Abmahnung durch "koelner1963" auf Ebay

    • Sorry, ich musste gestern los.

      lpgbr schrieb:

      Ich würde mich am liebsten auch versuchen dagegen zu wehren

      Daher meine Frage, was genau bemängelt wurde. Wenn es die z.B. die veraltete WRB (§312e), die "freibleibenden Angebote" in den AGB oder die Anbieterkennzeichung der GbR waren, wird es schwer dagegen vorzugehen. Da kannst du eigentlich nur Schadensbegrenzung betreiben.

      lpgbr schrieb:

      aber es scheint tatsächlich so als wäre es am sichersten wenn ich versuche mich auf einen anderen Streitwert zu einigen und einen Teilbetrag zahle.

      Auf keinen Fall solltest du eine Unterlassungserklärung einfach so abgeben, wie Du sie zugeschickt bekommen hast. Da muss vorher unbedingt ein Anwalt drüberschauen. Sind vermutlich irgendwas um die 220 Euro (das wäre der Stundentarif meines Anwaltes) die eine seriöse Kanzlei bei Mandatserteilung in der Sache auch gerne verrechnen wird. Auf jeden Fall aber ist das gut angelegtes Geld.

      lpgbr schrieb:

      Mein Budget lässt es nicht zu evtl. vor Gericht zu verlieren.

      Wegen der von mir angeführten Punkte kannst Du das evtl. getrost streichen. Das würdest Du nicht evtl sondern erfahrungsgemäß verlieren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Die ebay-Abmahnung durch Rechtsanwalt Markus Zöller für Uwe Krapp alias "koelner1963" dürfte in dieser oder ähnlicher Form bereits einige ebay-Mitglieder erreicht haben. Der Kollege Rechtsanwalt Zöller behauptet, sein Mandant vertreibe gewerblich Computerzubehör, Notebooks, Notebookersatzteile und Zubehör über ebay unter dem Ebay-Namen "koelner1963" und sei daher Mitbewerber im Sinne der §§ 1,2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

      ...

      Allerdings erlaubt die Kumulation der Verdachtsindizien wie die Anzahl der Abmahnungen, die Art des Geschäfts, eine Gebührenvereinbarung mit dem Bevollmächtigten, die Wahl des fliegenden Gerichtstandes, die Vernachlässigung des Ladengeschäftes und das Auftreten von Fehlern bei der Abmahnung weiterer Mitbewerber die Vermutung, dass ein Unterlassungsbegehren rechtsmissbräuchlich ist.

      fachanwalt-fuer-it-recht.blogs…g-durch-rechtsanwalt.html
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Schon mal drüber nachgedacht, dass Abmahnungen eventuell auch berechtigt sind ? Nur so eine Frage in den Raum gestellt, bevor hier jeder gleich immer das schlechteste denkt :) Es gibt durchaus Situationen und Aktionen, die ein Verkäufer seitens der "Konkurrenz" nicht hinnehmen muss und kann ! Und je nach Spannweite ist auch berechtigt, dass ein Anwalt eines solchen Verkäufers des öfteren wegen des gleichen Grundes abmahnen muss. Das soll nun keine Verteidigung sein, aber nicht alle Anwälte die abmahnen sind = Anwälte mit schlechtem Hintergrund oder sogenannte "Abmahnanwälte", die nur "von sowas leben" !!!
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • scaR schrieb:

      habe 2 Mails von Hernn Uwe Krapp erhalten das ich meine Verkäufe einstellen solle da er sonst mit rechtlichen Konsequenzen droht...

      Das ist aber nett von ihm. Wenn man die 261 Bewertungen als Verkäufer für neue Festplatten, Grafikkarten und ähnlichem Zeug alleine im letzten Monat bei Dir anschaut... Achso - nee, Du hast ja gar keine Infos rübergereicht, die eine Einschätzung ermöglichen würden. Was soll uns Dein Posting demnach sagen?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Moin Drapondur,

      das soll aussagen das aufgrund der wenigen Verkäufe die ich privat tätige, meinerseits vermutet wird das hinter dem Verhalten Methode steckt.

      Oder bin ich nun plötzlich aufgrund von 15 Bewertungen in 6 Monaten gewerblich ?

      Sicherlich nicht...
    • scaR schrieb:

      habe 2 Mails von Hernn Uwe Krapp erhalten das ich meine Verkäufe einstellen solle da er sonst mit rechtlichen Konsequenzen droht...

      Dieser Teil ist es, der aus Deinem Posting nicht klar wird. Wie begründet er, welche Konsequenzen droht er an?

      Zudem: Was verkaufst Du eigentlich?

      Gib doch mal etwas Input, sonst ist das hier nur blindes Herumgerate....
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Hi nochmal,

      entschuldige die aus Eurer Sicht spärlichen Informationen.

      Ich verkaufe hier und da defekte Notebooks oder Grafikkarten. Selten ist mal ein funktionstüchtiges Gerät dabei (ich glaube 2 waren es bisher und selbst die Geräte werden dann ohne Netzteil bzw. Festplatte geliefert)

      Vor kurzem habe ich einen Schwung Asbach uralte Mainboards inkl. Prozessor + RAM verkauft

      In den zwei Mails werde ich dazu aufgefordert die Verkäufe einzustellen bzw. der Hinweis das er ansonsten mit rechtlichen Schritten droht.

      Grüße
    • Nach Deiner Schilderung gibt es aus meiner Sicht rein gar nichts, worüber Du Dir Sorgen machen müsstest.

      So ein Schreiben kann jeder aufsetzen und absenden. Rechtliche Bindung/Wirkung ist Null.

      Falls Du aber glaubst, der Querulant wird tatsächlich Ärger machen, wäre rein präventiv zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu raten, man kann ja nie wissen....
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Drapondur schrieb:

      Zudem: Was verkaufst Du eigentlich?

      Account steht doch da.

      Ok, lauter Hardware. So wahnsinnig gewerbliche 15 Teile in den letzten 31 Tagen:
      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…s=200&userid=topseller_do


      Und tierische 175 Bewerungspunkte insgesamt:
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…eller_do&ftab=AllFeedback

      Und irrwitzige 50 Verkaufsbewertungen in den letzten 12 Monaten:
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…off&items=25&interval=365

      Da ist Media-Blöd zusammen mit Geilturn ein armes Würstchen angesichts derartiger Megaumsätze.

      Allerdings traue ich einem Richter nicht so weit wie ich ein Rudel Mähdrescher einhändig schmeissen kann. Gewerblich ist man auf ebay eigentlich in dem Moment, in dem man längere Zeit als Verkäufer aktiv bleibt. Ist rein rechtlich eine blöde Geschichte, denn die ganze Frage hängt einzig an der Nachhaltigkeit des Tuns. Rein mit Augenmaß betrachtet sehe ich da aber kein gewerbliches Handeln, denn um auch nur den Lebensunterhalt eines Hartz-IV-Empfängers selbst ansatzweise zu bestreiten ist es kaum nachhaltig genug.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.