Einberufung zum Wehrdienst nicht mehr gerecht
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Ab nun gehen alle nur noch zum Anwalt und nicht mehr zum Bund :D
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Soldaten der Bundeswehr (Foto: dpa)
Die seit Juli 2003 praktizierte Einberufung zur Bundeswehr ist nach Auffassung eines Kölner Gerichts ungerecht und stimmt nicht mit dem Grundgesetz überein. Das Verwaltungsgericht in Köln gestand deshalb einem Kläger in einem Eilverfahren zu, dass er der Einberufung zum Grundwehrdienst zunächst nicht Folge leisten muss. Das Hauptverfahren läuft noch. Der Anwalt des Klägers ist der Auffassung, dass jeder Wehrpflichtige, der den Einberufungsbescheid angefochten hat, nun gute Chancen habe, zunächst nicht einrücken zu müssen. Das Verteidigungsministerium widersprach dieser Einschätzung.
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