Gebote eines Bieters auf sämtliche neue iPhones zwecks Geltendmachung vom Schadensersatz wegen vorzeitig abgebrochener Auktion - Bieter "das*ist"

    • Hallo,
      also eigendlich kann ich das nicht belegen, da es zu diesem Zeitpunkt ja auch keinen Anlass dazu gab.
      ABER mein Father hat mir halt gesagt das ich es bei Ebay rausnehmen soll, da er die Macke entdeckt hat und nicht wollte das ich eine
      schlechte Bewertung bekomme und das wird er auch bestätigen können!
      Das Problem ist ja, das er erste Brief nach ca. 3 Wochen erst kam und ich das Handy da schon lange als "defekt" weiterverkauft habe:(

      @Stern: Danke für deinen, ich nenn ihn mal hilfreichen Beitrag. Das mir das vielleicht nicht viel bringt, ist mir klar, ABER ich werd mir hinterher nicht nachsagen lassen, ich hätte nicht alles versucht was mir meine Anwältin und halt auch Akte2012 gesagt hat!!!!!!
      Fragen und helfen kostet nichts, aber nichts tun und vor Gericht verlieren-> das kostet und damit mein ich nicht die 1000,- die werden mich nicht umbringen nur erfahrener werden lassen aber das dieser komische "..." damit durchkommt ---> DAS TUT WEH
    • mitoalex schrieb:

      mit ca. 40,- Höchstbietender war und wollte/ will Schadensersatz:(

      Sprechen wir von mehr oder weniger als 600 Euro Schadenersatz? Bei 40 Euro aktuell sichtbarem Gebot könnte es durchaus sein, dass es über 600 sind. Ich frag das deshalb, weil unter 600 Euro das Verfahren nomalerweise nach dem Amtsgericht endet. Bei über 600 Euro könnte sich das ein Landgericht nochmal anschauen, wenn Du erstinstanzlich unterliegst.

      Ich teile zwar die Ansicht von Sternchen, aber ein Unterliegen am LG hätte eine deutliche Signalwirkung auf die anderen Amtsgerichte und vielleicht auch irgendwann mal auf all die Betrüger, die meinen, sie könnten sich mal eben so aus einer vertraglichen Verpflichtung rausstehlen. Stellt eure Dinger doch einfach bei hood ein, da könnt ihr vorzeitig abbrechen wie ihr lustig seid und insbesondere auch Startpreise ansetzen, die realistisch sind.


      Achso... ich hab mal eben die anonymisierten Bieter auf meinen Auktionen durchgeschaut. Da sind auch so ein paar drunter...

      Zusammenfassung der letzten 30 Tage
      Anzahl der Gebote: [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]2194
      Geboten auf unterschiedliche Artikel: [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]1374
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      Gebotsrücknahme (in den letzten 6 Monaten): [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]0

      Zusammenfassung der letzten 30 Tage
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      Geboten auf unterschiedliche Artikel: [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]387
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      Zusammenfassung der letzten 30 Tage
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      Gebotsrücknahme (in den letzten 6 Monaten): [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]1

      Zusammenfassung der letzten 30 Tage
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      Zusammenfassung der letzten 30 Tage
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      Gebotsrücknahme (in den letzten 6 Monaten): [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]4

      Ich mach mir jetzt mal Hardcopies von den Bieteransichten und schick die an Marcus Kahn mit der Frage, welcher dieser Accounts denn von ihm ist. Antwort: ziemlich sicher keiner, ich bin erstens gewerblich, weiss also, was ich mache, wenn ich mit einem Euro Startpreis einstelle und zweitens habe ich keine Unterhaltungselektronik im Sortiment. Gerade hab ich nachgeschaut: bei zweien dieser Bieter habe ich sogar die Daten, selbst wenn die nichts bekommmen. Die haben in den letzten 31 Tagen schon mal was bei mir gekauft. Und zwar der mit 2194 Geboten und der 2265 (nein halt, jetzt 2267... nein falsch: aktuell 2280... 2283... 2284....) Geboten. Sorry für die dauernd abweichenden Klammerwerte, ich habe zwischen den Tabs umgeschaltet und dann einfach mal F5 gedrückt. Der hört einfach nicht auf, irgendwo rumzubieten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • mitoalex schrieb:

