Angepinnt Tipps zum korrekten Widerruf und zu daraus resultierenden Problemen

  • Tipps zum korrekten Widerruf und zu daraus resultierenden Problemen

    Da bei Auktionshilfe sehr häufig immer wiederkehrende Problemfelder diskutiert werden, ist folgender Thread als allgemeine Information für Verbraucher gedacht, auf die bei Bedarf verlinkt werden kann. Damit erübrigt sich die ständige Wiederholung immer gleicher Vorgänge. Das Thema kann und wird bei Bedarf korrigiert bzw. ergänzt.

    Der Widerruf

    Möchtet ihr aus bestimmten Gründen nicht mehr an den Vertrag mit einem Online-Händler gebunden sein, dann habt ihr in der Regel die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Dieses Recht besteht auch noch nach Lieferung der Ware für meist 14 Tage, unter bestimmten Voraussetzungen sogar länger.

    Habt ihr den Verdacht, an einen unseriösen Händler geraten zu sein, dann empfiehlt es sich, den Widerruf schriftlich per Einschreiben einzureichen, sonst genügt meist eine Mail bzw. die Rücksendung der Ware. In dem Schreiben solltet ihr eure Kontodaten angeben und eine Frist für dir Rückzahlung. Es ist wichtig, hierbei ein konkretes Datum zu nennen und keine Zeitspanne. In der Regel sollte ein Datum in 7-10 Tagen ausreichend sein. Auch wenn diese Fristsetzung versäumt wird, gerät der Händler nach 30 Tagen automatisch in Verzug. Der Verzug ist eine wichtige Voraussetzung für die nun einsetzende Kostenerstattungspflicht bei weiteren Maßnahmen eurerseits.

    Im übrigen habt ihr nach jüngster Rechtsprechung nicht nur Anspruch auf den Warenpreis und die Rückversandkosten (wenn die Ware mehr als 40€ kostete), sondern uneingeschränkt auch auf die Hinversandkosten.

    Verzug

    Ist die Frist ohne Geldeingang verstrichen oder das Einschreiben ist nicht zustellbar zurückgekommen, dann gilt es abzuwägen. Ist abzusehen, dass man kein Einzelfall ist, kann ein schnelles Handeln wichtig werden, falls der Händler betrügerisch handelt oder die Insolvenz zu befürchten ist. In den meisten Fällen, in denen der Händler für die Justiz noch greifbar ist, empfiehl sich das weitere Vorgehen über einen Mahnbescheid, der beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden kann. Die Kosten hierfür muss man zwar vorschießen, sie sind aber moderat und müssen dann vom Händler auch erstattet werden. Ein Mahnbescheid lohnt also in der Regel bei höheren Summen im dreistelligen Bereich. Traut man sich einen solchen Antrag (Formulare gibt es beim Amtsgericht und in Schreibwarenläden) nicht selber zu, kann man auch bestimmte Online-Dienste oder einen Anwalt damit beauftragen. Letzteres sollte immer dann im Betracht gezogen werden, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

    Wird vom Händler diesem Mahnbescheid binnen 14 Tagen nicht widersprochen, verfügt man auch ohne Gerichtsverhandlung 30 Jahre lang einen Titel und kann die Vollstreckung beantragen.

    Besteht der Verdacht einer betrügerischen Handlung, sollte auch mit einer Anzeige bei der örtlichen Polizeidienstelle oder online nicht gezögert werden. Umso mehr Geschädigte diesen Schritt schnell vollziehen, umso schneller ermittelt die Justiz. Zudem wird man aktenkundig, was eine Voraussetzung dafür ist, dass man bei eventuell sichergestelltem Vermögensgütern als Geschädigter nicht ganz leer ausgeht.
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.