Gebote eines Bieters auf sämtliche neue iPhones zwecks Geltendmachung vom Schadensersatz wegen vorzeitig abgebrochener Auktion - Bieter "das*ist"

    • @ eddy

      So weit ich das bisher nachgelesen habe, hast du dich diesen VK betreffend nicht als Geschädigter offenbart.

      Wenn du genau nachgelesen hast, schließt hier auch niemand aus, dass es sich bei diesem Bieter um jemanden handelt, der darauf abzielt genau solche Schnäppchen serienmäßig machen zu wollen. Die mögliche Verfahrensweise wurde erörtert. Die entspechenden Daten wird eBay nur den Behörden zur Verfügung stellen.

      Solange es kein Gerichtsurteil in dieser Sache gibt, ist es ein Pranger.
    • *alte_eule* schrieb:

      Solange es kein Gerichtsurteil in dieser Sache gibt, ist es ein Pranger.


      Das halte ich, mit Verlaub, für einen eleganten Zirkelschluß: Keine öffentliche Diskussion --> keine Betroffenen --> kein Gerichtsurteil --> also Pranger --> keine öffentliche Diskussion --> etc.
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      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • Meine Nachfrage bzgl. des Prangers bezog sich auf diese Passage. Das hätte ich vielleicht besser verdeutlichen sollen.



      eddi28 schrieb:

      Wenn es gar nicht anders geht, muss man den hier genannten Unser eben medial durch die Presse jagen. Die angewandte Methode ist wirklich etwas für bestimmte Wirtschaftszeitungen, oder auch Wirtschaftssendungen.
      Wer weiß welche armselige Existenz dann geoutet wird.
    • Eddi,

      NOCHMAL ganz klar und deutlich:

      Das Vorgehen - "
      Bieten und bei bei vorzeitigem Abbruch als Höchstbietender Anspruch auf die Ware zu erheben", ggf. Schadenersatz zu fordern hat zunächst KEINERLEI strafrechtliche Relevanz.

      Das ist auch nicht "mengenabhängig".

      Das Problem bei dieser Geschichte sind Verkäufer, die vorzeitig abbrechen - und glaub mir, die das nicht immer aus Gründen tun, die rechtlich zulässig wären...

      Auch Ebay träge m.E. eine Mitverantwortung, weil diese technische (aber rechtlich nicht zulässige) Möglichkeit überhaupt angeboten wird.

      Aber wie bei vielen Dingen gilt, auch hier: Unwissenheit schützt nicht...

      Die moralische Seite der Geschichte ist natürlich eine andere....
      Status: inaktiv

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    • Es ist nicht erforderlich- nochmal- darauf hinzuweisen.
      Zur strafrechtlichen Relevanz gibt es auch andere Meinungen.
      Jedenfalls wurden auch durch PN`s einige Wege aufgezeigt, deren Erfolg abzuwarten bleibt, die aber nicht ausweglos sind.
      Nur soviel: die Absicht, anderen einen Vermögensschaden zuzufügen, ist strafrechtlich sehr wohl interessant.
      Wir werden sehen.
    • @all

      Ich habe diesen Fall bei Thomas Stadler vorgestellt, weil er gerade einen ähnlichen Fall (allerdings ohne systematische Ausnutzung solcher Rechtsprechnung) behandelt.
      Thomas Stadler ist ein Fachanwalt für IT-Recht. Ich weiß nicht, ob er antworten wird, vermute aber, daß zumindest noch weitere Meinungen anderer Rechtskundiger eingehen.

      Die Meinung, daß das keine strafrechtliche Relevanz habe, sondern lediglich eine moralische Frage sei, teile ich ausdrücklich nicht. Es kann natürlich sein, daß ich mich irre.

      Extrem schwierig dürfte sich der Nachweis gestalten. Aber nehmen wir mal an, der gelänge: Was dann?
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      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peter Viehrig ()

    • Dann ermittelt bei Anzeige der Staatsanwalt, der die Realdaten der VK, die hinter den Gebotslisten stehen, bei eBay einfordern wird.

      Wenn man das für bare Münze nimmt, was teilweise in den eBay-Foren in Bezug auf diese Datenweitergabe liest, bekommt er sie nur mit viel Glück.
    • Das Problem wird sein, ihm nachzuweisen, das er grundsätzlich immer zu wenig bietet. Und das immer mit dem Wissen, das er mit dem Gebot niemals Auktionsgewinner sein wird. Aber selbst das alleine wäre doch nur eine Unterstellung. Er könnte genau so gegenargumentieren: "Wenn ich das Teil doch für den Preis bekomme, den ich geboten haben, dann nehme ich es ja auch. Ich bin halt ein Schnäppchenjäger! Wenn ich überboten werde, dann ist es halt so!"

      Auf der anderen Seite kann er auch mit dem Argument kommen: "Wieso immer nur 333,- € Gebote? Stimmt nicht, ich biete auch mehr, wie man hier sieht! Ich bin also auch bereit, deutlich mehr für ein iPhone zu bezahlen!"

      Wenn man ihm das eindeutig widerlegen kann, dann begeht er meiner Meinung nach einen Rechtsmissbrauch! Und dann wären wir beim 263er ! Sprich in Absicht, durch Vortäuschung falscher Tatsachen, versucht, sich gegenüber Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Kurz gesagt, dann wären wir vermutlich beim klassischen Betrug!