      Das Problem ist ja, das er erste Brief nach ca. 3 Wochen erst kam und ich das Handy da schon lange als "defekt" weiterverkauft habe:(

      Ich behaupte mal, dass diese Darstellung so nicht richtig ist. Richtig dürfte sein, dass Du schon kurz nach Beendigung der Auktion eine Mail mit der Frage bekommen hast, warum das Angebot beendet wurde und kurz danach eine Mail mit der Aufforderung entweder das Handy zu dem Preis zu liefern oder Ersatz zu leisten.

      So... und nun die Antwort vom Profi auf das, was alle gerne wissen wollen: was soll man machen, wenn man einen Defekt an einem Artikel feststellt, den man bei der Beschreibung übersehen hat.

      Man ergänzt die Artikelbeschreibung, schreibt den Höchstbieter an, weist ihn auf die geänderte Beschreibung hin und bietet ihm an, seine Gebote zu streichen, wenn er unter diesen Umständen nicht mehr am Vertrag festhalten will. Die Gebotsstreichung ist aber nur ein Service des Verkäufers damit keine Gebotsrücknahme im Käuferprofil drinsteht. Denn laut ebay-AGB kann unter den Umständen auch der Bieter selber sein Gebot schadlos zurückziehen. Wenn er oder sonst wer danach noch drauf bietet hat derjenige die Ergänzung gelesen. (Falls er nicht nur Bildigucki kann) Den Zeitpunkt der Ergänzung hält ebay ja immerhin mit Datum und Uhrzeit fest. Muss man noch einen der anderen Bieter anschreiben? Antwort: Nö. Wenn die nachbieten haben sie die Ergänzung mit drin und bis dahin hat man sowieso mit keinem von denen mehr einen Vertrag geschlossen, weil sie ja schon überboten waren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ...auch wenn ich nicht genau weiß, was du mit der zweiten Hälfte deines Beitrages sagen willst, antworte ich dir gerne auf die erste Hälfte:)
      Ja also die Schadensersatzforderung liegt bei etwa 400,-!!

      Ja es mag ja sein, das ich sozusagen im Unrecht bin aber:
      1. darf ich doch aus 1-2 Gründen die Auktion vorzeitig beenden : z.B. wenn der Artikel geklaut oder defekt ist (oder soll ich den dann einfach als voll funktionstüchtig verkaufen und die Bieter betrügen??????)
      und 2. sind die Chancen garnicht mal so schlecht, wenn ich weiteren Geschädigt auswendig machen kann !!!!! ...weil ja mal zu 100% nachweißlich kein Rechtsbindungswille besteht oder ??

      Und mal erlich: wer lässt sich den bitte von seinem Handy ein Gutachten anfärtigen, wo drin steht : hat einen Kratzer... falls mann von einem Kahn verklagt wird!!
      Sowas macht doch kein normaler Mensch oder?
      Ebay sollte da irgendwie mal durchgreifen...
    • Ja das mit der Email stimmt auch allerdings hab ich diese ignoriert genau so wie die ersten 2 persönlich geschrieben Briefe da mein dad meinte, einfach ignorieren die versuchen dich nur zu bescheißen...!!

      Ja das lustigst hab ich ja so noch gar nicht gesagt...das war nicht mein Ebay Account sondern der von der Mutter meiner Freundin und deswegen hab ich da in den 90Tagen auch nicht mehr rein geschaut und als er erste Brief vom Gericht kam, war es schon viel zu spät !!

