Gebote eines Bieters auf sämtliche neue iPhones zwecks Geltendmachung vom Schadensersatz wegen vorzeitig abgebrochener Auktion - Bieter "das*ist"

    • @Drapondur: Ich habe bei dem Auto mitgeboten weil wir es haben wollten, kannten es vom sehen, und auf einmal wurde die Auktion abgebrochen, habe dem Herrn dann einfach mal eine Mail geschickt und ihn gleich mit Namen angesprochen, 3 Mails hin und her, dann hat er seinen Anwalt kontaktiert und wir konnten das Auto holen, was ist daran verwerflich??

      Den Schritt vor Gericht wäre ich hier nicht gegangen, und ich sammle auch keine Autos oder sonstige Dinge, im Gegenteil, ich kaufe viel bei privaten Verkäufern die auf einmal nach Auktionsende behaupten der "zu billig" verkaufte Artikel wäre verloren gegangen, da muss ich auch Zeit und Nerven investieren um das zu bekommen was mir nach geltendem Recht zu steht, und der Verkäufer hat einfach Pech gehabt an den falschen geraten zu sein

      Er lernt aber nix draus, er hat schon wieder ein Auto in der Auktion und meint diesmal mit dem Spruch: Behalte mir vor die Auktion vorzeitig zu beenden..... könnte das nicht wieder passieren, wünsche ihm das genau das gleiche nochmal passiert, auch wenn ich diemal nicht mitmache
    • dafella schrieb:

      Wenn man das Iphone nicht mehr liefern kann? Was muss man dann machen? Wie hoch wäre der Schadensersatzbetrag? 620 EUR (Neuwert Iphone) - Gebot = Schadensersatz? Oder gibts dann einen Abschlag, weil auf Ebay gehen ja neue Iphone 4s günstiger weg...

      hat schon jemand mal gezahlt an ihm? Wenn ja wie hoch war denn der Betrag? Lässt er sich auf "Rabatt" ein?! :(
    • Sternchen schrieb:

      Ich habe mir vor 2 Wochen auf diese Art ein Auto im Wert von 1500 Euro für satte 210 Euro geholt, Standort war 500m Luftlinie von mir, der Anbieter hat auf meinen Rat hin seinen Anwalt kontaktiert und ihm geraten das Auto raus zu geben, jetzt bekommt die Tochter meiner Freundin ein schönes günstiges Auto 8)

      Da kommt mir gerade eine ganz andere nette Idee. Ich hab kürzlich meine olle Möhre verscheuert. Eigentlich hab ich einen Fehler gemacht, als ich das Angebot bis zum Ende durchlaufen liess.

      Ich hätte die Gebote streichen sollen. Der Höchstbieter hatte ja sicher mehr eingegeben als das sichtbare Höchstgebot. Ich hätte ihn dann eben auf Erfüllung des Vertrages aus der abgebrochenen Auktion zu seinem abgegebenen Höchstgebot verklagt, so wäre ich dann sicher noch zu einem kleinen Extrabakschisch gekommen. Wenn ich die nächste Schrottkarre verscheure, darf ich Dir dann die Auktion schicken, damit Du mitbietest? Kannst ruhig schon zu Anfang hoch rangehen, die Auktion wird ja eh vorzeitig abgebrochen. :D


      Drapondur schrieb:

      Wozu sollte man überhaupt noch arbeiten gehen, wenn man doch viel einfacher seine Mitmenschen abzocken kann?

      Du kannst zukünftig gar nicht mehr arbeiten gehen. Weil dir dein Arbeitgeber nämlich am 14. des Monats sagt: "Ätsch, den Arbeitsvertrag lassen wir jetzt einfach mal eben nicht gelten..." Nur kommst Du dann nicht mehr von der Arbeit nach Hause. Denn nachdem Du in den Bus einsteigst und deine Monatskarte vorzeigst schmeisst dich der Busfahrer raus und sagt: "Ätsch, den Beförderungsvertrag lassen wir jetzt einfach mal eben nicht gelten..." Tut aber nichts. Nach Hause brauchst Du nämlich sowieso gar nicht erst wollen. Denn rate mal, was dir dein Vermieter erklärt, sobald du die Türe aufschliessen willst. (Hey, keine Panik, deine Einrichtung ist sowieso schon längst wieder im Möbelhaus: "Ätsch...")

