Gebote eines Bieters auf sämtliche neue iPhones zwecks Geltendmachung vom Schadensersatz wegen vorzeitig abgebrochener Auktion - Bieter "das*ist"

    • In der Tat, jetzt steht da jetzt "Gestrichen: EUR 333,00" Was bedeutet das nun? Da der zweitHöchstbietende 84,61 EUR geboten hatte, kam es wohl zu dem damaligen Höchstgebot von 85,11.

      In dem Brief steht etwas von "Bei Nichterfüllung des Kaufvertrages mache ich mich schadensersatzpflichtig. Hier wären dann die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem üblichen Marktwert durch mich zu erstatten". Was heißt das nun? Was ist denn dann der Kaufpreis? Das Höchstgebot 85,11 EUR oder das gestrichene Gebot von 333,00 EUR?
    • Wenn ich Löschbert richtig verstanden hab, dann wollte er damit wohl andeuten, das Markus 333,- EUR geboten hat. Er dürfte sich also ein gleichwertiges Eifön 4s wo anders besorgen dürfen. 333,- wäre er bereit gewesen Dir zu zahlen. Was drüber geht, müsstest Du ihm dann ersetzen.

      Wie gesagt ... wenn ich Löschbert richtig verstanden habe.

      Ich würde sogar hingehen und mir eine Rechnug vorlegen lassen. Nicht das er ein nicht gleichwertiges versucht abzurechen. Evtl. dürfte diese Rechnung auch für die andere hier interessant sein. Ich will ihm ja nicht unterstellen, das er eine Rechnung für diesen Nachweis schon merhfach vorgelegt hat. ;)
    • forenuser schrieb:

      Wenn ich Löschbert richtig verstanden hab, dann wollte er damit wohl andeuten, das Markus 333,- EUR geboten hat. Er dürfte sich also ein gleichwertiges Eifön 4s wo anders besorgen dürfen. 333,- wäre er bereit gewesen Dir zu zahlen. Was drüber geht, müsstest Du ihm dann ersetzen.


      Das hast Du richtig verstanden.

      dafella schrieb:

      sprich ich "schulde" ihm dann üblicher Marktwert des Iphone 4s (geht derzeit bei Ebay im Durchschnitt für 420 EUR weg) - 333 EUR = ????

      Nein, nicht im Schnitt.



      Mit t-moppel-Simlock 369 Euro



      Mit t-moppel-Simlock 360 Euro



      Mit t-moppel-Simlock 371 Euro


      Von der Vorstellung da irgendwo bei 420 Euro Marktwert zu landen kann er sich schon mal verabschieden. 360 bis 370 kommt offenbar immer wieder vor. Das eine oder andere hab ich sogar mit einer 2 vorne gesehen, aber die waren aus Österreich.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das sind aber immer gebrauchte iPhone 4S, mein damalige Auktion handelte sich um ein nagelneues noch verschweißtes Iphone 4s :( oder ist das egal?

      Sehe ich das jetzt richtig, dass ich einen Schadensersatz von Marktwert - 333 EUR (gestrichenes Gebot) zahlen muss? Wen dem so ist, warum argumentiert er dann im Brief mit dem Höchstgebot von 85,11 EUR, wenn er nicht im Recht ist? Ansonsten macht es doch aus seiner Sicht auch wenig Sinn, mir einen Brief zu schreiben evtl. sogar einen Anwalt einschalten zu wollen, wenn er letztendlich "nur" einen Schadensersatzanspruch von Marktwert - 333 EUR, sprich ca. 100 EUR hat oder nicht?!
    • Warte auf Löschberts Antwort. Er steht besser in dem Thema drin.

      Ich würde folgendes sagen, auch wenn ich die Neu-Preise von deinem Eifön nicht kenne. Nimm den Peris von einem vergleichbaren Eiföne, ziehe 333,- EUR ab und das bekommt der liebe Marcus dann von Dir.

      Aber nur nach Vorlage einer Rechnung, die belegt, das er sich ein anderes Eiföne als Ersatz für deines gekauft hat.
    • dafella schrieb:

      mein damalige Auktion handelte sich um ein nagelneues noch verschweißtes Iphone 4s :( oder ist das egal?

      Da ich die Nummer nicht kenne, kann ich das natürlich schlecht beurteilen. Hattest Du das als Neu eingestellt doer als gebraucht? Neu war es ja definiiv nicht mehr, es hat ja schon einen Erstbesitzer. BTW: Die Gebtsübersicht hast Du dir inzwischen gesichert?

