ebay und die Anmeldedaten - ungültige e-Mail-Adresse

    • ebay und die Anmeldedaten - ungültige e-Mail-Adresse

      So, jetzt hab ich mal eben ein Ärgernis beseitigt.

      Ein befreundeter Powerseller hat mich eben angerufen und mich gefragt, was er denn tun solle.

      Was war passiert? Er hat einen Käufer, den er nicht ordnungsgemäß in Textform über die bestehenden Verbraucherrechte belehren konnte. Weil dieser Käufer bei ebay eine nicht (mehr) existierende Mailadresse in den Anmeldedaten hinterlegt hat. Folglich hat dieser Käufer also weder die automatisierte Mail mit der Widerrufsbelehrung erhalten noch die zeitgleich verschickte Mail des Verkäufers mit den Zahlungsinformationen und dem ganzen Rattenschwanz an sonst notwendigen rechtlichen Belehrungen.

      Über die nicht zustellbare Automatik-Mail von ebay hat der Verkäufer natürlich (wie üblich) keine Information bekommen, die bei gmx nicht zustellbare Mail, die er selber verschickt hat, hat natürlich einen Bounce hinterlassen, der dann an ihn zurückging. Daraus erst hat sich ergeben, dass die hinterlegte Mailadresse des Käufers ungültig ist.

      Da es eine gmx-Addi war, ist es natürlich nun kein Problem für mich gewesen, mal eben zu gmx zu gehen und zumindest zu verhindern, dass jemand anderes diese Mailadresse übernimmt. Ich hab sie einfach selber angelegt. Mal sehen, was da jetzt so ankommt. Vielleicht sollte ich mir auf diese Mailaddi auch mal gleich noch einen Paypal-Account als Onkel Dagobert anlegen? Der hier gegenständliche Käufer verkauft ja auch gelegentlich was.

      Ach ja - ebay weiss bereits seit mindestens zwei Wochen, dass die hinterlegte Mailadresse nicht existiert, getan hat sich aber noch nichts. Das Sicherheitsleck, dass sich irgend ein Unberufener die Mailadresse aneignet und damit Schindluder treibt, ist aber wenigstens beseitigt.

      Viel Spass weiterhin auf ebay - und immer schön auf aktuelle Anmeldedaten achten, sonst hat plötzlich wer anders eure ebay-Mails...


      Liebe Verkäufer....

      Da ihr ja nun nicht wisst, ob die zeitnah verschickte Mail von ebay mit der Widerrufsbelehrung auch wirklich ihren Bestimmungsort erreicht und euch andererseits die Kenntnis vorgehalten werden kann, dass ihr darüber informiert seid (bzw sein müsstet) würde ich empfehlen, entweder dafür zu sorgen, dass ihr die ordnnugsgemäße Belehrung bzw den Grund für ihr Scheitern nachvollziehbar belegen könnt, indem ihr nochmal selber eine Mail mit den rechtlichen Informationen an den Käufer schickt oder dass ihr sicherheitshalber eine Widerufsfrist von einem Monat einräumt. Da ebay ja ausweislich nicht prüft, ob die hinterlegte Mailadresse gültig ist oder nicht und euch ausserdem im Unklaren darüber lässt, ob ordnungsgemäß in Textform belehrt wurde, würde ich mich auf die "Tätigkeit" dieses Erfüllungsgehilfen wenig bis gar nicht verlassen. Die unqualifizierte Übernahme des rechtsbegründenten Eingriffs in das Vertragsverhältnis durch den Versand der Belehrung durch ebay könnte sonst mal wieder ein Rudel teurer Briefchen verursachen.

      Viel Spass weiterhin auf ebay - ich lass inzwischen durch meine Abmahngeier prüfen, wem man daraus nun wie welchen Strick drehen kann. Ideen dazu hab ich schon...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Löschbert Bastelhamster ()

    • Löschbert,

      zugestellt sollte die WRB trotzdem sein, da sie ja parallel in "Mein eBay" auftaucht.

      Daraus ergeben sich aber auch noch andere Möglichkeiten.

