Ein fehlgeschlagenes Firmwareupdate halte ich auch für plausibel. Das ist doch das erste was man macht: bei Windows das Hintergrundbild "personifizieren" (ganz wichtig!) und bei einem Telefon erstmal ein eigenes ROM draufdrücken, zumal deins noch gebrandet war. Aber das wird der Käufer nicht freiwillig zugeben. Ich glaube, ich würde es drauf ankommen lassen. Ob das Gedrohe mit einem Rechtsanwalt ernst gemeint ist muß sich erst noch herausstellen. Bei einem Streitwert von 66 Euro und einem möglichen Selbstverschulden?
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Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
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