Käufer meldet, dass Artikel nicht der Beschreibung entspricht

    • Käufer meldet, dass Artikel nicht der Beschreibung entspricht

      anbei die Auktion um welche es geht.

      Der Käufer hat bei mir das Iphone gekauft.
      Ich habe das Iphone bis kurz vor dem Verkauf noch genutzt und ausser der Stummschaltung keine keine Probleme mit dem Gerät gehabt.

      Nun bezichtigt mich der Verkäufer des Betruges und hat auch schon bei Paypal den Käuferschutz beantragt.

      Der Käufer sagt, er wäre bei Apple gewesen und diese hätten Ihm gesagt, dass das Gerät gedefekt sei.
      Er könne keine Simkartenerkennung machen und daher bezichtigt er mich als Betrüger und man müsse Ebay schützen vor "solchen" wie mir.
      Er droht, wenn ich ihm nicht das Geld zurückzahle dass er mich anzeigt. Das Gerät will er mir auf meine Kosten zurückschicken.

      Nun ich habe aber Zeugen, dass das Gerät bis zum Versand funktioniert hat, außerdem habe ich das Gerät versichert versand und mich somt vor Versandschäden abgesicht.

      Ich sagte dem Käufer es müsse beim Versand geschehen sein, da es ja bei mir noch funktioniert hat.

      Jedoch ist der Käufer zu keinen Diskussionen bereit, da ich das Gerät ja schon als kaputt verkauft habe.

      Ich sehe eigentlich nicht ein, warum ich das Geld zurückzahlen sollte, da das Gerät bei mir noch funktioniert hat.

      Ich habe nun eine Rüclzahlung abgelehnt und lasse den Sachverhalt von Paypal prüfen. Bin ich durch meinen Anhang in der Auktion Privatverkauf: daher keine Rücknahme oder Garantien geschützt?

      Wie seht ihr die Sache, wie sind meine Chancen oder was würdet Ihr tun?

      Danke
    • Wenn es der Käufer schriftlich vom Apple Shop bekommt das das Handy defekt ist und dies beim PainPal Käuferschutz einreicht, hast du schlechte Karten.
      Dann wird PrayPal Ihm den Kaufpreis erstatten. Ansonsten kann man die Reaktion schlecht vorhersagen, dort wird meist nach Gutsherrenart entschieden.

      Bin ich durch meinen Anhang in der Auktion Privatverkauf: daher keine Rücknahme oder Garantien geschützt?

      Nein, den du bist verpflichtet zu liefern was in der Beschreibung steht: Ein bis auf eine kleine Macke funktionstüchtiges Gerät.






    • In diesem Fall sage ich mal, das wird PP schon für dich entscheiden... Wenn du dann das Geld wieder haben willst, musst du das auf dem Rechtsweg gegen deinen VK tun.

      Hast du das Geld schon umgeparkt?

      Du musst auf jeden Fall innerhalb der Unstimmigkeit bei PP antworten und dort klar stellen, dass das Handy bei dir abgesehen vom Wackelkontakt in der Lautschaltung funktioniert hat.
    • Also ich habe bei PP den Sachverhalt wie folgt angegeben:

      "Ich habe dem Käufer ein voll funktionsfähiges Iphone 3GS verkauft.Das Gerät war noch bis kurz vor dem Verkauf in Betrieb und funktionierte. In der Auktion gab ich an, dass das Gerät einen Wackelkontakt beim Stummschalten hat und habe mich damit für die mir bekannten Mängel abgesichert.Zusätzlich gab ich in der Auktion an, dass dies ein Privatverkauf ist und ich keine Rücknahme oder Garantien anbiete.Auf die Nachricht des Käufers, welche mich um Stellungnahme gar Rpcknahme aufforderte, bat ich dem Käufer meine Hilfe an und versicherte die Funktionsfähigkeit bis zum Verkauf des Gerätes. Möglicherweise sind beim Versand Schäden entstanden, da ich das Gerät aber versichert versand habe, liegt dies nicht mehr in meinem Zuständigkeitsbereich.Ohne mit mir weitere Rücksprache zu führen, nahm der Käufer mit Paypal Kontakt auf und forderte das Geld zurück.Ich wurde darüber nicht informiert.Ich sehe von meiner Seite keiner Schuld, da ich mich vor etweiigen beim Versand entstandenen Schäden versichert habe und auch bei der Auktion angegeben habe, dass ich keine Rücknahme oder Garantien anbiete.Mit freundlichem Gruß"


      Wie meinst du das mit umgeparkt? Mir wurde das Geld einfach abgezogen ^^
    • malvina3010 schrieb:

      Das Gerät war noch bis kurz vor dem Verkauf in Betrieb und funktionierte.



      Fehler! Was passierte in der Zeit bis zum Verkauf? So etwas testet man nochmal direkt vor Versand unter Zeugen.
      Die Sim-Kartenerkennung ist kein Versandschaden. Von daher nutzt der versicherte Versand überhaupt nichts.

      Mit umgeparkt meinte ich, ob du das Geld schon auf deinem Bankkonto hattest. Dann belasten die zwar auch den Account, du kannst ihn nicht mehr nutzen - aber das war es auch schon.
    • PP wird voraussichtlich den Gesamtbetrag einziehen, wenn sie zu deinen Ungunsten entscheiden.

      Grundsätzlich kann ich dazu nur sagen, sofern ein Artikel nicht im zugesicherten Zustand versendet wurde, ist das gesamte verauslagte Geld zu erstatten. Das gilt dann auch für den Rückversand.

      Von wo kommt denn dein Käufer? Ich kann mir vorstellen, dass er in der AB schlicht überlesen hat, dass es ein AT-Simlock hat, die Kartenerkennung deshalb nicht erfolgt, und der Besuch in der Handybude ist ein Bluff.