      Bei den drei Dingern sind auf jeden Fall welche dabei die "wie neu" beschrieben sind. Das Ding mit dem zerkratzten Display und ramponiertem Gehäuse hab ich gar nicht erst dazugenommen, ausserdem sollten die vom Lieferumfang her auch komplett sein.

      So, nun kommt etwas Mathematik. Nehmen wir mal an, er will 85 Euro zahlen und Du sagst es sind 333 Euro. Dann würdet ihr um 248 Euro streiten. Das heisst, das Prozesskostenrisiko für Gerichts- und Anwaltskosten ohne gerichtliches Mahnverfahren liegen bei 299,92 Euro. Immer mit dem Risiko für ihn, dass er hinsichtlich der Gebotshöhe verliert, denn die 333 hat er ja eingegeben. Mangels eines Höchstgebotes zum Aukionsende (es war ja alles gestrichen) könnte aber das hier
      Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an.
      alleine greifen. Damit hätte er das Angebot für 333 Euro angenommen, denn

      Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen.

      Klar, bei normaler Beendigung wäre das eingegebene Höchstgebot nicht erreicht gewesen, aber andererseits wäre es auch nicht, wie bei der Gebotsstreichung, sichtbar geworden.

      Er müsste also, wenn er darauf nicht eingeht, ein Prozesskostenrisiko eingehen, das so ziemlich ales auffressen könnte, was er gedenkt, damit einzubringen.

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      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich frage mich halt, wen dem so wirklich wäre/ist, dann lohnt sich doch das ganze für Ihn weniger, wenn er immer 333 EUR bietet und alle "Geschädigten" so argumentieren wie du jetzt? Dann wäre ja die Schadensersatzsumme immer "nur" 50 - 150 EUR statt über 300 EUR....
    • hallo,

      auch bei mir hat heute die bombe von marcus k. eingeschlagen. eine frage habe ich hier, welche noch keiner beantwortet hat ( woher hat er die Adressen der jeweiligen Ebayaccounts ) also derer welcher die Autkionen abgebrochen haben?

      das frage ich mich

      gruss
      3480508943058943thogreqg94gu4qw9gh4h0hoi493u4h44qoiohi5q090h8h8e08eq8e8e585e5e98z5eze58z9e589he5hze5origherelgjreger09gh9q09erqh8ehioerioeroer09e09her09ee0heh0toitoihtj0e9her9dgjdfgjklfkljgfdgjfnlblnbfdosghsrüoghrejsfadgjfasogasfuigewEWREWREWJREWJRJLKEWFGNJROÜIW4GWREÖÖBGREGREouhgwo4üGHW4RGELÖHGOERPHGERAOPIGHWoerghrwoPGHergoüwhegOREPWHGEROHGHERGOerragklsalkjfsdjalkjaf0üewafojnbanvüügehiorg0reu4098gthoifdgafghre09ür4hgrhagjragoiraegsjadgvnjfaghjraepougihregpREU
    • danke, ich lese seit stunden in dem forum, sind halt echt sehr sehr viele seiten darüber, das video bei youtube habe ich mir auch schon angeschaut. ich weiss noch nicht genau wie ich darauf reagiere, gibt es denn listen bzw. kontaktdaten zu einer staatsanwaltschaft bei denen man sich als geschädigter eintragen kann?
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    • Liste der Geschädigten

      Hallo falls jemand eine Liste der Geschädigten kennt oder besitzt bitte per PN melden!


      danke
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    • bongoooo schrieb:

      Hallo falls jemand eine Liste der Geschädigten kennt oder besitzt bitte per PN melden!


      danke

      Hallo, ich versteh gar nicht wieso ihr da immer eine Liste mit Geschädigten braucht?

      Ich war zwar noch nicht vor Gericht (außer als Zeuge) - aber ich kann mir gut vorstellen, dass wenn da irgendwie geäußert wird das mehrere Betroffen der Richter bzw. die Gegenseite darauf verweist, dass in deinem Fall und DICH und IHN und DEINEN Auktionsabbruch geht ob da die Rahmenbedienungen angeschaut wird.., ich weiß nicht so Recht..

      Ich lese hier auch viel aktiv mit schau mir ab und zu die Gerichtsurteile an..

      Die Frage ist halt jetzt tatsächlich was du Marcus geantwortet hast?