      In diesem speziellen Fall würde ich als VK mal das Telefonbuch bemühen und versuchen, den Inhaber des Accounts persönlich in Kenntnis zu setzen. Vielleicht hat er/sie ja gar keine Ahnung, wozu die letzten Partnerschaftsstreitigkeiten geführt haben. Vielleicht wurde die Hoheit über den Account ja auch längst unwissentlich abgetreten. Nicht jeder überprüft da regelmäßig.
    • *alte_eule* schrieb:

      zugestellt sollte die WRB trotzdem sein, da sie ja parallel in "Mein eBay" auftaucht.

      Nein, Eule. Ist sie nicht. Zumindest nicht ordnungsgemäß in Textform.

      "Textform" erfordert gemäß § 126b BGB unter anderem, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben ist. Danach ist die im Internetauftritt des Antragsgegners zu findende Widerrufsbelehrung - entgegen der Auffassung des Landgerichts - keine solche, die dem Verbraucher in "Textform" mitgeteilt wird. Denn bei Texten, die in das Internet eingestellt, dem Empfänger aber nicht (beispielsweise per E-Mail) übermittelt worden sind, ist § 126b BGB nur gewahrt, wenn es tatsächlich zur Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher (Ausdruck der Seite oder Download, d.h. Abspeicherung auf der eigenen Festplatte) kommt (vgl. Palandt / Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 126b Rdn. 3, m. w. N.).

      Ausdruck der Seite oder Download, d.h. Abspeicherung auf der eigenen Festplatte? Bei den Nachrichten in "mein ebay"? Sehe ich irgendwie nicht.

      Ich halte diese Definition von Textform zwar für vollkommenen Quatsch, weil sie Mail generell als Textform qualifiziert (also auch die per IMAP gelesenen, die ja eben nicht auf der eigenen Festplatte - nicht mal in Form eines Browser-Caches - abgespeichert werden) aber das Kammergericht Berlin war in der Entscheidung Az. 5 W 295/06 exakt dieser Ansicht, als es darum ging, was Textform ist und was nicht. (Ja, das ist die Entscheidung, die damals den einmonatigen Widerruf auf ebay beschert hat) Ob die Richter am Kammergericht vollkommene Idioten sind darf aber ernstlich bezweifelt werden, denn bekanntlich ist niemand vollkommen.

      Die ebay-Nachrichten sind aber eben nur "Texte, die in das Internet eingestellt" sind. Ein zwingender Download mit Speicherung auf der eigenen Festplatte oder ein Ausdruck ist hier nicht gegeben. Damit ist aber dann eben nicht ordnungsgemäß in Textform über das Widerrufsrecht belehrt - Folge: mindestens ein Monat Frist, wenn nämlich der VK wenigstens so schlau ist, die WRB nochmal ins Paket zu legen und auch sicherheitshalber in den ebay-Angeboten so belehrt. Wenn er dann im Angebot mit 14 Tagen belehrt hat er falsch belehrt und damit ein Problem, nämlich eine endlose Widerrufsfrist und ein Abmahnrisiko, da er ja weiss, was Textform ist (hat ihm ja das Kammergericht genau erklärt) und ausserdem auch weiss, dass die ebay-Mail bei nicht existentem Postfach nicht zustellbar ist, ohne dass er das von ebay mitgeteilt bekommt oder irgendwie belegen könnte.

      Dass inzwischen 14 Tage theoretisch möglich sind liegt daran, dass die Belehrung unmittelbar nach Vertragsschluss der Belehrung vor Vertragsschluss gleichgestellt wurde und nicht daran dass die die Textformnerfordernis weggefallen wäre.

      Einziger Vorteil daran: die Kosten für eine solche Abmahnung sowie die gegebenfalls folgenden Strafsummen kann man dann an ebay weiterreichen, da die ja keine Rückmeldung geben, ob die Belehrung überhaupt in Textform erfolgt ist oder nicht. Aber wegen dieser Einmischung von ebay in das Vertragsverhältnis hatte ich schon von Anfang an Bauchschmerzen während ebay hier wie immer keinerlei Relevanz gesehen hat. Na, vielleicht wenn sie die ersten Rechnungen bekommen....

