Hallo,
den ersten Teil der Geschichte hatte ich im Sommer schon berichtet,nun der zweite Teil:
Kurz zum ersten Teil:
Mitte Juli habe ich bei ebay eine ziemlich teure Box der Rolling Stones zum Kauf angeboten.Diese wurde von einem Käufer aus Australien(!!) erworben,der mir erst danach(dh.NACH dem Kauf) einige Fragen zum Artikel stellte,die ich wahrheitsgemäß(in englischer Sprache!!) beantwortete.
Die Box hatte ich Mitte 2009 bei jpc erworben(einem der führenden Medienversender in Deutschland).
Die Beschreibung der Box und ihrer Merkmale war natürlich während der Auktion in deutscher Sprache abgefaßt.Der Käufer war demnach in der Lage,diese Beschreibung zu verstehen,konnte aber keine Fragen auf Deutsch formulieren.
Wenig später erfolgte die "gnädige"Mitteilung,daß er den Kauf durchführen werde und hat sofort mit PP bezahlt.
Pflichtgemäß habe ich sofort den Versand durchgeführt.Anfang August kam die Box in Austalien an und der Käufer behauptete sofort,daß es sich um ein Fake,ein Counterfeit,eine Fälschung handele,natürlich ohne Erläuterung bzw.Begründung.
Er verlangte die sofortige Rückzahlung mit der Zusicherung,daß er dann die Box zurückschicken würde(natürlich auf meine Kosten dh.€60.-)
Wie es der Zufall wollte,hatte ich wenige Tage vorher aus Kostengründen mein PP-Konto aufgelöst,was mir auch von PP bestätigt wurde.
Als ich mich nun weigerte,den Wünschen des Käufers nachzukommen,hat er sofort den Konflikt bei PP wegen abweichender Beschaffenheit erklärt.
Da mein Konto nicht mehr existierte,hat mich wenige Tage später ein PP-Mitarbeiter angerufen und mir erklärt,daß PP ein neutrales Gutachten anfordern würde,wozu der Käufer 10 Tage(und keinen mehr)Zeit bekäme.Bei Fristüberschreitung würde für mich entschieden.
Nach zwei Wochen ohne Reaktion habe ich PP mitgeteilt,daß die Sache für mich erledigt sei.
Nach einer weiteren Woche(demnach drei)erhielt ich von PP einen Einzeiler,daß gegen mich entschieden worden sei(sonst nichts,außer daß dem Käufer der Preis erstattet worden sei und ich mit "Nutzungsrestriktionen" rechnen müsse.
Nun der zweite Teil:
Mitte Oktober erhielt ich vom PP eigenen Inkasso-Unternehmen "BFS risk&Collection Gmbh" aus Verl eine Zahlungsaufforderung,wiederum OHNE jegliche Erläuterung oder eine Bezugnahme.
Ich habe dann sofort Kontakt mit meiner Rechtsschutzversicherung aufgenommen;Deckungszusage wurde erteilt und habe einige Tage später eine von mir ausgesuchte Anwältin aufgesucht.
Innerhalb dieser wenigen Tage hat mich PP dreimal(!!!)telefonisch auf nötigende Art und Weise kontaktiert und erst Ruhe gegeben,nachdem sie offensichtlich anwaltliche Post erhalten hatten.
Dieses Schreiben war freundlich im Ton,aber unnachgiebig in der Sache abgefaßt.
Die ganze Sache wurde übrigens nach Irland zur Bearbeitung abgegeben,wobei sich PP eine Zeitspanne von 8 Wochen reserviert hat.
Heute habe ich die Unterlagen von der Anwältin erhalten:
PP hat alle seine Entscheidungen ohne Einschränkung(!!) aufrecht erhalten und bestätigt
Man war aber so gnädig,mir eine Kulanzgutschrift über den Gesamtbetrag zu erteilen und das (nicht existierende)Konto auszugleichen.
Die Begründung für die Kulanzgutschrift:"Da dies jedoch die einzige Beschwerde war,die Ihr Mandant als Verkäufer erhalten hat,habe ich in diesem Fall als einmalige Ausnahme eine Kulanzgutschrift auf das Paypal-Konto Ihres Mandanten eingeleitet.Dies gleicht den negativen Kontostand aus,es bestehen deshalb also keine weiteren Forderungen von Seiten PayPals an Ihren Mandanten."
Ende des zweiten Teils.
Schöne Grüße
petergabriel
Nachtrag:Meine Anwältin und ich wären bei einer für mich kostenpflichtigen Entscheidung selbstverständlich vor Gericht gegangen!Originalton der Anwältin:"Dieser Organisation von legalistischen Betrugsunterstützern darf man nichts durchgehen lassen."
