Kopierte Auktion bei Ebay

    • Kopierte Auktion bei Ebay

      Hallo,
      ich habe eine Auktion bei Ebay veröffentlich in der ich einen kopierten Text und ein kopiertes Bild verwendet hab.Ich hatte mir nichts dabei gedacht. Inzwischen weiß ich das das sehr naiv war.Die Auktion 10Tage.Bis zu 12 Stunden vor Ende der Auktion kann man jede Auktion auch vorzeitig beenden. Eine halbe Stunde nach Ablauf dieser Frist bekam ich Nachts um 2Uhr eine Email ich solle sofort die Auktion heraus nehmen ansonsten würde X den Anwalt einschalten.Die mail las ich natürlich erst morgens und wusste bis dahin gar nicht was überhaupt los war. Ich bekam Angst...und wollte die Auktion heraus nehmen. Dies schrieb ich auch X.Das ich versuche die Auktion zu beenden. Und bat um Auskunft was denn überhaupt los wäre...keine Antwort.Dann fand ich heraus das man die Auktion nicht mehr beenden konnten weil die 12 Stunden Frist verstrichen war. Auch dies schrieb ich X.Da erst fand ich heraus das das Bild und der Text den ich benutzt hatte von X war. Ich schrieb ihm auch das und bat um Entschuldigung und versicherte das dies nicht mehr vorkommen würde da es sich um nur diese einmalige Auktion handelt.Das er doch bitte von einem Anwalt absehen solle....Keine Antwort.Ich meldete mich selber bei Ebay wegen diesem Verstoß und schrieb auch dies X.Dann telefonierte ich mit dem Kundenservice der Einblick nahm und mir sagte das ich diese Auktion nicht mehr beenden könne es sei denn X würde mich melden wegen diesem Verstoß.Dann würde Ebay die Auktion beenden können. Auch dies schrieb ich X.Das die Auktion nur vorzeitig beendet werden könne wenn er mich meldet.Nichts dergleichen tat er.Ich bekam keine Antwort.In der Minute in der Auch die Auktion endete bekam ich dann eine Email von X.Er habe alles seinem Anwalt übergeben.Sein Zeichen wäre überall klar zu sehen gewesen.Ich bat ihn nochmal davon abzusehen...jedoch natürlich ohne Erfolg.Bzw Rückmeldung...Das ich den Fehler gemacht hab die Auktion zu kopieren ist mir klar.Ich würde gern wissen was ich zu erwarten habe und wie ich mich am besten verhalte.Davon abgesehen das sich mir die Ahnung aufbürdet das X genau auf solche Situationen wartet da er das alles zeitlich genau so abgepasst hat das ich nichts machen konnte...
    • Das ist ja extrem dumm gelaufen. Natürlich kann man kopieren wie ein Weltmeister, aber das sollte man nicht an die große Glocke hängen und das Internet ist die große Glocke.
      Urheberechtsverletzungen sind ja nun bekanntermaßen kein unbekanntes Gelände mehr und voller Minen. Jetzt würde ich erstmal abwarten was kommt und dann brauchst du selber professionelle Hilfe.

      Lies mal hier weiter:
      internetrecht-rostock.de/Informationen_zum_Urheberrecht.htm
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Abwaren ist eine Sache, die mit Sicherheit nicht von der Hand zu weisen ist. Der bisherige Schriftwechsel sollte auch gesichert sein.

      Eine Urheberrechtsverletzung bei einer "lieblosen" Auktion eines Privatanbieters ist trotzdem anders zu bewerten als die eines professionellen VK und dessen Aufwand.
    • Ich hatte mal mein Foto einer SCSI-Festplatte mit den gut lesbaren Daten vom Etikett und meinem blauem Hintergrund auf einem polnischen VK-Portal wiedergefunden. Da mein Polnisch nicht so toll ist und ich keine 10000 Zloty haben wollte, habe ich die Sache auf sich beruhen lassen. Andere sind da nicht so kulant, weil sie sich damit noch ein paar Mücken machen wollen. Prinzipiell sollte man mit Bilderklau gar nicht erst anfangen. Lieber ein verwackeltes eigenes Bild verwenden als sich hinterher mit irgendeinem RA rumärgern müssen. Das ist es nicht Wert.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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    • Du hast meine Fragen nicht beantwortet.

      Ich setze jetzt einfach mal voraus, es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer. Das ist nämlich das Klientel, das immer wieder mal auch woanders nachsieht, wie sein Sortiment preislich an den Mann / die Frau zu bringen ist.

