Möchte nicht bei möglichem Betrüger kaufen

    • Möchte nicht bei möglichem Betrüger kaufen

      Hallo,

      ich habe am 07.08. eine DVD bei eBay gekauft. Als ich die Kaufabwicklung abschließen wollte, merkte ich, dass das Konto einer völlig anderen Person, als dem Verkäufer gehört.

      Nun wurde ich misstrauisch und versuchte, weitere Informationen über meinen Verkäufer herauszufinden.

      Also ins Telefonbuch geschaut - an der angegebenen Adresse wohnt eine völlig andere Person, die weder den Namen des Verkäufers noch des Kontoinhabers trägt.

      Ein Blick auf eine Karte zeigt, dass es sich um ein Einfamilienhaus handelt.

      Eine Recherche nach einer Domäne mit dem Namen des Verkäufers ergibt zwar einen Treffer, aber in einer ganz anderen Stadt. Na gut, es kann ja Namensgleichheit geben.

      Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben und um Aufklärung gebeten.
      Beim Schreiben der Nachricht weist mich eBay darauf hin: "Das Mitglied, mit dem Sie sich in Verbindung setzen möchten, ist bei einer anderen eBay-Website angemeldet".

      Die Antwort des Verkäufers: Ich solle mir die Bewertungen anschauen. Verkäufer und Kontoinhaber seien ein Paar. Die Person aus dem Telefonbuch hätte nichts mit ihnen zu tun.

      Diese Antwort hat mich natürlich nicht überzeugt. Ich bin schon zweimal bei eBay betrogen worden und in beiden Fällen hatten die Verkäufer nur positive Bewertungen.

      Dazu kam, dass eBay die Betreffzeilen der Nachrichten immer in französch schrieb, also ist mein Verkäufer in Frankreich angemeldet.

      Dann habe ich mir die Bewertungen des Verkäufers näher angesehen. Dabei fiel auf, dass das Konto 2005 in Deutschland eröffnet wurde und innerhalb eines Jahres sieben französischsprachige Bewertungen erhalten hatte. Nun nach fünf Jahren erneute Aktivität, es wurden seitdem über 100 neue DVDs verkauft, manche Titel mehrfach - von einer Privatperson!

      Außerdem gibt es mehr Bewertungen, als im Bewertungsprofil insgesamt stehen, es scheinen also welche gelöscht worden zu sein.

      Das Konto sieht also aus, als wäre es von einer anderen Person übernommen worden. Daraufhin habe ich das als Verstoß bei eBay gemeldet (Angebote mit möglichen betrügerischen Absichten, Mitglied nutzt falsche Identität / falsche Kontaktdaten).

      Die Antwort vom Kundendienst: Man freut sich, dass ich mich mit der Verkäufer einvernehmlich einigen möchte. Es folgen Hinweise und eine Anleitung für den Verkäufer.

      Auf die Fakten zum möglichen Betrug bzw. Kontoübernahme wird in keiner Weise eingegangen.

      Heute hat der Verkäufer nun einen Fall wegen einem nicht bezahlten Artikel eröffnet. Darin wird mir angedroht, mein Mitgliedskonto aufzuheben.

      Ich habe mich sofort an eBay gewandt und den Sachverhalt nochmals geschildert. Allerdings vermute ich, dass ich wieder nur Textbausteine erhalten werde, die nicht zum Thema passen.

      Was könnt ihr mir empfehlen?

      mongo [Blockierte Grafik: http://www.auktionshaus.info/images/buttons/edit.gif]
    • mongo schrieb:

      Nun nach fünf Jahren erneute Aktivität, es wurden seitdem über 100 neue DVDs verkauft, manche Titel mehrfach - von einer Privatperson!

      Sehr gut, dann kannst du ja von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Auch wenn der Käufer das nicht akzeptieren wird, er wird nichts tun, was irgendwie auf eine juristische Auseinandersetzung hinauslaufen würde.

      mongo schrieb:

      Heute hat der Verkäufer nun einen Fall wegen einem nicht bezahlten Artikel eröffnet. Darin wird mir angedroht, mein Mitgliedskonto aufzuheben.

