Ware ersteigert, die defekt ist

    • Ware ersteigert, die defekt ist

      Habe bei Ebay eine Gerät ersteigert , beim Auspacken und loses Zusammenstecken hat sich herausgestellt das Das Gerät nicht funktioniert . Habe erst die Batterien ausgewechselt das gerät erzeugte für ein paar Sekunden einen Ton , und dann nichts mehr, beim Schüttel des Gerätes kam ab und zu wieder ein Ton, habe das gerät zu einem Elektro-Fachmann(Meister) gegeben , der hat die Funktion kurz durchgemessen und festgestellt das die Platinenplatte gebrochen ist, zusätzlich stellte er fest das dass Display von ihnen mit Klebestreifen befestigt ist. Gerät kam am Samstag um 9:35 Uhr an , habe um 15 Uhr schon den Verkäufer verständigt. Er gibt an das Gerät ist hat bei Ihm funktioniert. Er hat die Rücknahme ausgeschlossen. Habe dann Ebay verständigt und seit dem gehen die Mail`laufend hin und her. Tenor er hat ein voll funktionierendes Gerät verschickt , ich habe Ihm angeboten mir ein Ersatzgerät zu schicken oder das Gerät zurückzunehmen und mir Mein Geld + Porto zurückzusenden, lehnt er ab. Außerdem habe ich festgestellt das der sogenannter"Privatverkäufer" laufend die gleichen Artikel einstellt !!
      Handelt sich um folgende Ersteigerung :Metalldetektor Superb Sound MD 3005 (300600979235)
      Seine Antworten :Nachricht vom Verkäufer:„es war bei mir ok, er macht es auf mit so ein genater fachman und dan sagt er es were kaput er hätte mich voher anschreiben müssen aber es erst aufmachen und dan sagen es were kaput das geht nicht was weis ich was die da gemacht haben, so ich werde daher das es geöfnet wurde nicht mer zurück nemen und es steht ja auf der anzeige keine rückname noch mal es war ok bei mir ---“


      Zumeinen Fragen :
      1.) Was kann ich machen das er dieses Defekte Gerät austauscht oder Zurücknimmt.
      2.) Kann er eine Haftung ausschließen mit dem Satz Da es ein Privatverkauf ist übernehme ich keine Garantie und Rücknahme.
      obwohl er mit keinem Wort erwähnt hat das das Gerät defekt ist.
      3.) Was kann ich rechtlich unternehmen ohne das es viel Geld kostet
      4.) Was passiert wenn ich Ihn "Negativ Bewerte " , habe keine Lust auf eine Rache bewertung !!!! Habe 100% und keine Lust mir so etwas einzuhandeln.
      Hoffe das Ihr mir helfen könnt
      Reinhard


    • Zu deinen Fragen:

      1. Du musst nachweisen, dass das Gerät bereits bei ihm defekt war oder die Verpackung nicht den Richtlinien des Versandunternehmens entsprach.

      2. Siehe oben. Er haftete in den angegebenen Fällen, egal was dort geschrieben steht.

      3. Wenn der VK auf stur stellt, bleibt lediglich der Gang zum Anwalt oder der direkte Klageweg. Das lohnt sich bei dem Betrag wohl kaum.

      4. VK können nicht negativ bewerten.

      Problematisch ist in jedem Fall, dass du das Gerät zum Fachmann gebracht hast, ohne ihn vorher zur Nachbesserung aufzufordern.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Meine Meinung

      ich dachte das er kein Privatverkäufer ist , sondern Gewerblich , er verkauft laufend Ware einer Warengruppe , ich habe heute Termin bei der Polizei , gehe fest davon aus das das Gerät schon bei Ihm defekt war, da dass Display von Ihnen mit Klebestreifen geklebt ist. Ich lasse nich nicht gerne übers Ohr hauen , da bin ich nachtragend. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist man bei so etwas immer der "depp"
      Gruß Reinhard
    • Dein VK ist als privater VK angemeldet. Selbst bei Gewerblickeit müsstest du diese erst einmal gerichtlich feststellen lassen, um daraus resultierende Rechte ableiten zu können.

      Dafür gibt es hier keinen Anhaltspunkt. "Laufend Ware aus einer Gruppe" ist auch insofern völlig normal, als dass er die verschiedenen Ecken in seinem Haushalt mit System entrümpelt hat.
    • Er verkauft 36 x innerhalb von 4 Monaten ein neues Gerät von Sony ? Jedenfalls hat mir gesteren Abend die Polizei geraden ein Ausdruck der Auktion zu machen , heute vorbei zu kommen und da das Finanzamt nicht weit ist, die ganze Sache dort zu melden . Mal schauen was die Sagen : Mittlerweile hat Ebay auch geantwortet , Sie unternehmen nichts , da das Gerät nicht über Pay-pal bezahlt worden ist. Sehe es nicht ein das solche Typen ungestraft davon kommen sollen. Übrigens wurde schon einmal von Ihm ein Defektes Teil verschickt , habe mit dem ehemaligen Käufer Kontakt aufgenommen.
      Gruß Reinhard
    • Ich selber nicht , aber der ehemaliger Käufer , hat mir per E.mail eine Liste alter Verkäufe geschickt , weil er auch Gerichtlich vorgehen wollte , es geht um Sony Artikel, die habe ich gestern Abend an die Polizei gesendet , und die meint ich soll vorbeikommen. Außerdem folgendes :
      - gewerblich bei 91 Verkäufen in 5 Wochen (BGH, Urteil vom 04.12.2008, AZ.: I ZR 3/06)

