt allein im Grundporto für den Brief. National 55 Cent, nach Lettland 75 Cent. Sind also gerade mal 20 Cent Differenz, egal welche Variante. Ausser dem Einwurfeinschreiben, das gibt es ins Ausland nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • So, frisch freigeschaltet für den Thread und direkt auch Neuigkeiten von der Talidoo-Front.

      Ich habe heute tatsächlich mein Geld wieder bekommen! :)
      Scheinbar hat das Mahnverfahren Wirkung gezeigt. Glaube kaum das meine Anzeige schon angekommen ist, geschweige denn eine plötzlich Einsicht durch meine Briefe und Mails kam.

      Auf den Mahnkosten bleibe ich aber wahrscheinlich sitzen. Die wurden mir nicht mit überwiesen, trotz entsprechendem Forderungsposten im Mahnbescheid.
      Gut, bei einem Betrag von über 300€ sind die 23€ Kosten noch zu verschmerzen. Wollte ich die auch noch haben, müsste ich noch über einen Gerichtsvollzieher gehen. Der würde mich bei dem Betrag wahrscheinlich auslachen.

      Kann Jedem nur empfehlen über das gerichtliche Mahnverfahren (online-mahnantrag.de/) zu gehen. Augenscheinlich hat es mir geholfen. Drück euch die Daumen!

      Bleib aber auf jeden Fall dabei um mir anzuschauen wie es vorran geht und was aus Talidoo so wird.
    • Ja müssten sie. Aber auf der anderen Seite, bin ich sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Zumindest so zufrieden wie man überhaupt sein kann.
      Die 23€ kann ich verschmerzen weil sie eben nicht an Talidoo gehen, sondern an das Amtsgericht.
      Das ist eine Prinzipsache. Das Geld mit dem sich Talidoo bereichern wollte, habe ich wieder.

      Klar kann man jetzt noch den entstandenen Kosten hinterherjagen, vielleicht sollte man das auch. Aber mein Ziel habe ich erreicht. Mit der Anzeige habe ich vielleicht auch noch Anderen geholfen und damit ist die Sache, zumindest aus Geldsicht, für mich abgehakt.
    • Also ich habe gestern per Email eine Info bekommen. "Neuer Status: Erstattung des Kaufpreises".

      Ich bin so gespannt, achja um euch die Freude zu bereiten, auch nach Riga habe ich ein Einschreiben+Rückschein+Eigenhändig gesendet sobald ich die Rückscheine bekomme gibts wietere Infos ;)
    • @Olli_K

      Mit dem Einschreiben nach Riga finde ich SUUUUUUPER! Danke dafür, da bin ich mal gespannt....
      Das ist sehr gut angelegtes Geld für den Comedy-Bereich 8o

      @Grumpy
      Ich denke, mit der Anzeige hast Du vor allem auch der Staatsanwaltschaft in Wesel geholfen und den Mahngebühren würde ich warscheinlich auch nicht hinterherlaufen (kostet ja auch irgendwie Zeit...)

      Aber vielleicht denkst Du auch über eine "nette" Bewertung für Talidoo bei Shopauskunft.de nach.
      Damit kannst Du den Laden so richtig ärgern!
    • TALIDOO immer noch im Geschäft

      Ja, leider habe ich talidoo erst in nachherein gegoogelt und bin dafür erst einmal meine Mäuse los.
      Am 10.08.2011 habe ich einen Fernseher bestellt und mit Vorkasse gezahlt um Ihn noch vor Antritt eines Kurzurlaubs zu erhalten.
      Den Fernseher habe ich heute noch nicht und eine Kontaktaufnahme war nicht möglich und wohl auch nicht gewollt
      seitens talidoo. Am 15.09.2011 habe ich Anzeige erstattet bei der Kreispolizeibehörde Warendorf, Az.: 711000-032182-11/5
      Das nennt sich dann: Anzeige wegen Warenkreditbetrugs !!!!

      Der gleiche Fernseher wird immer noch angeboten mit einer Lieferzeit von einer Woche.
      Ganz schön dreist, oder ?
    • Einschreiben...

      Morgen zusammen,

      mittlerweile kümmert sich mein Anwalt um die Sache, da liegen mir derzeit noch keine neuen Infos vor.