      Der Verkäufer hat dir das angedroht? Wie süß!

      mongo schrieb:

      Ich habe mich sofort an eBay gewandt und den Sachverhalt nochmals geschildert. Allerdings vermute ich, dass ich wieder nur Textbausteine erhalten werde, die nicht zum Thema passen.

      Das dürfte wohl darauf hinauslaufen. Äußere dich am besten nur noch in der Falleröffnung. Wenn ebay überhaupt irgendwann etwas lesen wird, dann dort, falls es später darum geht, die Accounts mit Maßnahmen zu "belegen". Schildere deine Bedenken und äußere dort konsequent den Widerruf aufgrund von gewerbsmäßigem Handeln des Verkäufers.

      Acj ja: unsere Experten hier würden sich sicher über einen Link zum Account des Verkäufers freuen. Da könnte vielleicht noch etwas zu ermitteln sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • mongo schrieb:


      ... Darin wird mir angedroht, mein Mitgliedskonto aufzuheben.

      Das passiert so schnell nicht !

      Was könnt ihr mir empfehlen?

      Antworte über das ebay System auf den "Fall" indem du den Verkäufer schreibst , das du wegen Unklarer Identität vom Kaufvertrag zurücktrittst.
      Egal ob er Rücknahme angeboten hat oder nicht.
      Benutze nicht das Wort "Betrug" oder "Betrüger"
      Wenn er weiter nervt:
      Gebe eine negative Bewertung ab "Vorsicht: VK und Kontoinhaber nicht identisch "
    • biguhu schrieb:


      Sehr gut, dann kannst du ja von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Auch wenn der Käufer das nicht akzeptieren wird, er wird nichts tun, was irgendwie auf eine juristische Auseinandersetzung hinauslaufen würde.

      Wenn er dann wieder erwarten doch juristisch kommt: Hilft auch Androhung der Kontaktaufnahme mit dem für Ihn zuständigen Finanzamt. Finanzbeamte interessieren sich immer sehr für Scheinprivate ... :D
    • Super - so schnell kommen Antworten! (wie im alten Auktionsforum, da war ich nämlich seit 2004).

      Was ist nun besser, Widerrufsrecht (biguhu) oder Rücktritt vom Kaufvertrag (dieselfisch)?

      Übrigens, die Androhung, das Konto aufzuheben, kommt von eBay, nicht vom Verkäufer. Ist vermutlich ein Standardtext in der Mail. Steht auch so in der Hilfe.

      biguhu schrieb:

      Äußere dich am besten nur noch in der Falleröffnung.
      Ich kann nur 'Jetzt bezahlen' oder 'Verkäufer kontaktieren' auswählen. Und an eBay habe ich schon geschrieben.
    • Du kannst auch ins Kontaktformular gehen, das auf jeder eBay-Seite oben rechts steht und eBay kontaktieren mit dem Hinweis, dass die Kontaktdaten nicht überein stimmen.
      Dann nehmen die den Account unter die Lupe und werden ihn (wahrscheinlich) aus dem Verkehr ziehen.

      Eine weitere saubere Möglichkeit für dich, aus dem Vertrag zu kommen ist die, dass du von der Unsicherheiteinrede Gebrauch machst: dejure.org/gesetze/BGB/321.html

      Für dich war im Vorfeld nicht zu erkennen, dass du an abweichende Daten überweisen sollst. Hättest du das vorher gewusst, wärst du den Vertrag niemanls eingegangen. Du wärest natürlich weiterhin durchaus bereit, deinen Teil des Vertrages einzuhalten, dann möge er aber im Vorfeld die Ware zusenden. Nach Wareneingang überweist du dann umgehend an die gewünschten Daten.
      Weiterhin setzt du eine Frist von 10 Werktagen (mit Datum), binnen derer du den Wareneingang haben willst, weil du danach den Vertrag als hinfällig ansiehst.

