"Käufer" forder Artikel nach Beendigung

    • "Käufer" forder Artikel nach Beendigung

      Hallo liebes Forum,

      habe mich extra hier Angemeldet um meinen Fall von Ebay zu diskutieren.

      Hatte ein Apple iPhone 4 am 05.11.11 auf Ebay für 10 Tage eingestellt. Am 10.11.11 habe ich die Auktion abgebrochen. Es lag ein Angebot in Höhe von 1 Euro für den Artikel vor.(Update 111 Euro war sein Höchstgebot) Es waren noch 5 Tage restlaufzeit.

      Nun fordert der damals "Höchstbietende" den Artikel für 1 Euro oder er verlangt Schadensersatzansprüche.

      (UPDATE: Habe doch etwas Heraugefunden über die Artikelnummer : 190597097426. Er hatte 111 Euro am 05.11.11 geboten war jedoch mit 1 Euro Höchstbietender)

      Ich habe mich auch schon ein wenig im Internet zu solchen Fällen schlau gemacht. Ich weiß jetzt auch das ein Kaufvertrag zu Stande kommt wenn man die Auktion vorzeitig beendet.

      Aber nun zu meinem Fall:

      Ich habe die Auktion abgebrochen, da ich gedacht habe mein Handy wurde geklaut. Am Abend rief mich ein Freund an und sagte mir das ich mein Handy bei Ihm liegen gelassen habe.

      Auf die Frage vom "Käufer" ob der Artikel noch zu haben sei antwortete ich nun :

      Ja es ist noch zu haben ( da ich ja mittlerweile wusste das es doch nicht geklaut wurde). Wollte es aber erst die nächsten Tagen wieder in Ebay stellen. Habe es herausgenommen da ich auf ein 4s umsteige aber es noch nicht da ist. Würde es auch sofort Verkaufen falls Sie Interesse haben. Darauf bekam ich keine Antwort.

      Nun stellte ich das Handy wieder ein. Jetzt ist es Verkauft und ich habe es nicht mehr.

      Heute am 10.12.11 bekomme ich den Brief, vom Käufer der abgebrochenen Auktion, er möchte sein iPhone.

      Meine Frage:

      Ich habe dem "Käufer" Angeboten, dass Handy per Sofort-Kauf zu kaufen, und ihm mitgeteilt, dass ich das Handy wieder einstelle. Lediglich nicht den wahren Grund dafür gesagt warum ich das Handy herausgenommen habe.


      Hier nocheinmal ein Zeitstrahl ich denke das ist übersichtlicher:

      05.11.11 Auktion1 gestartet

      5.11.11 Gebot 111 Euro (aber mit 1 Euro Höchstbietender)

      Handy " verloren "

      Auktion1 am 10.11.11 abgebrochen

      Handy gefunden

      Nachricht von Käufer ob Artikel noch zu haben

      Antwort an Käufer ja ist da wird die Tage in Ebay eingetstellt. Frage ob er Sofort Kaufen möchte

      Keine Rückmeldung vom Käufer

      Auktion2 gestratet : Artikel eingestellt 13.11.11

      Verkauft 20.11.11

      Handy verschickt

      Höchstbietender Auktion1 meldet sich per Briefweg möchte sein Handy

      Nun meine Frage. Was mache ich jetzt. Ich bin Schüler und kann mir hohe Kosten (Anwalt u.s.w nicht leisten).


      MfG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jannikos ()

    • Hmmm.....

      Also Du hast am 10.11.11. um 17:59:29 Uhr gedacht es wäre geklaut. Am 10.11.11 um 18:58:26 Uhr hast Du gewusst, dass es wieder da ist. Und um 22:37:23 Uhr war's wieder vermutlichgeklaut um erst drei Tage später wieder aufzutauchen. Hab ich das jetzt richtig verstanden?

      Wird schwer, das plausibel zu machen. Selbst mit der Aussage deines Freundes, dass ihr euch darüber unterhalten haben wollt. Hast Du denn von der Polizei eine Bescheinigung über die Aufnahme der Strafanzeige wegen Diebstahls dazu? (Ich vermute ganz klar: nein)


      Auktion 1:




      Auktion 2:




      Auktion "das Schweigen im Walde":

      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert, du hast einen übersehen:
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=190588000728

      Dazu die bereinigte Anzahl von 4 der verkauften Handys in den letzten 3 Monaten. Da kann man schon auf gewerblichen Handel kommen.



      Ebay ist kein Spielplatz. Hier wird es für unseren TE teuer. Berücksichtige ich das Alter des Accounts und die sonstigen Verkäufe, wird Papa sich freuen, für den jetzt entstandenen Schaden gerade stehen zu dürfen, weil er der Vertragspartner ist.
    • Nein.

