PS3 gekauft, Verkäufer hat Mängel verschwiegen und will nicht zurücknehmen

    • PS3 gekauft, Verkäufer hat Mängel verschwiegen und will nicht zurücknehmen

      hallo,

      ich habe folgendes problem, ich hab eine ps3 bei ebay gekauft.
      hier die auktion :

      der einzige mangel, der angegeben ist, ist der laute lüfter. dies war ich im anbetracht des geringen preises in kauf zu nehmen.
      beim eintreffen der ware stellte sich jedoch heraus, dass durchaus weitere nicht angegebene mängel vorhanden sind:


      - Wlan/LAN nicht funktionstüchtig
      - Leuchtdiode an Controller defekt
      - vermutlich auch Bluetooth-Modul defekt, da Controller ohne USB-Kabel
      nicht funktioniert
      - Konsole ist sehr wohl verkratzt
      - beim Öffnen der Konsole zum Überprüfen der Steckverbindungen, zeigt
      sich, dass Konsole bereits repariert wurde (Siegel mit Datumsbe-
      schriftung)
      - Deckel von Kartenleser schließt nicht mehr richtig
      - Update der Firmware nicht möglich, da PS ein defektes Gerät erkennt
      und das Update daraufhin abbricht

      die konsole ist also nicht zu gebrauchen.

      dies ist die mängelliste, welche ich mit der bitte die konsole gg erstattung des kaufpreises zurückzunehmen, an den verkäufter geschickt habe.
      heut kam die antwort des VK:

      es tut mir leid das die PS3 nicht Ihren Erwartungen entspricht. Die von
      Ihnen geschilderten Mängel kann ich nicht bestätigen, mit Ausnahme des
      Kartenleserdeckels und ich bestreite das die PS3 verkratzt ist. Da zudem
      die PS3 von Ihnen geöffnet wurde bin ich nicht bereit das Gerät
      zurückzunehmen.


      hab ich da irgendeine handhabe dagegen und eine chance mein geld wieder zu bekommen ?

      vielen dank!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von airzebber ()

    • Hast du schon einen abweichenden Artikel über das System gemeldet?
      resolutioncenter.ebay.de/

      Eine an einem Gerät abgeschlossene Reparatur ist für dich als Käufer kein Mangel.
      Eine "Vermutlich-Reklamation" liest sich auch nie gut. Ein klares "Controller funktioniert nicht ohne Kabel" ist fakt. Bei Reklamationen sind Fakten gefragt. Um die Ursachenbeseitigung hat sich der VK zu kümmern oder einer Rückabwicklung zuzustimmen.

      Dafür darf. m.E. der VK auch die Rückabwicklung nicht ablehnen, nur weil du die Steckverbindungen prüfen wolltest.

      Du kannst deinem VK eine klar datierte Frist von 10 Werktagen setzen, dir die Rückversandkosten in Höhe von ... auf Kto. XY zu überweisen, damit du ihm die Ware zur Überprüfung der Reklamation zusendest. Gleichzeitig kündigst du an, dass du nach Ablauf der Frist ohne Geldeingang einen Mahnbescheid erwirken wirst, dann in der gesamten Höhe deiner Auslagen.

      Sollte er dem Mahnbescheid dann auch noch widersprechen, musst du deine Forderung gerichtlich durchsetzen.
    • nein hab ich noch nicht, bringt dies mehr als persönlich kontakt zum VK aufzunehmen ?

      der punkt ist eben auch dass WLAN und LAN nicht funktioniert, weswegen auch das firmware update fehlschlägt und die konsole so nicht zu gebrauchen ist!
      und dies war ja definitiv nicht angegeben, funktionierte auch vor dem öffnen der konsole schon nicht!
      zusätzlich wird eine nicht verkratzte konsole angegeben, was diese jedoch durchaus ist. vor allem an der oberseite, die ja eigentlich nicht mit dem boden oä in berührung kommt!

      also soll ich als erstes den weg über den ebay-käuferschutz gehen ?


      vielen dank!!
    • Vielleicht hat der Verkäufer das Gerät weder im W-Lan Modus noch über Bluetooth benutzt und auch nie ein Firmware Update gemacht, sondern es einfach nur per USB Kabel benutzt

      Es muss dem Verkäufer erstmal nachgewiesen werden das er davon wusste, das einzige wären die Kratzer die aber eine Funktionalität nicht einschränken, Bilder würden da mehr sagen
    • Sternchen schrieb:

      Es muss dem Verkäufer erstmal nachgewiesen werden das er davon wusste,

      Ganz so einfach ist es nicht. Sonst greife ich auch demnächst in den Schrank, kontrolliere die anzubietende Ware überhaupt nicht und biete sie dann an. Ich wusste ja nichts davon.


