Danke für die Antworten.
Das Problem ist, dass ich das PayPal-Konto ja behalten möchte - jedoch soll Paypal die Einschränkung des Kontos aufheben ohne weiterhin auf dieser unzutreffenden eidesstattlichen Erklärung zu bestehen.
Als Käufer, der gerne auch oft im Ausland einkauft, sehe ich schon Vorteile in dem gebotenen Käuferschutz.
Wäre die CSSF denn auch dann der richtige Ansprechpartner, wenn es mir gar nicht um eingefrorenes Geld geht sondern um die uneingeschränke Nutzung des PayPal-Konto?
Ausser dass ich weder "Abbuchungen von meinem PayPalKonto vornehmen" kann noch "Geld empfangen" kann ist auch die für mich viel wichtigere Funktion "Geld senden" gesperrt.
Die Personen im PayPay-Support, mit denen ich bisher in Deutschland telefonisch Kontakt hatte, waren alle sehr freundlich und konnten teilweise auch meine ablehnende Haltung gegenüber dem Wortlaut der abzugebenden eidesstattlichen Erklärung nachvollziehen und wollten auch helfen.
Das nützt mir aber nichts, solange die Entscheidung darüber ausschliesslich in den USA getroffen wird, von wo immer wieder die gleiche Standardmail (zunächst immer in Englisch, zuletzt aber auch die deutsche Übersetzung mit gleichem Inhalt) als Antwort kommt.
Ich habe das Gefühl, dass ich das Ganze nun an höherer Stelle aufhängen muss.
Ich denke, dass Paypal gegen die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 verstoßen hat, indem Paypal meinen Kontenzugriff eingeschränkt hat.
Ich weiss aber nicht genau, wohin ich mich dort wenden muss und habe mir mal die Kommision Trade (trade-defence-complaints@ec.europa.eu) ausgeguckt.
Wäre das Eurer Ansicht nach auch ein erfolgversprechender Weg?
Das Problem ist, dass ich das PayPal-Konto ja behalten möchte - jedoch soll Paypal die Einschränkung des Kontos aufheben ohne weiterhin auf dieser unzutreffenden eidesstattlichen Erklärung zu bestehen.
Als Käufer, der gerne auch oft im Ausland einkauft, sehe ich schon Vorteile in dem gebotenen Käuferschutz.
Wäre die CSSF denn auch dann der richtige Ansprechpartner, wenn es mir gar nicht um eingefrorenes Geld geht sondern um die uneingeschränke Nutzung des PayPal-Konto?
Ausser dass ich weder "Abbuchungen von meinem PayPalKonto vornehmen" kann noch "Geld empfangen" kann ist auch die für mich viel wichtigere Funktion "Geld senden" gesperrt.
Die Personen im PayPay-Support, mit denen ich bisher in Deutschland telefonisch Kontakt hatte, waren alle sehr freundlich und konnten teilweise auch meine ablehnende Haltung gegenüber dem Wortlaut der abzugebenden eidesstattlichen Erklärung nachvollziehen und wollten auch helfen.
Das nützt mir aber nichts, solange die Entscheidung darüber ausschliesslich in den USA getroffen wird, von wo immer wieder die gleiche Standardmail (zunächst immer in Englisch, zuletzt aber auch die deutsche Übersetzung mit gleichem Inhalt) als Antwort kommt.
Ich habe das Gefühl, dass ich das Ganze nun an höherer Stelle aufhängen muss.
Ich denke, dass Paypal gegen die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 verstoßen hat, indem Paypal meinen Kontenzugriff eingeschränkt hat.
Ich weiss aber nicht genau, wohin ich mich dort wenden muss und habe mir mal die Kommision Trade (trade-defence-complaints@ec.europa.eu) ausgeguckt.
Wäre das Eurer Ansicht nach auch ein erfolgversprechender Weg?