Käufer reklamiert nach 2 Wochen, obwohl Garantie wegen Privatverkauf ausgeschlossen wurde

    • Käufer reklamiert nach 2 Wochen, obwohl Garantie wegen Privatverkauf ausgeschlossen wurde

      Hallo zusammen,

      ich fasse einmal kurz zusammen:

      Ein Käufer kauft bei mir ein gebrauchtes Smartphone, welches ich vor Versand "generalüberholt" habe (komplett gereinigt, Tastatur komplett überprüft, Display-Kratzer auspoliert, Software resettet und akku geladen/überprüft). Da ich das Gerät als Privatperson verkaufte, habe ich sowohl Garantie als auch Rücknahme ausgeschlossen.

      Der Käufer hat nach Auktionsende per ebay-Bewertung bestätigt, dass alles so geliefert wurde, wie beschrieben und die Ware sei einwandfrei.

      Nun, nach 2 Wochen Nutzung, hat sich der Käufer gemeldet und sagt mir nun, das Display zeige nur noch ein weißes Bild an. Dies kann nach meiner Recherche verschiedene Ursachen (über Softwareproblem durch falsche Firmwareupdate bis hin zum Hardware-Defekt) haben. Er unterstellt nun, dass die Gerenalüberholung nicht richtig gemacht wurde und ich entweder den Schaden beheben oder das Gerät zurücknehmen soll. Man müsse bei einem generalüberholten Gerät davon ausgehen können, dass es langfristig hält. Das mag auf gewerbliche zutreffen, aber doch nicht für einen Privatverkauf, zumal ja die Garantie ausdrücklich ausgeschlossen wurde!

      Was haltet ihr davon? Er hat bereits mit Anwalt gedroht (was ich für eine leere Drohung halte). Soweit ich das versetehe: Garantie war ausgeschlossen, gerät kam (sogar bescheinigt durch die Bewertung) einwandfrei an und er müsste mir nun nachweisen, dass der Schaden bereits bei Versand bestanden hatte, oder?

      Kein Mensch kann mir ja garantieren, dass er den Schaden selbst verursacht hat.

      Ich danke schonmal für Eure Antworten und Meinungen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wattwurm017 ()

    • Hi

      Eine Auktionsnummer wäre hilfreich, so sieht man 1:1 was wirklich im Text steht

      Hast du nämlich Garantie (freiwillige Leistung) ausgeschlossen, dann greift immer noch die gesetzliche Gewährleistung --> Sachmängelhaftung, und wenn diese nicht wirksam ausgeschlossen wurde, dann bist du wenigstens die ersten 6 Monate ab Gefahrenübergang für alles haftbar was an dem Gerät kaputt geht, Gewalteinwirkung natürlich außen vor

      Und wenn du deine Reinigung wirklich als "Überholung" benannt hast, dann hast du ein wirkliches Problem, denn ein überholtes Gerät entspricht real einem Neugerät mit allem was dazu gehört

      Im Kfz Bereich wird bei einem Motor auch gerne von Überholung gesprochen wenn Dichtungen und Zahnriemen gewechselt wurden, in Wahrheit gehören dazu sämtliche Lager neu, Kurbelwelle geschliffen, Zylinder gehont, Übermaßkolben verbaut......

      Also mal Butter bei dir Fische

      mfg Stern
    • Die Frage ist in wie weit ein Display-Schaden oder ein Softwareschaden durch eine Generalüberholung hätte vermieden werden können.

      Hier wird bei einer Generalüberholung sogar das Display ausgeschlossen: smartmod.de/blackberry-8900-cu…ng-generaluberholung.html


      Mal abgesehen davon steht ja immernoch im Raum, ob er den Schaden nicht selbst durch ein fehlgeschlagenes Firmware-Update verursacht hat, da das Gerät ja 2 Wochen einwandfrei funktionierte (so hat er es mir geschrieben; Fehler trat plötzlich auf).
    • und noch ein nachtrag: So definiert ebay die Generalüberholung und genau das habe ich gemacht:

      "Vom Verkäufer generalüberholt: Artikel wurde von einem eBay-Verkäufer (und nicht von einem vom Hersteller zugelassenen Händler) generalüberholt. Das bedeutet, das Produkt ist geprüft, gereinigt und repariert, so dass es wieder vollkommen funktionsfähig ist und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Der Artikel befindet sich unter Umständen nicht in der Originalverpackung. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers."
    • gebraucht (sieht aus wie neu). mit O2-Branding, aber ohne SIM- oder Netlock


      Gerät incl Ladegerät und Akku


      Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme. Wurde mal zu Testzwecken verwendet. Mehr nicht.


      Tja, da hast du Pech, Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen und du haftest für sämtliche Mängel innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum, nimm das Gerät zurück, geht es vor Gericht so wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit unterliegen und hast Kosten in 3-stelliger Höhe zusätzlich am Backen

      Den Verlust betrachte als Lehrgeld, 66 Euro + 2-mal Versandkosten ist noch günstig
    • wattwurm017 schrieb:

      Wie sieht es denn mit der Beweislastumkehr aus? Der Käufer müsste mir doch eigentlich nachweisen, dass der Mangel schon bei Versand bestanden hat, oder?

