Freund besitzt ebay-Account auf meinen Namen

    • Freund besitzt ebay-Account auf meinen Namen

      hallo,

      und zwar läuft ein ebay accont auf mich, aber mein freund hat ihn verwaltet.

      mit freund ist schluss, jetzt will ich diesen account dringenst löschen.

      leider weiß ich weder anmelde email adresse. mitgliedsname war gabrielegroh43 und passwort wurde geändert...

      hilfe.
    • Der (Ex) Freund kennt deine persönlichen Daten. Mit diesen kann er unbegrenzt viele neue Accounts einrichten. Du solltest daher mal ein Schufa Abfrage machen, wer ( bzw. ob ebay ) in letzter Zeit deine Adresse über die Schufa überprüft hat. Dies kannst du auch online überprüfen, wenn du bei der Schufa angemeldet bist. Generell ist eine solche Anmeldung bei der Schufa zu empfehlen, da man von der Schufa eine Meldung per Mail bekommt, wenn was abgefragt oder eingetragen wurde, außerdem kann man sich die Einträge jederzeit auch online anschauen.

      Zur Schufa, hier klicken
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • *alte_eule* schrieb:

      Hast du gelesen und auch vestanden?
      Du BIST NRM. Du musst erst einmal dafür sorgen, dass du den Account wieder frei kriegst!

      Die Leute bei eBay sagen dir dann schon, was du tun musst, um erst einmal das zu erreichen.


      NRM = Nicht registrierte Mitglied (für die, die das noch nicht wußten)
      ich glaube, das wird man nur, wenn man entweder was böses gemacht hat (aus ebay-sicht bzw. rechnungen nicht bezahlt hat ---> wär schlecht wg schufa).


      also an ebay schreiben, anrufen und fragen, was da genau los ist und was du tun mußt, damit der account wieder aktiv ist.
      vermutlich mußt du eine kopie deines GÜLTIGEN perso da hinschicken.

      sobald der account wieder verfügbar ist, solltest du UMGEHEND passwort, sicherheitsfrage und hinterlegte mail ÄNDERN!!!
      und dann solltest du dir den nachrichtenordner vornehmen und alle nachrichten (sofern noch welche da sind) durchlesen + abspeichern (werden sonst automatisch gelöscht) - wer weiß, was da alles gelaufen ist.
      falls dein ex in deinem namen leute abgezogen hat, mußt du davon wissen, damit du gegebenenfalls handeln (dich zb von nem anwalt beraten lassen) kannst.

      schnell den account löschen ist KEINE gute idee, wenn du nicht weißt, was da genau gelaufen ist.

      ich hab den eindruck, du willst das schnell löschen - in der hoffnung, das das dann alles quasi "ungeschehen" ist.
      ob ebay oder was anderes: diese "vermeidungshaltung" verursacht nur probleme (weiß ich aus eigner erfahrung), du mußt dich dem ganzen stellen... bevor es nachher zu spät ist und du nichts mehr machen kannst!

      zum schluß:
      auf gar keinen fall solltest du jemals wieder irgendwem auf diesem planeten erlauben, mit deinen daten irgendwelche accounts einzurichten etc.!
      du bist am ende die, die dafür gerade stehen muß!
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Ich schiebe mal einen Nachtrag zu der Erklärung ein.

      Wenn Du mehrere Accouts hast und einer davon ist aus igendwelchen Gründen gespert, dann darfst Du laut ebay-AGB auch mit keinem anderen Account mehr ebay nutzen.

      Das kann natürlich gut gehen und ebay merkt nicht, dass ein gespöerrter Account auf Deine Daten angemeldet ist. Wie lange das gutgeht, das weiss vermutlich nicht mal ebay.

      Nur irgendwann kommt mal ein Prüflauf, der Konten miteinander abgleicht und der merkt, das da ein gesperrter Account im System ist.

      Die Folge ist danmn, dass Du auf dem anderen, noch aktiven Account eine Mail bekommst "Da ihr Nutzerkonto in Verbindung mit einem gesperrten Nutzerkonto steht, müssen wir den Account hier auch mal eben schliessen". Egal, ob Du dafür was kannst oder nicht.

      Das ist der Grund, warum hier alle drauf drängen, dass Du den gesperrten Account wieder freibekommst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • riverside schrieb:


      ich glaube, das wird man nur, wenn man entweder was böses gemacht hat (aus ebay-sicht bzw. rechnungen nicht bezahlt hat ---> wär schlecht wg schufa).