      Moralisch sehe ich das genau wie eigentlich alle anderen hier. Schön wäre es aber auch, wenn man ihm das rechtliche nachweisen kann!

      @Peter
      hoffentlich bekommst Du ein entsprechendes Feedback, welches hier nützlich sein könnte!
    • Hallo, Leute .
      Ich bin neu hier.
      Der eBay name ist mir bekannt. Auch ich habe schon 3 Briefe von ihm bekommen und vor paar Tagen einen von seinem Rechtsanwalt .
      Ich kann nur sagen das ich ihn schon seit einem Monat und es sieht so aus.
      Dieser Schadenersatz vorderer ist seit 2007 bei eBay angemeldet, in dieser zeit hat er 4 mal seinen Mitgliedsnamen geendert .
      In den 4 Jahren hat er 18 Bewertungen gesammelt hat aber pro Monat ca 3200 Gebote nur auf die iPhone abgegeben mit dem Ziel das ca. 10% dieser Auktionen beendet werden und er Schadenersatzansprüche vordern kann. In einer Stunde werden mindestens 10 neue iPhone eingestellt, und das pro Tag ? Es heist er handelt gewerblich und lebt davon.
      Natürlich können wir es nicht beweisen , aber einer kann das. Das Finanzamt . Nur Finanzamt kann auf das Konto zugreifen und den Umsatz kontrollieren.
    • Mir geht es mit dem ebayer genauso.
      Mich interessiert es, woher er meine Daten hat, obwohl er nichts von mir gekauft hat.
      Soll er mich ruhig verklagen. Man sieht, dass dies nur eine Masche von ihm ist um günstig an die Geräte zu kommen.
      Ich werde es auf jeden Fall bis zum Gericht durchziehen.
      Am besten wäre, wenn ich eine Auflistung von all denjenigen bekommen könnte, die er bereits angeschrieben hat damit ich vor Gericht noch besser beweisen kann,
      dass der ebayer nur darauf aus ist Profit aus der ganzen Sache zu schlagen.
    • Die Daten bekommt man mittlerweile ganz normal über Ebay, habe das kürzlich mal getestet und nach 2 Tagen hatte ich die Realdaten des Auktionsabbrechers im Mailfach, Post bekommt der aber keine von mir

      Hatte jetzt auch mal spaßeshalber bei den I-Phones mitgeboten, habe auf 30 verschiedene Geräte geboten, 5 Auktionen wurden abgebrochen, "leider" war ich nie Höchstbietender bei Auktionsabbruch, mir wöre das aber eh zu mühselig einen Anwalt wegen sowas zu bemühen, da sollte man schon einen findigen Advokaten an der Seite haben der gleich springt wenn man pfeift

      Ich sehe hier auch keine strafbare Handlung des "Käufers" er macht nichts anderes als solche die in Onlineshops nach Fehlern im Impressum oder sonstwo schauen und dann kostenpflichtig abmahnen lassen wenn eine Kleinigkeit entdeckt wurde, und ob er davon lebt oder nicht das kann jedem egal sein, vieleicht gibt er es ja als Einnahme beim Finanzamt an, sein Problem

      Ich finde das ganze zwar nicht 100% in Ordnung was er macht, aber die Verkäufer sind im Endeffekt selber schuld wenn sie gegen aktuell geltende Rechtssprechung verstoßen, wollen ihren Reibach an Ebay vorbei machen und zahlen eben jetzt ordentlich Lehrgeld, Mitleid habe ich mit keinem einzigen, wer sich einen Apfel leistet der muss auch mit solchen selbst produzierten Folgekosten klar kommen
    • Sternchen schrieb:

      Die Daten bekommt man mittlerweile ganz normal über Ebay, habe das kürzlich mal getestet und nach 2 Tagen hatte ich die Realdaten des Auktionsabbrechers im Mailfach

      Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Gem. deren System und deren Grundsätze ist der Abbruch ja eigentlich legitim. Mit welchem Recht geben die dann die Realdaten an jemanden weiter?

      Ich finde, das ein eindeutiger Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen, auf die eBay sich zumindestens im Forum ja so extrem drauf beruft. Da dürfen ja noch nicht einmal die erfundenen Daten eines Betrügers erwähnt werden.

      Wenn ich als Käufer versuche die Daten zusätzlich nochmal anzuforden, dann bekomme ich oft genug eben mit dem Hinweis auf den Datenschmutz diese Daten nicht, obwohl ich Vertragspartner bin und eBay dieses technisch auch bereit stellt !

      Aber dann die realen Daten an eine Person weitergeben, mit der der VK nichts zu tun hat? Da begeben die sich aber auf verdammt dünnes Eis!
    • @ forenuser

      pages.ebay.de/help/policies/us…ment.html#angebotsformate

      § 9

      2. Kommt es auf der eBay-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern, teilt eBay den Vertragspartnern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.


      In diesem Punkt ist die aktuelle Rechtsprechung nicht an ihnen vorbei gekommen. Es ist feststellbar, wer Höchstbieter war und ob derjenige anfragt.
      Eine Beantwortung scheint zwar ähnlich gehandhabt zu werden wie bei einer Lotterie, je nachdem an welchen Mitarbeiter man gerät, aber die Daten werden durchaus hin und wieder mitgeteilt.