      Nochmal langsam für dich zum mitschreiben: mit Abgabe des Höchstgebotes kommt auf ebay ein rechtskräftiger Vertrag zustande. Sogar bei einer berechtigten Streichung der Gebote kann das übrigens zu einer Schadensersatzpflicht des Verkäufers führen. Nämlich dann, wenn der Grund in der Verantwortung des Verkäufers liegt. Also zum Beispiel "hab das Ding verschlampt" oder "der Hund hat's gefressen". Ab dem ersten Gebot gehört der Artikel dem Verkäufer nicht mehr.

      Was glaubst Du, was passiert wäre, wenn mein Autokäufer gemeint hätte, er will die Karre nun nicht mehr? Ich wollte sie loswerden weil es für mich nicht mehr rentabel gewesen wäre das Ding TÜV-fähig herzurichten, also hätte mir sogar ein Ein-Euro-Käufer das Ding abgenommen oder Druck gekriegt. Beim ersten Gebot mit dem die Karre bei einem Euro stand hab ich sie in die Garage gestellt und abgemeldet. War ja ab dem Moment nicht mehr meine.


      dafella schrieb:

      Wenn man das Iphone nicht mehr liefern kann? Was muss man dann machen?

      Du kannst feststellen, zu welchen Preisen diese Dinger normalerweise verkauft werden. Damit hast Du einen ungefähren Marktwert, den Du am besten anhand der Ausdrucke der ebay-Auktionen nachweist. Wichtig dabei: dass die Dinger mit deinem vergleichbar sind. Also am besten selbe Ausstattung, evetuell auch ähnlicher Gebrauchszustand. Also wenn Du eines angeboten hast, das Du schon einige Zeit genutzt hast, keine "neuen" Gebrauchten dazunehmen, die aus einer Vertragsverlängerung stammen sondern eben auch welche mit etwa vergleichbaren Gebrauchsspuren. Auch Festpreisangebote, die nicht verkauft wurden sind interessant, weil sie zeigen, dass solche Geräte zu diesen Preisen eher nicht verkäuflich sind. Damit kannst Du die Grenze nach oben schon einigermaßen vorgeben.

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      dafella schrieb:

      hat schon jemand mal gezahlt an ihm?

      Hier im Forum gibt es mindestens zwei, die ein Urteil haben müssten. Aus dem Umstand, dass ich keines der beiden zu Gesicht bekommen habe, entnehme ich, dass beide unterlegen sind. Aus dem weiteren Umstand, dass hier im Thread vor einiger Zeit darauf verwiesen wurde, dass Herr Kahn "demnächst ganz andere Probleme" haben soll, entnehme ich, dass auch versucht wurde, über eine Strafanzeige was zu unternehmen und da derzeit nach einer längferen Pause wieder Briefe rausgehen schätze ich mal, dass das auch nicht verfangen hat sondern die Anzeige ziemlich aktuell eingestellt wurde. Nur kommt von denen, die schon auf die Nase gefallen sind nichts, mit dem man vielleicht denen weiterhelfen könnte, die noch in der Warteschlange stehen. Wobei ich zugebe, dass ich da auch den Strohhalm suchen müsste, an den man sich klammern könnte, denn die Rechtslage ist ziemlich klar.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mir bricht hier gleich einer ab! Anstatt das sich leute wegen so Drecksmaschen gegenseitig helfen, kommen hier andere noch auf die idee die selbe nummer mal auszuprobieren und auch noch abzuziehen! Einerseits unterstüzt Ebay ja den ganzen Scheiß auch noch

      Aber leute ganz ehrlich wenn ich so jemanden finden würde dem würde ich alle FINGER BRECHEN DAS ER NIE WIEDER EINE TASTATUR BENUTZEN KANN!!!! :cursing: :cursing: :cursing:
    • Tja @lacki
      So ist das nunmal :(

      Das ist ein verdammt mieses Schlupfloch, das wir ganz alleine eBay zu verdanken haben!

      Ich käme trotz allem nie auf die Idee, dieses Schlupfloch für mich auszunutzen. Aber es gibt auch andere, die einfach sagen, warum soll ich mir das nicht auch zu Vorteil machen? Es ist doch völlig legal!

