Muß der Käufer den Artikel zurückschicken ?

    • Muß der Käufer den Artikel zurückschicken ?

      Artikel-Nr. 180723515020

      Hallo,



      ich habe einen Artikel bei ebay verkauft.

      Paypal hat Käuferschutz gewährt und den Kaufpreis an den Käufer erstattet.

      Ich habe den Käufer aufgefordert, den Artikel an mich (versichert) zurückzuschicken.



      Dieses Schreiben habe ich heute bekommen:



      "Ich werde Ihnen nichts zurückerstatten, da ich nicht dazu verpflichtet bin.

      Es wurde keine Rücknahme Ihrerseits initiiert ( da müssen Sie die Ebay Richtlinien etwas genauer lesen!! )

      Ihr Artikel war ein Fall für die Altkleidersammlung, wo er sich auch jetzt befindet!

      Sie haben unter Vortäuschung falscher Tatsachen den Kaufbetrag erschlichen.

      Dann melden Sie sich wochenlang nicht auf meine Mails.

      Auch nachdem Ebay eingeschaltet wurde, keine Rückmeldung.

      Paypal hat mir das Geld zurückerstattet und nicht Sie!

      Unterlassen Sie weitere Nötigungen, sonst behalte ich mir vor, rechtliche Schritte gegen Sie zu unternehmen.
      "



      Muß der Käufer den Artikel retour schicken bzw. den Kaufpreis erstatten ?
    • So ganz Unrecht hat der K da nicht.
      Du hast keine Ansprüche gegen den K, da er ja DIR den Kaufpreis gezahlt hat. Im Gegenzug hat er die Ware bekommen.
      Wenn heir jemand Ansprüche gegen den K hat, dann wohl doch Paypal auf Herausgabe der Sache, die sie ja auch bezahlt haben. Oder aber Paypal gegen Dich, da Du es ja warst für den Sie (berechtigt oder nicht sei mal dahingestellt) in die Bresche gesprungen sind.
    • PayPal tritt doch nur als Dienstleister von Zahlungen auf, um das Geschäft abzuwickeln,
      man könnte genau so gut zur Bank gehen, und das Geld überweisen, und zurück überweisen.
      Ebenso in dieser Angelegenheit, tritt PayPal als " Schlichter" in diesem Streit auf, und gewährt dem Käufer dann auch bei gewonnenen Käuferschutz die Verkaufssumme zurück.
      Das tut PayPal aber nicht aus Gutmütigkeit, sondern belastet das Konto des Verkäufers, entweder wird der Betrag vom Konto, wenn Guthaben vorhanden ist abgezogen, oder das Konto des Verkäufers fällt in den Minussaldo.
      Sollte das Konto in Minussaldo fallen, wird PayPal je nach Zahlungsvereinbarung und Kontoeinstellung des Verkäufers das Geld per Lastschrift vom Girokonto des Verkäufers per Lastschrift einziehen, oder den Verkäufer auffordern den Minussaldo per Überweisung auf das PayPalkonto zu überweisen.

      Auf jeden Fall wird PayPal nie die Waren, bei denen Käuferschutz beantragt wurde aufkaufen, das ist absoluter Unsinn.


      Damit ist dann der Kauf nicht zustande gegommen und die empfangenen Sachen sind zurück zu gewähren.

      Wie der Verkäufer schon richtig angemerkt hat, ist er mit der Rücküberweisung, egal ob PayPal, Bank, oder Bar, wieder Eigentümer der verkauften Ware.

      Sollte sich der Käufer weigern, so macht sich der Käufer wegen Unterschlagung strafbar.

      Da der Käufer schreib, er hat die Sachen in die Altkleidersamlung gegeben, ist er Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Verkäufer.

      1. Der Verkäufer kann also strafrechtlich Stranzeige und nicht vergessen Strafantrag, wegen Unterschlagung stellen.( 246 StGB )
      2. Im übrigen kann der Verkäufer den Wert der Sache auf zivilrechtlichem Klageweg geltend machen ( § 249 BGB
      ).

      Die Kosten für die Rücksendung ist allerdings vom Verkäufer zu tragen, wenn der Warenwert 40,00 Euro nicht überschreitet.
    • Andreas_UER schrieb:

      wird PayPal je nach Zahlungsvereinbarung und Kontoeinstellung des Verkäufers das Geld per Lastschrift vom Girokonto des Verkäufers per Lastschrift einziehen,



      Nein, so weit lehnen die sich nicht aus dem Fenster. Sie belasten i.d.R. den Account und fordern dann zum Ausgleich auf, wenn der nicht gedeckt ist.
      Würden sie sich an den Bankkonten bedienen, könnte das Strafanzeigen hageln.

      Sie sind bisher auch noch nie wo weit gegangen, das Geld dann tatsächlich per Mahnbescheid einzufordern, wohl weil sie sich darüber bewusst sind, dass sie vor Gericht den Kürzeren ziehen dürften.


      Es ist bei Kleinbeträgen auch nicht immer so, dass PP den Account des VK bei Erstattung gleich mit belastet. Das fällt dann unter Werbung. Deshalb die Nachfrage beim TE.
    • der Käufer darf den Kaufgegenstand nicht einfach entsorgen, aber er muss ihn auch nicht einfach zurück schicken

      der Artikel: klick Beendet: 12. Sep. 2011 wurde beschrieben mit
      • Artikelzustand: Neu ohne Etikett
      • Der Pullover wurde 1 x probiert, zu groß gekauft, daher wie neu.
      • Tierfreier Nichtraucherhaushalt.
      • Es handelt sich um einen Privatverkauf.
      • Er erfolgt unter Ausschluß jeder Sachmängelhaftung;
      • keine Garantie, keine Rücknahme.
      da erstaunt mich das Verhalten des Verkäufers doch sehr!

      und was ist eigentlich mit dem zweiten Pullover? klick ?(
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Forderung PayPal

      Heute bekam ich Post von BFS risk & collection GmbH aus 33415 Verl
      mit der Aufforderung bis zum 19.11.11
      die Hauptforderung von € 22,40 und € 59,55 Inkassokosten usw.
      zu zahlen, sonst wird umgehend ein Mahnverfahren eingeleitet.

      Die Hauptforderung von € 22,40 wurde von PP nicht von meinem Konto abgebucht.
      Allerdings wurde ich aufgefordert diesen Betrag zu zahlen.

      Was ist zu tun ?
    • Sorry, jetzt hab ich es.

      Das ist so. Wenn dein PP-Account das Guthaben nicht aufweist und sie sich da nicht bedienen können, fordern die das Geld bei dir ein. Bei einem Bewertungspunktestand von 10 bist du verpflichtet, PP anzubieten, sobald du verkaufen willst.

      In dem Fall bleibt dir nur der Ausgleich der Forderung. Ansonsten schließt du mit dem Thema ab, kündigst deinen PP-Account und vergisst die Sache. Einen Mahnbescheid schicken sie dir nicht ins Haus.