Jacke besitzt nicht genannte Mängel

    • Jacke besitzt nicht genannte Mängel

      Hallo zusammen,

      ich habe folgendes Problem und möchte mir hier im Forum euren kompetenten Rat einfordern:

      Am 15. Okt. 2011 habe ich mir eine Jacke von Carhartt (Gebraucht) ersteigert.



      In der Beschreibung wurden keine Mängel genannt, es wurde ledeglich geschrieben, dass die Jacke "geschenkt & kein Fan davon" ist und deswegen versteigert wird.
      Heute kam die Jacke und wies Mängel wie ein Loch (~ 1,5cm) und Abreibspuren am Stoff. Des Weiteren hat die Verkäuferin ein Bild einer Jacke verwendet (ist übrigens kein selber gemachtes, sondern, ich denke auch urheberrechtlich geschütztes, von einem Internetshop), welches nicht mit der versendeten Jacke übereinstimmt. (!!!!)

      Während der Auktion, man konnte sich ja aus der Artikelbeschreibung nicht viel nehmen, habe ich nach dem verwendeten Artikelbild gegoogelt und bin auf folgende Seite gestossen:

      Carhartt Nimbus Pullover black:
      blacksheep.de/Women/Jacken/Nimbus-Pullover-black.html

      Siehe da, die selbe Frau, wie auf dem Bild der eBay-Auktion.

      Als die Jacke heut kam, wie gesagt, stellte ich fest, dass die Jacke überhaupt nicht mit der aus der Auktion übereinstimmt:
      Kein Fleece-Innenfutter, kein seitlicher Zipper, kein Carhartt-Logopatch.

      Ich habe Nachforschungen angestellt und habe entdeckt, dass es sich um folgende Jacke handelt:

      Carhartt W'Hooded-Windbreaker-Summer black
      titus.de/screen.phtml?screen=w…5&SelectSmallestVariant=1

      Die Verkäuferin hat zwar in ihrer Artikelbeschreibung geschrieben, dass sie sich jeglicher Gewährleistung und Rücknahme entzieht, aber habe ich schon oft im Internet gelesen, dass dies nicht immer rechtsgültig ist. Deswegen wäre es mir am liebsten, die Jacke zurückzuschicken und mein Geld wiederzubekommen.


      Daher wäre ich euch sehr verbunden, wenn ihr mir zu weiteren Schritten raten könntet.

      Mit besten Grüßen
    • Ich würde erst einmal nicht von bösem Willen ausgehen.

      Schreib die VK doch einfach mal an, dass es sich beim Windbreaker um ein völlig anderes Produkt handelt und wie es sich unterscheidet.

      Dann schlägst du deiner VK vor, wie du dir die Lösung vorstellst. Möglich sind kpl. Rückabwicklung, bei der sie auch alle angefallenen Versandkosten tragen muss, oder ein Preisnachlass, wenn du das Teil trotzdem gern behalten möchtest.
    • Ein dezenter Hinweis auf "Black Sheeps" und deren Fotorechte könnte der Dame bei der Entscheidung zur Rückabwicklug helfen... Aber bitte ganz dezent ohen Drohung und schon gleich ohne das Wort Anwalt 8)
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      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Sehr gute Recherche! Ich würde der VKInn das Ergebnis offerieren. Daran kann man erkennen, daß du durchaus in der Lage bist, mehr als nur eine Produktrecherche erfolgreich durchzuführen. Das sollte genug Eindruck machen und eine günstige Verhandlungsgrundlage schaffen. Der Zaunpfahlwink mit dem Urheberrecht anderer ist auch nicht schlecht. Viel Erfolg!
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.