      Von welchen Partnerschaftsstreitigkeiten Du sprichst ist mir irgendwie unklar. Im Thread verirrt? Der VK hat mich angerufen weil er mich kennt, nachdem er festgestellt hat, dass er dem Käufer keine Mail schicken kann und der sowjetische Behördenapparat mal wieder zwei Wochen lang ge-stpöltent hat. Da habe ich ihm geraten, seinem Käufer das Ding einfach per Post zu schicken, er belehrt sowieso mit einem Monat. Ausserdem habe ich mal eben die Freiheit besessen die nicht mehr angelegte Mailadresse des Käufers bei gmx anzulegen und damit zumindest dieses Sicherheitsleck zu stopfen. Dass ich jetzt das Postfach der Mailadresse kontrolliere, die der Käufer bei ebay hinterlegt hat, ist immer noch besser als wenn das wer anders tut.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Viel Text. ;)

      Was ich jetzt raus gelesen habe, it z.B. die Tatsache, dass die WRB per Mail so zugestellt werden muss, dass sie auf dem Rechner "fest verankert" sein muss.
      Ich erinnere, dass die erste mir zugestellte WRB im Ordner "Unbekannt" zugestellt wurde. Sowohl den Ordner als auch den Spamfilter kann ich so einstellen, dass nach einem Tag gelöscht wird, geschweige denn, dass diese Mails fest auf meinem Rechner verankert oder ausgedruckt werden.
      Mit anderen Worten, jeder VK begibt sich in sehr unsicheres Fahrwasser damit.

      Die Partnerschaftsprobleme bezogen sich auf die Unsitte, dass einfach zuviele meinen, dass man zum eBay-Account beidseitig Zugang haben könnte/sollte, egal wer da seine Daten hinterlegt hat... Da könnte der eigentliche Inhaber gekappt worden sein.
    • *alte_eule* schrieb:

      Mit anderen Worten, jeder VK begibt sich in sehr unsicheres Fahrwasser damit.

      Ja, ist viel Text - noch mehr wird's wenn man den Beschluss komplett liest und dann dazu noch das Urteil des OLG Hamburg, Az: 3 U 103/06. Das ist der Punkt, den meine Sig beschreibt. Welcher "normale" ebay-Verkäufer erinnert sich schon wortgenau an Passagen aus Urteilsbegründungen von 2006? ;)

      In unsicheres Fahrwasser begibt sich, wer sich rein auf die WRB per Mail von ebay verlässt. Denn über diese Mail weiss man nur, dass sie üblicherweise versendet wird. Ob und warum sie eventuell nicht in Textform zugestellt wird, darüber schweigt sich ebay aus. Daher mein Hinweis, auf jeden Fall selber nochmal eine Mail mit der WRB (und den Zahlungsdaten) verschicken. Falls die Mail nicht zustellbar ist, hat man wenigstens einen Nachweis, dass die Gründe für die nicht erfolgte Belehrung beim Empfänger liegen und nicht etwa in einer Fehlfunktion von ebay, die dann mittelbar durchaus dem Verkäufer anzulasten ist.

      Es gibt bei der ganzen Sache noch eine Kleinigkeit in der Formulierung. Da steht, dass die Nachricht beim Anwender auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert sein muss. Das heisst nur: "auf einem dauerhaften Datenträger" - nicht "dauerhaft auf einem Datenträger". Aus dem Grund ist die Mail auch wenn Du sie irgendwo hin runterlädst, wo sie dann nach einem Tag gelöscht wird, Textform gewesen. Aus dem Grund erschliesst sich mir auch nicht, weshalb die Richter nicht auf die Funktion des Browser-Caches eingegangen sind, der würde nämlich durchaus "auf einem dauerhaften Datenträger" downloaden auch wenn das nicht "dauerhaft auf einem Datenträger" ist. In der Folge hätten wir seit 2006 schon kein Problem mit den 14 Tagen und der ganze Hickhack mit Abmahnungen und letztlich der Gesetzesänderung wäre uns erspart geblieben. Naja, kommt eben davon, wenn die Kuh vom jodeln spricht...


      Das andere Problem ist weniger ein rechtliches für die Verkäufer, das ist ein Sicherheitsleck das alle betrift, die ihre Anmeldedaten nicht unter Kontrolle halten. Eine Mailadresse im ebay-Account hinterlegt zu haben, die gar nicht mehr existiert und die sich daher jeder andere aneignen kann ist schon grob fahrlässig.

