Ist das Recht ?
Folgendes ist geschehen:
Wir wollten im März 2009 bei Ebay unser Auto versteigern.
... Die Auktion sollte über 10 Tage laufen und begann
mit einem Startgebot von 1,-Euro.
Nach einigen Tagen bemerkten wir, dass der KFZ-Brief
nicht aufzufinden war.
Somit beschlossen wir die Auktion abzubrechen, um eventuellen
Ärger mit dem potenziellen Käufer zu verhindern.
Also beendeten wir bei Ebay die Auktion mit der
Begründung: Artikel steht nicht mehr zur Verfügung.
Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits einige auf das Fahrzeug
geboten, die aber automatisch über Ebay mit der Begründung
-Artikel steht nicht mehr zur Verfügung-, informiert wurden.
So, dachten wir, hat sich die Sache erst einmal erledigt,
bis wir den KFZ-Brief wieder gefunden haben.
Nach ungefär 2 Monaten kam eine E-Mail von jemanden aus Ahlen
der ganz freundlich nachfragte, was denn nun mit unserem Auto
und der Auktion geworden wäre. Daraufhin antworteten wir ihm
und schilderten es so wie bereits oben beschrieben.
Daraufhin schauten wir uns bei Ebay noch einmal die abgebrochene
Auktion an, um zu sehen ob dieser Herr aus Ahlen mitgeboten hatte.
Das war aber nicht der Fall.
Nach weiten 5 Wochen, zu diesem Zeitpunkt war der Auktionsvorgang
bei Ebay bereits gelöscht, meldete sich dieser Herr zum Zweitem mal und
behauptete das er nun Anspruch auf das Fahrzeug mit seinem letztem Gebot
von 215,-Euro hätte. Das haben wir als schlechten Scherz ignoriert.
Wieder vergingen 3 Monate und nun kam ein Schreiben von einer
Anwaltskanzlei aus Hamm, die den besagten Herrn aus Ahlen vertrat
und forderte nun von uns die Herausgabe des Fahrzeugs, da der Kläger
als angeblich letzter Bieter bei Abbruch der Auktion nun auch den
Zuschlag erhalten hat. Dabei bezieht er sich auf irgendwelche
Ebay-Klauseln die jeder Ebayer automatisch anerkennt, wenn er etwas
zur Auktion bei Ebay hereinstellt.
Daraufhin haben wir und unser Anwalt versucht von Ebay noch Informationen
über diese Auktion zu erhalten, da man ja bekanntlich auf alle Vorgänge bei Ebay
nur 3 Monate lang noch Zugriff hat. Ebay antwortete das alle Unterlagen zu dieser
Auktion nicht mehr zur Verfügung stehen und gelöscht wurden.
Das war auch wohl der Grund, weshalb dieser Typ aus Ahlen erst so spät
Ansprüche geltend machte.
Dann recherchierte ich im Internet über diesen Typ mit seinem Ebay-Namen und fandheraus, das wir nicht die einzigen Opfer seiner Methode waren. Er hat bereits bei anderen dasgleiche abgezogen und das auch mit Handys und PKW`s. Diese Info bekam dann auch das Gericht über unseren Anwalt.
Bei der ersten Gerichtsverhandlung hatten wir eine Richterin, die wohl die Masche
dieses Herrn aus Ahlen auch durschaut hatte. Leider kam es damals nicht zu einem
Urteil und die Sache wurde vertagt. Der Typ brachte auf eimal einen Bildschirm-
ausdruck der Auktion als Beweis und verwies auf eine Zeugin, die bei Ebay arbeitet
und bestätigen könne, das er der Höchstbietende war, als wir die Auktion abgebrochen haben. Alles sehr dubios, zumal mittlerweile schon über ein Jahr vergangen war.
Dann gab es noch 2 weitere Verhandlungen mit einer anderen Richterin. Und die hat uns das Gefühl gegeben als wären wir die Bösen.
Und so kam es wie es kommen musste:
Die Richterin hat für Recht erklärt:
Wir müssen nun in den nächsten Tagen unser Auto für 333,- Euro an diesem Typ verkaufen.
Desweiteren tragen wir die Kosten des Verfahrens.
Dazu macht der Typ noch folgende Ansprüche geltend.
- Schadensersatz wegen Wertminderung des PKW`s seit 2009
- Kilometergeld für seit 2009 gefahrene Kilometer
- Schadensersatz für seit 2009 enstandene Schäden am PKW
- Schadensersatz, weil wir das Fahrzeug rechtswiedrig zurückgehalten haben.
Und nun Frage ich Euch:
Hat die Richterin richtig entschieden ??
