Ware zerstört angekommen - versicherter Versand

    • Ware zerstört angekommen - versicherter Versand

      Hallo,

      habe heute morgen ein Paket bekommen, in dem eine Porzellan Figur transportiert wurde.

      Artikelnummer : 120756292555

      Hatte das Paket, einen Schuhkarton, geöffnet: Ausgepolstert war es mit Zeitungspapier, in der Mitte war dann in einem schwarzen Plastikbeutel (wie eine kleine Mülltüte) die Figur. Als ich diesen angehoben habe, war mir sofort durch Fühlen und Hören klar, dass die Figur nicht mehr heile ist. Die Figur ist in wer weiß wie viele Einzelteile zerfallen, als wenn man sie mit einem Hammer zerschlagen hätte.

      Versendet wurde die Figur via DPD versendet, also mit Transportversicherung. Der Karton ist etwas zerdrückt.

      Meine Frage: Wer haftet in diesem Falle? Sowohl der Verkäufer, der die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt hat, als auch das Transportunternehmer, welches nicht gerade zimperlich mit dem Paket umgegangen ist, sind in meinen AUgen daran schuld, dass die Ware in diesem zerstörten Zustand angekommen ist. Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, dass ich jetzt den schwarzen Peter haben soll. Ich habe ja schon die Befürchtung, dass DPD die Schuld von sich weist, und der Verkäufer halt auf DPD verweist.

      Bedanke mich im Voraus schon einmal für etwaige Antworten.


    • Du machst jetzt Aufnahmen von der Figur und auch von der Verpackung.
      Dann teilst du DPD umgehend den Transportschaden mit.

      Gleichzeitig teilst du das auch deinem VK mit und auch, dass du DPD schon benachrichtigt hast. Danach wartest du erst einmal ab, was passiert.
    • e2patrick schrieb:

      DIe Schadensmeldung muss der Verkäufer vornehmen (hatte mit DPD gesprochen)-mich würde die Rechtslage interessiern, ob ich jetzt dir über 100 € zum Fenster rausgeworfen habe oder Anspruch auf Erstattung habe.

      Das ist so nicht ganz richtig, da es sich um einen verdeckten Transportschaden handelt. Melde es auf jeden Fall Du bei DPD und dem Absender!!
    • Hätte der VK die Einsicht gehabt, dass es sich hierbei nicht um eine transportsichere Verpackung handelt, hätte er so überhaupt nicht erst abgeschickt.

      Da wird ihn wahrscheinlich auch die Einsicht anfliegen, nur weil unser TE es ihm sagt. Eine schriftliche Stellungnahme durch DPD stärkt da die Argumentationsgrundlage. Aus genau diesem Grund würde ich die abwarten.
    • Diese lieblose und oberflächliche Verpackung kommt dem zu versendenten Artikel nicht ansatzweise entgegen. Da hat es sich der VK aber sehr einfach gemacht.
      Ein lappriger Schukarton könnte maximal die "innere" Verpackung sein. Das alles gehört noch in einen stabilen Umkarton mit Polstermaterial + deutliche Kennzeichnung als "Zerbrechlich"
      Ich würde auf Rückzahlung oder Ersatzlieferung bestehen.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Wie hat z.B. DPD seine Verpackungsrichtlinie definiert? Wo steht das genau?
      Also mehr als: "Ihr Paket sollte für den Transport ausreichend verpackt sein, so dass es einer automatisierten Sortierung sowie Beförderung standhält."

      Etwas mehr steht hier, auch wenn man das noch verschieden auslegen könnte.
      • Mit den folgenden Verpackungstipps bereiten Sie Ihre Sendung optimal vor:
      • Verwenden Sie, sofern vorhanden, die Originalverpackung. Sie muss als Transportverpackung
        geeignet sein, bei welcher – im Gegensatz zur Verkaufsverpackung - die Schutzfunktion im
        Vordergrund steht.
      • Untersuchen Sie gebrauchte Außenverpackungen, Verschlüsse und Polster vor Wiederverwendung
        auf Schäden. Bei Bedarf beseitigen Sie diese oder tauschen Sie die Verpackung aus.
      • Verwenden Sie weiche Polster für leichte, härtere Polster für schwere Waren, um einen Federweg zu
        ermöglichen, aber ein Durchschlagen zu verhindern.
      • Alle Seiten müssen geschützt bzw. fixiert sein.
      • Das Packgut darf innerhalb der Verpackung kein Spiel haben.
      • Bei verschiedenen Produkteigenschaften ist die Innenverpackung auf das empfindlichste Gut
        abzustimmen.
      • Empfindliches Gut darf nicht mit der Außenverpackung in Berührung kommen.
      • Freiräume für den Bremsweg dürfen nicht voll gepackt oder ausgefüllt werden. Das trifft vor allem für
        Originalverpackungen zu, Transportstöße könnten an das Packgut weitergegeben werden.
      • Es dürfen keine Versandteile aus dem Karton herausragen, wählen Sie hierzu bitte eine größere
        Verpackung.
      • Außenverpackung gut verschließen und mit Klebeband über alle Kanten umreifen.
      Faktisch war die Verpackung höchstwahrscheinlich ungeeignet, wie man sieht. Allerdings wird die Krafteinwirkung auf das Versandgut schon beträchtlich gewesen sein (nach den Fotos zu urteilen). Aber alles reine Vermutung ...

