Hallo,
ich habe vor kurzer Zeit als privater Verkäufer einen gebrauchten Handstaubsauger verkauft. Die Auktion ist gelaufen und das Gerät hat einen Käufer gefunden.
Nach wenigen Tagen trudelt das Geld auf meinem Konto ein und ich mache den Karton versandfertig. Im letzten Moment fällt mir auf, dass bei den ganzen Einzelteilen ein Filtereinsatz fehlt (das Gerät hat 2 davon). Das hatte ich beim Erstellen der Auktion nicht gemerkt.
Eine hektische Suche nach dem zweiten Filtereinsatz beginnt. Erfolglos.
Daraufhin habe ich den Käufer kontaktiert, ihn über das Versehen informiert und nachgefragt, ob er den Handstaubsauger, so wie er ist, trotzdem haben möchte, ober oder ich den Kaufpreis erstatten soll.
Der Käufer antwortet, er nehme den Staubsauger; aber nur, wenn ich garantieren könne, dass die Funktion aufgrund des fehlenden Teils nicht eingeschränt sei. Und im übrigen möchte er mich darauf hinweisen, dass er ein Recht auf den Artikel habe, schließlich wäre ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
Nach diesen "Drohgebärden" dachte ich: "Lass es. Gib ihm/ihr einfach das Geld zurück." (inkl. Versand ca. 20 €). Das habe ich ihm mitgeteilt. (Bitte um Abbruch der Transaktion)
Antwort des Käufers: Nein, er bestehe auf dem Artikel, so wie beschrieben und abgebildet (die Abbildung war übrigens der Karton). Das wäre sein Recht.
Nun meine Frage:
Ich kann den Artikel nicht vollständig liefern. Muss ich - da ich den Fehler in der Artikelbeschreibung gemacht habe - für ein ERSATZGERÄT sorgen? Ich habe doch gar keins. Das müsste ich doch neu kaufen!
Reicht es nicht, den Kaufpreis zu erstatten??
ich habe vor kurzer Zeit als privater Verkäufer einen gebrauchten Handstaubsauger verkauft. Die Auktion ist gelaufen und das Gerät hat einen Käufer gefunden.
Nach wenigen Tagen trudelt das Geld auf meinem Konto ein und ich mache den Karton versandfertig. Im letzten Moment fällt mir auf, dass bei den ganzen Einzelteilen ein Filtereinsatz fehlt (das Gerät hat 2 davon). Das hatte ich beim Erstellen der Auktion nicht gemerkt.
Eine hektische Suche nach dem zweiten Filtereinsatz beginnt. Erfolglos.

Daraufhin habe ich den Käufer kontaktiert, ihn über das Versehen informiert und nachgefragt, ob er den Handstaubsauger, so wie er ist, trotzdem haben möchte, ober oder ich den Kaufpreis erstatten soll.
Der Käufer antwortet, er nehme den Staubsauger; aber nur, wenn ich garantieren könne, dass die Funktion aufgrund des fehlenden Teils nicht eingeschränt sei. Und im übrigen möchte er mich darauf hinweisen, dass er ein Recht auf den Artikel habe, schließlich wäre ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
Nach diesen "Drohgebärden" dachte ich: "Lass es. Gib ihm/ihr einfach das Geld zurück." (inkl. Versand ca. 20 €). Das habe ich ihm mitgeteilt. (Bitte um Abbruch der Transaktion)
Antwort des Käufers: Nein, er bestehe auf dem Artikel, so wie beschrieben und abgebildet (die Abbildung war übrigens der Karton). Das wäre sein Recht.
Nun meine Frage:
Ich kann den Artikel nicht vollständig liefern. Muss ich - da ich den Fehler in der Artikelbeschreibung gemacht habe - für ein ERSATZGERÄT sorgen? Ich habe doch gar keins. Das müsste ich doch neu kaufen!
Reicht es nicht, den Kaufpreis zu erstatten??