      Trotz allem würd ich mir nie, auch wenn es illegal wäre, mir an solchen Leuten die Hände schmützig machen.
    • OOOOH DOCH kannste glauben! es gibt viele leute die hart für ihr geld arbeiten. Und dann kommen so welche, mit anlauf würde ich denen eins.........

      Der vogel bezieht am ende auch noch steuergelder, heißt: ich bezahle den idiot dafür das er andere leute dafür noch ins knie F...t

      naja hoffentlich verkäuft bald keiner mehr bei dem saftladen von ebay was....

      @sternchen 500m war der kerl von dir entfernt dem du die karre abgezockt hast? bei mir hättest du am nächsten tag keine 2 meter mehr mit dem auto gemacht! :lach:
    • forenuser schrieb:

      Ich käme trotz allem nie auf die Idee, dieses Schlupfloch für mich auszunutzen.

      Andererseits käme ich aber auch nicht auf die Idee, eine Auktion vorzeitig zu beenden. Bei mir hättest Du dieses "Schlupfloch" also gar nicht. Ok, der Vergleich hinkt, ich bin gewerblicher Powerseller und fahre zu 100% Ein-Euro-Auktionen, ich weiss also, was ich da mache.

      forenuser schrieb:

      Das ist ein verdammt mieses Schlupfloch, das wir ganz alleine eBay zu verdanken haben!

      Ich überlege gerade, ob sich daraus nicht eine Art St. Pölten machen liesse. Schliesslich lässt ebay hier ja Verbraucher im Vertrauen auf die rechtmäßige Funktionsweise in diese Falle tappen ohne sie hinreichend über die Risiken aufzuklären. Wenn ich hier lese, dass welche mit RSV drauf reingefallen sind, wäre es doch nett, ebay in dem Punkt eine Verfehlung in Form unzureichender Aufklärung nachweisen zu können. Das bringt zwar den Kahn nicht zum kentern (SCNR) aber eventuell ebay zum Umdenken, wie sinnvoll die Funktion an sich ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Bei mir hättest Du dieses "Schlupfloch" also gar nicht.

      Bei mir und sicherlich bei vielen anderen auch nicht. Nur behaupte ich mal, das nur ein sehr geringer Bruchteil diese Problematik kennt.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich überlege gerade, ob sich daraus nicht eine Art St. Pölten machen liesse.

      Das überlege ich schon länger. Ich sehe eBay da eindeutig in der Pflicht. Die gehören auch zu den "vielen" Wenigen, die von dieser Problematik wissen aber nichts unternehmen.

      Abgesehen davon, gibt es wieder ein Urteil welches sagt, das der Vk seinen Wohnwagen für 56,- EUR verkaufen muss, weil er die Auktion abgebrochen hat.

      eBay & Co. : Bei vorzeitig beendeter Auktion muss an Höchstbietenden verkauft werden

      Grundsätzlich führt das vorzeitige Beenden von eBay Auktionen zum Vertragsschluss zwischen Anbieter der Auktion und dem Höchstbietenden. Das LG Detmold hatte zu entscheiden, ob dies auch dann gilt, wenn eine Auktion über einen Wohnwagen bei einem Höchstgebot von 56 Euro abgebrochen wird.

      (...)

      e-recht24.de/news/onlineauktio…-verkauf-lg-dettmold.html
    • lacki_ schrieb:


      @sternchen 500m war der kerl von dir entfernt dem du die karre abgezockt hast? bei mir hättest du am nächsten tag keine 2 meter mehr mit dem auto gemacht! :lach:



      Ich habe nichts abgezockt, was kann ich für die Dummheit anderer, und wenn ich sehe wie dieser Vogel und seine Kumpel sich bei uns im Ort selbst bebieten und dann noch bewerten, die haben mich im Prinzip durch gezieltes hochpushen auch schon um Ware gebracht die mir eigendlich zustand, so war das nur die gerechte Strafe aus der er aber immer noch nix gelernt hat wenn ich die aktuelle Auktion sehe

      @Löschbert: Ich biete bei gewissen Dingen weit unter Wert, und nur bei solchen die ich dringend benötige gehe ich hart ran, aber erst 5 Sekunden vor Ende, also keine Chance

      @lacki: halte dich an die Spielregeln und Gesetzmäßigkeiten und (fast) alles ist gut, ich habe auch schon Lehrgeld zahlen müssen vor langer Zeit wegen einer ganz anders gelagerten Sache, nenne das ausgleichende Gerechtigkeit
    • forenuser schrieb:

      Abgesehen davon, gibt es wieder ein Urteil welches sagt, das der Vk seinen Wohnwagen für 56,- EUR verkaufen muss, weil er die Auktion abgebrochen hat.


