So, jetzt hab ich mal eben ein Ärgernis beseitigt.
Ein befreundeter Powerseller hat mich eben angerufen und mich gefragt, was er denn tun solle.
Was war passiert? Er hat einen Käufer, den er nicht ordnungsgemäß in Textform über die bestehenden Verbraucherrechte belehren konnte. Weil dieser Käufer bei ebay eine nicht (mehr) existierende Mailadresse in den Anmeldedaten hinterlegt hat. Folglich hat dieser Käufer also weder die automatisierte Mail mit der Widerrufsbelehrung erhalten noch die zeitgleich verschickte Mail des Verkäufers mit den Zahlungsinformationen und dem ganzen Rattenschwanz an sonst notwendigen rechtlichen Belehrungen.
Über die nicht zustellbare Automatik-Mail von ebay hat der Verkäufer natürlich (wie üblich) keine Information bekommen, die bei gmx nicht zustellbare Mail, die er selber verschickt hat, hat natürlich einen Bounce hinterlassen, der dann an ihn zurückging. Daraus erst hat sich ergeben, dass die hinterlegte Mailadresse des Käufers ungültig ist.
Da es eine gmx-Addi war, ist es natürlich nun kein Problem für mich gewesen, mal eben zu gmx zu gehen und zumindest zu verhindern, dass jemand anderes diese Mailadresse übernimmt. Ich hab sie einfach selber angelegt. Mal sehen, was da jetzt so ankommt. Vielleicht sollte ich mir auf diese Mailaddi auch mal gleich noch einen Paypal-Account als Onkel Dagobert anlegen? Der hier gegenständliche Käufer verkauft ja auch gelegentlich was.
Ach ja - ebay weiss bereits seit mindestens zwei Wochen, dass die hinterlegte Mailadresse nicht existiert, getan hat sich aber noch nichts. Das Sicherheitsleck, dass sich irgend ein Unberufener die Mailadresse aneignet und damit Schindluder treibt, ist aber wenigstens beseitigt.
Viel Spass weiterhin auf ebay - und immer schön auf aktuelle Anmeldedaten achten, sonst hat plötzlich wer anders eure ebay-Mails...
Liebe Verkäufer....
Da ihr ja nun nicht wisst, ob die zeitnah verschickte Mail von ebay mit der Widerrufsbelehrung auch wirklich ihren Bestimmungsort erreicht und euch andererseits die Kenntnis vorgehalten werden kann, dass ihr darüber informiert seid (bzw sein müsstet) würde ich empfehlen, entweder dafür zu sorgen, dass ihr die ordnnugsgemäße Belehrung bzw den Grund für ihr Scheitern nachvollziehbar belegen könnt, indem ihr nochmal selber eine Mail mit den rechtlichen Informationen an den Käufer schickt oder dass ihr sicherheitshalber eine Widerufsfrist von einem Monat einräumt. Da ebay ja ausweislich nicht prüft, ob die hinterlegte Mailadresse gültig ist oder nicht und euch ausserdem im Unklaren darüber lässt, ob ordnungsgemäß in Textform belehrt wurde, würde ich mich auf die "Tätigkeit" dieses Erfüllungsgehilfen wenig bis gar nicht verlassen. Die unqualifizierte Übernahme des rechtsbegründenten Eingriffs in das Vertragsverhältnis durch den Versand der Belehrung durch ebay könnte sonst mal wieder ein Rudel teurer Briefchen verursachen.
Viel Spass weiterhin auf ebay - ich lass inzwischen durch meine Abmahngeier prüfen, wem man daraus nun wie welchen Strick drehen kann. Ideen dazu hab ich schon...
Ein befreundeter Powerseller hat mich eben angerufen und mich gefragt, was er denn tun solle.
Was war passiert? Er hat einen Käufer, den er nicht ordnungsgemäß in Textform über die bestehenden Verbraucherrechte belehren konnte. Weil dieser Käufer bei ebay eine nicht (mehr) existierende Mailadresse in den Anmeldedaten hinterlegt hat. Folglich hat dieser Käufer also weder die automatisierte Mail mit der Widerrufsbelehrung erhalten noch die zeitgleich verschickte Mail des Verkäufers mit den Zahlungsinformationen und dem ganzen Rattenschwanz an sonst notwendigen rechtlichen Belehrungen.
Über die nicht zustellbare Automatik-Mail von ebay hat der Verkäufer natürlich (wie üblich) keine Information bekommen, die bei gmx nicht zustellbare Mail, die er selber verschickt hat, hat natürlich einen Bounce hinterlassen, der dann an ihn zurückging. Daraus erst hat sich ergeben, dass die hinterlegte Mailadresse des Käufers ungültig ist.
Da es eine gmx-Addi war, ist es natürlich nun kein Problem für mich gewesen, mal eben zu gmx zu gehen und zumindest zu verhindern, dass jemand anderes diese Mailadresse übernimmt. Ich hab sie einfach selber angelegt. Mal sehen, was da jetzt so ankommt. Vielleicht sollte ich mir auf diese Mailaddi auch mal gleich noch einen Paypal-Account als Onkel Dagobert anlegen? Der hier gegenständliche Käufer verkauft ja auch gelegentlich was.
Ach ja - ebay weiss bereits seit mindestens zwei Wochen, dass die hinterlegte Mailadresse nicht existiert, getan hat sich aber noch nichts. Das Sicherheitsleck, dass sich irgend ein Unberufener die Mailadresse aneignet und damit Schindluder treibt, ist aber wenigstens beseitigt.
Viel Spass weiterhin auf ebay - und immer schön auf aktuelle Anmeldedaten achten, sonst hat plötzlich wer anders eure ebay-Mails...
Liebe Verkäufer....
Da ihr ja nun nicht wisst, ob die zeitnah verschickte Mail von ebay mit der Widerrufsbelehrung auch wirklich ihren Bestimmungsort erreicht und euch andererseits die Kenntnis vorgehalten werden kann, dass ihr darüber informiert seid (bzw sein müsstet) würde ich empfehlen, entweder dafür zu sorgen, dass ihr die ordnnugsgemäße Belehrung bzw den Grund für ihr Scheitern nachvollziehbar belegen könnt, indem ihr nochmal selber eine Mail mit den rechtlichen Informationen an den Käufer schickt oder dass ihr sicherheitshalber eine Widerufsfrist von einem Monat einräumt. Da ebay ja ausweislich nicht prüft, ob die hinterlegte Mailadresse gültig ist oder nicht und euch ausserdem im Unklaren darüber lässt, ob ordnungsgemäß in Textform belehrt wurde, würde ich mich auf die "Tätigkeit" dieses Erfüllungsgehilfen wenig bis gar nicht verlassen. Die unqualifizierte Übernahme des rechtsbegründenten Eingriffs in das Vertragsverhältnis durch den Versand der Belehrung durch ebay könnte sonst mal wieder ein Rudel teurer Briefchen verursachen.
Viel Spass weiterhin auf ebay - ich lass inzwischen durch meine Abmahngeier prüfen, wem man daraus nun wie welchen Strick drehen kann. Ideen dazu hab ich schon...
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Löschbert Bastelhamster ()