Machen Markeninhaber das Unternehmen eBay auf ein illegales Produkt auf dem Online-Marktplatz eBay aufmerksam, so muss dieses entfernt werden. Nicht preisgeben muss eBay jedoch Namen und Anschrift, so ein offizielles Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH).
Zudem hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden, dass eBay keine Unterlassungserklärung für zukünftige Fälle abgeben muss.
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Zu betonen ist an diesem Urteil, dass ebay weder zur Abgabe einer Unterlassungserklärung noch zur Weitergabe der Verkäuferdaten verpflichtet wurde. In beiden Fällen hatte sich ebay geweigert. Klägerin war die Lizenzinhaberin des Parfüms Davidoff.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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