Auktion vorzeitig beendet

    • Praktisch oder theoretisch?

      M.E. kannst du froh sein, mit dieser VK nichts zu tun zu kriegen:
      toolhaus.org/cgi-bin/negs?User…Dirn=Received+by&ref=home


      Theoretisch kommt es darauf an, wie sie das Beenden der Auktion begründet. Sollte sie so dumm sein, dass sie sagt, sie hat anderweitig verkauft oder will überhaupt nicht mehr verkaufen, hättest du gute Chancen vor Gericht.
      Hat der Hund zwischendurch damit gespielt, erinnere ich an das Urteil des BGH.

      Bleiben wir also bei praktisch:
      Such dir einen zuverlässigen VK.
    • Es ist doch gar kein Gebot abgegeben worden !?

      Oder stellt Ebay den Gebotszähler auf 0 und weist zurückgezogene bzw gestrichenen Gebote nicht aus?


      Wenn man die Angebote der letzten 15 Tage ansieht, so sind alle bis auf ein Bekleidungspaket ohne Gebote ausgelaufen.



      Oder war diese Anhäufung von Spielzeug nur ein Fake, oder eine Übernahme, ein Kinderstreich?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • sommerblume schrieb:

      Welches BGH-Urteil meinst Du?

      Na das aktuelle: VIII ZR 305/10


      Interessant wird das ab RNr 16:

      Indem der Beklagte auf der Website von eBay die Kamera nebst Zubehör mit einem Startpreis von 1 € zur Versteigerung anbot und die Auktion startete, gab er ein verbindliches Verkaufsangebot ab, das sich an den richtete, der innerhalb der auf sieben Tage angesetzten Laufzeit der Auktion das höchste Gebot abgibt (vgl. Senatsurteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO). Dieser Erklärungsinhalt der Willenserklärung des Beklagten steht im Einklang mit § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 eBay-AGB.

      Damit ist der Erklärungsinhalt des Angebots des Beklagten jedoch nicht vollständig erfasst. § 10 Abs. 1 Satz 5 eBay-AGB räumt dem Anbietenden unter der dort genannten Voraussetzung das Recht ein, sein Angebot vor Ablauf der festgesetzten Auktionszeit zurückzunehmen, und regelt, dass bei einer berechtigten Rücknahme des Angebots kein Vertrag zustande kommt. Aufgrund dieser Bestimmung ist das Verkaufsangebot des Beklagten aus der Sicht der an der Auktion teilnehmenden Bieter (§§ 133, 157 BGB) dahin zu verstehen, dass es unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht. Ein solcher Vorbehalt, der die Bindungswirkung des Verkaufsangebots einschränkt, verstößt auch nicht gegen die von der Revision herangezogenen Grundsätze über die Bindungswirkung eines Angebots (§§ 145, 148 BGB), sondern ist zulässig. Gemäß § 145 BGB kann der Antragende die Bindungswirkung seines Angebots ausschließen. Ebenso kann er sie einschränken, indem er sich den Widerruf vorbehält. Das ist hier der Fall.
      Sieht so aus, als müsste ich das Ding doch mal ausführlich hier kommentieren. Und nein, das Urteil stellt nicht alleine auf den Diebstahl des Artikels ab, es umfasst schön ausgearbeitet, dass unter dem Vorbehalt der Angebotsrücknahme alle Umstände erfasst sind, die ebay als mögliche Rücknahmegründe angibt.

      Da aber ebay zur Beendigung nur vorgegebene Gründe zulässt, die ausserdem natürlich den ebay-AGB entsprechen (logisch, sonst würde ebay die ja nicht vorgeben) müsstest Du nachweisen, dass der VK einen dieser Gründe wissentlich falsch angegeben hat. Die reine Vermutung, dass ihm das Teil nicht genug gebracht hätte reicht da nicht, das musst Du schon beweisen können. Denn "anderweitig abhanden gekommen" kann auch verlegt, verloren oder "ist schon auf dem Trödelmarkt verkauft" bedeuten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Stubentiger schrieb:

      Oder stellt Ebay den Gebotszähler auf 0 und weist zurückgezogene bzw gestrichenen Gebote nicht aus?

      Also stubi, ich sehe in der Gebotsübersicht zwei gestrichene Gebote. 13,71 und 15,22, beide von Türkissternen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • sorry, hab nur

      Es wurden keine Gebote abgegeben.


      gesehen und nicht weiter runter gescrollt :-/


      Tja. und 13,71 und 15,22 Euro sah doch nicht schlecht aus, aber vielleicht ist Suleiken klar geworden,
      dass ein gebrauchter Bauernhof, der dem Werbebild nicht gerecht wird, nur zu Streitigkeiten führen kann.

