Transportschaden!?

    • Feiner Brief

      Hallo,

      ich sehe folgendes:

      a)der "Anwalt" wurde in "den Tiefen des Netzes" irgendwie gefunden,was bedeutet,daß der Absender der eMail absichtsvoll zwar einen RA als Identität behauptet,der aber mangels fachlich einwandfreier und zu fordernder Kennzeichnungen des Schreibens nur benutzt wurde,um eine Forderung zu behaupten.

      Im Klartext:die eMail wurde vom Käufer selbst bzw. einem "Freund" selbst verfaßt.Der "real existierende Anwalt" kann informiert werden,er kann dann wegen Identitätsdiebstahls gegen den Absender(evtl.IP feststellen lassen) vorgehen.

      b)das vorgeblich "anwaltliche" Schreiben würde ein realer Rechtsanwalt stilistisch,vom Tenor und besonders im Hinblick auf die sprachliche Richtigkeit ganz anders abfassen,

      c)der Versand dieser Art von Zahlungsaufforderungen OHNE Ablichtung der Vollmacht des Mandanten ist in der Versandform( als Mail) nicht gestattet bzw..unvollständig und deutet auf eine arglistige Täuschung bzw.Betrugsversuch hin.

      Ich würde sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.

      d)die einzig richtige Angabe dieser Mail ist wahrscheinlich die Kontonummer,auf die überwisen werden soll:ruf die Bank an und frage,ob das Konto auf ....... lautet(den tatsächlichen Kontoinhaber wird Dir die Bank nicht sagen),sie wird Dir aber bestätigen oder verneinen,ob der von dir genannte Inhaber ist.

      Fazit: Du wirst gerade nach Strich und Faden betrogen

      Du brauchst keine Angst zu haben,Dir kann nichts passieren.

      petergabriel

      P.S.:selbst wenn der Käufer so dreist sein sollte,Dir einen Mahnbescheid (zu)schicken (zu lassen):dann widersprichst Du diesem eben dem Grunde und der Höhe nach.
    • petergabriel schrieb:


      b)das vorgeblich "anwaltliche" Schreiben würde ein realer Rechtsanwalt stilistisch,vom Tenor und besonders im Hinblick auf die sprachliche Richtigkeit ganz anders abfassen,

      Also mir gefallen beide letzte Antworten, wobei ich Peters Auffassung teile: Du sollst hier auf die Nudel geschoben werden und den beim Reparaurversuch vermurksten Stoßfänger kostenneutral stellen. Aus meiner Erfahrung mit Mahnanwälten kann ich nur beisteuern: Die Post kommt immer schriftlich, eine Kostennote des Anwalts ist ebenfalls gleich dabei. Zu der verlangten Erstattung des Kaufpreises + Versandportos kämen also gleich noch Auslagen des Herrn Anwalts hinzu. Insofern ist diese Mail eine Fälschung. Ein Anzeige bei der Polizei würde ich mir nicht entgehen lassen. Soviel Spaß muß sein.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • senfeuter schrieb:

      Reitet doch nicht so viel OT auf dem Pseudoanwalt rum.
      Doch - ist das nämlich wirklich ein Fake, hat der Käufer ein ziemlich großes (straf)rechtliches Problem.

      *alte_eule* schrieb:

      Um hier weiteren Spekulationen vorzubeugen, zumindest stammt die Mail von jemandem, der Zugriff auf den Mailaccount dieser Kanzlei hat.

      Woher weisst Du? Eine t-online-Adresse bastel ich Dir in unter zwei Minuten. Daher würde ich auch (hab ich wohl vergessen, deutlich zu machen) den Text nicht per Mail schicken sondern als Brief, wenn's geht vorab noch per Fax. Ich habe zwar den Anwalt gefunden, nicht aber seine Mailadresse.

      petergabriel schrieb:

      Im Klartext:die eMail wurde vom Käufer selbst bzw. einem "Freund" selbst verfaßt.Der "real existierende Anwalt" kann informiert werden,er kann dann wegen Identitätsdiebstahls gegen den Absender(evtl.IP feststellen lassen) vorgehen.
      Das weiss Meyer 5 dann schon. Er kriegt ja die Antwort auf den Brief. Übrigens ist es nicht weiter verwunderlich, wenn einem Anwaltsschreiben erst mal keine Vollmacht beiliegt, da reicht üblicherweise die anwaltliche Versicherung, dass sie besteht. Auch wenn ich meine, dass es schon der Anstand gebietet, bei einer korrekten Vorgehensweise die Vollmacht beizufügen. Nur hat eben nicht jeder Anwalt so viel (bzw überhaupt) Anstand. Und natürlich kann man die Vollmacht einfordern. Hat Meyer V das Teil gar nicht verbrochen, wird er sich schon melden. Anwaltsschelte steht ja genügend drin.

