@Danilo
Für das Inkassounternehmen hast Du alles, was Du benötigst.
Schau mal hier, da hat eBay Die alles schwarz auf weis bestätigt
tinyurl.com/76fyx5w
Mehr brauchst Du eigentlich nicht.
Hat der eBay-Mitarbeiter Dir etwas gesagt, ob die Käufer nachträglich einen sogenannte MC228-Mail bekommen haben? Die ist deswegen wichtig, weil eBay in dieser Mail den Käufern mittteilt, das der Account von unberechtigten Personen in betrügerischer Absicht verwendet wurde.
@danilo
Der Verkauf, der über deine Account erfolgte ist ja schon länger her. Entsprechendes wird Dir der eBay-Mitarbeiter gestern am Telefon auch erklärt haben.
Und denk bitte dran, die Polizei, bei der Du die Anzeige erstattet hast, darauf hinzuweisen, das sie selbst bitte bei eBay nachfragen sollen, ob und in wie weit dein Account gehackt wurde. Strafrechtlich dürfte dann nach der Antwort von eBay alles vom Tisch. Zivilrechtlich käme Dir dann die strafrechtliche Seite in Verbindung mit dem Konto, auf das die Käufer überwiesen haben, zu gute. Sprich auch hier dürfte es dann auch keine Probleme mehr geben. Aber das weißt Du bestimmt schon alles
Für das Inkassounternehmen hast Du alles, was Du benötigst.
Schau mal hier, da hat eBay Die alles schwarz auf weis bestätigt

tinyurl.com/76fyx5w
Mehr brauchst Du eigentlich nicht.
Hat der eBay-Mitarbeiter Dir etwas gesagt, ob die Käufer nachträglich einen sogenannte MC228-Mail bekommen haben? Die ist deswegen wichtig, weil eBay in dieser Mail den Käufern mittteilt, das der Account von unberechtigten Personen in betrügerischer Absicht verwendet wurde.
EDIT:MC228 HINWEIS: eBay-Angebot(e) gelöscht
Guten Tag "eBay-Name (E-Mail-Adresse),
das eBay-Sicherheitsteam hat für Sie eine wichtige Mitteilung zu einem Artikel, auf den Sie geboten haben:
"Artikelnummer" - "Artikelüberschrift"
Der Artikel wurde vom eBay-Marktplatz entfernt und Ihr Gebot wurde gestrichen, da das Konto des Verkäufers von unberechtigten Personen in betrügerischer Absicht verwendet wurde.
Wie Sie nun am besten weiter vorgehen, hängt davon ab, ob Sie den Artikel bereits bezahlt haben:
1) Artikel wurde noch nicht bezahlt:
Wir empfehlen Ihnen dringend, weiterhin nicht zu bezahlen, da kein gültiger Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer zustande gekommen ist.
2) Artikel wurde bereits bezahlt:
Wenn Sie den Artikel bereits bezahlt haben, sollten Sie versuchen, die Zahlung rückgängig zu machen:
- Haben Sie mit einer Kreditkarte gezahlt, wenden Sie sich bitte an die Sicherheitsabteilung Ihres Kreditkartenunternehmens.
- Haben Sie per Scheck bezahlt, beauftragen Sie bitte Ihre Bank, die Zahlung nicht zu leisten.
- Haben Sie mit PayPal gezahlt, beachten Sie bitte die Informationen zum Käuferbeschwerdeverfahren auf folgender Seite:
pages.ebay.de/paypal/Kaeuferschutz.html
- Haben Sie per Überweisung gezahlt, informieren Sie sich bitte umgehend telefonisch bei Ihrer Bank nach einer Möglichkeit, die Zahlung zurückzurufen.
@danilo
Der Verkauf, der über deine Account erfolgte ist ja schon länger her. Entsprechendes wird Dir der eBay-Mitarbeiter gestern am Telefon auch erklärt haben.
Und denk bitte dran, die Polizei, bei der Du die Anzeige erstattet hast, darauf hinzuweisen, das sie selbst bitte bei eBay nachfragen sollen, ob und in wie weit dein Account gehackt wurde. Strafrechtlich dürfte dann nach der Antwort von eBay alles vom Tisch. Zivilrechtlich käme Dir dann die strafrechtliche Seite in Verbindung mit dem Konto, auf das die Käufer überwiesen haben, zu gute. Sprich auch hier dürfte es dann auch keine Probleme mehr geben. Aber das weißt Du bestimmt schon alles