      Der bezahlt dann einen Fotographen für die Bilder, beschäftigt eine Teilzeitkraft, um jeweils das Layout zu überarbeiten...
      Das alles kostet Geld. Und dann kommst du daher und klaust das einfach? Wie würdest du reagieren? Würdest du da einfach sagen: "Ich habe die Leistungen zwar teuer bezahlt, aber ist doch schön, dass es andere jetzt kostenlos nutzen können." ?
      Nicht ohne Grund kann das für den Dieb teuer werden.

      Mancher VK belässt es aber auch dabei. Es reicht ihm zu sehen, dass der Schreck gereicht hat, so etwas mit Sicherheit nie wieder zu tun.
      Die Genugtuung ist dann mit der Einsicht des Gegenübers erreicht.
    • Also ohne Link zur Auktion kann keiner wirklich helfen.

      Ich würde an deiner Stelle hoffen dass es nur eine Droung war (schon wegen des sates mit dem Anwalt :D )

      Die meiste Gefahr geht vom verwendeten Bild aus, das könnte kosten, aber auch hier wirds Dich nicht umbringen.
      Beschreibungen müsse schon eine Menge Individualität aufweisen um unters Urheberrecht zu fallen...
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Ja ich habe deine Frage nach der Auktionsnummer nicht beantwortet weil ich die Auktionsnummer hier nicht schreiben möchte...tut meiner meinung nach auch nichts zur sache um welche Auktion es sich dreht...es geht um einen gewerblichen verkäufer und ich bin ein privater verkäufer....derfinitiv hab ich einen Fehler gemacht...war blauäugig das steht außer frage und hab ich auch x sofort geschrieben...wie bereits erwähnt habe ich aus unwissenheit und unbedachtheit so gehandelt und nicht um jemandem zu Schaden...ich denke das ist ein Unterschied den jeder erkennen kann. Davon abgesehen das ich mich selbst bei ebay angezeigt hab und denjenigen gebeten hab mich zu melden damit ebay die Auktion beendet....
      Wie ich reagieren würde?Definitiv menschlicher...davon ab das ich dem Typ mit meinen Auktionen ganz offensichtlich nicht ins Gehege komme...aber vielleicht bin ich echt zu naiv für diese Welt...mag sein, das mensch sein...fehler machen...nicht wirklich zählt ,wenns um Geld machen und auf Rechte beharren egal wer mein Gegenüber ist, geht.Ich weiß nicht....das es nicht rechtens war das bild zu benutzen ist mir klar!Das hatte ich auch nie in Frage gestellt...dennoch bin ich der Meinung einen solchen Fehler zu machen muß nicht gleich mit Anwalt und Klage geahndet werden...10mal nicht wenns das erste mal ist,n privater verkäufer mit einmaliger Auktion in der Form,einsicht da ist und solche dinge ...
    • Wie senfeuter bereits schriebt, ist es entscheidend, ob die "Werke" die Schöpfungshöhe erreichen. Das können wir aber von hier aus nicht beurteilen, wenn wir von dir keinen Link zur Auktion bekommen. Verlinke doch wenigstens die Auktion, aus der du alles geklaut hast.

      Ob du die Auktion beendet hast oder nicht, ist rechtlich absolut irrelevant. Er kann noch nach Jahren seine Ansprüche geltend machen.

      Ein anderer Gedanke: Wenn er die Auktion nicht gewonnen hat, woher soll er deinene Namen haben? Um den in Erfahrung zu bringen, müsste er schon sehr viele Hebel in Bewegung setzen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dann will ich mein Posting als Frage an Chaosbing formulieren: Kennt der Rechteinhaber überhaupt deinen Namen? Und wenn ja, woher?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nein also...das ist wirklich n Gedanke auf den ich noch gar nicht gekommen bin...den Namen weiß er nicht...es sei denn er hat die Auktion mit nem anderen Profil selbst gewonnen denn bisher hab ich auch noch keine Zahlung erhalten....[ebay='Starbucks Thermobecher','18.10.2011']150675124388[/ebay]
      Im großen und ganzen ist es doch auch eigentlich egal ob der Handel zustande kam oder nicht...bzw die Auktion regulär endet oder nicht oder? Das ich das Foto benutzt hab ist ja der Grund für die Klage...oder hätte es was ändern können wenn ich die Auktion noch hätte abbrechen können?Oder würde es was ändern wenn die Transaktion von mir abgebrochen werden würde jetzt noch?
    • biguhu schrieb:

      Dann will ich mein Posting als Frage an Chaosbing formulieren: Kennt der Rechteinhaber überhaupt deinen Namen? Und wenn ja, woher?

      Na, also wirklich, Uhu. Ich würde das innerhalb kürzester Zeit rausbekommen. Ich werde allerdings einen Scheiss tun und hier schreiben, wen ich bei ebay deshalb anrufe. ;)


      Das Foto stammt übrigens von dem hier:
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…userid=einrichtungsdesign




      Schade, dass ich so einen Krempel nicht im Sortiment habe, dem würde ich jetzt doch direkt mal richtig teure Post vom Anwalt zukommen lassen.