      Es war so:

      Am 04.11.11 18.30 stellte ich es ein.
      Am 10.11.11 18 Uhr nahm ich es heraus (da ich vorher leider nicht an einen PC kam war in der Schule.)
      Dann suchte ich es, rief natürlich meine Freunde an, und siehe da , bei einem war es ( bei dem ich am vorabend war)

      Dann konnte ich es um 19 Uhr wieder einstellen. ( und warum ich dieses abbrach ist doch irrelevant da kein gebot vorlag)

      Meine Frage ist :

      Wenn er wirklich damit durchkommt. Von welchem Betrag wir hier reden ( Zählt sein Gebot von 111 Euro oder der Preis von 1 Euro mit dem er Höchstbietender war. In dem Fall wenn er Schadenersatzansprüche geltend machen möchte).
    • Ehm wenn ich das hier sehe.

      Wir reden hier von einem Handy.

      Und wieviele Handys über den Accout verkauft werden hat doch nichts mit dem Thema zu tun.

      Keiner hat Schaden genommen. Niemanden habe ich verarscht. Ich habe nie einen Betrag erhalten und den Artikel nicht geschickt. (Siehe Bewertungen)

      Es ist doch egal warum man eine Auktion abbricht. ( wenn keine Gebote vorliegen)

      Jedoch lag halt bei einer Auktion ein Gebot vor und dieser möchte jetzt das Handy. Ich wusste nicht das dadurch ein Kaufvertrag zustande kommt.

      Und da ich dachte das Handy sei geklaut beendete ich die Auktion.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jannikos ()

    • Das Angebot hab ich nicht wirklich übersehen. Nur interessiert (mich) das Angebot in diesem Kontext nicht. Ich habe auch die negative aus 209 im selben Tenor nciht übersehen. Viel gravierender ist aber der Umstand, dass zwischen dem Abbruch wegen des vermeintlichen Diebstahls und dem nächsten Einstellen gerade mal ein paar Stunden liegen. Wonach dieses Angebot dann auch wieder abgebrochen wurde und zwar ziemlich sofort. TE weiss natürlich selber, wie gerade das aussieht, deshalb hat er es uns ja verschwiegen.

      Dass der TE vermutlich minderjährig ist bzw vor neun Jahren war und daher der Account auf den Vater bzw die Mutter läuft ist sehr wahrscheinlich aber nicht absolut sicher. Ich bin auch Student. Im dritten Semester. Daraus zu schliessen, dass mein PS-Account von 2002 auf die Daten meiner Eltern läuft wäre verfehlt. Ich setze nur mal eben in Teilzeit ein LL.M. hinter meine Titelleiste. ;)


      Teuer wird es ziemlich sicher. Zumindest wird der TE einen guten Anwalt brauchem der aus der Begründung des Porsche-Urteils des OLG Koblenz was brauchbares extrahiert:

      Nicht ernsthaft zu bestreiten und als gerichtsbekannt zu unterstellen ist, dass sich ein Kaufpreis von 5,50 EUR bei einem vom Kläger selbst angegebenen Wert des Fahrzeuges von zumindest 75.005,50 EUR nicht mehr im Bereich eines „Schnäppchens“, d.h. eines besonders günstigen aber doch noch im erwartbaren Rahmen liegenden Preises, bewegt. Vielmehr liegt ein nur noch als extrem zu bezeichnendes Missverhältnis zwischen dem gebotenen Preis und dem Wert der Sache vor. Dies ist jedem verständigen Betrachter auch ohne weiteres nachvollziehbar. Unwidersprochen und letztlich durch die von dem Kläger selbst vorgelegten Unterlagen belegt ist auch der Umstand, dass bei der Durchführung der Auktion über die gesamte Bietezeit ein Erlös erzielt worden wäre, der das Höchstgebot des Klägers von 5,50 EUR und auch sein Maximalgebot von 1.100,00 EUR bei weitem überschritten hätte. Hierbei handelt es sich – anders als Kläger vorträgt – auch nicht um eine hypothetische Annahme. Vielmehr hat der Beklagte das Fahrzeug sofort erneut eingestellt und 10 Tage später einen Erlös von 73.450,00 EUR erzielt. Der Kläger selbst hat das Ergebnis dieser Auktion als Anlage K 9 (Bl. 29 GA) vorgelegt.