Ich hoffe,mein Beispiel ermutigt Euch darin,Euch nicht einschüchtern zu lassen.
den ersten Teil der Geschichte hatte ich im Sommer schon berichtet,nun der zweite Teil:
Kurz zum ersten Teil:
Mitte Juli habe ich bei ebay eine ziemlich teure Box der Rolling Stones zum Kauf angeboten.Diese wurde von einem Käufer aus Australien(!!) erworben,der mir erst danach(dh.NACH dem Kauf) einige Fragen zum Artikel stellte,die ich wahrheitsgemäß(in englischer Sprache!!) beantwortete.
Die Box hatte ich Mitte 2009 bei jpc erworben(einem der führenden Medienversender in Deutschland).
Die Beschreibung der Box und ihrer Merkmale war natürlich während der Auktion in deutscher Sprache abgefaßt.Der Käufer war demnach in der Lage,diese Beschreibung zu verstehen,konnte aber keine Fragen auf Deutsch formulieren.
Wenig später erfolgte die "gnädige"Mitteilung,daß er den Kauf durchführen werde und hat sofort mit PP bezahlt.
Pflichtgemäß habe ich sofort den Versand durchgeführt.Anfang August kam die Box in Austalien an und der Käufer behauptete sofort,daß es sich um ein Fake,ein Counterfeit,eine Fälschung handele,natürlich ohne Erläuterung bzw.Begründung.
Er verlangte die sofortige Rückzahlung mit der Zusicherung,daß er dann die Box zurückschicken würde(natürlich auf meine Kosten dh.€60.-)
Wie es der Zufall wollte,hatte ich wenige Tage vorher aus Kostengründen mein PP-Konto aufgelöst,was mir auch von PP bestätigt wurde.
Als ich mich nun weigerte,den Wünschen des Käufers nachzukommen,hat er sofort den Konflikt bei PP wegen abweichender Beschaffenheit erklärt.
Da mein Konto nicht mehr existierte,hat mich wenige Tage später ein PP-Mitarbeiter angerufen und mir erklärt,daß PP ein neutrales Gutachten anfordern würde,wozu der Käufer 10 Tage(und keinen mehr)Zeit bekäme.Bei Fristüberschreitung würde für mich entschieden.
Nach zwei Wochen ohne Reaktion habe ich PP mitgeteilt,daß die Sache für mich erledigt sei.
Nach einer weiteren Woche(demnach drei)erhielt ich von PP einen Einzeiler,daß gegen mich entschieden worden sei(sonst nichts,außer daß dem Käufer der Preis erstattet worden sei und ich mit "Nutzungsrestriktionen" rechnen müsse.
Nun der zweite Teil:
Mitte Oktober erhielt ich vom PP eigenen Inkasso-Unternehmen "BFS risk&Collection Gmbh" aus Verl eine Zahlungsaufforderung,wiederum OHNE jegliche Erläuterung oder eine Bezugnahme.
Ich habe dann sofort Kontakt mit meiner Rechtsschutzversicherung aufgenommen;Deckungszusage wurde erteilt und habe einige Tage später eine von mir ausgesuchte Anwältin aufgesucht.
Innerhalb dieser wenigen Tage hat mich PP dreimal(!!!)telefonisch auf nötigende Art und Weise kontaktiert und erst Ruhe gegeben,nachdem sie offensichtlich anwaltliche Post erhalten hatten.
Dieses Schreiben war freundlich im Ton,aber unnachgiebig in der Sache abgefaßt.
Die ganze Sache wurde übrigens nach Irland zur Bearbeitung abgegeben,wobei sich PP eine Zeitspanne von 8 Wochen reserviert hat.
Heute habe ich die Unterlagen von der Anwältin erhalten:
PP hat alle seine Entscheidungen ohne Einschränkung(!!) aufrecht erhalten und bestätigt
Man war aber so gnädig,mir eine Kulanzgutschrift über den Gesamtbetrag zu erteilen und das (nicht existierende)Konto auszugleichen.
Die Begründung für die Kulanzgutschrift:"Da dies jedoch die einzige Beschwerde war,die Ihr Mandant als Verkäufer erhalten hat,habe ich in diesem Fall als einmalige Ausnahme eine Kulanzgutschrift auf das Paypal-Konto Ihres Mandanten eingeleitet.Dies gleicht den negativen Kontostand aus,es bestehen deshalb also keine weiteren Forderungen von Seiten PayPals an Ihren Mandanten."
Ende des zweiten Teils.
Schöne Grüße
petergabriel
Nachtrag:Meine Anwältin und ich wären bei einer für mich kostenpflichtigen Entscheidung selbstverständlich vor Gericht gegangen!Originalton der Anwältin:"Dieser Organisation von legalistischen Betrugsunterstützern darf man nichts durchgehen lassen."
Ich hoffe,mein Beispiel ermutigt Euch darin,Euch nicht einschüchtern zu lassen.