Hallo zusammen, nachdem ich lange still mitgelsen habe, steht nun wieder ein Problem an.
Hintergrund:
am 23.09. habe ich einen Motor ersteigert, der 250km weit weg liegt, in der auktion war keine Abholfrist angegeben.
Am 25.09. hat mir der VK seine Handynummer geschickt, damit wir wegen der Abholung telefonieren können.
Ich hatte viel um die Ohren und habe am 27.09. geantwortet, dass ich am Wochenende 08./09.10. vorbei kommen möchte.
10 Min später kam die Antwort, dass er mir eine Frist bis zum 02.10. setzt und was mir überhaupt einfiele, erst am 09./09.10. abholen zu wollen.
Außerdem wurden "weitere Schritte, die mich zur Erfüllung des Kaufvertrages bringen werden" angekündigt.
Sämtliche freundlichen Emails von mir wurden harsch beantwortet. Auch mein Vorschlag, einen unterlegen Bieter zu kontaktieren, dass der vielleicht bis 02.10. abholt, wurde ignoriert. Heute habe ich eine Zahlungserinnerung bekommen.
Im Forum und über google habe ich leider keine Antwort gefunden, die genau auf mein Szenario passt.
Daher folgende Fragen:
1) gibt es eine "Richtlinie", wie lange der VK auf die Abholung warten muss/soll, bzw der Käufer abholen muss?
2) Wenn ich den Motor nun per PayPal schonmal bezahlen, ist er nicht mehr der Eigentümer, sondern nur noch der Besitzer, richtig? Damit käme ich zumindest der Zahlungssaufforderung von Ebay nach.
Fader Beigeschmack: Wenn der jetzt schon so abgeht, könnte man befürcheten, dass er den Motor unauffällig kaputt macht und ich mir dann Schrott ins Haus hole......
Hintergrund:
am 23.09. habe ich einen Motor ersteigert, der 250km weit weg liegt, in der auktion war keine Abholfrist angegeben.
Am 25.09. hat mir der VK seine Handynummer geschickt, damit wir wegen der Abholung telefonieren können.
Ich hatte viel um die Ohren und habe am 27.09. geantwortet, dass ich am Wochenende 08./09.10. vorbei kommen möchte.
10 Min später kam die Antwort, dass er mir eine Frist bis zum 02.10. setzt und was mir überhaupt einfiele, erst am 09./09.10. abholen zu wollen.
Außerdem wurden "weitere Schritte, die mich zur Erfüllung des Kaufvertrages bringen werden" angekündigt.
Sämtliche freundlichen Emails von mir wurden harsch beantwortet. Auch mein Vorschlag, einen unterlegen Bieter zu kontaktieren, dass der vielleicht bis 02.10. abholt, wurde ignoriert. Heute habe ich eine Zahlungserinnerung bekommen.
Im Forum und über google habe ich leider keine Antwort gefunden, die genau auf mein Szenario passt.
Daher folgende Fragen:
1) gibt es eine "Richtlinie", wie lange der VK auf die Abholung warten muss/soll, bzw der Käufer abholen muss?
2) Wenn ich den Motor nun per PayPal schonmal bezahlen, ist er nicht mehr der Eigentümer, sondern nur noch der Besitzer, richtig? Damit käme ich zumindest der Zahlungssaufforderung von Ebay nach.
Fader Beigeschmack: Wenn der jetzt schon so abgeht, könnte man befürcheten, dass er den Motor unauffällig kaputt macht und ich mir dann Schrott ins Haus hole......