      Ein kulanter und fairer VK wird seinen Fehler ohne weiteres einsehen und den K in irgendeiner Form zufriedenstellen.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

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    • Unter FAQ befindet sich ff:

      Äußere Verpackung:
      Verwenden Sie stets neues, qualitativ
      hochwertiges Verpackungsmaterial, das stark genug für den Inhalt ist und
      nicht kaputt geht, wenn Ihr Karton zusammen mit anderen Kartons
      gestapelt wird.
      Sorgen Sie dafür, dass der Karton groß genug für
      zusätzliches Füllmaterial ist und entfernen Sie sämtliche Aufkleber oder
      sonstige Versandhinweise von dem Karton.

      Quelle: dpd.com/de/Home/Siteutilities/…ie-muss-ich-verpacken#565

      DPD nimmt Pakete bis 31,5 kg an. Wenn der normale nur mit Papier gedämmte Schuhkarton ausgerechnet da drunter gerät, braucht man keine große Vorstellungskraft, was mit dem fragilen Inhalt passiert.
    • Walter Reinhold schrieb:

      deutliche Kennzeichnung als "Zerbrechlich"

      Das bringt Dir genau nix. Die Transportunternehmen juckt es (zu Recht) nicht, was auf dem Karton sonst noch so drauf steht. Du hast einen Transportvertrag geschlossen, der an gewisse Bedingungen für die Verpackung geknüpft ist. Da sind weitere "Hinweise" vollkommener Blödsinn.
      Was soll der nette DPD/DHL/UPS-Mitarbeiter auch mit dem 5. zerbrechlichen Paket machen? Neben sich stapeln, bis die schweren Dinger durch sind oder wie? Und was ist zerbrechlich? Wo fängt das an und wo hörts auf?
    • Naja, zerbrechlich ist sowieso alles irgendwie und nichts ist für die Ewigkeit. Aber darum geht es ja auch gar nicht. Wenn da eine Aufkleber oder Warnband mit "Glas" oder "Bruchgefahr" drauf ist. sollte man annehmen, daß der Transporteur damit nicht Fußball spielt oder besonders ruppig damit umgeht. Kontrollieren kann man das natürlich nicht, insofern hast du recht. Letztendlich ist aber der Versender in derPflicht, den Artikel so zu verpacken, daß er nach heutigen Gepflogenheiten heil am Ziel ankommt.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Dass die Figur vor Versand nicht beschädigt war belegt der Käufer hier:

      Frage: ist die Figur unbeschädigt ??? Mit freundlichen Grüßen
      Antwort: Ja, kann keine Mängel feststellen. Gruß blauchiki


      Meines Erachtens nach ist die Verpackung definitiv unzureichend ! Dies wird die DPD so auch dokumentieren. Nun kann (ist in dem Fall auch seine Aufgabe) der Verkäufer mit der DPD streiten. Das darf dem Käufer aber (auch wenn es sich hier um einen Privatkauf handelt) nicht zum Problem werden. Hier handelt es sich auch nicht um eine 0815 Vase für 3,50 Euro...

      Was kannst Du machen:

      Hol dir die Meinung der DPD über ihn oder wenn Du Glück hast direkt ein. Diese schickst Du an den Käufer und sagst ihm, dass es so nicht geht. Du hast zwar privat gekauft, aber musst davon ausgehen können, dass der Verkäufer sicher und vernünftig verpackt. Wenn er dies nicht tut, muss er den Schaden ersetzen. Warte ab was dann passiert, melde das bei eBay parallel und überlege dir evt. ob Du den streitigen Weg gehen willst. Hier wäre ggf. ein Mahnverfahren sinnig, dies wird aber sicher auf den Zivilprozess hinauslaufen. Dort muss alles belegt werden. Ob und inwieweit hier die Gerichte für dich entscheiden werden ist nicht ganz klar, aber meiner Einschätzung nach ist es machbar. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass alles mit Bildern dokumentiert ist und Du eine sichere Aussage der DPD hast, dass die Verpackung definitiv unzureichend war und die Schuld beim Verkäufer liegt....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger