Wem ist so etwas auch passiert -> Auktion abgebrochen -> verklagt -> Ware verloren -> Schadensersatz

    • Wem ist so etwas auch passiert -> Auktion abgebrochen -> verklagt -> Ware verloren -> Schadensersatz

      Ist das Recht ?

      Folgendes ist geschehen:

      Wir wollten im März 2009 bei Ebay unser Auto versteigern.
      ... Die Auktion sollte über 10 Tage laufen und begann
      mit einem Startgebot von 1,-Euro.
      Nach einigen Tagen bemerkten wir, dass der KFZ-Brief
      nicht aufzufinden war.
      Somit beschlossen wir die Auktion abzubrechen, um eventuellen
      Ärger mit dem potenziellen Käufer zu verhindern.
      Also beendeten wir bei Ebay die Auktion mit der
      Begründung: Artikel steht nicht mehr zur Verfügung.
      Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits einige auf das Fahrzeug
      geboten, die aber automatisch über Ebay mit der Begründung
      -Artikel steht nicht mehr zur Verfügung-, informiert wurden.
      So, dachten wir, hat sich die Sache erst einmal erledigt,
      bis wir den KFZ-Brief wieder gefunden haben.

      Nach ungefär 2 Monaten kam eine E-Mail von jemanden aus Ahlen
      der ganz freundlich nachfragte, was denn nun mit unserem Auto
      und der Auktion geworden wäre. Daraufhin antworteten wir ihm
      und schilderten es so wie bereits oben beschrieben.

      Daraufhin schauten wir uns bei Ebay noch einmal die abgebrochene
      Auktion an, um zu sehen ob dieser Herr aus Ahlen mitgeboten hatte.
      Das war aber nicht der Fall.

      Nach weiten 5 Wochen, zu diesem Zeitpunkt war der Auktionsvorgang
      bei Ebay bereits gelöscht, meldete sich dieser Herr zum Zweitem mal und
      behauptete das er nun Anspruch auf das Fahrzeug mit seinem letztem Gebot
      von 215,-Euro hätte. Das haben wir als schlechten Scherz ignoriert.

      Wieder vergingen 3 Monate und nun kam ein Schreiben von einer
      Anwaltskanzlei aus Hamm, die den besagten Herrn aus Ahlen vertrat
      und forderte nun von uns die Herausgabe des Fahrzeugs, da der Kläger
      als angeblich letzter Bieter bei Abbruch der Auktion nun auch den
      Zuschlag erhalten hat. Dabei bezieht er sich auf irgendwelche
      Ebay-Klauseln die jeder Ebayer automatisch anerkennt, wenn er etwas
      zur Auktion bei Ebay hereinstellt.

      Daraufhin haben wir und unser Anwalt versucht von Ebay noch Informationen
      über diese Auktion zu erhalten, da man ja bekanntlich auf alle Vorgänge bei Ebay
      nur 3 Monate lang noch Zugriff hat. Ebay antwortete das alle Unterlagen zu dieser
      Auktion nicht mehr zur Verfügung stehen und gelöscht wurden.

      Das war auch wohl der Grund, weshalb dieser Typ aus Ahlen erst so spät
      Ansprüche geltend machte.

      Dann recherchierte ich im Internet über diesen Typ mit seinem Ebay-Namen und fandheraus, das wir nicht die einzigen Opfer seiner Methode waren. Er hat bereits bei anderen dasgleiche abgezogen und das auch mit Handys und PKW`s. Diese Info bekam dann auch das Gericht über unseren Anwalt.

      Bei der ersten Gerichtsverhandlung hatten wir eine Richterin, die wohl die Masche
      dieses Herrn aus Ahlen auch durschaut hatte. Leider kam es damals nicht zu einem
      Urteil und die Sache wurde vertagt. Der Typ brachte auf eimal einen Bildschirm-
      ausdruck der Auktion als Beweis und verwies auf eine Zeugin, die bei Ebay arbeitet
      und bestätigen könne, das er der Höchstbietende war, als wir die Auktion abgebrochen haben. Alles sehr dubios, zumal mittlerweile schon über ein Jahr vergangen war.

      Dann gab es noch 2 weitere Verhandlungen mit einer anderen Richterin. Und die hat uns das Gefühl gegeben als wären wir die Bösen.

      Und so kam es wie es kommen musste:

      Die Richterin hat für Recht erklärt:

      Wir müssen nun in den nächsten Tagen unser Auto für 333,- Euro an diesem Typ verkaufen.
      Desweiteren tragen wir die Kosten des Verfahrens.
      Dazu macht der Typ noch folgende Ansprüche geltend.
      - Schadensersatz wegen Wertminderung des PKW`s seit 2009
      - Kilometergeld für seit 2009 gefahrene Kilometer
      - Schadensersatz für seit 2009 enstandene Schäden am PKW
      - Schadensersatz, weil wir das Fahrzeug rechtswiedrig zurückgehalten haben.