      Ich kriege ja jetzt alle Mails, die dieses ebay-Mitglied eigentlich bekommen sollte. Stell Dir mal vor, ich würde jetzt mit der Mailadresse (den zugehörigen Account kenne ich ja auch noch) an ebay mailen, dass ich nicht mehr mit den AGB oder der Datenschutzerklärung einverstanden bin. Oder jedem Verkäufer, von dem ich jetzt die Mail mit der WRB bekomme, dass ich den eben (oder noch besser: den vor drei Wochen) getätigten Kauf widerrufe. Noch netter wird es, wenn ich nun ebay über diese Mailadresse anmaile, sie sollen es gefälligst unterlassen, mich mit ihren Spammails zu bombardieren. Oder ich schreibe mal eben paypal-samantha an, dass ich leider alle Zugangsdaten zu meinem PP-Account verlegt habe. Ist soweit alles fast noch lustig - bis auf das Paypal-Ding, da wird's dann schon unfroh.

      Aber auch sämtliche Meldungen über Brute-Force-Attacken zur Übernahme des Accounts gehen an mich, genau wie der Link, den ich auf diese Mailadresse bekomme wenn ich die Funktion "Passwort vergessen" benutze. Mit anderen Worten: den Account des Käufers jetzt zu übernehmen wäre eine Kleinigkeit. Ich muss ja nicht mal sein Postfach knacken, ich bin schliesslich schon drin. Wobei ich nicht mal weiss, wo er die Addi noch überall hinterlegt hat. Das erfahre ich ja erst allmählich, wenn andere Mails eintrudeln. Ich lass mich mal überraschen. ebay, hood, auxion, Kleingartenverein, Paypal, Hausbank...

      Was Du mit den "Partnerschaftsproblemen" meinst sehe ich nun auch. Der liebe Ehegatte, der da mal irgendwann seine Mailadresse eingetragen hat... Nö, die hinterlegte Mailadresse passt namentlich schon zum Accountinhaber. Ich tippe eher darauf, dass gmx die Adresse irgendwann wegen Inaktivität gekippt hat. Das passiert normalerweise dann, wenn die Mails zu lange weder per pop3 abgeholt werden noch sich der Inhaber einloggt. So etwa ein halbes Jahr nach Inaktivschaltung. Der Käufer hat also ganz einfach sein Postfach länger als ein Jahr verlottern lassen. Warum auch nicht - er hat ja die ebay-mails in mein ebay unter "Nachrichten". Nur dass ich jetzt das zum Account gehörige Postfach habe. Blöd gelaufen...


      ebay sieht bei so was aber keinen Handlungsbedarf. Ist nicht sicherheitsrelevant.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Da es eine gmx-Addi war, ist es natürlich nun kein Problem für mich gewesen, mal eben zu gmx zu gehen und zumindest zu verhindern, dass jemand anderes diese Mailadresse übernimmt. Ich hab sie einfach selber angelegt. Mal sehen, was da jetzt so ankommt. Vielleicht sollte ich mir auf diese Mailaddi auch mal gleich noch einen Paypal-Account als Onkel Dagobert anlegen? Der hier gegenständliche Käufer verkauft ja auch gelegentlich was.

      Den Leuten ist offensichtlich nicht klar, was es bedeuten kann die Anmeldemailadresse von ebay verwaisen zu lassen.
      Du könntest dir nun ein neues Passwort bestellen und den account übernehmen, ohne das der Typ was dagegen machen kann. Ein test bei Paypal wäre auch noch möglich...

      Du bringst mich auf Ideen, und das ganz ohne Phishing :lach:

      Ich erlebe das nicht oft, meist sind es web.de Nutzer deren Postfächer voll sind, die bekommen auch keine WBR zugestellt ;(
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • senfeuter schrieb:

      Du könntest dir nun ein neues Passwort bestellen und den account übernehmen, ohne das der Typ was dagegen machen kann.

      Ja, könnte ich. Nicht nur, ohne dass der was dagegen machen kann, er würde sich auch ziemlich schwer tun, den Account zurückzuholen. Denn wie will er dann noch mit ebay kommunizieren? Ohne Mail und ohne ebay-Nachrichten. Ersatzweise könnte ich ihn auch ärgern, indem ich von der Mailadresse aus einen takeover melde und mir den Account von ebay wieder übertragen lasse.