      Unternehmer bei 242 Bewertungen innerhalb von zwei Jahren (OLG Hamburg vom 27.02.2007, AZ 5 W 7/07 )

      Unternehmer bei 10 neuen Markenartikeln (Bekleidung) (LG Frankfurt, AZ 2/03 O 192/07, Beschluss vom 08.10.2007 )





      [b]OberlandesgerichtHamm,Aktz.I4U204/10vom15.03.2011



      [/b]

      Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird (Amtsgericht Bad Kissingen vom 04.04.2005, Az.: 21 C 185/04 ). Dieses Urteil wurde mehrfach angewendet.

      Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat beispielsweise jüngst entschieden, dass das kontinuierliche Anbieten einer nicht unerheblichen Anzahl von Kaufobjekten den Anbieter bereits als gewerblichen Verkäufer qualifiziert, auf die Bezeichnung "Powerseller" kommt es nicht an. Er muss dementsprechend potentielle Käufer über Widerrufsrechte und Gewährleistungsausschlüsse wirksam informieren (Urteil v. 04.07.2007, Az.: 6 W 66/07).

      Sind nur eine kleine Auswahl der geltenden Rechtssprechung.
      Gruß Reinhard
    • Stabo xm DTMF 7082 modif auf 800 Kanäle mit Zubehör (Nr.300404219565)
      Stabo xm DTMF 7082 12A/80FM mit blauem Display+Netzteil (Nr.300387738972)

      Stabo xm DTMF 7082 im Mahagoniedesign 12AM/80FM (Nr.300390103021)

      Conrad CV Mobil 4000 40 FM (Nr.300387743498)C-Mobil von Conrad und ein C-Call von Conrad AM/FM (Nr.300350075054)

      Stabo xm DTMF 7082 12AM/80FM im Mahagoniedesign (Nr.300356971859)

      Stabo XM DTMF 7040 umgebaut auf 400 Kanäle (Nr.300359139724)

      C-Mobil und ein C-Call von Conad 40 Kanälig+Zubehör (Nr.300363404590)

      Stabo xm DTMF 7082 12AM/80FM mit blauem Display (Nr.300368095043)

      Stabo xm DTMF 7082 12AM/80FM (Nr.300421542177)

      nur ein kleiner Auszug , werde auch noch die Sony raussuchen ; wenn das alles "Privatverkäufe sein sollen ??
      Gruß Reinhard





    • Gut, ich bin nur Laie auf dem Gebiet.
      Das Profil lässt auf Rückabwicklungen schließen.

      Wo hat der passionierte CB-Funker solche Geräte? Wohnung, Auto und Laube und schon bist du bei Privatverkauf.

      Ganz ehrlich, ich wünsche viel Spaß beim Nachweis, dass da kein Hobby aufgegeben wurde.
    • Bei insgesamt 16 Geräten die ich auf die schnelle Gefunden habe , zusätzlich hat er viele Hobbys, , habe ich zwar auch aber fast immer Neugeräte ? Irgendwie komisches Hobby , aber Sollen die Herren in Blau/grün herausfinden. Was mir stinkt , habe das gerät ersteigert weil ich Spaß mit meinen Freunden am Wochenende haben wollte , habe Ihm ja Angeboten, Ersatz zu schicken oder das gerät zurück nehmen , aber außer Beleidigungen, oder Frechheiten , keine Reaktion . Ich selber verkaufe auf Ebay nichts aber ersteigere gerne etwas. deswegen ist meine Meinung das solche Typen nichts auf der Plattform zu suchen haben. Dachte ich bringe das Teil schnell mal zu einem Fachmann(Elektromeister) weil nur eine Kleinigkeit fehlt , aber der sagte mir kann unmöglich durch den Transport passiert sein , Platinenplatte ist innen gebrochen ???
      Gruß reinhard
    • So wie ich das sehe, müssen da mehrere Haushalte entrümpelt worden sein. Die Anzahl der eingestellten Artikel ist zwar nicht so immens groß, aber der Verdacht auf einen gewerblichen Hintergrund stellt sich bei mir auch ein. Ich hatte mal mit einem "Privatverkäufer" zu tun, der ständig ASUS-Mainboards "gebraucht" oder als "Garantierückläufer" eingestellt hatte. Als ich bei ihm dann eines Tages einkaufte, erhielt ich ein mausetotes Mainboard, welches sich ums Verrecken nicht reanimieren ließ. Meine Reklamation verlief im Sand, ich erhielt auch nur pampige Antworten, die schon ziemlich dreist waren. Irgendwann gab ich es auf, die 150 Euro habe ich in den Wind geschrieben. Als Gegenleistung für soviel Borniertheit habe ich seinem zuständigen FA einen ausführlichen Brief geschrieben. Kurze Zeit später lief der Account aus und ein neur Stern am ebay-Himmel ging auf. Diesmal aber gewerblich. Ich hoffe, der Typ hatte eine fette Umsatzsteuernachforderung an der Backe, die ihm ordentlich wehgetan hat.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.