      Oder das ein oder andere Teil vom "Beispielbild" fehlte doch? ?(
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      Oder war diese Anhäufung von Spielzeug nur ein Fake, oder eine Übernahme, ein Kinderstreich?

      Stubentiger schrieb:

      Wenn man die Angebote der letzten 15 Tage ansieht, so sind alle bis auf ein Bekleidungspaket ohne Gebote ausgelaufen.

      Das sieht dann schon nach System aus, denke ich. Wenn mein gewünschter Preis nicht erreicht wird, dann beende ich die Auktion vorzeitig.

      Ich denke, ich warte jetzt noch mal bis Montag auf eine Antwort und dann werde ich dementsprechend reagieren. Weil wenn tatsächlich System dann soll sie eine Lehre daraus ziehen.
    • Man sollte seinen Frust nicht mit leeren Drohungen abreagieren

      sommerblume schrieb:

      Das sieht dann schon nach System aus, denke ich. Wenn mein gewünschter Preis nicht erreicht wird, dann beende ich die Auktion vorzeitig.
      Wir sollten doch nochmals Klartext reden:

      a)eine Gebotsabgabe beinhaltet keineswegs die Garantie auf einen "Eigentumsübergang",denn auch die vom Gesetz geregelten BGB Paragraphen (und im Urteil herangezogenen) § 145 und 146 lassen Einschränkungen zu.

      b)die AGBs von Ebay sind "Spielregeln" für alle(!!) Teilnehmer,die bei Nichtgefallen dieser Regeln keineswegs beinhalten,daß sie ignoriert werden dürfen.

      c)bis zu 12 Stunden vor Ende einer Auktion darf der Anbieter Gebote streichen (lassen) und sich eine Begründung aus mehreren,die Ebay anbietet,aussuchen.

      d)danach dh.innerhalb der 12 Stunden,ist dies(Streichungen bei Vorlage von Geboten) nicht mehr möglich.Diese 12 Stunden sind eine von Ebay gesetzte zeitliche Frist,die für sich genommen zwar willkürlich ist,aber eine verbindliche von Ebay gesetzte und damit gültige Spielregel.

      Was hindert demnach die Anbieter und Nachfrager sich im Rahmen der Regeln frei zu bewegen? Genau dazu hat das Urteil jetzt eine für jedermann verbindliche Entscheidung getroffen,die ich eigentumsrechtlich für absolut sauber halte.
    • *alte_eule* schrieb:

      Du wolltest ja auch nur wissen, was gemeint war.

      Es ist nun einmal eine Erfahrung, dass verbal immer wieder gern mit den Kettengerasselt wird, im Endeffekt aber höchstens in einem halben Prozent der Fälle tatsächlich etwas unternommen wird.



      Ja, ok klar.

      Ich frag' mich halt nur, was PeterGabriel sagen will.



      Aber ich hab' hier schon gefragt, um dann allen möglichen Schritte auch einzuleiten. Auf meine Mail habe ich übrigens noch keine Antwort.
    • Normative Kraft des Faktischen......

      Hallo Sommerblume,

      die "alte Eule" hat mich nur teilweise verstanden.Eigentlich ist doch alles ganz einfach:

      Es gibt das von uns beschriebene und erläuterte Urteil des Bundesgerichtshofs,des HÖCHSTEN deutschen Gerichts.

      Dieses Gericht setzt die Normen dh.die Vorschriften.

      Diese Normen werden jetzt den Tatsachen dh.den Fakten zugeordnet.Die Fakten werden von den Normen bestimmt.

      Du hast leider----wie mir scheint---eine Art "Tunnelblick" in Deiner Sache entwickelt,denn Du beachtest nicht(mehr),daß die normative Kraft des Faktischen Dir NICHT dabei helfen wird,Deine Interessen bzw.das,was Du dafür hälst,durchzusetzen.

      Wenn ich an der Stelle Deines "Gegenüber" wäre und mir Deine Mails zudringlich oder sogar drohend erschienen,würde ich Dich über Ebay identifizieren und meinen Anwalt auf dich hetzen,der dann DIR beibringt,wie die "normative Kraft des Faktischen" Dir gegenüber angewendet werden kann......