      Das Urteil kenne ich ebenso wie das Nürtinger Urteil und es bestätigt lediglich, was ich bisher schon dazu weiss. Das ding geht sogar in die Richtung, das alte Porsche-Urteil in die Tonnen zu treten, denn man fragt sich so langsam wie Miss das krasse Verhältnis zwischen Gebotshöhe und Marktwert sein muss.

      forenuser schrieb:

      Das überlege ich schon länger. Ich sehe eBay da eindeutig in der Pflicht. Die gehören auch zu den "vielen" Wenigen, die von dieser Problematik wissen aber nichts unternehmen.

      Wir wissen beide, wer ebay letztlich in St Pölten das Ei auf die Schiene genagelt hat und dass das auch hier in Deutschland wiederholbar wäre. Das Problem ist, dass irgendwer ebay auf Schadensersatz verklagen muss, der direkt betroffen ist und auch nicht bei einer Kulanzzahlung einknickt. Denn ebay wird natürlich alles tun, um zu verhindern, dass sie schon wieder eins auf die Zwölf kriegen, noch dazu bei etwas, das nicht so einfach rauszuoperieren ist wie das (sowieso abschaltbare) Powerseller-Emblem.


      Sternchen schrieb:

      @Löschbert: Ich biete bei gewissen Dingen weit unter Wert, und nur bei solchen die ich dringend benötige gehe ich hart ran, aber erst 5 Sekunden vor Ende, also keine Chance

      Ich mach Dir keinen Vorwurf. Im Gegenteil meine ich, wenn ebay da nicht gegensteuert ist das vermehrte Auftreten dieser Methode vermutlich die einzige Möglichkeit, das Problem der unbegründeten Auktionsabbrüche in den Griff zu kriegen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Noch einmal Generelles zum Thema "Gründe für Auktionsabbrüche" und speziell zu M.K.

      Frage und Anmerkung an Löschbert!!!
      Hier die Frage:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nochmal langsam für dich zum mitschreiben: mit Abgabe des Höchstgebotes kommt auf ebay ein rechtskräftiger Vertrag zustande. Sogar bei einer berechtigten Streichung der Gebote kann das übrigens zu einer Schadensersatzpflicht des Verkäufers führen. Nämlich dann, wenn der Grund in der Verantwortung des Verkäufers liegt. Also zum Beispiel "hab das Ding verschlampt" oder "der Hund hat's gefressen". Ab dem ersten Gebot gehört der Artikel dem Verkäufer nicht mehr.
      Nach deiner Meinung ist der Verkäufer ab Auktionseinstellung bzw. ab Kenntnisnahme vom ersten Gebot an nicht mehr Eigentümer der Ware. Nach meiner Kenntnis ist es ein großer Unterschied, ob der Verkäufer durch eigenes Verschulden (d.h. im Fall "hab das Ding verschlampt" oder durch Verschulden eines Dritten (d.h. "der Hund hat's gefressen, mein Kind hat's aus dem Fenster geworfen, meine Schwiegermutter hat sich draufgesetzt, Verlust durch nachweislichen Diebstahl o.ä.) den Kaufvertrag nicht erfüllen kann! Wenn er vor Gericht (z.B. durch Zeugenaussagen) glaubhaft machen kann, dass die Zerstörung der Ware nicht durch ihn zu vertreten ist, ist er nach meinen Informationen aus dem Schneider, da er sich in diesen Fällen auf die durch ihn nicht zu vertretende "Unmöglichkeit" der Einhaltung des Kaufvertrages berufen kann. Oder ist dir ein Urteil bekannt, das deine These belegt?