      @TE:

      Dann geb ich auch mal meinen Senf dazu, qualifizierte Beratung gibt's aber nur beim Anwalt.

      Ich würde meinen, die notwendige Schöpfungshöhe einer Artikelbeschreibung, die sich alleine auf die technischen Eigenschaften sowie die Nutzungsanweisung bezieht dürfte ein Copyright (genauer: ein Urheberrecht) kaum bedingen. In so weit hat der VK schlechte Karten und an sich handelt es sich bei dem Copyright-Vermerk im Text sogar um eine fälschliche Urheberrechtsberühmung weil erstens der Text kaum die notwendige Schöpungshöhe hat und es zweitens in Deutschland gar kein Copyright in dem Sinne gibt. Schon alleine aus zweitens wäre das dann sogar ein UWG-Verstoß, den ein Mitbewerber mal abmahnen könnte, weil damit verkehrswesentliche Kreise irregeführt werden können. (Wie ich immer sage: würde ich anfangen, ernstlich alles abzumahnen, gäbe das ein Massaker)

      Anders sieht es bei dem Foto aus. Wenn er das Foto selber gemacht hat, hat er tatsächlich urheberrechtlichen Schutz darauf. Sonst liegt das Urheberrecht beim tatsächlichen Fotografen. Das Problem dabei: Du hast natürlich den Schriftzug mit kopiert, den kriegst Du ja aus dem Bild nicht raus. Andererseits ist das für Dich von Vorteil. Denn damit ist das definitiv ein einfach gelagerter Fall. Ausserdem sieht das UrhG vor, dass eine Urheberrechtsverletzung dann stärker wirkt (und zu einem höheren Anspruch bei der Lizenzgebühr führt) wenn kein Hinweis auf den Rechteinhaber vorhanden ist.

      Aber ist gut, dass der andere einen Anwalt hat, den wird er nämlich brauchen. Ich habe eben gesehen, dass er auch CDs im Sortiment hat und da kenne ich einen Thomas, den ich jetzt Frage ob er nicht Bock hat, sich das mal anzuschauen. Sozusagen Abmahnung out of the box. (erfahrene Powerseller wissen, wen ich jetzt anrufe)


      So - zu der Frage, was Dir blühen kann: Bilderklau ist kein feiner Zug, da hast Du schlicht Mist gebaut. Das UrhG definiert die Folgen in §97:
      § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

      (1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
      (2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.

      Auf Beseitigung hat der andere Dich bereits vor Ende der Auktion in Anspruch genommen. Problem dabei: das war Dir rein technisch nicht mehr möglich, andererseits hast Du dem Verletzten mitgeteilt, wie er die Beeinträchtigung selber beseitigen lassen kann. Die Rechtsverletzung ist also unstrittig und trotz Möglichkeit vom Verletzten nicht beseitigt worden. Damit hat er schon mal ein ziemlich massives Problem, er hat nämlich die ihm mögliche Beseitigung unterlassen und von Dir konnte er sie in der Form nicht mehr fordern, was ihm nach Kenntnis der ebay-Nutzungsbedingungen auch klar gewesen sein musste. Damit sind wir aber bei

      Allgemeines Schuldrecht, § 275 BGB: Ausschluss der Leistungspflicht


      (1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
      (...)

      gesetze-im-internet.de/bgb/__275.html


      Als privater Gelegenheitsverkäufer dürfte angesichts der Anzahl der bei Dir vorhandenen Becher und Deiner Einsicht und versuchten Mithilfe bei der Beseitigung der Rechtsverletzung eine Wiederholungsgefahr ebenfalls ziemlich ausgeschlossen sein. Damit ist zwar das Recht auf Unterlassen gegeben, aber eine Notwendigkeit zur Abgabe einer Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall sehe ich da nicht. Wenn der tatsächlich die Sache einem Anwalt übergeben hat, würde ich sogar mal ganz hart sagen, dass der Rechteinhaber durch das Unterlassen der Meldung an ebay die Nutzung des Bildes durch Dich sogar konkludent genehmigt hat. Eine Kostennote des Anwaltes mit eben dem Argument zurückweisen sollte gehen, denn in dem Fall ist die Abmahnung meiner Ansicht nach klar rechtsmissbräuchlich.