      Dagegen, kann er überhaupt nichts tun. Da kann er klagen wie er will, er wird verlieren.
    • *alte_eule* schrieb:

      Du kannst auch ins Kontaktformular gehen, das auf jeder eBay-Seite oben rechts steht und eBay kontaktieren mit dem Hinweis, dass die Kontaktdaten nicht überein stimmen.
      Dann nehmen die den Account unter die Lupe und werden ihn (wahrscheinlich) aus dem Verkehr ziehen.
      Das habe ich ja zuallererst gemacht - Reaktion waren die im Start-Post genannten Textbausteine.

      *alte_eule* schrieb:

      Eine weitere saubere Möglichkeit für dich, aus dem Vertrag zu kommen ist die, dass du von der Unsicherheiteinrede Gebrauch machst: dejure.org/gesetze/BGB/321.html
      Das ist eine super Idee! Danke!

      *alte_eule* schrieb:

      Weiterhin setzt du eine Frist von 10 Werktagen (mit Datum), binnen derer du den Wareneingang haben willst, weil du danach den Vertrag als hinfällig ansiehst.
      Aber was passiert mit dem offenen Fall. eBay setzt darin eine Frist von vier Tagen, also bis zum 15.08. Der Fall ist gestern um 21.05 Uhr eröffnet wurden. Ich habe es erst heute Vormittag gemerkt.
    • Du antwortest wie gehabt innerhalb er Unstimmigkeit mit Hinweis auf die unschlüssigen Kontodaten und Unsicherheitseinrede.

      Solltest du eine Verwarnung als Nichtzahler bekommen, widersprichst du dieser:
      pages.ebay.de/help/buy/appeal-unpaid-item.html

      Das solltest du dann zwar auf keinen Fall aus den Augen verlieren und ggf. widerholen, aber mit einer einzigen Verwarnung kommst du immer noch ohne Einschränkung durchs eBay-Leben.
    • So, ich bin dem Rat von *alte_eule* gefolgt. Mal sehen, was daraus wird.

      Kurz nachdem ich die Nachricht an den Verkäufer abgesendet habe, trifft die Antwort vom eBay-Kundendienst auf meine Intervention ein. Aber wie vorausgesagt sind es wieder genau die selben Textbausteine, wie beim ersten Mal. Ich soll dem Verkäufer vorschlagen, die Transaktion abzubrechen. Der Text an den Verkäufer könnte ich aus der eBay-Nachricht direkt heraus kopieren.

      Aber nein, da ist ein neuer Absatz:
      Ich kann Ihnen versichern, dass ich das Mitglied "ronja201" überprüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten werde.
      Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen keine Details zu den ergriffenen Maßnahmen mitteilen darf und diese auch nicht immer ersichtlich sind.

      Da ich immer an das Gute im Menschen glaube ...

      Vorerst nochmals vielen Dank für alle Tipps.
      Ich werde berichten, wie sich der Fall weiter entwickelt.
    • Auffällig ist auf jeden Fall das große Mitgliedssterben des Häkelkreises zu Beginn der eBay-Karriere deines VK.
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…5&interval=0&mPg=5&page=5

      Auch im gesperrten Umfeld gibt es dann weitere großflächige Sperren.

      Wenn du dich das nächste Mal für einen Artikel interessierst, solltest du solche Dinge abklopfen und dann lieber Abstand nehmen.


      eBay wird auf keinen Fall Stellung zu dem nehmen, was nun passiert. Sollte dein VK seine Mitgliedschaft verlieren, ist dein Artikel nicht mehr einsehbar. Sichere dir die Auktion per Sceenshot oder Ausdruck.
    • Ja, im Nachhinein ist mir das auch aufgefallen. Ich werde deinen Rat beherzigen und zukünftig vor Abgabe eines Gebotes die Bewertungsliste durchsehen. Bisher habe ich mir immer nur die negativen und neutralen Bewertungen angesehen. Damit bin ich bisher gut gefahren.

      Aber diesmal eben leider nicht. Auch vor drei Jahren hatte ich bei einem Verkäufer geboten, der nur positive Bewertungen hatte. Einen Tag danach trudelten nur noch negative Bewertungen ein. Er hatte wohl immer erst kassiert und sich erst dann die Ware beschafft. Wenn man das bei Hardware im großen Stil macht, kann man wohl schon ein paar Euro sparen, da die Preise doch meist fallen. Aber vermutlich hat er auch seine Lieferanten versucht hinzu halten, und irgendwann ist die Bombe dann geplatzt. Der Fall ging damals durch die Presse und eBay erstattete freiwillig einen Teil der Kaufsumme. Damals gab es noch Käuferschutz ohne PayPal.

      Damals gab es noch ein Tool "Sellers Best Friends", womit man Merkwürdigkeiten im Verkäuferverhalten und in Bewertungen leichter aufspüren konnte. Leider war eBay dieses Tool ein Dorn im Auge, so dass es verboten wurde. Auf der Webseite des Programmierers liest sich das etwas freundlicher. Leider habe ich bisher keine Alternative dazu gefunden.
    • 1. Reaktion des Verkäufers - eigene Kontoverbindung

      Jetzt gibt es eine erste Reaktion des Verkäufers: Er hat mir eine Nachricht zukommen lassen mit einer Kontoverbindung, die auf seinen Namen läuft. Also werde ich nun überweisen. Auf die merkwürdigen Umstände, die alle erst im Nachhinein hochgekommen sind, kann ich mich nicht berufen, da ich die auch vor Abgabe eines Gebots hätte bemerken können.
    • Hallo. Der Kontoinhaber kann auch variabel geschrieben sein. Heutzutage wird diese Information nur noch sporadisch bei Inlandsüberweisungen überprüft.
      Theoretisch muss es also nichts heißen.
      Warum bezahlst du nicht mit PayPal? Da gab es doch sowas wie ein Käuferschutz?
      Oder du bietest Nachnahmeversand an. Wenn er das nicht will könnte was faul sein.
      Die kostenlose Alternative: Hier gehts auch ohne Gebühren
    • Nachtrag: Was mich zum Nachdenken bringen würde:
      Aktuelle Punktzahl hinter dem Namen ist bei 106.
      Innerhalb der letzten 12 Monate gab es 108 positive Bewertungen, d.h. vor der 1. Bewertung der 108 (14.03.) gab es eine -2 in der Punktzahl.
      Am 03.01. wurde der Mitgliedsname geändert. Warum eigentlich?
      Die kostenlose Alternative: Hier gehts auch ohne Gebühren
    • Neuer Zwischenstand

      Danke für Ihre Zahlung! Der Fall wegen des nicht bezahlten Artikels ... wurde geschlossen. Ihrem Mitgliedskonto wird kein entsprechender Vermerk hinzugefügt.
      Jetzt warte ich auf die Ware.

      Verkäufer schrieb, er sei im Urlaub und kann erst am Monatsende verschicken, will dann aber noch eine zweite DVD ohne Hülle (?) mitschicken. Das zeugt zumindest von schlechtem Gewissen. Eine positive Bewertung habe ich auch schon erhalten, obwohl ich noch nicht bewertet habe.

      Sollte ich besser auf die zweite DVD verzichten?
    • Ich kann es nicht begründen - so ein komisches Bauchgefühl.

      Erst wird so ein Terz veranstaltet, ich melde den Verkäufer an eBay, er meldet einen nicht bezahlten Artikel, dann gibt er klein bei, bewertet mich positiv und will mir noch was schenken?

      Ich frage mich sowieso, wo die DVDs alle her kommen. Sind sie in Frankreich vielleicht billiger? Wo liegt die Motivation, ausschließlich neue DVDs als privater Verkäufer auf eBay zu verkaufen. Sind die DVDs etwa "vom LKW gefallen"?

      Also, keine Begründung - nur Bauchgefühl. Langsam leide ich wohl schon an Paranoia. Überall suche ich nach dem Haken.