      Und ich sag euch eins...das ist wirklich und zu 100% genau so gewesen und nichts verschönert ect. !!
    • mitoalex schrieb:


      Ja es mag ja sein, das ich sozusagen im Unrecht bin aber:
      1. darf ich doch aus 1-2 Gründen die Auktion vorzeitig beenden : z.B. wenn der Artikel geklaut oder defekt ist (oder soll ich den dann einfach als voll funktionstüchtig verkaufen und die Bieter betrügen??????)
      und 2. sind die Chancen garnicht mal so schlecht, wenn ich weiteren Geschädigt auswendig machen kann !!!!! ...weil ja mal zu 100% nachweißlich kein Rechtsbindungswille besteht oder ??


      Lt. aktueller Rechtssprechung darfst du die Auktion vorzeitig beenden wenn der Artikel geklaut wurde

      Wenn der beschädigt wurde aber nicht, denn das ist dein privates verschulden und du hast für die Folgen dann aufzukommen, das beste ist es wenn man etwas bei Ebay anbietet, man legt es an einen sicheren Ort wo bis zum Versand nichts mehr passieren kann, und benutzen tut man den Artikel schon mal überhaupt nicht
    • mitoalex schrieb:

      ... aber:
      1. darf ich doch aus 1-2 Gründen die Auktion vorzeitig beenden : z.B. wenn der Artikel geklaut oder defekt ist (oder soll ich den dann einfach als voll funktionstüchtig verkaufen und die Bieter betrügen??????)

      Ebay sollte da irgendwie mal durchgreifen...
      zu 1: nein, jetzt wäre es nochmal an der Zeit den zweiten Absatz von Löschberts Post zu lesen, wenn nötig mehrfach - auch wenn es jetzt nicht mehr hilft.
      zu ebay: Ebay ist nicht die Polizei und wird da nicht "durchgreifen". Mit welcher Begründung? Du hast mit dem Account der Freundin deiner Mutter verkauft. Wie krank ist das denn? Wolltest du dir die Mühen eines eigenen Accounts ersparen? Der Schrei nach ebay ist völlig fehl am Platze.

      Deine Lage ist ausgesprochen bescheiden weil du nichts unternommen hast um Belege zu sichern. Du hast deine Hausaufgaben nicht gemacht, das könnte jetzt teuer werden. Willkommen im richtigen Leben.

      Und ich sag euch eins...das ist wirklich und zu 100% genau so gewesen und nichts verschönert ect. !!
      Da kann man auch nichts mehr verschönern.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • mitoalex schrieb:

      ...auch wenn ich nicht genau weiß, was du mit der zweiten Hälfte deines Beitrages sagen willst, antworte ich dir gerne auf die erste Hälfte:)
      Ja also die Schadensersatzforderung liegt bei etwa 400,-!!

      Ok, dann wird das wohl wieder nur Amtsgericht.

      Was ich mit dem zweiten Teil sagen will: ich habe derzeit auch ein paar (paar viele) Auktionen laufen. Das was ich da reinkopiert habe, sind die Gebotszahlen von ein paar der aktuellen Höchstbieter bei mir. Da sind schon mal zwei dabei, gegen die ist ein Marcus Kahn ein kleines Lichtlein mit seinen popligen 1500 und ein paar zerquetschten abgegebenen Geboten. Wie Du da aus der Zahl von Geboten den fehlenden Rechtsbindungswillen ableiten willst, (ausser bei Dir, was dann eben grob vertragswidrig ist) ist mir nicht klar. Im Gegenteil: sollte mir einer von meinen Bietern hinterher auf die Tour kommen, er habe keinen Rechtsbindungswillen gehabt, als er durch Gebotsabgabe seinen Rechtsbindungswillen ausgedrückt hat, ziehe ich dem die rechtsbindungsunwilligen Hammelbeine so lang, dass er von hier nach Melbourne mit einem einzigen Schritt kommt.