      Hier die Anmerkung:

      Hier im Forum gibt es mindestens zwei, die ein Urteil haben müssten. Aus dem Umstand, dass ich keines der beiden zu Gesicht bekommen habe, entnehme ich, dass beide unterlegen sind. Aus dem weiteren Umstand, dass hier im Thread vor einiger Zeit darauf verwiesen wurde, dass Herr Kahn "demnächst ganz andere Probleme" haben soll, entnehme ich, dass auch versucht wurde, über eine Strafanzeige was zu unternehmen und da derzeit nach einer längferen Pause wieder Briefe rausgehen schätze ich mal, dass das auch nicht verfangen hat sondern die Anzeige ziemlich aktuell eingestellt wurde. Nur kommt von denen, die schon auf die Nase gefallen sind nichts, mit dem man vielleicht denen weiterhelfen könnte, die noch in der Warteschlange stehen. Wobei ich zugebe, dass ich da auch den Strohhalm suchen müsste, an den man sich klammern könnte, denn die Rechtslage ist ziemlich klar.

      Es muss nicht unbedingt der Staatsanwalt sein der "ganz andere Probleme" verursacht. Durch die Sperrung bei eBay fallen eventuell demnächst längst eingeplante Einnahmequellen weg, was "ganz andere Probleme" privater Natur mit sich bringen könnte.
    • eddi28 schrieb:

      Durch die Sperrung bei eBay



      Dann weis ihm mal nach, dass das Verbot auch für seine anderen Accounts ausgesprochen wurde. Ebay interessiert das doch nicht die Bohne, solange sie keinen finanziellen Verlust dadurch haben. Mithilfe kannst du vergessen.




      eddi28 schrieb:

      Nach deiner Meinung ist der Verkäufer ab Auktionseinstellung bzw. ab Kenntnisnahme vom ersten Gebot an nicht mehr Eigentümer der Ware.


      Die Formulierung hinkt. Er ist schon noch Eigentümer, hat aber einen Vertrag zu übereignen und muss diesen Vertrag auch einhalten. Die Aufhebung des Vertrages kann nur durch höhere Gebotsabgabe eines anderen Mitgliedes erfolgen.
    • eddi28 schrieb:

      Nach deiner Meinung ist der Verkäufer ab Auktionseinstellung bzw. ab Kenntnisnahme vom ersten Gebot an nicht mehr Eigentümer der Ware.

      Nö, wie das geregelt istm, hat Eule schon erklärt. Das steht so in den AGB von ebay drin. Der berühmte §10 Abs. 1. Beenden kann man ein ebay-Angebot dann, wen man einen gesetzlichen Grund dafür hat. Normalerweise gibt es vier mögliche Gründe für einen Abbruch.


      1.) Der BGH-Klassiker: der Artikel wurde gestohlen oder bei einem Vulkanausbruch von Tonnen von Lava verschüttet. Dann liegt der Grund für den Abbruch nicht im Verantwortungsbereich des Verkäufers. Das ist höhere Gewalt. Hat der BGH entschieden und zwar meiner Ansicht nach korrekt, weil dieser Grund tatsächlich aus einem rechtlichen Fehlverhalten eines Dritten resultiert. Theoretisch könnte natürlich der Käufer die Sache vom Dieb einklagen. Vorausgesetzt, man kriegt ihn zu fassen.

      2.) Der Lieblings-Klassiker: Artikel anderweitig verkauft. Da müssen wir beide wohl kaum drüber diskutieren ob das in der Verwantwortung des Verkäufers liegt. Die Schadensersatzpflicht ergibt sich direkt aus dem Fehlverhalten des Verkäufers, den er hat laut ebay-AGB den Artikel nicht anderweitig anzubieten, der Abbruch war demnach vertragswidrig und dardaus entsteht die Schadensersatzpflicht.

      So, das sind mal die einleuchtenden Dinge.

      Weniger einleuchtend ist der Punkt "Der Hund hats gefressen", "die Schwiegermutter hab ich hat es aus dem Fenster geschmissen", "das Kind hat es für einen Lutscher gehalten" oder "habs verbummelt."