      Da könnte ihm das Ergebnis der dritten Auktion und etwas Marktbeobachtung den Hintern retten, denn die 111 Euro Höchstgebot des gestrichenen Bieters stehen angesichts der üblicherweise für diese Telefone erzielten Preise immer noch ausserhalb des Rahmens eines normalen Schnäppchens. Aber das wird er dann gegebenenfalls eben durchsetzen müssen. Mit ungewissem Ausgang hinsichtlich Ergebnis und im fall des unterliegens auch hinsichtlich der Ersatzsumme wegen der Gesamtumstände der Auktionsabbrüche und Neueinstellungen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • jannikos schrieb:

      Und wieviele Handys über den Accout verkauft werden hat doch nichts mit dem Thema zu tun.

      Geh mal ruhig davon aus, dass das was wir hier wissen, ohne dass Du uns davon erzählst auch dein verhinderter Käufer weiss. Und der wird das garantiert nicht zu Deinem Vorteil nutzen.

      Es gibt mehrerer mögliche Resultate. Ich zähl sie mal in der Reihenfolge auf, wie sich der Super-Gau weiterentwickelt.

      1. ) Der Käufer glaubt Dir, dass Du dachtest, das Handy sei geklaut. Dann hättest Du in der zwar irrigen aber doch legitimen Annahme mit Rückhalt des BGH beenden können:
      juraexamen.info/bgh-vorzeitige…tion-durch-den-verkaufer/

      2.) Der Käufer sieht selber ein, dass zwischen den 111 Euro und dem marktüblichen Preis ein krasses Missverhältnis besteht und verzichtet auf seine Forderung.

      Bis dahin: kein Anwalt, kein Gericht, keine weiteren Kosten.

      3.) Der Käufer klagt auf Herausgabe, hilfsweise auf Kostenerstattung der Ersatzbeschaffung. Du gewinnst, weil die Argumentation des OLG Koblenz durchdringt. Im Endeffekt keine Kosten, die trägt dann der Kläger. Aber in Vorlage treten darfst Du trotzdem erst mal mit den Kosten für Deinen Anwalt.

      4.) Der Käufer klagt auf Herausgabe, hilfsweise auf Kostenerstattung der Ersatzbeschaffung. Du verlierst. Dann wird es etwas unübersichtlich, weil die Kosten zum einen davon abhängen, was der Käufer einklagt (1 Euro, 111 Euro oder irgendwas um die 330 Euro) und was das Gericht ihm zuspricht. Entsprechend dem Ergebnis werden dann die Kosten geteilt. Als Beispiel, wie sih das berechnet: Sagen wir, der Käufer klagt auf Ersatz von 333 Euro und bekommt sein Höchstgebot von 111 Euro zugesprochen, dann zahlt er 222/333 (bzw 2/3) der gesamten Anwalts- und Gerichtskosten.


      Mit etwas Pech zahlst Du (bzw der Inhaber des ebay-Accounts) also dem Käufer ein Handy und alle Kosten. Mit etwas Glück kommst Du billiger davon. Mit viel (sehr viel würde ich meinen) Glück kommst Du ungeschoren da raus.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • jannikos schrieb:

      Nach was soll es denn aussehen?

      Wenn ich mir diese Frage so anschaue: Dass Du nicht nur den Käufer sondern auch uns für komplett verblödet hältst.

      Entweder wirst Du dir jetzt mal durch Einschalten der Denkmurmel die Du derzeit vor allem dazu benutzt, das es Dir nicht in den Hals regnet ein paar Gedanken machen oder das Thema ist für mich erledigt. Es gibt Anwälte, die kannst Du fragen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Warum soll ich euch / Verkaüfer für dumm halten?

      Ich sehe es doch ein das eine Auktion die Gebote enthält nicht einfach beenden kann. Wusste ich aber bis vorhin leider nicht.

      aber beleidigend zu werden ist auch nicht die Englische-Art oder ?

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Entweder wirst Du dir jetzt mal durch Einschalten der Denkmurmel die Du derzeit vor allem dazu benutzt, das es Dir nicht in den Hals regnet
    • Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • jannikos schrieb:

      Am 04.11.11 18.30 stellte ich es ein.
      Am 10.11.11 18 Uhr nahm ich es heraus (da ich vorher leider nicht an einen PC kam war in der Schule.)
      Dann suchte ich es, rief natürlich meine Freunde an, und siehe da , bei einem war es ( bei dem ich am vorabend war)

      Dann konnte ich es um 19 Uhr wieder einstellen. ( und warum ich dieses abbrach ist doch irrelevant da kein gebot vorlag)

      Das ist erstens nicht irrelevant, sondern absolut entscheidend dafür, ob man dir die vorgebrachten Gründe hier und eventuell vor Gericht abnimmt und zweitens ist es gelogen, wie die Gebotsübersicht nachweist: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=190599703431

      Jetzt weist du, warum Löschbert so angefressen reagiert.