      Was hat denn bitte das zunächst mit der Schufa zu tun? Manche Leute tun immer so, als ob Hinz und Kunz da einfach mal was für jemanden eintragen lassen kann...

      riverside schrieb:


      also an ebay schreiben, anrufen und fragen, was da genau los ist und was du tun mußt, damit der account wieder aktiv ist.
      vermutlich mußt du eine kopie deines GÜLTIGEN perso da hinschicken.

      Was aber auch eine Ornungswidrigkeit darstellt, wenn Du schon einen neuen PA hast. Den darfst Du nämlich nur noch in ganz begrenzten Fällen kopieren bzw. eine Kopie verlangen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rincewind ()

    • rincewind schrieb:

      riverside schrieb:


      ich glaube, das wird man nur, wenn man entweder was böses gemacht hat (aus ebay-sicht bzw. rechnungen nicht bezahlt hat ---> wär schlecht wg schufa).

      Was hat denn bitte das zunächst mit der Schufa zu tun? Manche Leute tun immer so, als ob Hinz und Kunz da einfach mal was für jemanden eintragen lassen kann...

      ebay ist aber nicht mit dem tante-emma-laden von nebenan vergleichbar ;) wenn du bei ebay ordentlich waren verhökert hast, die du nie hattest und provision von zb 300.-EUR noch offen ist, dann machen die erstmal deinen account dicht und wollen natürlich geld. du als bösewicht, der unter falschem namen nichtexistente waren vertickt hast, zahlst die rechnung natürlich nicht und derjenige, auf dessen das ganze läuft, der kippt eines tages womöglich aus den latschen, wenn da plötzlich ein netter herr vor der tür steht und geld sehen will bzw. der dringend benötigte kredit verweigert wird - eben wegen solcher und ähnlicher geschichten, die den score in den boden gerammt haben.
      zahlst du deine rechnungen nicht, hat das irgendwann einen schufa-eintrag zur folge, sonst könnte ja jeder seine rechnungen bis zu einem betrag von xxx EUR nicht zahlen, weils erst dadrüber erfasst wird. ab wann das erfasst wird und wer da was melden kann, das werden die einem wohl kaum auf die nase binden. was sowas angeht, wär ich lieber vorsichtig und würde da nicht großartig pokern.
      das die zahlungsmoral immer schlechter wird, ist doch auch nichts neues mehr.


      Was aber auch eine Ornungswidrigkeit darstellt, wenn Du schon einen neuen PA hast. Den darfst Du nämlich nur noch in ganz begrenzten Fällen kopieren bzw. eine Kopie verlangen.

      ich vermute mal, das ebay das ziemlich egal ist ;)
      davon abgesehen ist mir das neu, das man seinen perso nicht mehr kopieren darf. warum soll man das nicht dürfen? immerhin zahlt man ja einen gewissen obolus dafür.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • riverside schrieb:

      davon abgesehen ist mir das neu, das man seinen perso nicht mehr kopieren darf. warum soll man das nicht dürfen? immerhin zahlt man ja einen gewissen obolus dafür.

      Wenn man es eng auslegt handelt es sich dabei um Urkundenfälschung, Amtsanmaßung und einen Verstoß gegen das Urheberrecht.

      Der Perso darf nur im Original wie ein Perso benutzt (also zur Legitimation) werden. Eine Kopie die Du wie einen Personalausweis nutzt kann Dir als Urkundenfälschung ausgelegt werden, selbst wenn die Kopie eindeutig als Kopie erkennbar ist und Du keine Täuschungsabsicht verfolgst. Wäre nicht das erste Mal, im Bereich Straßenverkehrsrecht ist das mit Führerscheinen und Fahrzeugpapieren durchaus gängig.

      Amtsanmaßung kommt deshalb in Frage, weil das Erstellen eines Personalausweises hoheitliche Aufgabe des Bundes ist. Bist Du also mit deiner Fälschung an einen unnachsichtigen Staatsanwalt geraten, bekommst Du von dem die Amtsanmaßung sozusagen als Dreingabe zur Urkundenfälschung. Übrigens zahlst Du dinene Obulus dafür, dass Dir die Bundesdruckerei so ein Teil ausstellt. Du besitzt also zwar einen Perso, der ist aber trotzdem immer noch Eigentum der Buntenrepublik Deutschland.