      So - jetzt weisst Du auch, warum es wichtig ist, dass man sich die Auktion selber anschauen kann. 8)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich beteilige mich mal als Nebenbedanker an Löschbert. Das hilft auch mir weiter, denn es ist doch eine häufig vorkommendende Geschichte: man verkauft einen technischen Gegenstand, zu dem bereits alles gesagt worden ist und nicht zuletzt vom Hersteller höchstselbst ausführlich beschrieben wurde. Was liegt also näher, als diese technischen Beschreibungen abzukupfern damit der Kunde genau weiß woran er ist. An eigenen poetische Anwandlungen ist keiner wirklich interessiert, es sei denn es geht um die Zulassung zum Zirkel schreibender Arbeiter. Bei Fotos habe ich bisher immer meine eigenen vom Gegenstand gemacht. Mit Originalkarton und Banderole drum, wenn es nicht anders geht. Der Käufer weiß eigentlich was er will und braucht die Primärwerbung auf den Verkaufplattformen von A-, B-, C-, D- oder E-Bay in der Regel nicht mehr.

      Aber das finde ich doch zu niedlich:
      Für Umweltbewusste:
      Starbucks füllt Ihren Starbucks Tumbler mit Ihrem Lieblingsgetränk auf, und Sie sparen 30 Cent - jedes Mal.
      (aktuelles Starbucksangebot: "Der Umwelt zuliebe").

      Jo, und dafür fahren wir gern mal meilenweit und verheizen 10 Liter E10, anstatt den 1 Liter Alkohol gleich fachgerecht anzuwenden. Ich bin zu allergisch auf verlogene Werbung und könnte jedesmal brechen, wenn ich sowas lese. Das allein ist schon ein Grund für mich, solchen Schrott nicht zu kaufen. Egal von wem.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Also ich weiß gar nicht was ich sagen soll Löschbert....Danke!Das hört sich dann gar nicht mal mehr so schwarz an :) Danke das du dir die Mühe gemacht hast...glaub in dieser Welt is man echt besser dran wenn man Jura studiert hat ...also ich harre noch immer der Dinge die da kommen denn bisher kam noch nix...und...ja ich versteh warum s sinnvoll ist die Auktionsnummer anzugeben :) hatte wahrscheinlich einfach schiss damit dann nochmal wieder was falsch zu machen...Danke! Und sobald oder falls da was kommt werd ich dann wohl auch n Anwalt aufsuchen...wegen so nem scheiß.... :cursing: echt ärgerlich das ganze...aber aus Fehlern lernt man...ich werd zukünftig vorsichtiger sein!
      Ach @ Walter....ich wollte nicht Sinn oder Unsinn der Werbung von Starbucks hier demonstrieren ;) Qualitativ ist dieser von mir angepriesene Thermobecher der beste den ich je in Händen gehalten hab ;) auffüllen kann ich den aber selber :)
    • Und was will er nun?

      Foto: da hast Du Mist gebaut, wenn er tatsächlich das Urheberrecht (oder die Nutzungslizenz) hat wirst Du kaum drum herum kommen.

      Text: Die Schöpfiungshöhe sehe ich immer noch nicht.

      Aber gerade wegen des Fotos solltest Du zu einem Fachanwalt gehen, der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat. Denn auch wenn eine Rechtsverletzung vorliegt ist immer noch die Frage zu klären, wie hoch der Ersatz sein soll. Ausserdem weiss der, was er braucht, damit überhaupt erst mal die Urheberschaft des Anspruchsstellers nachgewiesen wird. Also wenn schon zum "Familienanwalt", dann eigentlich nur, um den zu fragen, wer dafür Spezialist ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Aber gerade wegen des Fotos solltest Du zu einem Fachanwalt gehen, der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat. Denn auch wenn eine Rechtsverletzung vorliegt ist immer noch die Frage zu klären, wie hoch der Ersatz sein soll. Ausserdem weiss der, was er braucht, damit überhaupt erst mal die Urheberschaft des Anspruchsstellers nachgewiesen wird. Also wenn schon zum "Familienanwalt", dann eigentlich nur, um den zu fragen, wer dafür Spezialist ist.
      Ja und nein. Für den Anfang reicht es vollkommen, den vermeintlichen Urheber ganz einfach anzurufen, für den Missbrauch um Entschuldigung zu bitten und ihn zu fragen, was er will. Maximal durchsetzbare Forderung - wenn der Missbraucher privat angeboten hat - sind 100 €.

      Verlangt er die, würde ich höflich um Reduzierung bitten, die meisten lassen sich darauf ein. Ganz zum Schluß würde ich freundlich um einen Nachweis seiner Urheberschaft bitten. I.d.R. wird er den ohne Umschweife erbringen: ein hochaufgelöstes Foto, welches genau dem umstrittenen entspricht.

      Viel mehr erreicht ein Fachanwalt auch nicht, kostet aber. Viele RA aus der Kategorie Feld Wald und Wiese nehmen locker flockig 50 € und schreiben dem Urheber einen dümmlichen Brief, der einschüchternd wirken soll. Fazit 50 Öcken weg und nix geregelt. Das tut nicht Not.