Weg von Paypal - aber wohin?

    • CaPp schrieb:

      Seit wann gibt es denn da genau Probleme?Möchte ungern stundenlang Texte lesen :D

      Ok, ich mach Dir mal zwei Beispiele, wo PP ein Problem werden kann. (Und zukünftig in einem Fall auch sicher werden wird)

      1.) Du kaufst was bei mir. As irgendeinem Grund bist Du der Anicht, der Artikel sei nicht so wie ich den beschreiben habe. Hätte einenm Mangel oder so. Also meldest Du Käuferschutz an wegen eines abweichenden Artikels. Paypal bucht das Guthaben bvon mir wieder zu Dir. Jetzt hast Du erst mal Geld und Ware. Ist nett. Möglicherweise schickst Du mir den Artikel dann sogar zurück. Ist auch nett. Dann habe ich die Ware und Du das Geld.

      Und da ist der erste Haken. Denn Du hättest mir zuerst die Möglichkeit zur Begutachtung des vorgeblichen Mangels und danach zur Nachbesserung oder auch zur Minderung einräumen müssen, bevor wir hier eine Wandlung machen. Also nehme ich Dich erst mal auf Schadensersatz wegen Verletzung deiner Vertragspflichten in Anspruch. Ok, ich bin aber nett. Und schaue mir den Artikel an. Stelle fest, dass meine Beschreibung durchaus richtig zu sein scheint. (Ich bin also der Meinung, Du hättest gar nicht reklamieren können - Widerruf ja, aber den hast Du ja nicht in Anspruch genommen, Du hattest eine Mängelrüge) Also ist der Artikel der jetzt bei mir liegt nicht mein Artikel sondern Deiner. Und zwar ein unbezahlter. Also schicke ich Dir Post mit der Aufforderung, Deine Ware abzuholen, ersatzweise den erneuten Versand zu Dir zu bezahlen und bei der Gelegenheit auch gleich den Artikel dazu und berechne Dir nach Fristablauf zusätzlich Lagerkosten. Kanst Du natürlich ignorieren. Dann kommt danach ein nettes gelbbraunes Briefchen vom zentralen Mahngericht. Alles ganz einfach, nüch?

      2.) Du bist jetzt mal hoffnungsvoller Nachwuchsverkäufer. Natürlich, weil's so nett und sicher ist, mit Paypal. Und weil du etwas mehr verkaufst, auch gewerblich. Also steht bei dir oben drin "Mit Paypal sind Ihre Käufe in jedem Fall abgesichert" (die Fälle, in denen das nicht drinsteht, vernachlässigen wir mal) Das ist zwar Bestandteil der ebay-Seite, aber da Du diese Einblendung dadurch verursachst, dass Du Paypal anbietest (müsstest Du ja nicht, man kann sehr gut Powerseller Silber sein ohne Paypal - ich weiss, von was ich rede) bist Du für diese Einblendung auch mit verantwortlich. Also konstruiere ich mal einen Fall, in dem der Käufer eben trotzdem nicht durch den Käuferschutz abgesichert ist. Zum Beispiel bei einem Transportschaden. Ok, das wäre unkritisch, da muss der gewerbliche VK sowieso ran. Oder auch bei einer Unstimmigkeit ob das grün denn nun grün oder mehr türkis ist. Und da ist der Käufer eben nicht abgesichert. Das heisst aber, Du veranlasst dadurch, dass Du Paypal anbietest, dass ebay eine irreführende Werbeaussage in deinen Angeboten einblendet. Und das kann ich, Powerseller Silber ohne Paypal Dir natürlich nicht durchgehen lassen. Ich schicke Dir also (bzw lasse schicken) ein nettes Briefchen mit der freundlichen Bitte, das doch zu unterlassen. (oder so ähnlich...)


      @mongo:

      Erzähl keinen Mist. Amerikanisches Recht. Wenn schon, dann das Recht von England und Wales. Vorausgesetzt, diese AGB-Klausel wäre nach 305ff BGB wirksam. Selbst dann gilt aber immer noch die EuGVVO und nach Art 15 EuGVVO verklage ich als Verbraucher Paypal ganz einfach mal eben bei mir vor der Haustüre und ohne §32 ZPO zu bemühen. Den brauche ich allenfalls als Unternehmer und das auch nur bei c.i.c. Stichwort: Ort der sonstigen grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Leistung. Sonst tut mir's ein simpler 823, 1004 und der ist dann sowieso bei mir.


      @engelchen:

      Wie kommst Du auf ebay-Shop? Bei ebay darf ein Verkäufer keine Paypal-Zahlung akzeptieren. Steht in den AGB. Selbst wenn er es anbieten muss. Kollission der FMF-Klausel bei ebay mit §1 und §9 lit l PP-AGB.f
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Löschbert Bastelhamster ()

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      @mongo:
      Erzähl keinen Mist. Amerikanisches Recht. Wenn schon, dann das Recht von England und Wales.
      Ich erzähle keinen Mist, sondern gebe wieder, was in der c't steht. Danach hast du Unrecht, denn wenn schon nicht USA, dann Luxemburg und nicht England und Wales!
      Die Händler stehen auf dem Standpunkt, nicht US-amerikanischem Recht zu unterliegen, wenn sie kubanische Waren an deutsche Kunden verkaufen. Und man habe keinen Account bei PayPal USA, sondern bei der in Luxemburg ansässigen PayPal Europe S.à.r.l. & Ci.
    • mongo schrieb:

      Ich erzähle keinen Mist, sondern gebe wieder, was in der c't steht. Danach hast du Unrecht, denn wenn schon nicht USA, dann Luxemburg und nicht England und Wales!