      Und nun Frage ich Euch:

      Hat die Richterin richtig entschieden ??
    • Bei einem solchen Zivilprozess geht es nicht um gut oder böse, sondern um die Frage, ob du berechtigt warst, die Aktion abzubrechen. Dazu auch mal ein ganz junges Urteil des BGH: Bundesgerichtshof zum vorzeitigen Abbruch einer ebay-Auktion - Urteil vom 8. Juni 2011 – VIII ZR 305/10

      Ansonsten lässt deine Schilderung viele Fragen offen bzw. es fallen vielen Ungereimtheiten auf:

      1. Bitte nenne doch mal den Account deines Käufers.

      2. Was rät denn euer Anwalt? Der ist der der Fachmann an eurer Seite, der die Faktenlage weitaus besser kennt als jeder Forenuser es je kann.

      3. Was ist nach der Vertagung des Urteils geschehen? Da wird wohl kaum die Richterin ausgetauscht worden sein?

      4. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ohne handfesten Nachweis eines Vertrages so geurteilt wurde, wie du dies hier schilderst. Dein angeblicher Käufer muss stichhaltig nachweisen, geboten zu haben und beim Abbruch auch Höchstbietende gewesen zu sein. Er wird also entsprechende Screenshots besessen haben. Du besitzt ja sicher eine schriftliche Urteilsbegründung. Es wäre sehr hilfreich, wenn du diese mit Schwärzung alles personenbezogenen Daten hier einstellst bzw. mir per PN oder Mail zukommen lässt.

      Hat die Richterin richtig entschieden ??

      Ohne Kenntnis aller Fakten wird kaum jemand wagen, dies zu beurteilen. Und wie gehabt: Solltest du das nicht euren Anwalt fragen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @Joseph

      Biguhu hat Dir das wichtigste schon geantwortet.

      Wenn Du ihm die personenbezogenen Daten schickst, dann die aber bitte nicht geschwärzt!

      So wie Du das schilderst, hört sich das nach Methode des vermeintlichen Auktionsgewinner an. Auch das er angeblich plötzlich eine Zeugin aus dem Hut zaubert, die angeblich bei eBay arbeitet, finde ich mehr als fragwürdig.

      Deswegen hab ich zusätzlich ein paar Frage!

      1. Ist das Urteil schon rechtskräftig?
      2. Aus welcher Gegend kommt der angebliche Auktionsgewinner?

      Es wäre wirklich gut, wenn Du Biguhu alles per PN oder Mail schicken könntest. Nicht nur was den Gewinner betrifft, sondern auch alles über die angebliche Mitarbeiterin von eBay.
    • forenuser schrieb:

      Aus welcher Gegend kommt der angebliche Auktionsgewinner?

      Findest du im EP:

      Nach ungefär 2 Monaten kam eine E-Mail von jemanden aus Ahlen der ganz freundlich nachfragte, was denn nun mit unserem Auto und der Auktion geworden wäre.

      Für nicht Ortskundige: Ahlen liegt in Westfalen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Habe eine Weile gebraucht um das Urteil zu schwärzen und einzuscannen und lade es nun Hoch.
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    • Das war noch nicht alles....

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      Nach 14 Monaten legt die Gegenpartei plötzlich eine Gebotsübersicht von Ebay vor ( siehe Anhang) obwohl uns Ebay in einem Schreiben versicherte

      das alle Daten gelöscht seien. Die Angebliche Mitarbeiterin von Ebay, war auch mal als Zeugin geladen und ist nicht zum Termin erschienen.

      Ich frage mich und Euch:

      Wenn ich ein Angebot bei Ebay vorzeitig beende, was sicherlich schon viele getan haben, würde ich mich ja selbst schaden, wenn dadurch der Artikel dem derzeit Höchstbietenden zufällt.

      Warum steht dann da nach Beendigung: "Alle Gebote wurden gestrichen - Der Artikel steht nicht mehr zur Ferfügung" Ebay weist ja dem Verkäufer bei Abbruch nicht darauf hin, das Der Artikel nun an dem

      Höchstbietenden gegangen ist.
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    • Joseph1963 schrieb:

      biguhu schrieb:

      1. Bitte nenne doch mal den Account deines Käufers.
      Darf ich denn den Ebay Namen des Klägers hier nennen ?

      Ja, das geht in Ordnung, nur Realdaten sollten nicht veröffentlicht werden.

      Für andere Leser, die gerne auch etwas recherchieren möchten: Der Käufer-Account lautet: thombie

      Warum steht dann da nach Beendigung: "Alle Gebote wurden gestrichen - Der Artikel steht nicht mehr zur Ferfügung" Ebay weist ja dem Verkäufer bei Abbruch nicht darauf hin, das Der Artikel nun an dem Höchstbietenden gegangen ist.