      Es gibt eine Menge von Sachen,die mir bei Ebay nicht gefallen,und es gibt eine Unmenge von Leuten,die bei Ebay andere Leute über den Tisch zu ziehen versuchen und denen Ebay kein bischen hilft,aber in der hier diskutierten Sache solltest Du zur Vernunft kommen,weil Du Dir sonst eine "blutende Wunde" (bildlich gesprochen) einhandeln wirst.

      Und nein,das Urteil erkläre ich Dir nicht noch einmal.........
    • @ petergabriel

      Du scheinst über Quellen zu verfügen,die hier keinem offen stehen. Bis jetzt wartet die sommerblume nur auf eine Antwort des VK.

      Ihre Mail war also unhöflich oder gar eine Bedrohung? Der VK hat wirklich berechtigt zurückgezogen?

      ... Interessant...
    • Bitte genau lesen

      petergabriel schrieb:

      Wenn ich an der Stelle Deines "Gegenüber" wäre und mir Deine Mails zudringlich oder sogar drohend erschienen,würde ich Dich über Ebay identifizieren und meinen Anwalt auf dich hetzen,der dann DIR beibringt,wie die "normative Kraft des Faktischen" Dir gegenüber angewendet werden kann....
      Hallo,warum denn so kompliziert???

      Ich habe wie zu sehen ist,den Konjunktiv im Sinne einer Möglichkeit verwendet für den Fall,was ich(!!) tun würde,wenn ich zudringlich oder bedrohend mit Mails konfrontiert würde!!

      Ich verfüge NICHT über irgendwelche besonderen Informationen,aber ich werde den Eindruck nicht los,daß Sommerblume dabei ist,sich in etwas zu verrennen,wobei sie nicht gewinnen kann,weil die Normen(=Gesetze,Urteile,usw.)nicht(!!) so sind,wie sie diese gerne hätte.

      Wenn der/die VK sich einschüchtern läßt,ist das dessen/deren Problem:ich würde(wenn ich der VK wäre(!!) Sommerblume mit Hinweis auf das Urteil des BGH zum "Schweigen" bringen und wenn das nichts hilft,ihn/sie über Ebay identifizieren und juristisch belangen.

      Habe ich mich jetzt klar ausgedrückt????
    • petergabriel schrieb:

      petergabriel schrieb:

      Wenn ich an der Stelle Deines "Gegenüber" wäre und mir Deine Mails zudringlich oder sogar drohend erschienen,würde ich Dich über Ebay identifizieren und meinen Anwalt auf dich hetzen,der dann DIR beibringt,wie die "normative Kraft des Faktischen" Dir gegenüber angewendet werden kann....
      Hallo,warum denn so kompliziert???

      Ich habe wie zu sehen ist,den Konjunktiv im Sinne einer Möglichkeit verwendet für den Fall,was ich(!!) tun würde,wenn ich zudringlich oder bedrohend mit Mails konfrontiert würde!!

      Ich verfüge NICHT über irgendwelche besonderen Informationen,aber ich werde den Eindruck nicht los,daß Sommerblume dabei ist,sich in etwas zu verrennen,wobei sie nicht gewinnen kann,weil die Normen(=Gesetze,Urteile,usw.)nicht(!!) so sind,wie sie diese gerne hätte.

      Wenn der/die VK sich einschüchtern läßt,ist das dessen/deren Problem:ich würde(wenn ich der VK wäre(!!) Sommerblume mit Hinweis auf das Urteil des BGH zum "Schweigen" bringen und wenn das nichts hilft,ihn/sie über Ebay identifizieren und juristisch belangen.

      Habe ich mich jetzt klar ausgedrückt???? -> Nein



      Äh, Moment mal!

      Ich habe gerade eher das Gefühl, Du willst mich einschüchtern. Denn ich habe lediglich gefragt, ob ich üerhaupt irgendwas machen kann. Und hier mal der Wortlaut meiner Mail an den Verkäufer: "

      Hallo,

      ich war Höchstbieter bei dieser Auktion. Können Sie mir bitte sagen, warum die Auktion vorzeitig beendet wurde?

      Vielen Dank, freundliche Grüße



      Ist das etwa unfreundlich und einschüchternd?

      Ausserdem habe ich auch hier im Forum schon des öfteren gelesen, dass da bereits ein Angebot angenommen wird mit Abgabe des Höchstgebotes. Aber wenn ich Deine Ausführungen so lese, habe ich wohl auch die AGB falsch verstanden. Und seit wann sind AGB "Spielregeln"?