Wann kann trotz Verwarnung noch bewertet werden?

    • Wann kann trotz Verwarnung noch bewertet werden?

      kram bei ebay verkauft: ein käufer hat mehrere dinge ersteigert und fing dann nach erhalt der zahlungshinweise an, am kombinierten versand rumzunörgeln (wär ihm zu teuer, er will das anders verpackt haben usw. - am liebsten kostenloser paketversand in brandneuer verpackung (aukstionswert gesamt ca. 6-7 EUR)). mir wurde das irgendwann zu blöd und hab dann für die sachen irgendwann nichtbezahlte artikel gemeldet (der käufer hat sich dazu entsprechend geäußert, aber KEINE kaufabwicklung gemacht!) und dann auch geschlossen, weil keine kohle eingegangen ist.

      so, der hat also nun verwarnungen bekommen, ABER da, wo das icon ist für "bewertung erhalten", da sind bei mir KEINE striche - sonst sind da immer welche (weil der käufer eigentlich nicht mehr bewerten können sollte, wenn der verwarnt wurde).
      heißt das, der kann jetzt doch noch bewerten? ?(
      bin verwirrt und wär für eine erklärung sehr dankbar.

      hab noch n anderen käufer, den ich verwarnen ließ.
      der käufer hatte sich nie gemeldet, nie die kaufabwicklung gemacht und da sind bei mir bei "Bewertung erhalten" diese 2 striche.
      kann gerne einen screenshot machen, falls nicht klar sein sollte, was ich meine.


      offenbar gibts da verschiedene versionen bzgl. verwarnungen und was man als käufer tun kann/muß, um sich das bewertungsrecht zu erhalten...
      ich dachte immer, das geht nur, wenn man die kaufabwicklung macht - aber das stimmt offenbar auch nicht, weil ich neulich verwarnt worden bin wegen nichtzahlung (hatte die kaufabwicklung gemacht!) und das dann erst bei ebay alles wieder löschen lassen musste, um dann rauszufinden, das ich den giftzwerg von vk (einer aus der abteilung "sie lügen ja, sie haben heute nicht gezahlt, sonst wäre es ja heute bei mir gutgeschrieben worden!", der dann auch noch meinte, das mit den banklaufzeiten hätte ich mir nur ausgedacht, er hätte sowas nie und offenbar glaubt, meine kaufabwicklung würde den geldeingang auf seinem konto anzeigen.) trotzdem NICHT bewerten kann.
      das macht für mich keinen sinn, weil:
      ein anderer käufer zahlte ebenfalls nicht (stellte aber diverse forderungen, wie ich das zu verpacken hätte und das er eine rechnung haben will), ich meldete einen unbezahlten artikel, der machte dann doch die kaufabwicklung, ließ die verwarnung löschen (obwohl das erst nach der frist eingegangen war) und haute mir dann eine rote rein, in der er sich über die verwarnung aufregte und weil er keine richtige rechnung (über 1.-EUR) bekam... als privat-vk kann ich aber auch schlecht ne rechnung mit allem tirili und tirila ausstellen, nur eine formose quittung.

      meine frage:
      wann kann denn nun ein käufer bewerten und wann nicht? ?( 8| :S
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von riverside () aus folgendem Grund: rächtschraipunk

    • Sowas ist immer eine dumme Sache, die man durchstehen muss.

      Meine Käufer antworten glücklicherweise selten auf Unstimmigkeiten - oder sie zahlen doch noch mit netter Entschuldigung :thumbup:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • *alte_eule* schrieb:

      Ein Käufer kann 60 Tage nach Auktionsende bewerten und verliert sein Bewertungsrecht nu, wenn er nicht innerhalb einer Unstimmigkeit antwortet.
      ich hatte damals über die unstimmigkeit (war so ein kleines dropdown-menü) die optionen
      - jetzt bezahlen
      - verkäufer kontaktieren

      ich habe erstmal den typen 7x (für jeden artikel) gefragt, was das soll und "jetzt bezahlen" ging nicht mehr, weil ich die kaufabwicklung schon gemacht hatte.
      was also hätte ich noch tun sollen???

      bewerten konnte ich gar nix und weils 7 auktionen waren, gehe ich davon aus, das der kerl das absichtlich gemacht hat, um negativen bewertungen vorzugreifen. der hatte auch erst paypal angeboten, da wollte der für den versand 6.- und dann plötzlich war paypal verschwunden und der versand war nur noch 4.-EUR. sieht mir auch heute noch nach gebührenabwälzung aus.
      ebay hat das alles allerdings n sch*** interessiert.
      die hat das auch nicht interessiert, das der typ abends (gg 21h) unbezahlte artikel meldete und dann die ID eines einschreibens als reaktion auf mein "artikel nicht erhalten" nichtmal 1stunde später in meine unstimmigkeit (ca. 30min nach den "unbezahlten artikeln" eröffnet) einfügte.

      mal geht es, mal geht es nicht + wenn ich meine, was bei einem käufer geht, das kann ich dann auch bei nem dreisten verkäufer tun - ein satz mit x!
      ich finde das absolut nicht logisch und weiß auch nicht, wie ich mein jeweiliges bewertungsrecht erhalten soll! X/
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