      Und die erste Forderung in der Mail war ja vermutlich auch entweder Lieferung oder Ersatz und nicht direkt nur Ersatz. Hättest Du dann geliefert hättest Du den fehlenden Rechtsbindungswillen klar daran erkennen können, dass er Dir das Ding zurückschickt und weiter auf Schadensersatz besteht. So siehts eher schlecht aus, denn das Bietverhalten selber hat keinerlei Aussagekraft. Ich habe dabei bewusst nicht meine eigenen (gewerblichen) Einkaufsaccounts herangezogen, die geben 2000 bis 3000 Gebote in der Woche (!) ab. Alle mit Rechtsbindungswillen.


      mitoalex schrieb:

      2. sind die Chancen garnicht mal so schlecht, wenn ich weiteren Geschädigt auswendig machen kann !!!!! ...weil ja mal zu 100% nachweißlich kein Rechtsbindungswille besteht oder ??

      Genau: "oder". Du wirst nach meinen Informationen keinen finden, der nicht anfangs vor die Alternative gestellt wurde zu liefern oder Schadensersatz zu leisten. Das wäre aber dann eher der Nachweis, dass der Rechtsbindungsewille durchaus besteht, denn hätten die dann alle geliefert, hätte Marcus Kahn eben ein ganzes Rudel Handys gekauft. Und soweit ich weiss, hat sogar einer dieser Abbrecher ein Ersatzgerät beschafft und geliefert. Steht hier irgendwo im Forum. Das hat er auch nicht zurückgehen lassen. Wo aber im Gesetz steht, dass es verboten ist, mehr als zwei oder drei Dutzend Handys zu besitzen oder das zumindest zu wollen, da bin ich glatt überfragt. (Ok, mir selber reicht eines und das kann auch nicht viel mehr als telefonieren)

      mitoalex schrieb:

      darf ich doch aus 1-2 Gründen die Auktion vorzeitig beenden : z.B. wenn der Artikel geklaut oder defekt ist (oder soll ich den dann einfach als voll funktionstüchtig verkaufen und die Bieter betrügen??????)

      Stimmt, wenn der Artikel nachweislich geklaut wurde, bist Du seit dem BGH-Urteil sicher aus dem Schneider. Dann hast Du aber auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls vorzuweisen. Wobei ich aber dringend davon abrate, eine Straftat vorzutäuschen nur weil man aus einem abgebrochenen ebay-Angebot rauskommen will.

      Wenn der bereits bebotene Artikel "nur" defekt ist, hast Du ein Problem.

      Entweder ist der Defekt erst aufgetreten als die Auktion schon lief, damit fällt die Irrtumsanfechtung nach §119 schon mal runter weil zum Zeitpunkt des Einstellens kein Irrtum vorlag. Dann hast Du ganz einfach nur fremdes Eigentum beschädigt.

      Oder Du hattest einen Mangel übersehen, dann könnte eine Irrtumsanfechtung nach §119 eventuell erfolgreich sein, lässt dich aber auf der Schadensersatzpflicht nach §122 BGB sitzen, wenn der andere sich auf die von Dir verfasste Artikelbeschreibung verlassen durfte.

      Wie das zu lösen ist hab ich hier schon reingeschrieben: AB ergänzen, den Höchstbieter darauf hinweisen und ihm anbieten, sein Gebot zu streichen. Genau das ist die unverzügliche Irrtumsanfechtung. Gerne mit dem Hinweis, dass er wieder bieten darf und auch berechtigt ist, selber zurückzuziehen, was aber dann in seinem Profil als Gebotsrücknahme vermerkt wird. So ist das dann auch ebay-AGB-konform.

      Alles andere zieht nun mal eine Schadensersatzpflicht nach sich. Einziger Vorteil: der Höchstbieter kann dir natürlich im Fall 1 nicht nachweisen, dass Du sein Eigentum beschädigt hast und eigentlich ihm gegenüber schadensersatzpflichtig bist, wenn Du nach Fall 2 den Irrtum argumentierst. Er war schliessich nicht dabei.

      mitoalex schrieb:

      Ebay sollte da irgendwie mal durchgreifen...