      Und wieso wurde die Auktion abgebrochen? - In rein rechtlichem Sinne kannst du Marcus nicht an den Karren fahren - es ist nicht verboten x-tausende Gebote abzugeben solang bei jedem einzelnen ein Rechtsbindungswillen vorhanden war und ich kann mir nicht vorstellen, dass Marcus ein iPhone zur Lieferung abschlagen würde.

      Ich will Ihn nicht in Schutz nehmen - Tatsache ist aber, dass du Mist gebaut hast und nicht er.
    • bongoooo schrieb:

      Hallo falls jemand eine Liste der Geschädigten kennt oder besitzt bitte per PN melden!

      Ich gehe jetzt sogar noch ein Stück weiter als Energy: willst Du die Aktenzeichen der Urteile dann auch noch dazu, damit Du dem Richter die Formulierung deiner Verurteilung ersparst, weil er sie nur noch auf den Kopierer legen muss?

      Ich sehe konkret genau eine Möglichkeit und die habe ich bereits geschrieben. Bis jetzt gehe ich mangels anderer Informationen bei Dir davon aus, dass Du zur Zahlung verurteilt werden wirst. Fälle wie der von bubu (in dem ich per PN eine eventuelle Lösungsmöglichkeit geschrieben habe) sind eher die Ausnahme.

      Wenn Du auf den Kosten dann nicht sitzen bleiben willst, dann nimm das Urteil, dokumentiere genauestens, was ebay bei einem Auktionsabbruch schreibt. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich zwar seit 1995 auf ebay Auktionen ab einem Euro starte und es damit schon seit 2002 (also seit es das gibt) durchgehend Powerseller bin aber leider nicht weiss, wie man eine Auktion vorzeitig beendet und was man da angezeigt bekommt.


      Mach Dir dann Gedanken (bzw lasse Dir vom Anwalt Gedanken machen) wie man daraus eine Schadensersatzverpflichtung von ebay dir gegenüber generieren könnte, weil die ihrer Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind, als sie dir die technische Möglichkeit zum Abbruch zur Verfügung gestellt haben. Immerhin verlassen sie damit auch die Prämisse "Wir stellen nur die Plattform" sondern greifen mit in die Vertragsbildung ein. Ist wacklig, aber es kann sein, dass Du damit Erfolg hast. ebay wird dich dann zwar nicht wirklich mögen, aber eventuell sehen sie dann Handlunsgbedarf, weil es an ihren eigenen Geldbeutel geht und entfernen die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung komplett.

      Denn entweder habe ich mit Vertragsschluss einen berechtigten Grund, die Sache nicht zu liefern (siehe BGH: geklaute Kamera), dann ist es scheissegal, ob die Auktion komplett durchgelaufen ist oder nicht oder ich bin nicht berechtigt, die Lieferung zu verweigern, dann darf ich sowieso nicht vorzeitig abbrechen ohne mich schadensersatzpflichtig zu machen. Die Funktion der vorzeitigen Beendigung ist bei einer Auktion daher vollständig überflüssig und wie man sieht auch noch mit rechtlichen Nachteilen des Verkäufers verbunden, über die ebay aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht hinreichend aufklären müsste. Zum Beispiel so wie ich das eben getan habe, aber nicht mit dieser wachsweichen Zerebralflatulenz "Sie könnten eventuell möglicherweise vielleicht..."
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo zusammen,

      wie ich sehe gibt es jetzt wieder eine neue Welle...

      Zu meinem Fall will ich hier öffentlich nicht gerade viel sagen, außer dass wir in der Prüfung der ganzen Geschichte sind.

      Vielen Dank an die unzähligen PN's, aber ich bitte um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts dazu sagen will.

      Ich melde mich aber in den nächsten Tagen, wenn Klarheit herrscht.

      Grüße!
    • Beendigung vor Höchstgebot

      Hallo,

      aufgrund eines Defektes habe ich meine Auktion auch beendet. Der Artikel ist noch vorhanden, möchte ihn aber a) ungern in schlechterem Zustand b) zu einem geringen Gebot verkaufen.

      Bei mir handelt es sich um einen Angelfreund aus Würzburg, der offenbar auch auf wild-campen.de aktiv ist.
    • monatlich tausende Einzel-Gebote eines Bieters auf sämtliche neue iphones zwecks Geltendmachung vom Schadensersatz wg. vorzeitig abgebrochener Auktionen

      Wer hat auch Post von dem Ebayer bonafide*.... bekommen. Dieser Mahnt auch Massenweise Ebayer ab.

      Bitte per PN anscheiben.