      Insgesamt hast du das Handy also vier mal eingestellt und drei mal abgebrochen, obwohl Gebote vorlagen. Wenn der Käufer die Sache durchzieht, wird es schwer für dich, würde ich einschätzen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Unser TE wird schon aufwachen und dann schnell merken das Ebay kein Spielplatz ist

      Ich bringe das auch gerade jemandem bei der meinte mich zu verarschen, geht um ein Auto und ganz schlecht ist es wenn das Auto im Nahbereich rumfährt und man sofort sieht das die Begründung für den Auktionsabbruch nur vorgeschoben war........
    • Habe eine Recherche über den Käufer gemacht. Ebay Mitglied : das*ist

      Sind 2199 Gebote in den letzten 30 Tagen normal? Auf 2186 Artikel....

      Zusammenfassung der letzten 30 Tage
      Anzahl der Gebote: [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]2199
      Geboten auf unterschiedliche Artikel: [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]2186
      Gebotsaktivität (%) bei diesem Verkäufer: [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]0%
      Gebotsrücknahmen: [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]2
      Gebotsrücknahme (in den letzten 6 Monaten): [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]12

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jannikos ()

    • @jannikos

      Da dein Fall weitaus größere Ausmaße hat als zunächst abzusehen war, wäre es von sehr hohem Interesse, wenn du über den Fortgang berichten könntest.

      Hier der aktuelle Lesestoff für dich: monatlich tausende Einzel-Gebote eines Bieters auf sämtliche neue iphones zwecks Geltendmachung vom Schadensersatz wg. vorzeitig abgebrochener Auktionen
      Vielleicht kann es noch helfen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo liebes Forum.

      Nachdem ich gerade per Zufall Akte2012 melde ich mich wieder.

      In Akte2012 wurde Marcus Kahn ebay das*ist gezeigt. Ich dachte mir : irgendwoher kenn ich den doch. Papiere raus geholt und siehe da es ist er!!!

      Nachdem ich Ihm ein Brief geschrieben hatte, in dem ich Ihm Rechtsmissbrauch vorgeworfen habe, hat er sich seitdem nie wieder gemeldet.

      Was soll ich nun machen? War ja bei Akte...

      Scheint so, dass er keine Lust mehr hat wenn er auf Wiederstand stößt.
    • Ebay-Auktionsfalle Marcus Kahn Wuppertal -> Gerichtsverhandlung <- ...bitte um Hilfe!!

      BITTE HELFT MIR MIT EUREN (DEN ANDEREN GESCHÄDIGTEN VON MARCUS KAHN) ADRESSEN VOR GERICHT IN 6 WOCHEN RECHT ZU BEKOMMEN,
      SO DAS DIESER **** EDIT by ADMIN **** NICHT NOCH MEHR GELD AUS DIESER ABZOCKMASCHE BEKOMMT !!! -> mito_alex1@gmx.de

      Hallo,
      also ich bin neu hier und hab eure Beträge gelesen und wollte, weil ihr ja alle recht vertraut seit mit dem Fall Marcus Kahn um Mithilfe bitten.
      Ich hab auch vor ca. einem 3/4 Jahr ein Iphone bei Ebay verkaufen wollen nur hab dieses nach ca. 5 Studen wieder bei Ebay herraus genommen, da es eine von mir erst viel zu spät entdeckte Macke hatte und meine Angaben nun natürlichn nicht mehr stimmten.
      Ja darauf hin kamm der erste Brief von Markus Kahn der nach 5 Stunden mit ca. 40,- Höchstbietender war und wollte/ will Schadensersatz:(
      Nun dann kamen immer mehr Brief und nun heute der Brief mit dem Termin zu Gerichtsverhandlung in ca. 6 Wochen :(:(
      Ja das Video von Akte20.12 und eine Kopie die ich mir bei Ebay gemacht hab von ca. 1533 Einzelgeboten die Marcus Kahn in den letzten 30Tagen abgegeben hat, hab und kenn ich...
      Nun jetzt meine Frage/ Bitte: Bei Akte20.12 wird gesagt, das mann sich die ->ANSCHRIEFTEN UND NAMEN <- der anderen Geschädigten besorgen soll, was ich hiermit jetzt versuche!!
      Wenn Ihr bereit seit mir eure Namen und Adressen zu schicken damit dieser ... nicht noch mehr Gewinn aus seiner Masche zieht bitte an:

      mito_alex1@gmx.de -ICH VERSPRECH EUCH KEINEN MISSBRAUCH DAMIT ZU BEGEHEN-MÖCHTE DAS NUR DEM GERICHT VORLEGEN-

      VIELLLLLLEN DANK !!!!!!!