Kann Verkäufer willkührlich Abholfrist setzen, obwohl in der Auktion keine Frist gesetzt war?

    • Kann Verkäufer willkührlich Abholfrist setzen, obwohl in der Auktion keine Frist gesetzt war?

      Hallo zusammen, nachdem ich lange still mitgelsen habe, steht nun wieder ein Problem an.

      Hintergrund:
      am 23.09. habe ich einen Motor ersteigert, der 250km weit weg liegt, in der auktion war keine Abholfrist angegeben.


      Am 25.09. hat mir der VK seine Handynummer geschickt, damit wir wegen der Abholung telefonieren können.
      Ich hatte viel um die Ohren und habe am 27.09. geantwortet, dass ich am Wochenende 08./09.10. vorbei kommen möchte.
      10 Min später kam die Antwort, dass er mir eine Frist bis zum 02.10. setzt und was mir überhaupt einfiele, erst am 09./09.10. abholen zu wollen.
      Außerdem wurden "weitere Schritte, die mich zur Erfüllung des Kaufvertrages bringen werden" angekündigt.

      Sämtliche freundlichen Emails von mir wurden harsch beantwortet. Auch mein Vorschlag, einen unterlegen Bieter zu kontaktieren, dass der vielleicht bis 02.10. abholt, wurde ignoriert. Heute habe ich eine Zahlungserinnerung bekommen.

      Im Forum und über google habe ich leider keine Antwort gefunden, die genau auf mein Szenario passt.

      Daher folgende Fragen:

      1) gibt es eine "Richtlinie", wie lange der VK auf die Abholung warten muss/soll, bzw der Käufer abholen muss?

      2) Wenn ich den Motor nun per PayPal schonmal bezahlen, ist er nicht mehr der Eigentümer, sondern nur noch der Besitzer, richtig? Damit käme ich zumindest der Zahlungssaufforderung von Ebay nach.

      Fader Beigeschmack: Wenn der jetzt schon so abgeht, könnte man befürcheten, dass er den Motor unauffällig kaputt macht und ich mir dann Schrott ins Haus hole......
    • Die beiden betroffenen Accounts für den Überblick wären nett.

      Es gibt keine festen Fristen.

      Aber mal ehrlich wie würdest du dich als VK fühlen, wenn dein Käufer ohne vorherige Absprache vor den Latz knallt, er komme dann mal in 2 Wochen vorbei? Das von dir freundlich gemeinte Angebot, dann doch an Zweitbieter zu verkaufen, kommt dann auch eher so an, als wolltest du die ersteigerte Ware überhaupt nicht.
      Du musst immer bedenken, dein VK kennt dich nicht und hat wahrscheinlich schon etliche fadenscheinige Ausreden durch.

      Das Kind ist im Brunnen. Aber ein Tipp für's nächste Mal ist auf jeden Fall, so etwas klärt man im Vorfeld und ist nach der Auktion auch sofort erreichbar und kommunikativ.

      Ich persönlich würde mal im Telefonbuch nachsehen und einen zerknirschten Anruf tätigen. Das sollte die Härte raus nehmen.

      Das Angebot mit Paypal kann nur nach hinten los gehen. Wenn dein VK nicht völlig unbedarft ist, und das scheint er nicht zu sein, weiß er auch, dass das im Zusammenhang mit Selbstabholung eine beliebte Betrugsmethode ist, um einen VK über den Tisch zu ziehen.



    • OMG. Bei ebay steht viel, bis der Tag lang ist. Da steht auch, dass man Paypal-Zahlungen zwar akzeptieren muss, aber auch, dass man sie nicht akzeptieren darf. Und auch, dass ebay sicher ist. Und an das Gute im Menschen glaubt. Und dass ein offenes und ehrliches Umfeld das Beste in jedem hervorbringt. Vermutlich steht dort sogar irgendwo, dass sie alles in Dosen verpacken (nach Obama: Yes, we can!)

      Und das andere... naja, ganz nett, aber für eine Frist nicht wirklich zielführend. ;)

      Sagen wir mal: Allgemeines Schuldrecht. § 271 BGB
      gesetze-im-internet.de/bgb/__271.html

      Anders formuliert: der TE kann den Motor sofort abholen oder auch noch schneller. ;)

      Der Gedanke, zu telefonieren ist daher nicht ganz unpraktisch. Dabei zumindest eine Anzahlung vereinbaren, dann weiss der Verkäufer, dass das Ding auch abgeholt wird. Paypal kommt da aber gar nicht in Frage, denn bei Abholung vorab mit Paypal zahlen ist eine der klassischen Methoden für einen Käufer, hinterher Ware und Geld zu haben. Der Verkäufer hat dann ja keinen Versandbeleg und kann (logischerweise) auch keinen Versand nachweisen, wenn der Käufer einen nicht erhaltenen Artikel meldet.