      Ebay hält sich gerne bedeckt uns sieht sich nur als Vermittler. Die juristischen Probleme sollen die Kunden selber ausbaden. Immerhin steht irgendwo als Hinweis, dass der VK einen Abbruch nur dann vornehmen sollte, wenn er rechtlich dazu berechtigt ist. Freilich wird der recht versteckte Hinweis häufig nicht wahrgenommen oder nicht richtig interpretiert.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wieder einer mehr in meiner Bieter-Sperrliste! ;)

      @Joseph
      War deinem Anwalt nicht klar, das wenn die Auktion normal mit einem Höchstbietenden beendet worden wäre, der Preis vermutlich ganz anders ausgesehen hätte?

      Es war doch eindeutig zu erwarten, das der Endpreis deutlich höher als eben sein max. Gebot von 333,- EUR ausgefallen wäre.

      OK, es war kein Porsche, aber der Bieter hat den Wagen nicht bekommen.

      Zur Zeugin hab ich noch eine Frage. Von wem wurde die eigentlich benannt? Von der Klägerseite oder ging die Vorladung vom Gericht alleine aus?
    • Kommt davon wenn man bei mir abschreibt und das dann falsch. Sorry, aber Dein Anwalt hat wörtlich bei mir geguttenbergt (gut, dazu sind die Texte ja da), dabei in einem Punkt einen entscheidenden Fehler, allerdings leider keinen juristischen Formfehler, gemacht und Du hast jetzt ein AG-Urteil dazu. Ist das Ding rechtskräftig? Wird eventuell zeitlich knapp mit den Rechtsmitteln.

      Meiner Ansicht nach, hat der Richter das BGH-Urteil hier falsch ausgelegt. Denn tatsächlich war ein Teil des Verkaufsgegenstandes anderweitig abhanden gekommen. Wenn ich ein Auto kaufe, erwarte ich natürlich, dass ich es direkt zulassen kann. Das geht aber nur, wenn der KFZ-Brief (Zuslassungsbescheinigung Teil I) auch da ist. Sonst brauche ich erst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA, bevor ich eine neue ZB I bekommen und das Auto zulassen kann. Der verkaufte Gegenstand ist also tatsächlich teilweise abhanden gekommen. Man könnte auch sagen, er ist beschädigt. Zwar nur in einem Recht, aber zumindest so, dass eine (rechts)mängelfreie Übergabe in dem Zeitpunkt unmöglich war. Beides sind Gründe für einen Abbruch.

      Dass Du dich verklickt hast und versehentlich oder unwissentlich auf "nicht mehr verfügbar" geklickt hast, ist natürlich Dein Fehler. Ob der hier so schwerwiegend ist, dass das Urteil gerechtfertigt ist, wäre zu untersuchen, denn "anderweitig abhanden gekommen" ist ja ebenfalls "nicht mehr verfügbar".

      Frage: war der Sofortkauf eigentlich rausgefallen, als die Gebote auf demn Artikel waren? Bzw hattest Du das Auto mit Mindestpreis eingestellt? Und kannst Du das eventuell auch belegen?

      Und was hat die Zeugin von ebay denn dazu gesagt? Die ist ja wohl hoffentlich vernommen worden?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hmmm....

      Das Problem ist, dass Du ein Urteil kassiert hast, das mit einem Streitwert von unter 600 Euro nicht zur Berufung geeignet ist. Dass der Streitwert bei 355 euro liegt, ergibt sich aus dem letzen Blatt des Urteils mit dem Hinweis zur Kostenentscheidung.

      Ob Du da eine Revision begründet bekommst ist mir auch nicht ganz klar. Revisionsgründe wären eindeutige formale Fehler des Gerichts. Ob man auf der nicht erfolgten Einvernahme der Zeugin von ebay was daraus konstruieren kann, da bin ich mir nicht ganz sicher. Könnte aber schwer werden. Eventuell kommt dabei was raus, wenn man sich auf die fehlerhafte Umsetzung des BGH-Urteils stützt, denn formal ist jeder der von ebay angebotenen Gründe zur Beendigung ein entsprechend der ebay-AGB rechtmäßiger Vorbehalt. Sonst wäre er da ja nicht angegeben. zu untersuchen wäre auch, dass dem Einspruch gegen das für Dich ja positive Versäumnisurteil stattgegeben wurde.

      Ich sag Dir aber gleich, es ist verdammt schwer, Dir da zu helfen, denn in diesem Fall ist das Kind eigentlich schon in den Brunnen gefallen. Wichtig ist jetzt vor allem, dass Du das mit deinem Anwalt klärst, weil die Frist für das einlegen von Rechtsmitteln demnächst abgelaufen ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.