      @ airzebber

      Es bringt zumindest schon mal soviel, dass die Meldung der Unstimmigkeit dann bei eBay im System hängen bleibt. Macht er das öfter, wrd er zur Nutzung von PP verdonnert. Macht er das noch öfter, wird der Account für den Verkauf gesperrt.

      Der eBay-Käuferschutz wurde schon vor ein paar Jahren abgeschafft. Der Käuferschutz in etwas anderem Sinne sind die Bewertungen, die dir hier nicht geholfen hätten. Bisher hat der VK ein blitzsauberes Profil. Wenn er nicht einlenkt, solltest du die Frist auf keinen Fall verpassen. Das sind 60 Tage nach Auktionsende.
    • So wie ich das sehe....

      Es sind doch meine ich arglistig verschwiegene Mängel,von daher muss der Verkäufer die Ware eigentlich zurück nehmen.
      Aber es steht da ja immer,dass der Umtausch bei sowas ausgeschlossen ist.
      Glaube aber,dass das nur gilt bei neuen Sachen,oder?
      Sofort bei Ebay melden mit dem Problem und nicht auf die lange Bank schieben.
    • CaPp schrieb:

      Es sind doch meine ich arglistig verschwiegene Mängel,von daher muss der Verkäufer die Ware eigentlich zurück nehmen.

      Die Beweislast liegt beim Käufer. Es muss nachweisen, dass der Verkäufer die Mängel gekannt hat oder kennen musste.

      CaPp schrieb:

      Aber es steht da ja immer,dass der Umtausch bei sowas ausgeschlossen ist.
      Glaube aber,dass das nur gilt bei neuen Sachen,oder?

      Weder, noch. Der Hinweis in einer Auktion ist absolut sinnbefreit, da er an den Bestimmungen des BGB nichts ändern kann.

      CaPp schrieb:

      Sofort bei Ebay melden mit dem Problem und nicht auf die lange Bank schieben.

      Hat er doch bereits!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ein Mahnbescheid bringt an dieser Stelle auch nicht viel, da der Käufer ja noch im Besitz der Konsole ist, anders würde das aussehen, wenn der Käufer die Konsole zurückgeschickt hätte. Dies ist aber vorab erstmal nicht so einfach machbar, sofern der Verkäufer nicht zustimmt und/oder das Paket nicht annimmt.

      Was kannst Du tun:

      1.: Sprich nochmal mit dem Verkäufer, sag ihm, was genau nicht stimmt und was Du willst. Dies nett aber bestimmt, als kleiner Hinweis wäre bezüglich der Kratzer noch zu rügen, dass er kein original Bild eingestellt hat, das ist bei solchen Sachen immer sehr heikel.

      a) Rückabwicklung
      b) Nachbesserung

      Wenn der Verkäufer auf a) oder b) eingeht..super ! Der Dämpfer: Dies ist nicht zu erwarten !

      2. Du könntest ein Sachverständigengutachten einholen...das birgt allerdings Kosten.

      a) Du hast die Original Rechnung und schickst die Konsole ein, hier solltest Du die Garantiezusage-Frist beachten. Du kannst die Konsole aber auch prüfen lassen und dir einen Kostenvoranschlag beim Hersteller besorgen. So hast Du zumindest schonmal den Mangel festgestellt und den Preis der Reparatur parat. Evt. bekommst Du so auch Infos über den tatsächlichen Defekt.

      b) Du wankst zu dem Techniker deines Vertrauens und zahlst erstmal einen Obolus um das Teil prüfen zu lassen, holst dort einen Kostenvoranschlag und lässt dir bescheinigen (ob/wann) dieser Schaden augenscheinlich entstanden ist.

      Je nachdem wie das Ergebnis bei 2. a) oder b) ausfällt kannst Du dann nochmals den Verkäufer konfrontieren.

      Wenn er dann (bei Ausgang zu deinen Gunsten) nicht auf 1. eingeht kannst Du vor Gericht ziehen, vorher würde ich das allerdings nicht machen :(

      Warte aber doch erstmal ab, ob er auf die eBay-Meldung reagiert und vor allem wenn ja, wie....was ich hier vermisse ist, was Du eigentlich wirklich möchtest ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Klar Sense, rein aus der Logik heraus hätte viel passieren können, aber ich hätte gerne eine Reaktion vom Käufer, da ich unter anderem befürchte, dass er sich hier gerade gar nicht mehr meldet und egal wie man interpretiert oder Ratschläge gibt, es ist immer wichtig vom Käufer selber zu erfahren, was er denn tatsächlich erreichen will !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger