Nach Widerruf: Verkäufer reagiert nicht

    • Nach Widerruf: Verkäufer reagiert nicht


      Guten Morgen!

      Der Verkäufer bestätigt mir den Erhalt der Rücksendung am 3. August. Nach 2 Wochen am 17. August frage ich nochmal an wann ich das Geld erstattet bekomme, keine Reaktion. Was soll ich nun machen. Bezahlt wurde mit Paypal. Die ganzen Käuferschutzformulare sehen einen solchen Fall auch gar nicht vor.

      Vor kurzen hatte ich einen ähnlichen Fall, da wurde mir zwar der Wert der Ware erstattet jedoch nicht die Kosten der Hinsendung. Wohlbemerkt, die Kosten meiner Rücksendung, die muss ich selbst zahlen, wenn der Artkel unter 40€ kostet, jedoch die Kosten des Versandes der Sendung zu mir muss der Verkäufer nach Rechtslage bei Widerruf auch erstatten.
    • 30 Tage nach Widerruf ist der Verkäufer automatisch in Verzug. Manche VK reizen diese Zeit auch aus, wenn ihnen durch den Käufer keine andere Frist gesetzt worden ist. Die solltest du nun noch abwarten und dann wäre ein Mahnbescheid eine mögliche Alternative.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • PayPal-Käuferschutz

      Hallo vorsichtkunde,

      den PayPal-Käuferschutz kannst du zum Beispiel dann beantragen, wenn die Ware stark von der Beschreibung des Käufers abweicht. Als ersten Schritt melde hierfür bitte einen Konflikt über deinen PayPal-Account. Wie du genau vorgehen musst, wenn du den PayPal-Käuferschutz beantragen möchtest, kannst du dir in diesem Video ansehen: youtube.com/watch?v=_6AjsBz-e-A

      Viele Grüße,

      dein Team von der PayPal-Webhilfe



      --

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    • PayPal Webhilfe schrieb:

      wenn die Ware stark von der Beschreibung des Käufers abweicht.

      Gute Idee - das Problem ist dabei: es handelt sich offenbar um einen Widerruf im Fernabsatz, nicht um einen abweichenden Artikel.

      Soweit mir bekannt ist, muss laut Paypal-AGB der Käufer bei einem SNAD die Rücksendekosten selber tragen. Das ist aber beim Widerruf nur unter bestimmten Voraussetzungen (Warenwert unter 40 Euro, korrekte Belehrung und Vereinbarung) gegeben. Und auch dann können ihm nur die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt werden.

      Was ist also mit den Rücksendekosten? Die irgendwas um die 4 Euro für den Hermes-Rückversand muss sich der Käufer dan per Mahnbescheid holen oder wie?

      Ich habe, gelinde gesagt, Zweifel daran, dass Paypal als Zahlungsinstrument im Fernabsatz geeignet ist, solange die so triviale Probleme nicht auf die Reihe bekommen.

      Über die Konsequenzen, wenn der Käufer im Fall des Widerrufs einafch eine Mängelrüge deklariert kann Dich die Rechtsabteilung von Paypal aufklären. Ich hätte in dem Fall in einem Verfahren nämlich auch wenig Hemmungen den SNAD-Dispute als Beweismittel heranzuziehen.

      Resultat für den Verbraucher:
      1.) Es ist eine Mängelrüge, obwohl kein Mangel vorliegt.
      2.) Der Käufer hat daher sowohl die Kosten des Rückversands zu tragen als auch die Kosten der erneuten Versendung zu ihm
      3.) von den ersten Hinsendekosten ganz zu schweigen
      4.) und vom Kaufpreis sowieso
      5.) Die Widerrufsfrist ist, bis das zur Verhandlung kommt, garantiert abgelaufen.
      6.) Ich lasse mir mal eben vom Käufer gegen Aushändigung der Ware sowohl idie Kosten für
      a.) Hin- und Rückversand
      b.) die Ware
      c.) das Gerichtsverfahren
      bezahlen.