      Der Rückschein aus Riga ist angenommen+Unterschrieben worden. Der Rückschein aus Köln/Vlyhn ebenfalls. Abgelehnt wurde das Einschreiben in Paderborn mehrmals mit Empfänger nicht bekannt... Muss ich doch mal dort vorbeifahren.
      Wer gerne die Einschreiben sehen will, der kann sich gerne bei mir melden.

      Gibt es sonst noch neues von anderen Geschädigten?

      [Edit]

      Wie kommt es das der Thread geschlossen wurde und welche Beweggründe vll auch Rechtlicher Art gibt es das dieser wieder offen ist?! Hat jmd. eine positiv rechtliche Grundlage für diese Berichtserstattung gesorg?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von olli_K ()

    • Warum wir uns damals dazu entschlossen haben, den Thread verschwinden zu lassen, hat viele Gründe gehabt. Genau so viele, die uns nun dazu bewegt haben, ihn wieder für die Betroffenen zu öffnen.

      Auf welche Gründe es im einzelnen waren, möchte ich jetzt nicht eingehen. Dafür ist es noch zu früh. Je nachdem wie sich das Ganze um Talidoo herum noch entwickeln wird, werden wir evtl. später mehr zu den Gründen sagen. Ich kann immo nur soviel sagen, das es eigentlich keinem, der sich weiterhin mit dem Thema beschäftigt hat, entgangen sein kann, was im Hintergrund alles passiert ist.

      Admin hat im Ersatz-Thread u.a. auch folgendes dazu geschrieben:

      Nachdem ein erster Versuch, die Diskussion der talidoo-Kunden mit Hilfe einer renommierten Kölner Kanzlei beseitigen zu lassen, keinerlei Erfolg hervorbrachte, unternimmt man nun bei talidoo mit einer neu damit beauftragten, ebenfalls renommierten Kanzlei den zweiten Anlauf.


      Hier geht es jetzt ganz einfach nur darum, das wir hier den Betroffenen wieder die Möglichkeit bieten wollen, sich untereinander auszutauschen.

      Nur bitten wir dabei um zwei Sachen!

      1. Bitte bleibt in euren Beiträgen sachlich! Vorverurteilungen wie, das sind Betrüger usw., sind hier absolut fehl am Platze! Das z.B. muss erst ein Richter durch ein entsprechendes Urteil feststellen.

      und 2. Alles was hier geschrieben wird, muss auch hier bleiben! Es darf nichts davon in die Öffentlichkeit getragen werden!

      Damit aber jetzt genug und zurück zum Eigentlichen!

      Mir wurden in der Vergangenheit eine Vielzahl von Erfahrungsberichten zugesendet. Bei einigen könnte sich in der Zwischenzeit einiges getan haben. Ihr könnt jetzt hier entsprechend offen über eure Erfahrungen diskutieren.

      Besonders interessant dürfte das Verhalten von Talidoo in den letzten Wochen sein. Wie ich im öffentlichen Thread ja schon geschrieben habe, hat mir das Callcenter bestätigt, das Talidoo ihr "Geschäftsfeld" aufgegeban hat. Was auch immer das genau zu bedeuten hat, werden wir hoffentlich in kürze in Erfahrung bringen.

      Erschreckend finde ich die Anzahl der eingegangenen Bestellungen bei Talidoo. Der Bestellnummern zur Folge waren es bis mitte September deutlich über 30000 Bestellungen. Sollte es nun stimmen, das Talidoo das "Geschäftsfeld" aufgegeben hat, dann bleibt auch abzuwarten, was aus den ganzen Bestellungen geworden ist, bei denen die Kunden bereits per Vorkasse gezahlt haben, bis heute aber weder Ware noch eine Gutschrift erhalten haben.

      Nur mal um eine Hausnummer zu nennen. Im September gingen bei Talidoo rund 3000 Bestellungen ein. Rechnen mir durchschnittlich mal mit einem Auftragswert von 100,- EUR (tatsächlich dürfte der Durchschnitt aber deutlich höher sein). Wenn nun nur die Hälfte der Besteller per Vorkasse überwiesen haben, dann hat das rund 150.000,-EUR in die Kassen von Talidoo gespült! Wo ist das Geld?