      Du wirst dir als Verkäufer hier nämlich das Verhalten des Dritten im Verhältnis gegenüber deinem Käufer anrechnen lassen müssen, weil Du im Umgang mit der Sache nicht die erforderliche Sorgfalt hast walten lassen. Deshalb habe ich meine Karre auch direkt in die Garage gestellt, als das erste Gebot drauf war. Damit war sie unter Verschluss. Natürlich kann der Verkäufer nun den, der's kaputt gemacht hat seinerseits auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Also die Schwiegermutter z.B. oder zumindest deren Privathaftpflichtversicherung. Beim Hund wird es schwerer, wenn man selber der Halter ist, denn ob dann die Halterhaftpflichtversicherung (so vorhanden) greift wäre zu untersuchen. Und bei Kindern muss man den Sorgeberechtigten schon eine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen, sonst kann man mit der Durchsetzung des Anspruchs solange warten, bis das Kind selber irgendwann Geld verdient. (Ganz unpraktisch, wenn es sich um die eigenen Kinder handelt, eventuell ein Fall für die Hausratversicherung)

      eddi28 schrieb:

      . Oder ist dir ein Urteil bekannt, das deine These belegt?


      Lies mal das BGH-Urteil. Da steht genau diese Abgrenzung drin um festzustellen, warum die Vorinstanz falsch entschieden hat und der Verkäufer der geklauten Kamera nicht haftet.

      Der vierte Punkt wäre der Erklärungsirrtum oder, gleichgesetzt der Inhaltsirrtum. Beide würden zwar einen Abbruch begründen, aber unschönerweise auch gleichzeitig die Schadensersatzpflicht nach §122 BGB. Also auch kein Ausweg. Haben wir hier aber schon hinreichend rausgearbeitet.

      eddi28 schrieb:

      Es muss nicht unbedingt der Staatsanwalt sein der "ganz andere Probleme" verursacht.
      Naja, wer denn sonst? Im Mai (also Du das gepostet hast) war der Account doch schon längst dicht. Oder hast Du es da erst bemerkt?

      eddi28 schrieb:

      Durch die Sperrung bei eBay

      Ach, ebay? Entschuldige, wenn ich die nächsten drei Tage nicht weiterschreibe, aber so lange werde ich jetzt wohl unter dem Tisch liegen und lachen.

      ebay hat meines Wissens genau zwei Accounts dichtgemacht. Du scheinst dagegen hinsichtlich ebay reichlich idealistische Vorstellungen davon zu haben, wie die agieren. Die kommen nicht als strahlender Ritter auf dem weissen Pferd und erschlagen böse Accountinhaber, das einzige, was bei denen als Schimmel zu bezeichen sein könnte sind die Schichten grau-grünlichen Pilzbefalls auf den Akten der Sicherheitsabteilung.

      Wenn der clever ist macht er jetzt eine UG auf und kauft als eindeutig gewerblicher Account weiter so ein wie bisher. Da die UG eine andere Person ist als der gesperrte das*ist ist die Neuanmeldung nicht mal gegen die ebay-AGB.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      2.) Der Lieblings-Klassiker: Artikel anderweitig verkauft. Da müssen wir beide wohl kaum drüber diskutieren ob das in der Verwantwortung des Verkäufers liegt. Die Schadensersatzpflicht ergibt sich direkt aus dem Fehlverhalten des Verkäufers, den er hat laut ebay-AGB den Artikel nicht anderweitig anzubieten, der Abbruch war demnach vertragswidrig und dardaus entsteht die Schadensersatzpflicht.

      Und was ist wenn der Verkäufer ne Klausel "Zwischenverkauf vorbehalten" oder so ähnlich in seinem Angebot drin hat?
      Wäre diese Klausel unwirksam oder der Kaufvertrag ingesamt?

      mfg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Cottbusser ()

    • Cottbusser schrieb:

      Und was ist wenn der Verkäufer ne Klausel "Zwischenverkauf vorbehalten" oder so ähnlich in seinem Angebot drin hat?

      Weshalb diese Klausel unwirksam ist kommt auf dem Einzelfall an. Wen es nciht schon eine unzulässige AGB-Klausel ist bleibt trotzdem das Gebot von Treu und Glaube.

      Oder anders gesagt: wer das reinschreibt kann sich mehr oder weniger raussuchen, weshalb er sich das hätte sparen können. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Aus gegebenem Anlass und um dem Löschwahn zu begegnen kopiere ich hier ein Fundstück aus dem ebay-Forum rein, das die montägliche Löschaktivität kaum überleben wird:

      community.ebay.de/topic/Sicher…zeitig-Beendet/1900071111


      Hallo liebe Ebay Mitglieder,

      ich hatte eine Auktion bei ebay vorzeitig beendet und bekam heute diese hochproffessionelle E-Mail

      "Am 03.07.12 beendeten Sie die Auktion mit der ArtNr 330757628741 vorzeitig, ohne berechtigenden Grund.
      Zu diesem Zeitpunkt war ich mit einem Gebot von 11€ Höchstbietender.
      Danach haben sie einen Kaufvertrag mit mir über den Artikel geschlossen (vgl. auch § 10 Nr.1 der eBay AGB).