      Einen Test bei Paypal kann ich nicht. Wäre aber mit einem PP-Account kein Problem, da PP bei einer Zahlung an einen nicht existenten Account eine Zwischenseite einschaltet, bevor sie die Zahlung tatsächlich ausführen. Daran würde man also dann schon sehen, ob es den Account gibt ohne dass man eine Zahlung ins Nirvana schicken muss. Wenn der Account existiert ist es ja kein größeres Problem, dann hat man die Kohle ja ziemlich sofort wieder. ;)

      senfeuter schrieb:

      Ich erlebe das nicht oft, meist sind es web.de Nutzer deren Postfächer voll sind, die bekommen auch keine WBR zugestellt ;(

      Die stellen aber dann wenigstens nicht so ein Sicherheitsrisiko dar, da ist das Postfach noch existent und kann nicht mal eben so übernommen werden. Aber natürlich bekommst Du da auch keine Rückmeldung von ebay, dass die WRB nicht angekommen ist.

      Der Grund, warum ich diesen Mailacount jetzt mal einfach an mich genommen habe: das ist jetzt schon der sechste in den letzten acht Wochen. Und da war Ferienzeit, also eher schwache Geschäftslage. Die anderen haben wir noch darauf hingewiesen, dass es problematisch sein kann. Jeweils mit paralleler Meldung an ebay. Aber wie bereits mehrfach geschrieben: ebay sieht da keine Sicherheitsrelevanz. Ich habe meinen Bekannten daher jetzt einfach mal gebeten, mir alle ungültigen Mailadressen weiterzuschieben. Mal sehen, was da so in einem Jahr nur bei einem einzigen Powerseller zusamenkommt.

      Ich bin auch mal neugierig, wann der nächste t-online-Account dabei ist. Die sind ja für ebay immer noch besonders vertrauensgewürzig. Da das 'ne Provideradresse ist, sind da besonders gerne aufgegebene Mailaccounts dabei. Der Inhaber muss ja nur den Provider wechseln und sich danach keine t-online Freemailaddi zugelegt haben, schon ist er offen, wenn er sie bei ebay nicht ändert.

      senfeuter schrieb:

      Du bringst mich auf Ideen, und das ganz ohne Phishing :lach:

      Nö, Phishing hat schon seine Berechtigung. Für die Massenbeschaffung von ebay-Konten ist diese Vorgehensweise ungeeignet, weil Du dabei ja auf den Zufall angewiesen bist, dass die Adresse deines Käufers gerade nicht existiert. Dann gehst Du lieber in ein schlecht konfiguriertes Internetcafe und schaust mal, wer sich dort so alles bei ebay eingeloggt hat ohne den Haken in der Anmeldemaske rauszunehmen. Als ebay das Ding eingeführt hat, bin ich von Gründonnerstag bis Ostermontag unterwegs gewesen und habe mir mal eben roundabout 500 Datensätze von ebay-Konten abgegriffen. Name, Anschrift, Mailadresse (ja, die auch), alles da. Damit konnte ich dann richtig schön echte Phishing-Mails als SCO verschicken, in denen sogar der Vor- und Zuname des Accountinhabers und der Bezug auf einen tatsächlich nicht ersteigerten Artikel gestimmt hat.

      Tja - und jetzt habe ich 350 ebay-Accounts auf die ich parallel zum Inhaber Zugriff habe und weitere 150 von denen ich zumindest alle Realdaten kenne und bei denen die Inhaber wenigstens so clever waren, mir nicht auch noch ihr Passwort zu schenken. Etwa 5% der "freigiebigeren" haben bei PP übrigens ein anderes Passwort als bei ebay. (Umkehrschluss?) Das weiss ebay alles. Ist aber nicht sicherheitsrelevant. Zugriff auf die ebay-Konten hab ich jetzt immer noch. Und der Haken "eingeloggt bleiben" ist auch immer noch standardmäßig aktiviert. Ich glaube, ich weiss, was ich mir zu Weihnachten schenke: 1000 ebay-Konten. Aber dieses Mal aus dem Raum Berlin und Leipzig. Da sind dann garantiert ein paar Ü-Eier mehr dabei, bis jetzt habe ich nur zwei Accounts mit Lieferadresse in Kleinmachnow.

      Aber Weihnachten - das wird hier jetzt etwas OT. :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.