      Ihr habt nun mal nur den INR und den SNAD. Beides deckt aber den Widerruf im Fernabsatz nicht ab. Solltest Du also nochmal auf die Idee kommen, im Fall eines Widerrufes zu propagieren, man solle als Käufer einen Dispute melden, kann ich nur empfehlen für alle daraus sich ergebenden Folgen zukünftig Paypal so lange in die Haftung zu nehmen, bis Paypal eine weitere Funktion integriert hat: den Widerruf.

      Wieso habt ihr das denn eigentlich nicht? Lange genug gibt's den ja nun schon.

      Und ja, darauf hätte ich gerne eine qualifizierte Antwort.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Löschbert Bastelhamster ()

    • Hallo,

      ja, der Widerruf ist leider im Paypalsystem leider nicht hinterlegt. Der Verkäufer hat mittlerweile die Kosten der Ware erstattet. Aber eben wirklich nur diese. Die Kosten der Hin- und Rücksendung habe ich letztlich getragen. Die Kosten der Rücksendung muss ich ja tragen, denn der Artkel hat nur 22€ gekostet, die Hinsendung werde ich dagegen wohl nicht erstattet bekommen. Da habe ich schon mehrfach böse Erfahrungen gemacht. Seitdem versuche wenn möglich Artikel mit kostenlosen Versand zu kaufen.

      Nach diesen Urteil medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1393 habe ich jedoch ein Recht auf die Erstattung der Hinsendekosten...

      Der schlimmste Masche hatte sich planet4one (außerhalb ebay) mal geleistet. Die legten ihren Artikel noch einen kostenlosen Rücksendeaufkleber bei. Ich nutzte diesen im Glauben dass sehr ein Service im Falle des Widerrufes. Der Shop zog mir dann vom Kaufpreis gleich noch 6,90 ab. Selbst bei DHL hätte ich es für 5,90 mit Onlinemarke versenden können, Von Hermes ganz zu schweigen...
    • Über ebay hast du, sofern du deine berechtigte Forderung nicht auf dem Rechtsweg durchsetzen willst, zumindest zusätzlich die Möglichkeit, das in der Bewertung deutlich zu machen.
      Damit es sich im Sternesystem niederschlägt, musst du allerdings mindestens 1 Punkt vergeben. Andernfalls fließt es da nicht mit ein.
    • vorsichtkunde schrieb:

      ja, der Widerruf ist leider im Paypalsystem leider nicht hinterlegt.

      Richtig. Und meine Frage an Paypal-webhilfe, das hier schreibende Team von Paypal, war daher ein einfaches: "wieso nicht?"

      Wieso wird dem Käufer hier vorgeschlagen, er solle einen abweichenden Artikel melden, also eine Mangel rügen? Obwohl gar keiner vorliegt.

      Wieso soll also der Käufer vorsätzlich und wider besseres Wissen gegenüber dem Verkäufer im RAhmen des Vertragsverhältnisses eine wissentlich falsche Erklärung abgeben?

      Hallo, Paypal. Ich harre der Aufklärung diverser ungeklärter Fragen zum möglicherweise abzuschliessenden Nutzungsvertrag. Oder soll ich mir hier dafür 'ne eigene Ecke geben lassen?


      @Eule:

      Lässt sich das einrichten? Vielleicht findet Paypal meine Fragen dann leichter. (Ob diese unseriöse Vereinigung zur fortwährenden Begehung von Straftaten unter dem Deckmäntelchen einer halbseidenen Banklizenz ohne geschäftliche Wirkung deshalb antwortfreudiger wird lass' ich mal dahingestellt)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • vorsichtkunde schrieb:

      Positiv kann es da nicht sein, das ist klar. Aber ist da eine negative Bewertung bereits gerechtfertigt?

      Kann der Verkäufer den ohne Dispute überhaupt was anderes als den Kaufpreis erstatten? Das läuft doch sicherlich über die Funktion "haben sich geeinigt, die Transaktion nicht abzuschliessen". Was bekommt der VK da denn dann überhaupt als Möglichkeit zur Erstattung? Beim Dispute ist es klar, da bekämst Du die Hinsendekosten auch zurück, in so weit hat webhilfe schon recht, dass der rein technisch einzig mögliche Weg der ist, einen SNAD zu melden.