      petergabriel schrieb:

      b)das vorgeblich "anwaltliche" Schreiben würde ein realer Rechtsanwalt stilistisch,vom Tenor und besonders im Hinblick auf die sprachliche Richtigkeit ganz anders abfassen,
      Stimmt schon, normalerweise lernt man im Jura-Studium eine bestimmte Formulierungsweise. Einfach weil man die sowieso immer braucht, spätestens wenn man 'ne Klausur schreibt denn die saubere Formulierung macht 10-15% der Klausurnote aus. Deshalb reden Anwälte untereinander auch oft so komisches Kauderwelsch, das keiner kapiert - die können gar nicht mehr anders. Wer sein Anwaltsexamen aber eben nur mal eben so besteht, dem kann man auch diese 10% Minderleistung in den Klausuren zutrauen. Wieso dieser "Meyer V" den Stil schreibt, den er schreibt, kann ich nicht beurteilen, aber Anwalt zu sein, heisst nicht, dass man wirklich gut in dem Job ist.

      Dass es fachlicher Nonsens ist, hat auch nichts zu bedeuten. Wenn der Mandant sagt, dass der Anwalt diese Forderung stellen soll, dann stellt er die und bastelt sich den Schriftsatz so zurecht, dass er die Forderung des Mandanten damit ausdrückt. Vermutlich sagt er dem Mandanten im Rahmen seiner Beratungspflicht noch, dass die Erfolgsaussichten mies bis null sind, aber schreiben wird er das Teil. Genau das habe ich mit dem Grad der Merkbefreitheit der Mandanten gemeint, den man sich nicht aussuchen kann. Geh mal zum Anwalt und nimm den Papst auf Unterlassung in Anspruch, weil er katholisch ist - gehen tut erst mal alles. Du zahlst in dem Fall aber vermutlich Vorkasse.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wow! Ich bin echt sprachlos, danke für die zahlreichen Antworten. Ich denke ich werde erstmal bei der Bank anrufen wenn die mir das Konto bestätigen werde ich den Text den Löschbert aufgesetzt hat kopieren und dem Anwalt senden. Wird sich heraus stellen dass das Konto nicht der anwaltskanzlei ist dann werde ich erstmal erleichtert sein und mir dann überlegen wie ich weiter vorgehe.

      Ich hatte auch überlegt den Anwalt direkt anzurufen um ihn zu fragen ob die Mail von ihm stammt! Was haltet ihr davon? Oder soll ich dies lieber nicht tun.

      Oder habt ihr noch weitere Vorschläge?

      Gruß


      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pina_colada82 ()

    • pina_colada82 schrieb:

      Ich hatte auch überlegt den Anwalt direkt anzurufen um ihn zu fragen ob die Mail von ihm stammt! Was haltet ihr davon? Oder soll ich dies lieber nicht tun.

      Nö, wieso denn? Der bekommt doch jetzt eh Post.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nur eine Mailadresse??

      Hallo,

      ich will mal präzise nachfragen:

      a)es gibt keine schriftliche Vollmacht?

      b)es gibt keine postalische Adresse?

      c)es gibt NUR eine eMail Adresse??

      d)diese Mail ist nicht wie ein typischer Anwaltsbriefbogen mit allen Angaben gestaltet???

      d)es gibt NUR den abgekürzten Namen(des Anwalts) dh.ohne ausgeschriebenen Vornamen?

      Da zweifelst Du noch daran,daß Du hier betrogen wirst???

      Da warst Du noch nicht bei der Polizei und hast Anzeige erstattet??

      Da wirst Du ja wohl jetzt nach dem Abschicken Deiner Mail mit dem Text von "Löschbert" die Kommunikation mit diesem Kriminellen einstellen!!

