Muss ich als privater Verkäufer Ersatz liefern, wenn ich Erstattung angeboten habe?

    • Muss ich als privater Verkäufer Ersatz liefern, wenn ich Erstattung angeboten habe?

      Hallo,
      ich habe vor kurzer Zeit als privater Verkäufer einen gebrauchten Handstaubsauger verkauft. Die Auktion ist gelaufen und das Gerät hat einen Käufer gefunden.
      Nach wenigen Tagen trudelt das Geld auf meinem Konto ein und ich mache den Karton versandfertig. Im letzten Moment fällt mir auf, dass bei den ganzen Einzelteilen ein Filtereinsatz fehlt (das Gerät hat 2 davon). Das hatte ich beim Erstellen der Auktion nicht gemerkt.
      Eine hektische Suche nach dem zweiten Filtereinsatz beginnt. Erfolglos. ;(
      Daraufhin habe ich den Käufer kontaktiert, ihn über das Versehen informiert und nachgefragt, ob er den Handstaubsauger, so wie er ist, trotzdem haben möchte, ober oder ich den Kaufpreis erstatten soll.
      Der Käufer antwortet, er nehme den Staubsauger; aber nur, wenn ich garantieren könne, dass die Funktion aufgrund des fehlenden Teils nicht eingeschränt sei. Und im übrigen möchte er mich darauf hinweisen, dass er ein Recht auf den Artikel habe, schließlich wäre ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
      Nach diesen "Drohgebärden" dachte ich: "Lass es. Gib ihm/ihr einfach das Geld zurück." (inkl. Versand ca. 20 €). Das habe ich ihm mitgeteilt. (Bitte um Abbruch der Transaktion)
      Antwort des Käufers: Nein, er bestehe auf dem Artikel, so wie beschrieben und abgebildet (die Abbildung war übrigens der Karton). Das wäre sein Recht.

      Nun meine Frage:
      Ich kann den Artikel nicht vollständig liefern. Muss ich - da ich den Fehler in der Artikelbeschreibung gemacht habe - für ein ERSATZGERÄT sorgen? Ich habe doch gar keins. Das müsste ich doch neu kaufen!
      Reicht es nicht, den Kaufpreis zu erstatten??
    • Dein Käufer hat dir doch mitgeteilt, dass er das Gerät trotzdem will.
      Mir erschließt sich jetzt auch nicht, warum es wegen eines fehlenden ERSATZ-Filters nicht funktionstauglich sein soll.

      Natürlich musst du dann liefern.

      Im Gegenteil. Dien Käufer hätte auch noch Anspruch darauf, dass du diesen Ersatzfilter besorgst, alternativ mit einer Preisminderung leben müsstest.

      Hast du mal die Artikelnummer?
    • wie wäre es zur not einfach den filtereinsatz neu zubesorgen ??? und wie so zweifilter einsätze einer für schlechte zeiten ??? wenn er mit einem läuft ist es doch ok und wenn nein filtereinsatz besorgen und gut is. aber was steht in der auktion ???
    • In der Auktion steht "mit allem Zubehör". Danach erfolgt eine Auflistung in Klammern, bei der aber die Filter fehlen.

      Könnte ich den Filtereinsatz schnell und günstig besorgen, so würde ich das tun. Aber die gibt es nicht in jedem Supermarkt, weil es sich um Dauerfilter handelt. Die Ersatzteile müsste ich über das Internet besorgen. Da habe mal die Preise recherchiert. Ein Filtersatz (das werden wohl beide Filtereinsätze sein) für das Gerät kostet inklusive Versand mehr als 20 Euro. Das ist mehr, als ich für das ganze Gerät bekommen habe.
    • In deinem Eingangsposting fehlte noch einer von 2 Filtern. Jetzt fehlen plötzlich beide?

      Wie auch immer. Es spielt keine Rolle. Du musst vertragsgemäß liefern.
      Sieh es als Lehrgeld, Artikel, die du anbietest, demnächst vor Einstellen besser zu prüfen.
    • Nein, es fehlt nur ein Filtereinsatz. Aber einzelnd ist der nicht zu bekommen.

      Dass ich hier "Lehrgeld" zahlen muss, ist mir auch klar. Aber ich dachte nicht, dass ich den Artikel hergeben muss und dann noch draufzahle.

      Aber mir ging es auch eher um die generelle Frage, ob ich nicht auch als Verkäufer das Recht habe, von der Transaktion zurückzutreten, weil ich gemerkt habe, dass ich den Artikel so wie beschrieben nicht liefern kann. Ich bin ja absolut bereit, das gezahlte Geld zurückzuzahlen. Und mir war nicht bewusst, dass
      1. ich diese Möglichkeit nicht habe
      2. die gezeigte Bereitschaft, gezahltes Geld zurückzuzahlen nicht reicht, um aus der Nummer rauszukommen
      3. ich im Zweifelsfall noch Geld zuzahlen muss.

      Kann das sein?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rapunzel ()

    • rapunzel schrieb:


      Daraufhin habe ich den Käufer kontaktiert, ihn über das Versehen informiert und nachgefragt, ob er den Handstaubsauger, so wie er ist, trotzdem haben möchte, ober oder ich den Kaufpreis erstatten soll.