      So ist es (egal ob Gewährleistung ausgeschlossen oder nicht). Und daher würde ich hier gar nichts zurücknehmen. Der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel ursächlich bereits beim Kauf vorlag und das dürfte aufgrund der Tatsache, dass das Gerät zunächst funktionierte, sehr schwer sein.

      Man darf dies nicht mit einem gewerblichen Verkauf gleichsetzen, wo es laut BGB eine Beweislastumkehr gibt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich werde immer skeptisch, wenn der Fragesteller die möglichen Schuldmöglichkeiten beim Käufer gleich mit liefert.
      3 Blackberrys, davon 2 identisch im letzten Monat, die du nur mal angetestet und dann generalüberholt und verkauft hast.

      Du hast zumindest den Anschein erweckt, dass die Ware neuwertig ist.
      Ich rate zu einer Rückabwicklung.
    • och Eule! ;)

      Ich bin ITler vom Beruf und habe hier und da mal Testgeräte, die ich kaufe um einen Testaufbau zu bewerkstelligen (zur privaten Weiterbildung).

      Hätte sich der Käufer direkt gemeldet, dann würde ich die Schuld ja auch mit bei mir suchen, aber da zuerst alles in Ordnung war mit dem Gerät und dann nach 2 Wochen ein Defekt auftritt, wo in der ersten Mail seitens Käufer direkt mit Anwalt gedroht wurde, war ich doch etwas irritiert...
    • Sorry, aber wofür brauchst du den Namen des Käufers? Ich denke alle Infos um diesen Fall zu bewerten stehen in der Auktion. Ich werde den Namen des Käufers nicht nennen (auch aus datenschutzrechtlichen Gründen (auch hier bin ich zu viel ITler ;) )).

      Mal am Rande: Wo siehst du, welche Artikel ich wann verkauft habe? Interessiert mich nur, da ich (ebenfalls auf Grund Schutz meiner Daten) mein Profil als privat markiert habe...
    • Ich habe nicht nach den Realdaren deines Käufers gefragt sondern nach dem Account. Seine Anonymität bleibt also gewahrt.
      Das Kaufverhalten eines Käufers gibt häufig gewisse Aufschlüsse.

      Du stellst keine Artikel ins Netz, ohne dass das ohne Spuren bleibt - solltest du als IT-ler wissen.
    • Sei mir nicht böse, aber ich habe es schon (woanders) erlebt, dass Spaßvögel den User dann anschreiben und aufhetzen. Da habe ich keine Lust zu.

      Kaufverhalten des Käufers ist aber nicht auffällig. Viele KFZ-Teile gekauft. Also eher ein Autoschrauber... Bewertungen (wie bei mir) 100% positiv.
    • Walter Reinhold schrieb:

      wattwurm017 schrieb:

      und habe hier und da mal Testgeräte ...

      Vielleicht ist wäre der Umtausch des Gerätes eine Option?
      Keine schlechte Idee, wenn ich ein Austauschgerät hier hätte. Ich habe aber keins. Und davon mal angesehen fühle ich mich eigentlich auch nicht dafür verantwortlich, da ich davon ausgehe, dass das Gerät vom Käufer selbst kaputtgemacht wurde. Diese WhiteScreens sind typisch dafür, dass ein Firmware-Update fehlgeschlagen ist (durch vorzeitiges Abschalten oder Ziehen des Kabels). Es ging mir hier auch mehr um die rechtliche Seite da er mit Anwalt droht.

      Fazit für mich bisher: Ich habe zwar die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, aber der Käufer müsste mir nachweisen, dass der Fehler bereits bei Versand bestanden hat, was er nicht kann, da er durch die positive Bewertung mit dem Text "wie beschrieben geliefert, zuverlässiger Kontakt" die Unversehrheit bei Lieferung bescheinigt hat.

      Richtig?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von wattwurm017 ()

    • wattwurm017 schrieb:

      Sei mir nicht böse, aber ich habe es schon (woanders) erlebt, dass Spaßvögel den User dann anschreiben und aufhetzen. Da habe ich keine Lust zu.


      Hier wurde auch schon die Gegenseite gehört oder vielmehr angeboten, sich auch zum Thema zu äußern. Man liest i.d.R. ja nur eine Sichtweise. Es ist auch schon vorgekommen, dass sich ein dargestellter Sachverhalt hinterher als ganz anders erwiesen hat, weil wichtige Kleinigkeiten ganz einfach vorher (bewusst oder unbewusst) unterschlagen wurden.
      Aufgehetzt wird hier niemand.

      Sofern dir nicht wodurch auch immer (ich habe nicht weiter gesucht) nachgewiesen werden kann, dass du noch öfter Handys oder andere Ware mehfach im Angebot hattest, so dass du in den Verdacht kommen könntest, gewerblichen Handel zu betreiben, sieht es aus, als habe dein Käufer tatsächlich einfach Pech gehabt. Da war zuletzt ja noch ein doppelter Artikel.

      Hast du deinen Käufer schon mal durch toolhaus.org geschickt?