      Um ein Angebot zu beenden benötigen Sie einen gesetzlich anerkannten Anfechtungsgrund i.S.d. §119 BGB.
      Hinzukommt, dass Sie in einem solchen Fall unverzüglich die Anfechtung erklären müssten.
      Dies ist jedoch nicht erfolgt.

      Ich gehe daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag festhalten wollen.
      Mein Anspruch auf den Artikel steht daher zweifelsfrei fest.
      Vgl.: internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm

      Da ich seither nichts mehr von ihenen gehört habe, setze ich ihnen eine Frist bis zum 15.07.12 ihren Pflichten nachzukommen, ehe ich einen Anwalt einschalten werde.

      Bitte teilen Sie mir ihre Kontonummer mit, damit ich den Kaufpreis überweisen kann.

      - angelfreunde2012
      "
      ( hat erst 4 bewertungen, seit 9.4.12 angemeldet )

      Ich weiß nicht was ich dazu sagen soll.
      Hat jemand Erfahrungen mit sowas? Nicht drauf reagieren oder gleich einen Anwalt einschalten?
      Von solchen Fällen hab ich schon im Fernsehen gehört die von sowas berichtet haben. Ich verstehe nicht, warum ebay sowas anbietet eine Auktion vorzeitig zu beenden bei Problemen und Typen mit solchen Betrügereien durchkommen.

      Über Hilfe und Ratschläge bin ich sehr dankbar.

      Gruß
      komisch_hmm


      Nach dem, was bei ebay im Forum vermerkt ist (Quelle unbekannt) handelt es sich bei dem Käufer um jemanden aus Würzburg.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich habe heute Post erhalten und muss wohl zahlen, da ich damals das iPhone 4s rausgetan habe mit der Begründung "Ich will es selber nutzen". Da ich das iPhone 4s selber nutze und es somit gebraucht ist und nicht mehr wie damals NEU, muss ich nun eine "Schadensersatzzahlung" zahlen? Sehe ich das richtig? Anwalt etc. wird sich wohl nicht lohnen, da ich ja nicht im Recht bin :(

      Meine Frage/Bitte ist jetzt, ich muss bis 24.7 dem "Höchstbietenden" antworten, was soll ich in dieses Schreiben nun reinschreiben? Wie hoch ist der Schadensersatz? Der Höchstbietender hatte damals ein Gebot von 85,11 EUR? Ist das dann das Höchstgebot? Es kann ja auch sein, dass er 400 EUR als Höchstgebot geboten hat und es aber nur auf 85,11 hochgeschossen ist, da zu wenige geboten hatten zu dem Zeitpunkt. Was ist dann der rechtskräftige Wert?!

      Das iPhone 4s mit T-Mobile NEtlock geht derzeit für ~ 380-450 EUR weg. Sprich Muss ich dann ~ 380-450 EUR - 85,11 zahlen? Soll ich in dem Schreiben selber einen Vorschlag über die Höhe machen? Was muss ich noch beachten? Ich will nicht zahlen und dann Wochen später wieder Post bekommen, weil ich was "vergessen" haben....

      Danke schon jetzt für Ihre Hilfe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dafella ()

    • Gegenfrage: kommst Du noch an die Gebotsübersicht ran? Wenn ja, dann sofort sichern, da steht das abgegebene Höchstgebot drin.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das was Löschbert Dir vermutlich sagen will, ist, das MK bestimmt ein anderes Höchsgebot abgegeben hat. Ich tippe mal auf 333,- EUR.

      Dir 85,11 EUR war nur der derzeitege Stand der Auktion zum Zeitpunkt des Abbruches.

      Kopiere den folgenden Link und füge dort am Ende noch die 12-stellige Auktionsnummer ein. Der Link führt dich dann direkt zur Gebotsübersicht.

      Quellcode

      1. http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=