      Was sagt denn der VK dazu?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo vorsichtkunde, hallo Löschbert Bastelhamster,

      die PayPal Nutzungsbedingungen und das Fernabsatzgesetz bestehen natürlich nebeneinander. Das Fernabsatzgesetz regelt (u.a.) den gesetzlichen Anspruch eines Käufers gegen einen Verkäufer. Die PayPal Nutzungsbedingungen regeln hingegen vertragliche Ansprüche der an einem Kauf beteiligten Parteien, die zur Abwicklung eines Kaufs PayPal eingesetzt haben. Dadurch dass der Bezahlvorgang über PayPal abgewickelt wird und in diesem Moment sowohl Käufer als auch Verkäufer sich auf die Geltung der PayPal Nutzungsbedingungen geeinigt haben, bestehen Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis neben den Ansprüchen aus dem Fernabsatzgesetz.

      Grundsätzlich kann ein Verkäufer bei einem Bezahlvorgang über PayPal sämtliche Gelder an den Käufer zurückerstatten, die er als Bezahlung von diesem erhalten hat. Dies schließt für gewöhnlich ebenfalls die angefallenen Versandkosten für die Hinsendung mit ein. PayPal ist dabei jedoch kein Gericht, das einen Sachverhalt umfassend aufklären kann. Käufer und Verkäuferschutz werden aufgrund der oben genannten vertraglichen Vereinbarung gewährt.
      Daneben behalten alle Parteien selbstverständlich ihre gesetzlichen Rechte, bspw. die Rechte aus dem Fernabsatzgesetz.

      Viele Grüße,

      dein Team von der PayPal-Webhilfe


      --

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    • Hi Webhilfe,

      erst mal Danke, dass Du hier schreibst.

      PayPal Webhilfe schrieb:

      die PayPal Nutzungsbedingungen und das Fernabsatzgesetz bestehen natürlich nebeneinander.
      Das ist so nicht ganz korrekt. Wir werden das zwar kaum diskutieren können (genauer: Du darfst das nicht und schon gar nicht ausgerechnet mit mir und noch dazu hier, wo keine Jersey den Rotstift ansetzen kann) aber das Fernabsatzgesetz gibt es nicht - das steckt seit der Schuldrechtsreform 2002 (sic!) alles im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) (bzw vorher in der BGB-InfoV) und die stehen beide über den Paypal-AGB. Nicht nebeneinander.

      Ebenso wenig stehen die Paypal-AGB auf der selben Stufe oder gar oberhalb des StGB (Strafgesetzbuch). Daher bleibt natürlich immer noch meine Frage, wie der Käufer die Rückzahlung im Fall eines Widerrufes einleiten soll. (Antwort: kann er gar nicht, muss er auch nicht, die Rückzahlung ist Bringschuld des Verkäufers, keine Holschuld des Käufers)

      Jedenfalls ist der Rat an den Käufer, hier einen Dispute zu eröffnen so lange der falsche Weg und rechtlich auch äusserst bedenklich, solange es dafür nur INR und SNAD gibt. Wieso hat Paypal für den bekanntermaßen EU-weit auftretenden Fall des Widerrufs im Fernabsatz keine separate Routine? Du darfst versichert sein, ein Käufer der bei mir im Fall eines Widerrufes einen SNAD melden würde, der macht das ganz genau ein einziges Mal, danach traut der sich das nie wieder und bei niemandem mehr. Wobei eure Kunden aber das Glück haben, dass ich kein Paypal-Account besitze und mir freiwillig auch keinen zulegen werde.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
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      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • PayPal Webhilfe schrieb:

      PayPal ist dabei jedoch kein Gericht, das einen Sachverhalt umfassend aufklären kann.

      Dafür verhält sich PP aber oft so. Willkürliche Rechtsbeugung zugunsten dessen, der schneller schreit.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.