Anderer Preis als vereinbart - rechtliche Sachlage?

    • Anderer Preis als vereinbart - rechtliche Sachlage?

      Hallöchen! Ich habe folgendes Problem: Die Verkäuferin hat gebrauchte Schuhe zum Sofort-Kauf eingestellt. Der Preis war mir zu hoch, darum schrieb ich ihr kurz vor Auktionsende mit einem anderen Vorschlag für einen Preis. Das Angebot entsprach nicht ganz ihren Vorstellungen und wir verhandelten. Das Angebot war zwischenzeitlich ohne Verkauf ausgelaufen. Dann fragte Sie mich, ob Sie mir nun ihre Kontodaten schicken solle, was ich verneinte und woraufhin ich auf das neu einstellen zum abgemachten Preis verwies (Wir hatten uns auf 20? inklusive Versand geeinigt). Dies tat Sie dann auch. Sie stellte die Schuhe für 20? zum Sofortkaufen ein mit 4,90? Versandkosten zusätzlich. Da Sie mir erörtert hatte, dass Sie sich nicht so gut auskenne habe ich den Artikel trotzdem gekauft, weil ich annahm, dass Sie die Änderung vergessen hätte bzw. nicht wusste wie sie diese vornehmen solle. Sofort nach dem Kauf wollte ich bezahlen, sah aber, dass keine Überweisungsdaten angegeben waren sondern nur PayPal. Ich versuchte also per PayPal 20? zu bezahlen, was ich nicht konnte, da Sie keine kostenlose Versandoption eingefügt hatte. Ich bat Sie darum, woraufhin Sie antwortete, dass dies nicht mehr ginge im Nachhinein. Also bezahlte ich die 24,50? und bat Sie die 4,50? zu erstatten. Daraufhin meinte Sie plötzlich, dass es so abgemacht gewesen wäre (also 20? Schuhe und der Versand zusätzlich). Gleichzeitig schrieb Sie mir, dass Sie das Paket morgen (heute früh) versenden würde. Ich bat Sie daraufhin mit dem Versand zu warten bis wir das Missverständnis geklärt hatten und das ich die Schuhe zu diesem Gesamtpreis nicht wolle. Darauf antwortete Sie nicht gleich, sondern erst heute, wobei Sie nun ausfallend und kompromisslos reagierte. Fazit: Ich möchte den Artikel nicht, da Sie falsche Tatsachen vorgetäuscht hat. Ich habe alle EMails aufgehoben (inkl. der Mail außerhalb von Ebay die Transaktion abzuschließen und der, in welcher Sie zustimmt für 20? Gesamtsumme die Schuhe zu verkaufen) Was kann ich jetzt machen? Mein geplantes Vorgehen ist die Annahmeverweigerung des Pakets und die Rückbuchung auf PayPal. Habe ich dazu das Recht, oder stehen die Kaufbedingungen aus der Auktion vor der vorher gemachten Absprache?
    • Dein echtes Problem ist, sie hat das Geld doch schon. Sofern sie einen Versandbeleg vorlegen kann, kannst du an PP melden whatever, da wird nichts erstattet.

      Im Endeffekt darfst du jetzt ganz brav die Ware abnehmen und sie dann auf dem Zivilweg auffordern, die Differenz zu erstatten.
      Das Ganze kannst du dann auch noch in der Bewertung darlegen. Versandkostenabzocke liest sich da nur nie gut. Die standen schließlich klar lesbar in der Auktion, und du hast akzeptiert. Das fällt dir mit der Begründung auf die eigenen Füße.