Folgendes ist geschehen:
Wir wollten im März 2009 bei Ebay unser Auto versteigern.
... Die Auktion sollte über 10 Tage laufen und begann
mit einem Startgebot von 1,-Euro.
Nach einigen Tagen bemerkten wir, dass der KFZ-Brief
nicht aufzufinden war.
Somit beschlossen wir die Auktion abzubrechen, um eventuellen
Ärger mit dem potenziellen Käufer zu verhindern.
Also beendeten wir bei Ebay die Auktion mit der
Begründung: Artikel steht nicht mehr zur Verfügung.
Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits einige auf das Fahrzeug
geboten, die aber automatisch über Ebay mit der Begründung
-Artikel steht nicht mehr zur Verfügung-, informiert wurden.
So, dachten wir, hat sich die Sache erst einmal erledigt,
bis wir den KFZ-Brief wieder gefunden haben.
Nach ungefär 2 Monaten kam eine E-Mail von jemanden aus Ahlen
der ganz freundlich nachfragte, was denn nun mit unserem Auto
und der Auktion geworden wäre. Daraufhin antworteten wir ihm
und schilderten es so wie bereits oben beschrieben.
Daraufhin schauten wir uns bei Ebay noch einmal die abgebrochene
Auktion an, um zu sehen ob dieser Herr aus Ahlen mitgeboten hatte.
Das war aber nicht der Fall.
Nach weiten 5 Wochen, zu diesem Zeitpunkt war der Auktionsvorgang
bei Ebay bereits gelöscht, meldete sich dieser Herr zum Zweitem mal und
behauptete das er nun Anspruch auf das Fahrzeug mit seinem letztem Gebot
von 215,-Euro hätte. Das haben wir als schlechten Scherz ignoriert.
Wieder vergingen 3 Monate und nun kam ein Schreiben von einer
Anwaltskanzlei aus Hamm, die den besagten Herrn aus Ahlen vertrat
und forderte nun von uns die Herausgabe des Fahrzeugs, da der Kläger
als angeblich letzter Bieter bei Abbruch der Auktion nun auch den
Zuschlag erhalten hat. Dabei bezieht er sich auf irgendwelche
Ebay-Klauseln die jeder Ebayer automatisch anerkennt, wenn er etwas
zur Auktion bei Ebay hereinstellt.
Daraufhin haben wir und unser Anwalt versucht von Ebay noch Informationen
über diese Auktion zu erhalten, da man ja bekanntlich auf alle Vorgänge bei Ebay
nur 3 Monate lang noch Zugriff hat. Ebay antwortete das alle Unterlagen zu dieser
Auktion nicht mehr zur Verfügung stehen und gelöscht wurden.
Das war auch wohl der Grund, weshalb dieser Typ aus Ahlen erst so spät
Ansprüche geltend machte.
Dann recherchierte ich im Internet über diesen Typ mit seinem Ebay-Namen und fandheraus, das wir nicht die einzigen Opfer seiner Methode waren. Er hat bereits bei anderen dasgleiche abgezogen und das auch mit Handys und PKW`s. Diese Info bekam dann auch das Gericht über unseren Anwalt.
Bei der ersten Gerichtsverhandlung hatten wir eine Richterin, die wohl die Masche
dieses Herrn aus Ahlen auch durschaut hatte. Leider kam es damals nicht zu einem
Urteil und die Sache wurde vertagt. Der Typ brachte auf eimal einen Bildschirm-
ausdruck der Auktion als Beweis und verwies auf eine Zeugin, die bei Ebay arbeitet
und bestätigen könne, das er der Höchstbietende war, als wir die Auktion abgebrochen haben. Alles sehr dubios, zumal mittlerweile schon über ein Jahr vergangen war.
Dann gab es noch 2 weitere Verhandlungen mit einer anderen Richterin. Und die hat uns das Gefühl gegeben als wären wir die Bösen.
Und so kam es wie es kommen musste:
Die Richterin hat für Recht erklärt:
Wir müssen nun in den nächsten Tagen unser Auto für 333,- Euro an diesem Typ verkaufen.
Desweiteren tragen wir die Kosten des Verfahrens.
Dazu macht der Typ noch folgende Ansprüche geltend.
- Schadensersatz wegen Wertminderung des PKW`s seit 2009
- Kilometergeld für seit 2009 gefahrene Kilometer
- Schadensersatz für seit 2009 enstandene Schäden am PKW
- Schadensersatz, weil wir das Fahrzeug rechtswiedrig zurückgehalten haben.
Und nun Frage ich Euch:
Hat die Richterin richtig entschieden ??