Hallo an alle,
nachdem ich jetzt schon etwas am hin und her überlegen war was ich tun sollte habe ich mich mal doch entschlossen mich hier zu registrieren und mal nach eurer Meinung zu fragen.
Ich hoffe ich kann hier ein wenig Rat von euch bekommen
Zunächst aber einmal der Sachverhalt:
Ich habe ein Fachbuch auf eBay verkauft über Kommunikationstraining/ Managementschulung/ Konfliktlösungsmodelle etc. pp.
Da das Thema allerdings doch sehr speziell ist habe ich als Versandarten angegeben
1) Selbstabholung
2) unversicherter Versand (bei eBay wird ja aber mal wieder nur Standardversand angegeben)
Habe mir halt durch das spezielle Thema des Buches und dadurch, dass es für mein Studium gedient hat (also gebraucht) mit nicht allzuhohen Geboten gerechnet obwohl der Wiederbeschaffungspreis bei 50 Euro liegt.
Besagtes Buch ist nun für 22,35 Euro verkauft worden und noch am selben Tag überwies mein Käufer den Betrag auf mein Konto ohne, dass ich ihn nun noch hätte extra anschreiben müssen.
Das Buch selbst habe ich nun in Packpapier eingeschlagen und alle... ja ich nenn es mal "Nähte" mit Paketklebeband großzügig abgeklebt. Aus Ermangelung eines Kartons oder ähnlichem und
dem kleinen Packstück hielt ich das als durchaus angemessen verpackt.
Am 31.08. gab ich das ganze nun zur Post und habe es als Maxibrief versenden können (da ja unversichert angeboten und auch offensichtlich vom Käufer so gewünscht).
Zwei Wochen später meldete er sich nun mit einem Einzeiler "wo bleibt meine Ware? Wenn am 31.08. versendet müsste sie längst da sein"
Ich schrieb ihm daraufhin, dass ich das Buch auch zur Post gebracht habe, dass ich aber einen Nachforschungsauftrag stellen werde und ob die Adresse denn stimmt,
die angegeben war (ich wiederholte besagte Adresse nochmal explizit in der Mail)
Als Antwort kam wieder nur ein Einzeiler "Adresse stimmt"
Nachdem ich nun den Nachforschungsauftrag gestellt hatte meldete ich mich nochmals bei ihm, dass alles in die Wege geleitet ist und, dass mir eine Bearbeitungsnummer zugeschickt wird,
er möchte sich aber noch einmal melden, sollte das Buch doch ankommen.
Als Antwort... kein Dank für die Mühen... Einzeiler "Ich hoffe es kommt bald, sonst will ich mein Geld zurück"
2 Tage später öffnete er einen Fall bei eBay und kreuzte alles an (auch "Antwort ist ausstehend" was für mich gleichbedeutend ist mit "verweigert die Kommunikation")
ich wies ihn abermals darauf hin, dass ein Nachforschungsauftrag gestellt sei und nannte ihm auch die Bearbeitungsnummer.
5 Tage später kam, wieder mal ein Einzeiler als würde er mich systematisch ignorieren, "wann kommt das Buch oder mein Geld?"
wieder einmal teilte ich ihm mit, dass ein Nachforschungsauftrag besteht und dass ich doch wenn erstmal das Ergebnis abwarten möchte
Heute kam nun eine Nachricht er fordere einen Nachweis der Versendung, ich müsse dafür sorgen, dass die Ware ankommt und er kann nicht auf sein Geld warten bis die Post sich bei mir meldet.
So nach dem ganzen input kommen nun endlich meine Fragen
Er macht mir nämlich nun irgendwie den Anschein als wollte er einfach nur sein Geld wieder haben und bei der Gelegenheit das Buch behalten.
Zum ich muss Sorge tragen, dass alles glatt geht weiß ich, dass ich dem nach komme, indem ich das meinerseits erforderliche unternehme (Zur Post, Versendung aufgeben) und
das ganze sorgfältig verpacke (Verpackungsmethode s.O.)
Ich weiß: gefahrenübergang §447 BGB aber ich habe ja nunmal nur die Quittung über die Labelfreimachung und die Kartenzahlung um 10:09 (ergo: bei der Post am Schalter gewesen und Versandstücke gleich da gelassen)
Da aber nunmal keine Versendungsnummer vorliegt oder ein Beweis, dass dieses Buch drin war: reicht es aus den Versand glaubhaft zu machen? oder muss es ein Beweis sein? (Zeuge, Sendungsnummer etc)
Es stehen nämlich noch 2 Großbriefe auf besagter Quittung die anscheinend angekommen sind (für die beiden Stücke, die auch am 31.08. als "versendet markiert" wurden, gabs nämlich positive Bewertungen)
Sollte es soweit kommen... kann man damit argumentieren, dass der Käufer ja offensichtlich keinen Wert darauf legt, dass alles zu beider Zufriedenheit abläuft sondern unbedingt
sein Geld wieder haben will bevor ich überhaupt weiß, ob die Ware wirklich weg ist? Oder, dass er ja schon bei eBay Falschangaben bezüglich meiner Kommunikation gemacht hat?
Ich sehe mich nämlich im Recht aber Rechtsauffassung und Rechtssprechung sind ja leider zwei verschiedene Paar Schuhe... teilweise zumindest.
Eine (Teil-) Rücküberweisung möchte ich in dem Zusammenhang auch nicht machen, da ich mich wie gesagt im Recht fühle bzw. keiner Schuld bewusst,
und eine Teilzahlung ja eventuell auch als Schuldeingeständnis gesehen werden könnte.
Zumindest habe ich das Gefühl als könnte er ein gewisses Rechtsverständnis haben und will es nun gegen mich ausspielen möchte.
Ich bezweifle zwar, dass jemand für 22,35 Euro vor Gericht zieht (erstmal einen Anwalt finden der bei dem Betrag ja sagt) aber... es macht mich grade einfach nur fuchsig
also bitte helf mir
lieben Gruß
Steppke
nachdem ich jetzt schon etwas am hin und her überlegen war was ich tun sollte habe ich mich mal doch entschlossen mich hier zu registrieren und mal nach eurer Meinung zu fragen.
Ich hoffe ich kann hier ein wenig Rat von euch bekommen

Zunächst aber einmal der Sachverhalt:
Ich habe ein Fachbuch auf eBay verkauft über Kommunikationstraining/ Managementschulung/ Konfliktlösungsmodelle etc. pp.
Da das Thema allerdings doch sehr speziell ist habe ich als Versandarten angegeben
1) Selbstabholung
2) unversicherter Versand (bei eBay wird ja aber mal wieder nur Standardversand angegeben)
Habe mir halt durch das spezielle Thema des Buches und dadurch, dass es für mein Studium gedient hat (also gebraucht) mit nicht allzuhohen Geboten gerechnet obwohl der Wiederbeschaffungspreis bei 50 Euro liegt.
Besagtes Buch ist nun für 22,35 Euro verkauft worden und noch am selben Tag überwies mein Käufer den Betrag auf mein Konto ohne, dass ich ihn nun noch hätte extra anschreiben müssen.
Das Buch selbst habe ich nun in Packpapier eingeschlagen und alle... ja ich nenn es mal "Nähte" mit Paketklebeband großzügig abgeklebt. Aus Ermangelung eines Kartons oder ähnlichem und
dem kleinen Packstück hielt ich das als durchaus angemessen verpackt.
Am 31.08. gab ich das ganze nun zur Post und habe es als Maxibrief versenden können (da ja unversichert angeboten und auch offensichtlich vom Käufer so gewünscht).