      So hoffe ich doch..........

      petergabriel
    • pina_colada82 schrieb:

      Achsooo. Ja ich habe es ihm aber nicht mit der Post geschickt, weil ich ja keine Adresse geschweige denn eine Tel Nummer von ihm bekommen habe. Aus diesem Grund habe ich ihm per Mail geantwortet. Nochmal herzlichen dank an Löschbert. :)

      Gruß



      Ich würde es trotzdem noch per Post oder fax hinterher schicken, an Herrn XYZ persönlich, nicht das die Mail abgefangen wird
    • [Sarkasmus]

      Sternchen schrieb:

      Ich würde es trotzdem noch per Post oder fax hinterher schicken, an Herrn XYZ persönlich, nicht das die Mail abgefangen wird

      Das "Problem" von »pina_colada82« ist offenbar, das er/sie sich um die € 300,- solche Sorgen macht, dass er/sie wohl die 55 Cent sparen muss, um für einen möglichen Rechtsstreit gerüstet zu sein.
      [/Sarkasmus] ( btw, kann die Forenleitung nicht mal einen entsprechenden Tag basteln ;) )

      @ »pina_colada82« : Du scheinst noch nicht zu begreifen, was hier mit Dir gespielt werden soll und offensichtlich auch nicht, warum man Dir geraten hat, die Sache per Post (als Brief auf Papier) zu schicken.

      Wenn die eMail Adresse echt sein sollte, der Anwalt aber von dem Fall vielleicht keine Kenntnis hat, wird derjenige, der dir die eMail geschickt hat (möglicherweise einer seiner Mitarbeiter) die Antwort wohl auch abfangen können. Wenn Du das Ding per Post schickst, hat es derjenige möglicherweise nicht so leicht.

      Noch besser wäre es m.E., dort anzurufen und mit diesem Anwalt selbst zu sprechen - allerdings nur darüber, ob er tatsächlich einen solchen Fall betreut und ihn auf den (Post-) Brief hinweisen.

      Sollte sich dabei herausstellen, dass der Anwalt tatsächlich mit dem Fall betraut sein sollte (dann scheint dieser aber schon ein ziemlicher Stümper zu sein), solltest Du den weiteren Verlauf abwarten - sehr wahrscheinlich wird danach nichts mehr kommen.

      Findest Du aber heraus, dass der Name des Anwaltes missbräuchlich benutzt wurde, sollte dieser Anwalt darüber bescheid wissen!
      Und dein Handelspartner sollte vor solchem Vorgehen gegenüber anderen Verkäufern ebenfalls abgehalten werden, daher würde in diesem Fall eine Strafanzeige unbedingt Sinn ergeben.

      Also komm´ mal hoch vom Sofa und tu, was man Dir hier angedeihen liess !!! Es waren nicht die schlechtesten Tipps ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Die Mailaddy des Absenders ist jedenfalls echt.


      Nochmal:

      Auf der HP des (hoffentlich) echten Anwalts ist keine solche Emailadresse genannt!+

      Es gibt bei der Telecom "Freemail-Adressen" die kann jeder Hans und Franz einrichten und sie nennen wie er lustig ist, solange nur kein anderer so heißt! Hab ich gradselbst höchstverfreilich ausprobiert.

      Die Adresse ist "echt", aber wer dahinter steckt, weiß man daher absolut nicht und ob derjenige Anwalt ist, ist zu seinen Gunsten wohl lt. H. Löschh. anzuzweifeln.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @ stubi

      Reden wir aneinander vorbei?

      Die Mailaddy liegt mir vor. Sie führt zur HP eines Anwalts und ist dort unter "Kontakt" veröffentlicht.

      Das schließt natürlich nicht aus, dass aus der Kanzlei jemand anders Zugang zum Rechner und dem Mailpostfach hat. Dabei kann es sich um die Renogehilfin genauso handeln wie um die Reinigungskraft. Nichts anderes hab ich gesagt.
    • *alte_eule* schrieb:

      Reden wir aneinander vorbei?


      wahrscheinlich ;)

      TE
      Habe im internet mal nachgeschaut. Da steht schon was über diesen Anwalt. Aber in der liste die ich vorhin eingegeben habe, hat nichts ausgespuckt. Da stehen nur Abkürzungen J.M. Meyer V. Und zum Schluss steht da Meyer V. Keine Adresse kein Postfach nix. Nur Konto und der Name und eine Email Adresse die auf t-online endet.


      Im Anwaltsverzeichnis stand er aber nicht?? Die HP (HomePage) haben wir hier ja nicht gesehen (ist sowas nicht öffentlich?) . . . und wie sagte Löschbert BastelH. sinngemäß: eine Freemailadresse mit t-online.de am Ende bastel ich dir in 2 Minuten.
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