      Heute Nachmittag habe ich eine Information erhalten, das einem Kunden vom Callcenter angeblich gesagt wurde, das die Geschäftsführerin von Talidoo verstorben sei. Nach meinem jetzigen Wissensstand ist das nicht der Fall.
    • In unserem öffentlich zugänglichen Talidoo-Thread hatten wir aus einem Beitrag auf der Homepage der Kanzelei Höcker zitiert:

      Online-Versandhändler Talidoo wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich
      gegen Rufmord im Internet. Einstweilige Verfügung gegen Google
      (blogger.com) erwirkt.




      Das Internet-Versandhandelsunternehmen für hochwertige Elektronikartikel
      Talidoo GmbH geht mit HÖCKER erfolgreich gegen Verleumdungen in
      Internetforen vor. Dort wird die falsche Tatsache verbreitet, bei der
      Talidoo GmbH handele es sich um ein Nachfolgeunternehmen/eine
      Rechtsnachfolgerin bzw. eine Neuauflage des Internet-Shops TecTrain24,
      gegen den wegen mutmaßlichen Betrugs ein Ermittlungsverfahren anhängig
      sein soll.



      (...)

      Dieser Beitrag wurde in der Zwischenzeit geändert:


      Online-Versandhändler (fehlt) wehrt sich mit HÖCKER
      erfolgreich gegen Rufmord im Internet. Einstweilige Verfügung gegen
      Google (blogger.com) erwirkt.



      Ein Internet-Versandhandelsunternehmen
      für hochwertige Elektronikartikel (fehlt) geht mit HÖCKER erfolgreich gegen
      Verleumdungen in Internetforen vor. Dort wird die falsche Tatsache
      verbreitet, bei der Mandantin handele es sich um ein
      Nachfolgeunternehmen/eine Rechtsnachfolgerin bzw. eine Neuauflage des
      Internet-Shops TecTrain24, gegen den wegen mutmaßlichen Betrugs ein
      Ermittlungsverfahren anhängig sein soll.

      Augenscheinlich distanziert sich die Kanzlei zwischenzeitlich.
    • Fast ein halbes Jahr später finde ich heute diesen Hinweis in der Pressemitteilung

      Bitte beachten Sie:



      Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer
      Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und
      erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten
      Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit
      vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung
      mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der
      Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und
      Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu
      Soll das etwa bedeuten, das man den Fehler mittlerweile eingesehen hat? Aber damit kein falscher Eindruck erweckt wird, könnte Herr Dr. Brennecke uns das doch mal genauer erklären.

      Im Fall Tectrain dürfte mittlerweile die Klageschrift raus sein. Geplanter Termin war Ende Januar.
    • Für alle Abonnenten hier, wiederhole ich hier nochmal meine Antwort aus dem Tectrain-Thread auf die Frage, ob es was neues gibt!

      Gesichertes Neues gibt es nicht von der "Truppe".

      Ungesichert: Es dürften langsam Gerichtstermine anberaumt sein. Wenn es nicht sogar schon welche gegeben hat. Es muss sich wohl etwas verzögert haben, das angeblich nun alles in einem Fall vor Gericht verhandelt werden soll. Also alle möglichen betrügerischen Aktivitäten von Tectrain, Aquee und der Talidoo GmbH mit allen dazugehörigen Verantwortlichen plus Hintermänner, sowie -so munkelt man - zusätzlich die mögliche Insolvenzverschleppung durch die Geschäftsführerin der Talidoo GmbH.

      Sollte sich das Bewahrheiten und werden die Angeklagten entsprechend verurteilt, dann kann man nur hoffen, das man die eingenommen Gelder noch findet. Ganz besonders was Talidoo betrifft. Denn da gibt es dann nichts mit der "beschränkten Gesellschaftshaftung"! Dort käme es dann zur Durchgriffshafftung. Sprich Ursel haftet mit ihrem Privatvermögen. Das alleine wird aber nicht viel bringen. Von ihrer mageren Rente wird sie vermutlich nichts bezahlen brauchen.
    • Da scheint sich wohl jemand zu freuen....

      Die Frage ist nur, worüber? Und wozu sich deswegen extra hier anmelden?