      Also ist bei Anzahlung die klassische Überweisung gefragt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Der Gedanke, zu telefonieren ist daher nicht ganz unpraktisch. Dabei
      zumindest eine Anzahlung vereinbaren, dann weiss der Verkäufer, dass das
      Ding auch abgeholt wird. Paypal kommt da aber gar nicht in Frage, denn
      bei Abholung vorab mit Paypal zahlen ist eine der klassischen Methoden
      für einen Käufer, hinterher Ware und Geld zu haben. Der Verkäufer hat
      dann ja keinen Versandbeleg und kann (logischerweise) auch keinen
      Versand nachweisen, wenn der Käufer einen nicht erhaltenen Artikel
      meldet.
      Braucht man nen versandbeleg ??? eigentlcih sollte doch in so einem fall auch nen kleiner schrieb reichen den der K unterschreibt das er die ware erhalten hat eventuell mit ausweis kopie und gut is. hab ich auch schon gemacht, mir den erhalt der ware quittieren zulassen um eventualitäten aus dem weg zu gehen (nur nicht für PP)daher mal die nachfrage. Wäre schliesslich ein nachweis das die Ware an den K übergeben wurde. desweiteren ich wäre auch nicht wirklich erbaut wenn man denn dann mal nach 14 Tagen die ware abholen wollte ich denke mal unter umständen hat der VK auch nicht platz ohne ende und ist froh wenn der schrott verschwindet.
    • senseman schrieb:

      Braucht man nen versandbeleg ???
      Du mögest lesen, für welchen Fall ich das geschrieben habe. Nämlich genau für den PP-Fall. Und PP ohne PP geht ja nun noch weniger als PP überhaupt. ;)

      Ansonsten: hier Ware, da Geld und wir haben uns nie gesehen. Quittung ist nett, aber relativ überflüssig. Wer will was von wem wollen?

      Der VK Geld vom K? Kaum, ohne Geld hätte er den Artikel bei Abholung nicht rausgerückt.
      Der K vom VK Ware? Kaum, denn der VK will ja auch kein Geld mehr vom K.

      Wichtig ist das eher beim Kauf eines Motors, an den noch ein komplettes Auto dranmontiert ist. Sonst steht hinterher das Auto ohne Motor im Wald und der VK hat als letzter Halter die Entsorgungskarte.

      Was die Frage der Abholung diese oder nächste Woche angeht: wenn der VK Platz hat das Ding bis diese Woche stehen zu haben, hat er ihn auch bis nächste Woche. Sonst hätte er den Motor ja auch schon vorletzte Woche verkaufen können - hätte er hintenraus Luft genug gehabt. Aus dem Grund kapiere ich die Hektik nicht, die der VK da nun plötzlich verbreitet. Wenn er den Motor bis zu einem bestimmten Termin hätte weghaben wollen, hätte er das ja ins Angebot schreiben können. Und im Wohnzimmer oder im Hausflur wird er den ja kaum stehen haben.

      Ich tippe eher, dem war das Ding zu unterpusht und nun versucht er, auf die Art da rauszukommen. Daher wäre die Artikelnummer schon mal nett.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nun ja, das muß ja auch nicht unbedingt passieren:
      Sobald Sie einen Artikel ersteigert oder gekauft haben müssen Sie ihn innerhalb von 4 Tagen bezahlen. Anderenfalls kann der Verkäufer einen Fall öffnen, um das Problem über "Probleme klären" mit Ihnen zu lösen.
      Quelle Ebay

      Falls der VK tatsächlich Paypal anbietet, kann der K auch damit bezahlen und braucht sich keine Gedanken um irgendwelche Paypal-Fallstricke für den VK zu machen.

      Falls der Verkaufsgegenstand nicht die zugesicherten Eigenschaften hat, kann der K letztendlich Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Deren Weg und Ausgang könnte dann allerdings lang, teuer und unberechenbar sein ...
      Einen gebrauchten Motor zu kaufen, birgt immer ein gewisses Risiko, aber das weiß Chris_HH natürlich auch und macht es trotzdem.
      viribus unitis semper et ubique
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Aus dem Grund kapiere ich die Hektik nicht, die der VK da nun plötzlich verbreitet. Wenn er den Motor bis zu einem bestimmten Termin hätte weghaben wollen, hätte er das ja ins Angebot schreiben können. Und im Wohnzimmer oder im Hausflur wird er den ja kaum stehen haben.

      Oder der Motor ist geklaut und muß dringend vom Hof. Oder Muddi macht Streß "Wann kommt das das Drecksding endlich weg? Überall alles mit Öl versaut. Ich ruf den Schrotthändler an ... "

      oder so.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Ich persönlich würde zwar nicht so "extrem" wie der VK reagieren, aber wenn jemand einfach mal so festlegt, ich komme dann und dann fände ich das auch eigenartig.
      Man kann doch nachfragen: "Mir würde der xx.xx.xxxx sehr gut passen. Wäre das für sie in Ordnung? Falls nicht hätte ich auch noch am xy, za, ml, op, qr Zeit."

      Und ganz ehrlich, wenn keine Frist angegeben ist, heißt das doch noch lange nicht das man abholen kann wann man möchte. "Ich bin in 2 Monaten bei Tante Gerda zum Geburtstag eingeladen. Die wohnt ganz in der Nähe von Ihnen. Ich würde dann vorbei kommen." Wenn es für dich nicht eher als in 2 Wochen gepasst hat, ist das ja okay. Aber dann hättest du das auch so formulieren können und dem VK gegebenenfalls ehere Termine anbieten können, die dir zwar nicht ganz so gut passen, aber wo du es durchaus mit ein wenig Planung/Verschiebung einrichten könntest.