ebay-Käufer kommt mir suspekt vor

    • Na sieh es mal so: Der K nimmt dir 10 Artikel ab er weis aber das das Zeug in ein oder maximal zwei Pakete past. Würdest du da nicht auch verhandeln wollen wegen versand?
      Andersherum kann der K sonst auch sagen :"Dann schick mir halt 10 Pakete zu." Ob das dann wirklich besser ist wage ich zu bezweifeln.
      Man sollte immer versuchen einen Mittelweg zu finden und nicht stur auf konfrontation aus.
    • Ganz ehrlich? nein, ich würde nicht verhandeln, denn wenn ich etwas für ein paar Euro bei ebay bekomme, dann gönne ich dem Verkäufer gut und gerne den Euro an Versandaufschlag, denn er muss Versandtaschen, Luftpolsterfolie,Musterbeutelklammern, Sprit zur Post und Umstände (Adresse ausd rucken, abschreiben, zur Post fahren,..) berechnen. Ich habe auch schon mal einen leichten Pullover mit 5 Euro Versandkosten gekauft und er kam tatsächlich im Maxibrief für 2,20 € an. Hat mir aber so gut gefallen und war weit unter Wert, als dass ich mich beschweren wollte.
      Wo kommen wir denn hin, wenn niemand dem anderen mehr 50 Cent an Aufschlag gönnt ?? :wallbash
    • Es geht nunmal nicht um gönnen oder nicht gönnen.
      Fakt ist das dort steht Versandkosten und das sind dann nunmal die Versandkosten die du bei Post Hermes und Co zahlst und eben nicht noch alles was du denkst was darein gehören sollte wie Sprit und co.
      Da brauchst du dich nicht wundern wenn du dann mal mit dem einen oder anderen Käufer Stunk hast.
      Ich selber sage auch nichts wenn ich 50 Cent mehr zahle das lass ich durchgehen aber ganz ehrlich bei 2 Euro und mehr Frage ich dann schonmal nett beim VK an was er sich bei solch einer Aktion denkt.
      Abhängig von der darauffolgenden Antwort entscheidet sich dann auch Wie mein BWtext ausfällt. In ganz krassen Fällen darfs dann auch mal Grau werden.
    • Amtsgericht Dresden vom 28.08.2009, Aktenzeichen: 107 C 2856/09
      Tatbestand

      Die Beklagte hat über E-Bay innerhalb eines Tages bei
      dem selben Verkäufer insgesamt 6 Artikel erworben. Die Artikel waren
      einzeln angeboten. Zu jedem Angebot fanden sich folgende Hinweise:
      · Der Versand erfolgt umgehend. Abholung und Barzahlung sind nicht möglich.
      · Verpackung und Versand 6,50 Euro

      Die Beklagte hat die Artikel als 6 einzelne Pakete
      übersandt erhalten. Neben den geforderten Kaufpreisen hat sie an den
      Verkäufer nur einmal die Versandkosten in Höhe von 6,50 Euro entrichtet.
      +++++++++++++++++
      "Eine Verpflichtung der Beklagten, für jeden Artikel Versandkosten in Höhe von 6,50 Euro zu entrichten, ist nicht entstanden.
      Vielmehr kann der Kläger von der Beklagten aus § 448 BGB Zahlung weiterer 5,00 Euro verlangen.

      Gemäß § 448 BGB trägt der Käufer einer Sache die Kosten, die durch deren Versendung entstehen.
      Tätsächlich sind durch die konkret gewählte Art der Übersendung der
      Kaufgegenstände dem Kläger Kosten in Höhe von 39,00 Euro entstanden.
      Diese Kosten sind aber nicht in voller Höhe von der Beklagten zu
      tragen. Gem. §§ 241 Abs. 2, 242 BGB ist der Verkäufer, der den
      Kaufgegenstand zum Versand bringt, verpflichtet, die Versandkosten auf
      das notwendige Maß zu begrenzen. Gegen diese Verpflichtung hat der
      Kläger verstoßen. Da die Sachen sämtliche innerhalb kurzer Zeit an
      einem Abend bestellt wurden, hätte der Kläger bei nur normaler
      Aufmerksamkeit wahrnehmen müssen, dass ein Käufer mehrere Gegenstände
      erworben hat. Zur Vermeidung unnötiger Kosten hätte er diese gemeinsam
      versenden müssen.

      Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Hinweis des Klägers zu seinen Verkaufsangeboten.

      Der Hinweis "Versandkosten 6,50 Euro" ist nicht mehr zu entnehmen als
      die Information, dass sich die vom Käufer gem. § 448 BGB zu tragenden
      Versandkosten bei Lieferung des einzelnen Artikels auf 6,50 Euro
      belaufen. Dass damit bei Bestellung mehrerer Artikel die Nebenpflicht
      des Verkäufers im Interesse des Käufers, die Versandkosten auf das
      notwendige Maß zu begrenzen, abbedungen sein soll, lässt sich dem
      Hinweis nicht entnehmen. Der Umstand, dass der Kläger die Abholung der
      Waren durch den Käufer ausgeschlossen hat, wirkt sich auf die Frage,
      wie die Versendung durchzuführen ist, nicht aus.

      Die Auffassung des Klägers, nach der die gemeinsame Versendung mehrerer
      Waren einer Rabattgewährung gleichkäme, ist bei rechtlicher Betrachtung
      gerade nicht zutreffend.

      Allerdings muss sich der Kläger auch nicht so behandeln lassen, als
      wären nur die Versandkosten für ein einzelnes Teil entstanden.
      Die Versandkosten, die bei gemeinsamer Versendung aller von der
      Beklagten gekauften Artikel entstanden wären, schätzt das Gericht unter
      Anwendung von § 287 Abs. 2 ZPO auf 11,50 Euro (UPS-Tarif für ein Paket
      innerhalb Deutschlands mit mehr als 4 Kilogramm 7,25 Euro + 4,25 Euro
      Verpackungsmaterial)."
    • Wenn ihr also bei ebay etwas anbietet, mit meinetwegen 3 Euro Versandkosten für einen Maxibrief und nach Auktionsende schreibt der Käufer. "Keilen Sie das doch bitte in einen Kompaktbrief für 0,90 € dann sagt ihr "Ok?" und nicht etwa "Lesen vor dem Bieten!" ?? Glaube ich kaum, sorry !! Hier gehts ja teilweise zu wie im ebay Forum/Community, da fragt man auch freundlich um Hilfe und wird gnadenlos in den Boden gestampft :thumbdown:
    • Gehst du jetzt in den Angriff über, weil man dir nicht nach der Nase redet?

      Hier geht es doch nicht um vielleicht etwas hoch angesetzte Versandkosten. Du selbst hast doch geschrieben, dass du auf diesem Weg zumindest den Erlös für zu gering bebotene 1-Euro-Auktionen erhöhen willst.
      Über Versandkosten? Was meinst du, warum die so heißen? Hier hat auch niemand geschrieben, dass man keinen Aufschlag für die Verpackung nehmen darf. Hier wurde nur dringend angeraten, sich an den tatsächlich anfallenden Kosten zu orientieren.
    • Zudem drehte es sich wenn ich deine Posts vorher recht gelesen habe um Käufer die ein paar Auktionen sammeln und darum einen Rabatt wollten.
      Zudem sollte man bedenken das manch ein Käufer mit Rabatt meint, dass die Auktionen nach möglichkeit in einem Paket versandt werden.
      Über die VSK sich zu bereichern wird dir Ruckzuck ein paar schöne rote Flecken im Profil bescheren. Das nur als kleiner Tip am Rande.
      Entweder du gehst das Risiko ein, dass dein Zeug für einen Euro weg geht oder du must eben einen Mindestpreis oder eben einen höheren Startpreis ansetzen.
      Wenn du eine der beiden Möglichkeiten annimst wirst du auch ohne Probleme durch kommen.
      Das du deine Versandtaschen und sowas ersetzt haben willst ist ja auch völlig Ok. Aber das sind 0,11 Cent bzw zum Teil weniger jenachdem wo man kauft.
    • KäptnIglu schrieb:

      Welche Fragen wurden mir gestellt ?? Also bezüglich des Auktionslinks mach ich sowas nicht gerne, ist ja jedem selbst überlassen. Nun gut, ich bin einfach der Ansicht dass der Käufer die angegeben Versandkosten zu tragen hat. Nehmen wir mal an, euch passiert das...jemand ersteigert 10 Artikel, zu jedem eine Versandkostenpauschale von 2-3 Euro für Warensendung. Theoretisch käme da ohne Rabatt einiges an Versand zusammen, was muss man also noch runterhandeln auf den tatsächlichen Versandkostenpreis??

      ich versteh deine einstellung zur sache nicht,
      wenn du die sachen für einen euro einstellst, dann bist du damit auch bereit diesen für einen euro zu verkaufen, wer weiss schon wieviel leute da dann bieten.
      zu den versandkosten, würde ich sagen, mach diese doch für jeden artikel, und schluss, dann gibt es auch keinen ärger.
      bei hermes 3,90 euro, paket s, und bei dhl eben 6,90 euro, wenn jemand sammeln will kann er das doch tun, aber dann für jeden artikel auch versandkosten, nach, und die betonung liegt eindeutig auf " nach" Abschluss der transaktion, kannst du immer noch einen rabatt anbieten, und da rechnest du dann eben die tatsächlich anfallenden versandgebühren.( z.b. kann mann 10 paar Socken in einem Paket S versenden, und muß dann nicht 10 mal alles einzeln berechnen.)
      so zahlst du nicht drauf, und der käufer spart etwas, so sind alle zufrieden.
    • Andreas_UER schrieb:


      ich versteh deine einstellung zur sache nicht,
      wenn du die sachen für einen euro einstellst, dann bist du damit auch bereit diesen für einen euro zu verkaufen, wer weiss schon wieviel leute da dann bieten.
      zu den versandkosten, würde ich sagen, mach diese doch für jeden artikel, und schluss, dann gibt es auch keinen ärger.
      bei hermes 3,90 euro, paket s, und bei dhl eben 6,90 euro, wenn jemand sammeln will kann er das doch tun, aber dann für jeden artikel auch versandkosten, nach, und die betonung liegt eindeutig auf " nach" Abschluss der transaktion, kannst du immer noch einen rabatt anbieten, und da rechnest du dann eben die tatsächlich anfallenden versandgebühren.( z.b. kann mann 10 paar Socken in einem Paket S versenden, und muß dann nicht 10 mal alles einzeln berechnen.)
      so zahlst du nicht drauf, und der käufer spart etwas, so sind alle zufrieden.

      Das ist es doch, NACH der Auktion Versandrabatt gewähren, normalerweise biete ich Sammeln oder Rabatte gar nicht an, da darf man dann nicht sauer sein wenn der Verkäufer sich überrumpelt fühlt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von KäptnIglu ()

    • Dann solltest du aber auch so fair sein und deinem Käufer der fragt ob er sammeln könne und du dies bejast auch zu sagen das er denoch für alle Artikel die vollen Versandkosten zu zahlen habe.
      So wird dann ein Schuh draus. Du kannst dich nicht als der Überrumpelte hinstellen, wenn du das selbe mit deinen Käufern vorhast.
      Wenn ich so vorgehen würde wäre mein Profil Blutrot.
    • Seltsamer Sammelkäufer, die 2.

      Es geht schon wieder um einen Sammelkäufer, der die angegebenen Versandkosten einfach nach Belieben reduziert und ausserdem die Zahlungen bis ultimo aufschiebt.
      Kann ich die Transaktionen einfach abbrechen, weil ich mich mit dem Käufer nicht einigen konnte? Muss dieser zustimmen ? Ich hab die Nase langsam voll
      :wallbash
    • Warum machst du einen neuen Thread auf? Diesen nicht gefunden?
      Das Forum hat eine Suchfunktion.


      Nein, du kannst die Transaktion nicht einfach abbrechen. Du kannst eine entsprechende Anzah von Artikeln als nicht bezahlt melden.
      Bedanke dich für die Anzahlung, teile ihm mit, welche Verträge du für die Anzahlung erfüllst und setze eine Nachfrist von 10 Werktagen für die Restzahlung, weil du dich danach nicht mehr an die Verträge gebunden fühlst.
      Sollte kein Geld kommen, schließt du mit Verwarnung.

      Erst wenn das alles gelaufen ist, bist du aus den Verträgen raus.
      Stell dich auf rote Punkte ein.