      Dann steht in der c't Mist. Sorry, wollte Dich nicht angreifen. Hat garantiert nicht der Schnurer recherchiert, dem wäre das nicht passiert. Dir (und der c't) empfehle ich mal einen schüchternen Blick in die Paypal-AGB:

      14.3 Rechtswahl und Gerichtsstand. Für die vorliegende Vereinbarung und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis gilt das Recht von England und Wales. Im Falle von Beschwerden, die nicht anderweitig beigelegt werden können, haben englische Gerichte eine nicht-ausschließliche Zuständigkeit. Das bedeutet, Sie können in England klagen, können aber auch einen anderen Gerichtsstand wählen. Ihre deutschen Verbraucherschutzrechte sowie Ihr Recht, gerichtliche Verfahren vor Luxemburger Gerichten einzuleiten, bleiben von dieser Regelung unberührt.
      Man sollte Verträge eben lesen, bevor man sie abschliesst. ;) (Einer der Gründe, warum ich keinen Vertrag mit denen habe)


      Und weil PP Lux in der EU sitzt und ausserdem die Tochterfirma Paypal GmbH in Dreilinden hockt, verklagt der Verbraucher die gem Art 15 EuGVVO ganz locker mal eben an seinem Wohnsitz. Nach deutschem Recht - unter Zuhilfenahme der Punkte englischen Rechts, die ihm zum Vorteil gereichen, aber mit nicht weniger Ansprüchen, als ihm nach deutschem Recht zustehen. Wie gesagt: sofern diese Gerichtsstandsvereinbarung eine Prüfung auf "überraschende Klausel" überhaupt übersteht. Da das aber den deutschen Verbraucher eventuell schlechter stellt als nur deutsches Recht (er kann sich ja aus dem englischen zusätzlich eventuelle Rosinen herauspicken, z.B.Schadensersatzhöhen in fast amerikanischer Höhe) wäre das für Paypal dann sogar von Vorteil. Und da gibt's dann wieder eine umgesetzte EU-Verordnung zum Verbraucherschutz (such ich jetzt aber nicht auch noch raus) die besagt, dass gegenüber dem EU-Verbraucher der EU-Gewerbi immer die Arschkarte hat und die für das Geschwurbele der PP-Juristen "man könne und dürfe und so und wie und alles..." in dieser 14.3 der AGB ursächlich verantwortlich ist

      Die Seriosität eines Unternehmens, das eigentlich eindeutig gelagerte Rechtssituationen aus Verbraucherrechten als eine Kann-Variante: "können aber auch einen anderen Gerichtsstand wählen" in seine AGB giesst würde ich mal irgendwo unterhalb von Gebrauchtwagenverkäufern, Finanzmarktbänkern und Politikern ansiedeln.

      Weit unterhalb.

      Sehr weit....
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • mongo schrieb:

      Die Händler stehen auf dem Standpunkt, nicht US-amerikanischem Recht zu unterliegen, wenn sie kubanische Waren an deutsche Kunden verkaufen. Und man habe keinen Account bei PayPal USA, sondern bei der in Luxemburg ansässigen PayPal Europe S.à.r.l. & Ci.

      Auch dazu hilt ein Blick in die PP-AGB.

      Wenn Sie PayPal zur Bezahlung von eBay-Artikeln verwenden, müssen die entsprechenden Richtlinien von eBay beachtet werden: pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html .

      Wer ist ebay laut PP-AGB?

      “eBay” bezeichnet die eBay Inc und die mit ihr (gegebenenfalls) verbundenen Unternehmen.

      Also die eBay Inc., 2145 Hamilton Ave., San Jose, CA 95125, USA, nicht die für ebay.de zuständige eBay Europe S.à r.l., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg.

      Bei der Inc steht dann aber auf pages.ebay.com/help/policies/items-ov.html unpraktischerweise

      When selling internationally, be sure to read our guidelines on international trading and import restrictions. Although certain items may be legal to sell in your country, they might be illegal elsewhere.
      und da findet sich auch pages.ebay.com/help/policies/embargo.html

      Logisch, da Angebote auf ebay.de die mit Paypal angeboten werden, auch in den USA angezeigt werden. Es könnte also ein Ami theoretisch ein Angebot eines syrischen Embargoseidenteppichs auf ebay.de sehen. Und dann mit seinem auf eijnem amerikanischen Server der Paypal USA gespeicherten eGeld bezahlen. Das darf er nun mal nicht und der Verkäufer darf's nicht annehmen. Punkt 9 der Paypal-AGB.

      Ok... seriös geht anders, aber über die Seriosität von Paypal sind, glaube ich, keine Fragen mehr offen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.