Zwei Wochen später meldete er sich nun mit einem Einzeiler "wo bleibt meine Ware? Wenn am 31.08. versendet müsste sie längst da sein"
Ich schrieb ihm daraufhin, dass ich das Buch auch zur Post gebracht habe, dass ich aber einen Nachforschungsauftrag stellen werde und ob die Adresse denn stimmt,
die angegeben war (ich wiederholte besagte Adresse nochmal explizit in der Mail)
Als Antwort kam wieder nur ein Einzeiler "Adresse stimmt"
Nachdem ich nun den Nachforschungsauftrag gestellt hatte meldete ich mich nochmals bei ihm, dass alles in die Wege geleitet ist und, dass mir eine Bearbeitungsnummer zugeschickt wird,
er möchte sich aber noch einmal melden, sollte das Buch doch ankommen.
Als Antwort... kein Dank für die Mühen... Einzeiler "Ich hoffe es kommt bald, sonst will ich mein Geld zurück"
2 Tage später öffnete er einen Fall bei eBay und kreuzte alles an (auch "Antwort ist ausstehend" was für mich gleichbedeutend ist mit "verweigert die Kommunikation")
ich wies ihn abermals darauf hin, dass ein Nachforschungsauftrag gestellt sei und nannte ihm auch die Bearbeitungsnummer.
5 Tage später kam, wieder mal ein Einzeiler als würde er mich systematisch ignorieren, "wann kommt das Buch oder mein Geld?"
wieder einmal teilte ich ihm mit, dass ein Nachforschungsauftrag besteht und dass ich doch wenn erstmal das Ergebnis abwarten möchte
Heute kam nun eine Nachricht er fordere einen Nachweis der Versendung, ich müsse dafür sorgen, dass die Ware ankommt und er kann nicht auf sein Geld warten bis die Post sich bei mir meldet.
So nach dem ganzen input kommen nun endlich meine Fragen

Er macht mir nämlich nun irgendwie den Anschein als wollte er einfach nur sein Geld wieder haben und bei der Gelegenheit das Buch behalten.
Zum ich muss Sorge tragen, dass alles glatt geht weiß ich, dass ich dem nach komme, indem ich das meinerseits erforderliche unternehme (Zur Post, Versendung aufgeben) und
das ganze sorgfältig verpacke (Verpackungsmethode s.O.)
Ich weiß: gefahrenübergang §447 BGB aber ich habe ja nunmal nur die Quittung über die Labelfreimachung und die Kartenzahlung um 10:09 (ergo: bei der Post am Schalter gewesen und Versandstücke gleich da gelassen)
Da aber nunmal keine Versendungsnummer vorliegt oder ein Beweis, dass dieses Buch drin war: reicht es aus den Versand glaubhaft zu machen? oder muss es ein Beweis sein? (Zeuge, Sendungsnummer etc)
Es stehen nämlich noch 2 Großbriefe auf besagter Quittung die anscheinend angekommen sind (für die beiden Stücke, die auch am 31.08. als "versendet markiert" wurden, gabs nämlich positive Bewertungen)
Sollte es soweit kommen... kann man damit argumentieren, dass der Käufer ja offensichtlich keinen Wert darauf legt, dass alles zu beider Zufriedenheit abläuft sondern unbedingt
sein Geld wieder haben will bevor ich überhaupt weiß, ob die Ware wirklich weg ist? Oder, dass er ja schon bei eBay Falschangaben bezüglich meiner Kommunikation gemacht hat?
Ich sehe mich nämlich im Recht aber Rechtsauffassung und Rechtssprechung sind ja leider zwei verschiedene Paar Schuhe... teilweise zumindest.
Eine (Teil-) Rücküberweisung möchte ich in dem Zusammenhang auch nicht machen, da ich mich wie gesagt im Recht fühle bzw. keiner Schuld bewusst,
und eine Teilzahlung ja eventuell auch als Schuldeingeständnis gesehen werden könnte.
Zumindest habe ich das Gefühl als könnte er ein gewisses Rechtsverständnis haben und will es nun gegen mich ausspielen möchte.
Ich bezweifle zwar, dass jemand für 22,35 Euro vor Gericht zieht (erstmal einen Anwalt finden der bei dem Betrag ja sagt) aber... es macht mich grade einfach nur fuchsig

also bitte helf mir

lieben Gruß
Steppke