      Das ganze ist dann übrigens keine OWi mehr. Da irrt sich rincewind. Da werden dann wegen Straftaten Tagessätze verhängt. Wenn man Glück hat mit Bewährung.

      Mit der Urhebererechtsverletzung kommen wir in die Überschneidung von öffentlichem und privatem Recht. Der Perso ist hoheitlich in Aussehen und Ausführung geschützt. Die Einzelheiten spare ich mir mal. Aber stellst Du da eine Kopie her, kannst Du auch gleich Euroscheine kopieren.

      Eine Perso-Kopie anzufertigen und zu benutzen ist also eine ganz lustige Sache. Geht nur in gesetzlich vorgeschriebenen Einzelfällen. Sonst solltest Du davon die Finger lassen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wenn man es eng auslegt handelt es sich dabei um Urkundenfälschung, Amtsanmaßung und einen Verstoß gegen das Urheberrecht.Der Perso darf nur im Original wie ein Perso benutzt (also zur Legitimation) werden. Eine Kopie die Du wie einen Personalausweis nutzt kann Dir als Urkundenfälschung ausgelegt werden, selbst wenn die Kopie eindeutig als Kopie erkennbar ist und Du keine Täuschungsabsicht verfolgst. Wäre nicht das erste Mal, im Bereich Straßenverkehrsrecht ist das mit Führerscheinen und Fahrzeugpapieren durchaus gängig.

      Amtsanmaßung kommt deshalb in Frage, weil das Erstellen eines Personalausweises hoheitliche Aufgabe des Bundes ist. Bist Du also mit deiner Fälschung an einen unnachsichtigen Staatsanwalt geraten, bekommst Du von dem die Amtsanmaßung sozusagen als Dreingabe zur Urkundenfälschung. Übrigens zahlst Du dinene Obulus dafür, dass Dir die Bundesdruckerei so ein Teil ausstellt. Du besitzt also zwar einen Perso, der ist aber trotzdem immer noch Eigentum der Buntenrepublik Deutschland.
      Das ganze ist dann übrigens keine OWi mehr. Da irrt sich rincewind. Da werden dann wegen Straftaten Tagessätze verhängt. Wenn man Glück hat mit Bewährung.
      Mit der Urhebererechtsverletzung kommen wir in die Überschneidung von öffentlichem und privatem Recht. Der Perso ist hoheitlich in Aussehen und Ausführung geschützt. Die Einzelheiten spare ich mir mal. Aber stellst Du da eine Kopie her, kannst Du auch gleich Euroscheine kopieren.
      Eine Perso-Kopie anzufertigen und zu benutzen ist also eine ganz lustige Sache. Geht nur in gesetzlich vorgeschriebenen Einzelfällen. Sonst solltest Du davon die Finger lassen.


      angenommen, ebay will unbedingt eine kopie des perso, weil die ansonsten den account nicht freischalten werden - watt nu?

      ebay anzeigen, weil die mich zur urkundenfälschung bewegen wollen?
      zur behörde wackeln und eine beglaubigte kopie machen lassen?
      (geht das überhaupt vom perso?)

      jetzt bin ich gespannt ^^
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside () aus folgendem Grund: sch*** zitierfunktion

    • riverside schrieb:

      angenommen, ebay will unbedingt eine kopie des perso, weil die ansonsten den account nicht freischalten werden - watt nu?

      Yup. ebay anzeigen wegen Anstiftung zur Straftat.

      Wenn sie Dich identifizieren wollen, können sie das Postidentverfahren anschmeissen, dann hüpft der Postfrosch bei Dir vorbei, schaut sich die Urkunde im Original an und sagt ihnen, ob das was da draufsteht mit dem übereinstimmt, was Du angegeben hast. Dazu gibt es das Verfahren nämlich. Eine Kopie des Persos brauchen sie dazu jedenfalls keine.

      Was anderes ist es, wenn Paypal die von Dir will. Die dürfen. Dazu gibt es in §6 Geldwäschegesetz eine Rechtsgrundlage. Nur dumm, dass Paypal die eigentlich sowieso von jedem Nutzer einfordern müsste, bevor sie die erste Transaktion durchführen. Und aus dem selben grund darfst (bzw musst) Du jedem gewerblichen Verkäufer, bei dem Du was mit Paypal zahlst, vorher eine beglaubigte Kopie (ja, das geht, musst aber nicht zur Behörde, die Beglaubigung macht Dir notfalls auch das Pfarramt) des Persos schicken. Der ist nämlich ebenfalls Verpflichteter.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.