      Wir sind da zwar textlich der selben Ansicht, aber ich glaube, inhaltlich meinen wir was grundverschiedenes.

      Ach ja... ich hab da noch 'ne lustige Frage: wie argumentiert man eigentlich fehlenden Rechtsbindungswillen, wenn die Erfüllung dieses Rechtsbindungswillens vom Rechtsbindungswilligen vor Gericht eingeklagt wird? Also ich stell mir das reichlich kompliziert vor.

      mitoalex schrieb:

      das war nicht mein Ebay Account sondern der von der Mutter meiner Freundin

      Das heisst also, der Anspruch richtet sich erst mal gar nicht gegen Dich sondern gegen die Mutter deiner Freundin? Gibt es für die Verwendung eines fremden Accounts einen bestimmten Grund? Entschuldige, wenn ich das mal so direkt frage: bist Du volljährig?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • mitoalex schrieb:

      Nun dann kamen immer mehr Brief und nun heute der Brief mit dem Termin zu Gerichtsverhandlung in ca. 6 Wochen :(:(

      Das war am 27. März.

      Vielleicht ist der Schreiber oder auch Herr Kahn selber mal so nett und stellt das Urteil zur Verfügung, sobald es vorliegt. Müsste ja nun so allmählich mal passiert sein, falls nicht der Richter irgendwie unpässlich war oder sonst was.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • eddi28 schrieb:

      deine Witze waren aber auch schon mal besser!!!

      Nö, wieso? Ich gehe weiterhin davon aus, dass er hier angemeldet ist und durchaus das Urteil posten könnte.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • I Phone und Marcus K.

      Hallo,
      auch ich gehöre zu seinen Kandidaten. Gehe immer noch jeden Tag ängstlich an den Briefkasten und warte auf neue Post. Hatte nach der Fernsehsendung auch Hoffnung das es vorbei ist, aber die letzte Forderung liegt noch gar nicht so weit zurück.
      Würde mich freuen wenn ihr mir etwas neues berichten könntet und ob ich mal wieder durchschlafen kann. Ich möchte keine Daten explizit preisgeben weil er mich im ebay Forum auch verfolgt hat. :wallbash

      Danke schon mal.
    • braendi schrieb:

      Würde mich freuen wenn ihr mir etwas neues berichten könntet

      Ohne ein Urteil, insbesondere eines, das einem Verkäufer recht gibt, ist da kaum was zu machen. Aber irgendwie kommt von den ganzen Betroffenen nichts. Weder an mich noch - wie ich angeboten hatte - an die Redaktion von auktionshilfe.

      Übrigens wundert es mich etwas, dass Du im ebay-Forum mit ihm "Bekanntsschaft geschlossen" haben willst. Denn das müsste schon recht lange her sein. Als NRM postet sichs dort so schlecht und der bekannte Account ist schon einige Zeit Geschichte. Welchen Account nutzt er denn aktuell?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • eddi28 schrieb:

      leider bist du ja per PN nicht erreichbar. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass du nicht über die gesamte Abwicklung informiert bist.

      Ich hatte Dir ja geschrieben: schick es an die Redaktion von auktionshilfe, dann weisst du auch sicher, dass Du deine Infos nicht direkt an die Gegenseite schickst. Die prüfen dann dass ich nicht das*ist bin und erst dann kriege ich die Daten. Steht im anderen Thread ziemlich am Schluss.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @eddi

      Und was hat das mit dem Thema des Threads zu tun? Was soll ein Leser davon halten, wenn die Urteilssammlung eines Forums so aussieht? Klärt das doch bitte an anderer Stelle.

      Zum Thema:

      Es ist also jedem empfohlen, selbst, wenn keine Gebote vorliegen, die Auktion mit der richtigen Begründung abzubrechen und sich danach nicht mehr dazu zu äußern.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.