      Der Ehrliche ist immer der Dumme. Und ja, natürlich kann der Käufer auf Lieferung bestehen und brauch sich auf Rückabwicklung und Preisminderung nicht einlassen. Das sind ja immer einvernehmliche Aktionen. Es wird sich wohl um so einen Dauergrobfilter zum Schutz des Motors handeln, ohne den das Gerät zwar ein Weile lang funktioniert, was aber nicht im Sinne des Erfinders ist. Kannst du nicht einen formgleichen Ersatz zurechtschneiden, der den Originalfilter funktionell voll ersetzt? Manchmal findet sich je nach Modell und Hersteller der passende Ersatzfilter auch in einer neuen Packung Filterbeutel als reguläre Zugabe des Herstellers.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Ich weiß zwar nicht, was dies für ein Staubsauger ist, aber für unseren Siemens liegen zwei davon beim Kauf von Staubsaugerbeuteln bei (Swirl). Es kann doch nicht sein, das es so schwer ist, dieses Verbrauchsmaterial zu besorgen, zumal du auch rechtlich dazu verpflichtet bist. Du hast bei der Auktionserstellung einen Fehler gemacht und das Gerät nicht geprüft und zahlst jetzt ein paar € Lehrgeld.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • du mußt das liefern, was in der beschreibung steht.

      rapunzel schrieb:

      In der Auktion steht "mit allem Zubehör". Danach erfolgt eine Auflistung in Klammern, bei der aber die Filter fehlen.
      wenn du die filtereinsätze in der auktionsbeschreibung gar nicht erwähnt hast und von den 2 filtern sowieso 1 filter noch da ist, dann versteh ich das problem nicht so ganz...
      funktioniert das gerät mit dem einen filter?


      hast du über diese filterdinger keine aussage gemacht, kann der käufer deshalb eigentlich kein theater machen, wenn er nur 1 bekommt und das gerät dann einwandfrei funktioniert.
      und wenn das ohnehin verbrauchsgegenstände sind, dann ist der 2. wohl bereits verbraucht worden.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • rapunzel schrieb:

      Hallo,
      ich habe vor kurzer Zeit als privater Verkäufer einen gebrauchten Handstaubsauger verkauft. Die Auktion ist gelaufen und das Gerät hat einen Käufer gefunden.
      Nach wenigen Tagen trudelt das Geld auf meinem Konto ein und ich mache den Karton versandfertig. Im letzten Moment fällt mir auf, dass bei den ganzen Einzelteilen ein Filtereinsatz fehlt (das Gerät hat 2 davon). Das hatte ich beim Erstellen der Auktion nicht gemerkt.
      Eine hektische Suche nach dem zweiten Filtereinsatz beginnt. Erfolglos. ;(
      Daraufhin habe ich den Käufer kontaktiert, ihn über das Versehen informiert und nachgefragt, ob er den Handstaubsauger, so wie er ist, trotzdem haben möchte, ober oder ich den Kaufpreis erstatten soll.
      Der Käufer antwortet, er nehme den Staubsauger; aber nur, wenn ich garantieren könne, dass die Funktion aufgrund des fehlenden Teils nicht eingeschränt sei. Und im übrigen möchte er mich darauf hinweisen, dass er ein Recht auf den Artikel habe, schließlich wäre ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
      Nach diesen "Drohgebärden" dachte ich: "Lass es. Gib ihm/ihr einfach das Geld zurück." (inkl. Versand ca. 20 €). Das habe ich ihm mitgeteilt. (Bitte um Abbruch der Transaktion)
      Antwort des Käufers: Nein, er bestehe auf dem Artikel, so wie beschrieben und abgebildet (die Abbildung war übrigens der Karton). Das wäre sein Recht.

      Nun meine Frage:
      Ich kann den Artikel nicht vollständig liefern. Muss ich - da ich den Fehler in der Artikelbeschreibung gemacht habe - für ein ERSATZGERÄT sorgen? Ich habe doch gar keins. Das müsste ich doch neu kaufen!
      Reicht es nicht, den Kaufpreis zu erstatten??

      Ich muss mal nachfragen, weil ich nicht weiß, ob ich es richtig verstanden habe.

      Du hast also einen Staubsauger bei ebay als Auktion reingestellt. Dieser ist ausgelaufen, du wolltest verschicken und stellst dann fest, dass ein (oder auch 2) Filtereinsatz/Filtereinsätze fehlen.
      Daraufhin setzt du dich mit dem Käufer in Verbindung. Dieser sagt dir nur, er möchte den Artikel trotzdem haben, verweist aber darauf das du verpflichtet bis, den Artikel zu senden. Ich gehe davon aus, dass er eventuell schon Erfahrung mit ebayern gemacht hat, bei denen der Artikel aufeinmal kaputt war und dann leider auch schon weg geworfen und nichts mehr geliefert werden konnte. Soweit so gut...
      Nun sagst du aber, nööö...weil der mir so doof gekommen ist, will ich ihm meinen Staubsauger nicht schicken und sende ihm einfach das Geld zurück.

      Habe ich das richtig verstanden, dass dein Käufer bisher noch in keinem Satz etwas von einer Staubsauger-Zusendung UND einer kompletten Rückerstattung erwähnt hat? Dann finde ich dein Verhalten etwas eigenartig.
      Sende ihm doch einfach den Staubsauger erstmal zu und gut ist. Ob er ihn dann behalten möchte und/oder eine Teilrückstattung möchte, wirst du doch dann sehen.

      Ganz ehrlich, wenn ein Verkäufer sich so verhalten würde (Geld zurück, Transaktion abbrechen), würde ich auch misstrauisch werden und denken, er will mir den Artikel gar nicht verkaufen.
      Du hast ihn darauf hingewiesen, dass ein Teil fehlt. Er sagt, er möchte den Staubsauger trotzdem haben. Dann schick ihn ihm doch in Gottes Namen zu.