Interessent kauft wegen Paypal nicht

    • Ich hoffe dass er selbst darauf kommt und ich ihn nicht dazu drängen muss ;(
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Wenn Du wüsstest, wieviele glauben, mit "Mail" sei diese kaputte Nachrichtenfunktion in "mein ebay" gemeint, würdest Du da nicht so selbstverständlich von ausgehen. Ich maile jeden Käufer unverzüglich nach Angebotsende an, schon weil ich ja die ganzen Belehrungspflichten in Textform erfüllen muss.


      Verkäufer scheinen dann ja wenigstens noch die Emailadressen der Käufer zu bekommen?

      Als Käufer bin ich da auf die Kommunikationsfreude (privater) Verkäufer angewiesen, wenn der nicht außerhalb der Abwicklung schreibt, könnte man nur raten, oder im Ernstfall nachfragn oder detektivish über die Adresse nachforschen, das war früher mal anders.

      Aber die Angst ebays vor zu ungefilterter Kommunikation der "Jäger und Sammler" ist eben zu groß.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @ Stubentiger

      Als VK bekommt man die Mailaddy der Käufer.



      @ senfeuter

      "Probleme" lösen sich selten dadurch, dass man sie aussitzt.

      Egal ob über die eBay-Nachrichten oder direkt an die Mailaddy, sie können im Spamfilter landen. Mancher Käufer ist nicht in der Lage, den zu überschauen.

      Der Ton macht fast immer die Musik. Du solltest deinen Käufer freundlich anschreiben und auf diese Klausel des geschlossenen Kaufvertrags hinweisen. In dieser Mail teilst du dann auch nochmal die Kontoverbindung mit. Du bedauerst, dass eBay neuerdings jede Option der Zahlung, die von PP abweicht, über die Kaufabwicklung zu bestätigen so gut versteckt hat, weil sie das eigene Haus so massiv bewerben, dass es an Nötigung grenzt.

      Biete ihm den Vertragsrücktritt gaaanz freundlich an. Dann siehst du ja, wie er reagiert.
    • Fairhandel schrieb:

      Vielleicht wäre es besser, auf seinen Anmerkung vom Rücktritt einzugehen.

      Er hat den Rücktritt erklärt, auf den Streitfall bei ebay nicht geantwortet und ich habe den Rücktritt per ebayStorno angenommen..... damit kann er auch keine Rachebewertung geben :thumbup:
      Vor lauter Rumbrüllerei und kreativer Beschimpfung gegen mich hat er die Zusammenhänge völlig übersehen (wenn er denn jemals intelligent genug ist die überhaupt zu begreifen)

      @alte_eule Ich habe immer nett und freundlich, geduldig und höflich geantwortet. Ihm meine Bankverbindung gegeben und alles was er zum kaufen noch so brauchte. Manchmal muss man nur warten können und nicht noch Öl ins Feuer gießen. In der Ruhe liegt die Kraft. Ich hatte es bisher schon oft mit aufbrausenden Kunden zu tun. Überrasche Dein Gegenüber mit einer Reaktion, die er nicht erwartet. Geduldig und ruhig, ohne auf die Konfrontation überhaupt einzugehen ist die beste Reaktion.

      Wie macht sich eigentlich ein Eintrag eines nicht bezahlten Artikels im Kaufaccount bemerkbar?

      Übrigens wer lesen kann: Im ersten Post vor seinem Kauf bei mir schrieb er ja schon:
      Habe jetzt diesen Artikel bei einem anderen Anbieter gefunden wo man per Überweisung bezahlen kann
      Dann hat er doch bei mir gekauft.

      Und nun erklärt er den Rücktritt::
      jetzt habe ich die Schnauze voll und trete von den Kauf zurück
      ...
      mit Ihnen werde ich bestimmt kein Geschäft mehr machen.
      Zur Sicherheit habe ich ihn auf meine Sperrliste gesetzt in der Hoffnung das er nicht mehrere Accounts hat. Ich möchte ihn auch nicht mehr als Kunden. Auch in diesem Punkt sind wir uns einig geworden. :thumbsup:

      PS: Warum sind manche Leute immer gleich so grantig :?:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Wenn du mit Verwarnung geschlossen hast, bekommt der Käufer darüber eine Mitteilung und dass mehrere Verwarnungen seine Aktivitäten auf der Plattform einschränken können bis hin zum Ausschluss.

      Da du gewerblicher VK bist, kann er gegen diese Verwarnung allerdings Einspruch einlegen. Er hat ja ein Widerrufsrecht und davon Gebrauch gemacht.


      Sollte er mit anderem Account kaufen und dich damit rot bewerten, kannst du dich deinerseits dagegen wehren. Dazu solltest du dir diesen Account und die hinterlegten Daten allerdings irgendwo notieren. In dem Fall brauchst du die Daten.