      Nix besseres zu tun in der voraussichtlich kurzen Zeit in Freiheit? :D
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Die Staatsanwaltschaft Duisburg führt gegen die Beschuldigte D. und die Beschuldigten F. und H. ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges in zahlreichen Fällen. Sie werden u.a. verdächtigt, gemeinschaftlich handelnd Kunden eines von ihnen betriebenen Unternehmens zur Zahlung des Kaufpreises für Elektroartikel und andere Waren veranlasst zu haben, ohne dabei tatsächlich bereit zur Lieferung der Waren gewesen zu sein. Es sollen in einer Vielzahl von Fällen Kunden nach ihren Bestellungen trotz erfolgter Zahlungen nicht beliefert worden sein. Ganz überwiegend sei diesen Kunden der gezahlte Kaufpreis nicht zurückerstattet worden.

      ...

      Dies gilt auch für die Art der Tatausführung. Zwar sind durch den Betrieb der Fa. Te. zahlreiche Kunden (nachdem bisherigen Stand der Ermittlungen mindestens 1.252 Kunden in einem Zeitraum von etwa 12 Monaten) geschädigt worden. Allerdings hat nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen auch eine Vielzahl von Kunden entweder die bestellte Ware erhalten oder zumindest den im Voraus geleisteten Kaufpreis erstattet bekommen, worin sich der vorliegende Sachverhalt von Fällen unterscheidet, bei denen ein Online-Shop in der ausschließlichen Absicht eingerichtet wird, um in kurzer Zeit möglichst viele Kaufpreis-Vorauszahlungen zu erlangen und diese als Gewinn zu vereinnahmen. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen ist im vorliegenden Fall auch nicht feststellbar, dass sich die Beschuldigte D. in so hohem Umfang persönlich bereichert hat, dass dies in der Gesamtschau mit allen anderen Umständen des Einzelfalls einen überdurchschnittlichen Unrechtsgehalt der Tatvorwürfe gegen sie begründen würde.

      Auch der lange Tatzeitraum von Dezember 2009 bis Dezember 2010 vermag eine andere Entscheidung nicht zu rechtfertigen, da 1.252 geschädigte Kunden, d.h. durchschnittlich etwa 100 pro Monat, für einen weltweit erreichbaren Online-Shop jedenfalls keinen überdurchschnittlichen Schweregrad der Tathandlungen im Zusammenhang mit der Eröffnung und dem Betrieb dieses Shops begründen.

      ...

      Die vorstehenden Erwägungen gelten auch für die als Anlasstaten in Betracht kommenden Tatvorwürfe gegen die Beschuldigte D. im Zusammenhang mit den Firmen Ae. GmbH i.G. und T. GmbH. Zwar kommt in der der Beschuldigten zur Last gelegten Fortsetzung von Betrugstaten unter den vorgenannten Firmen eine erhöhte kriminelle Energie zum Ausdruck. Allerdings überschreiten weder die jeweiligen Einzelschäden noch die Art der Tatausführung – auch unter Berücksichtigung der vorangegangenen Tathandlungen im Zusammenhang mit der Fa. Te. - aus den oben dargelegten Gründen einen überdurchschnittlichen Schweregrad der Taten. Dabei war auch zu berücksichtigen, dass jedenfalls die geschäftlichen Aktivitäten der von der Beschuldigten gegründeten Fa. Ae. GmbH i.G. zwischenzeitlich eingestellt worden sind. Hinzu kommt, dass der Mitbeschuldigte F., auf den die Internet-Domains angemeldet waren und der nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis für die technische Umsetzung der Online-Shops verantwortlich war, sich aufgrund einer schweren Erkrankung einer stationären Behandlung von unbestimmter Dauer unterziehen musste. Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigte D. über die erforderlichen technischen Kenntnisse verfügt, um ohne die Hilfe des Beschuldigten F. einen Online-Shop zu errichten oder einen bestehenden Online-Shop zu pflegen, liegen nicht vor, was der Annahme einer Wiederholungsgefahr ebenfalls entgegensteht (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.08.2001, 2 Ws 219/01, wonach der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht mehr besteht, wenn die Geschäftsräume des Beschuldigten geschlossen sind und zur Fortsetzung der Betrugsstraftaten erhebliche sachliche und personelle Mittel erforderlich sind, die dem Beschuldigten nicht mehr zur Verfügung stehen).

      Die Übereinstimmung aller Abkürzungen mit unserem Sachverhalt sind sicherlich nur ein dummer Zufall. Leider hast du den gleichen Beschluss doppelt verlinkt und leider ist er auch 1,5 Jahre alt, bringt also nur wenig Erhellendes.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.