forenuser schrieb:
Zu mehr hat das AG keine Befugnis.
Aber sicher hat es.
Hält ein Gericht nach Beginn einer Hauptverhandlung die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung für begründet, so verweist es die Sache durch Beschluß an das zuständige Gericht; § 209a Nr. 2 Buchstabe a gilt entsprechend. Ebenso ist zu verfahren, wenn das Gericht einen rechtzeitig geltend gemachten Einwand des Angeklagten nach § 6a für begründet hält.
Quelle: §270 StPO
Einfach gesagt: wenn das AG meint, da kommen womöglich mehr als vier Jahre raus, dann ab damit zum LG, damit die auch mal was zu tun haben. Wobei Du berücksichtigen musst, dass bei einer Aufhebung der Gesamtstrafenbildung in solchen begründeten Fällen bereits 9 nachgewiesene Betrugsfälle ausreichen um mit dem zu erwartenden Mindeststrafmaß von 4 Jahren und 6 Monaten die Zuständigkeit des AG von vornherein auszuschliessen. Scheffczik wäre also nach dieser Idee sowieso nie am AG verhandelt worden.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.