Bin ich verpflichtet, einen Artikel zurück zu schicken?

    • Bin ich verpflichtet, einen Artikel zurück zu schicken?

      Hi

      Ich habe im Juni diesen Jahres von einem privaten Ebay Verkäufer ein Lederlenkrad gekauft, Artikelbezeichnung "Neu" und passend für Fahrzeug Audi A4 von 1994 - 1997, Ebay Link geht nicht mehr auf Grund der verstrichenen Frist

      Lenkrad bezahlt über Paypal, zügig bekommen, ausgepackt und habe festgestellt das es kein "Neues" Lenkrad ist, sondern ein Gebrauchtes, welches neu mit Leder bezogen wurde, da das recht ordendlich gemacht war dachte ich mir das ich es eben behalte, musste aber nach dem Ausbau des alten Lenkrades feststellen das ich das Neue nicht verbauen kann weil es die Variante von 1998 - 2001 ist, also unbrauchbar für mein Auto

      Da drauf hin habe ich den Verkäufer (der innerhalb von einigen Tagen mehrere "Neue" Lenkräder für Audi und MB verkauft hatte) angeschrieben und um Rückabwicklung gebeten, welche er ablehnte mit dem Kommentar das ich es ja problemlos selbst wieder verkaufen könne...., trotz nochmaligen Anschreibens über Ebay kam keine Antwort mehr

      Also habe ich bei Paypal einen Käuferschutzantrag gestellt "Gebraucht anstatt Neu" dem auch entsprochen wurde und das Geld für Ware und den Versand zu mir nach einer Wartezeit auf meinem Paypal Konto einging

      Darauf hin habe ich den Verkäufer angeschrieben das ich das Lenkrad zur Abholung bereit halte wenn er es wieder haben wolle, das ganze war Anfang August, Anwort kam keine bis zum letzten Freitag wo er mir eine Mail schickte:

      "Wo bleibt mein Lenkrad,
      mfg"

      Ich habe ihm darauf hin geschrieben das dieses Lenkrad immer noch bei mir liegt und er es abholen könne, ich aber auf Grund seines Verhaltens und "Freundlichkeit" nicht gewillt bin mir die Arbeit und Kosten zu machen um es ihm zuzusenden, habe ihm klar geschrieben:

      "Lenkrad liegt zur Abholung durch sie persönlich oder eine bevollmächtigte Person bereit"

      Als Antwort kam das er auf Grund der Entfernung (~ 500km) nicht persönlich vorbei kommen könne, worauf ich nochmal den Satz mit der Bereitstellung zur Abholung geschrieben habe aber bisher nichts mehr kam

      Bin ich rechtlich dazu verpflichtet ihm das Lenkrad jetzt zu zusenden, müsste mit knapp 10 Euro Versandkosten in Vorlage gehen und extra knappe 10km zum Paketshop fahren, oder reicht es wenn ich das Lenkrad wie beschrieben zu Abholung bereit halte?

      Er könnte ja auch eine Versandfirma mit der Abholung bei mir beauftragen

      Danke für die Hilfe

      Stern
    • Du solltest ihm mitteilen, was du an Versandkosten brauchst. Solltest du dafür einen Busfahrschein lösen müssen, führst du diesen gesondert mit auf. Das verbindest du mit der Frist, dir diese bis zum ... (14 Tage) auf dein Konto XY zu überweisen, weil du nach Fristablauf davon ausgehst, dass er das Interesse an seiner Ware verloren hat und du es entsorgst.

      Es ist bei versandfähiger Ware durchaus zumutbar, selbst einen Paketschop aufzusuchen. Es ist aber nicht notwendig, für die anfallenden Versandkosten selbst in Vorleistung zu treten.