Habe Angebot vorzeitig beendet wegen Irrtum in der Beschreibung - Höchstbietender fordert den Artikel

    • Habe Angebot vorzeitig beendet wegen Irrtum in der Beschreibung - Höchstbietender fordert den Artikel

      Hallo,

      leider war ich zu voreilig und habe eine Auktion nach 2 Tagen beendet. (Laufzeit 5 Tage)
      Grund dafür war ein Fehler in der Artikelbeschreibung. Ich habe ein Objektiv der älteren "Version 1" angeboten aber in der Beschreibung stand an mehreren Stellen dass es sich um die "Version II" handelt. Ein Ebay Mitglied machte mich darauf aufmerksam...

      Der Höchstbietende hatte ca. 130€ geboten. Der Wert des Objektiv liegt bei ca. 450€

      Der Höchstbietende hatte sich nach Beendigung gemeldet und gesagt er hätte Interesse, ich sagte ihm er solle mir seine Email geben und sagte der Preis betrüge 390€...
      Dann kam erstmal keine Antwort.

      Nach ca. 1 Woche sagte er mir dass er auf die Erfüllung des Kaufvertrages bestehe und das Objektiv für 130€ kaufen wolle und mir mit einem Anwalt droht falls ich nicht zustimme.

      Beim Abbruch hatte ich keinen Grund angegeben, da ich um diese ganze Geschichte mit "Kaufvertrag" und Schadenersatz" usw. nichts wusste.

      Der abbruch der Auktion ist jetzt 10 Tage her. Ich hätte also noch etwa 2 Tage Zeit eine "Anfechtungserklärung" abzuliefern, doch habe ich keine Adresse..

      Was kann ich jetzt tun?? Ist mein Grund berechtigt um mich vom Kaufvertrag zu lösen oder nicht??

      Ich bin Azubi und deswegen möchte ich mir keine Probleme machen...Ich kann mir soetwas nicht leisten.

      Danke für jede Hilfe.

    • Irrtum, du hast nicht noch 2 Tage Zeit, sondern du hättest unverzüglich deinen Einstellungsirrtum erklären müssen.

      Da du ja schon die Zeit hattest, ihm ein anderes Angebot zu machen, hast du unverzüglich entschieden verpasst.
      Die Accounts aller Bieter werden dir als VK angezeigt. Du hättest über Das System Kontakt aufnehmen können, um deinen Irrtum zu erklären.

      Kein Wunder, dass der Höchstbietende sich jetzt von dir ver... vorkommt.

      eBay weist explizit darauf hin, dass es rechtliche Hinderungsgründe geben kann. Darüber hast du dich nonchalant hinweg gesetzt.

      Der Gegenstand ist noch vorhanden. Du musst nicht einmal einen neuen besorgen. Erfülle deinen Vertrag.
    • Eddi - von Ebay - das wissen wir doch.

      Und dieser Fehler war kein Grund zur Beendigung - man hätte eine deutliche Ergänzung in der Artikelbeschreibung vornehmen können (dick, fett, rot).

      Dann hätten ALLE, die vor dieser Ergänzung geoboten haben, zurücktreten können - für alle anderen wäre das Angebot weiterhin verbindlich gewesen.

      Ich fürchte, der TE hier wird Lehrgeld bezahlen müssen.
      Status: inaktiv
    • forost89 schrieb:

      Der Höchstbietende hatte sich nach Beendigung gemeldet und gesagt er hätte Interesse, ich sagte ihm er solle mir seine Email geben und sagte der Preis betrüge 390€...

      Etwas genauer hätte ich das schon gerne. Du kannst doch nicht im Angebot mehrfach schreiben dass es eine "Verison 2" ist und dann in der Mail, die Du dem Höchstbieter geschickt hast, vorenthalten, dass es sich um eine "Version 1" handelt. Bist Du dir sicher, dass Du ihn darauf nicht hingewiesen hast? BTW: ich bin da nicht so fit.... wo steht denn da im Angebot mehrfach "Version 2"?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Unwissenheit schützt aber nicht vor Strafe.

      Ebay weist darauf hin das du zwar vorzeitig beenden kannst es aber nicht wirklich rechtssicher ist.

      Wenn du dich dann nicht informierst, wird dir jeder Richter sagen: "Pech gehabt es gibt genug Möglichkeiten sich zu informieren."(So wird der das zwar nicht sagen, aber ich denke jeder weiß auf was ich hinaus will.)
      Mach es wie es dir hier empfohlen wurde: Beiss in den sauren Apfel, nim die 130€ an und sende dem Käufer das Objektiv zu.
      Sehe es als teures Lehrgeld an und informiere dich beim nächsten mal gründlich.

      Aber es wäre dennoch wichtig, auf Löschberts Frage einzugehen. Weiss der Käufer, dass das Objektiv eines der Version 1 ist?

      Falls ich falsch liege, möge man mich bitte korrigieren. Aber hat der Höchstbieter wenn er darüber nicht informiert wurde nicht sogar das Recht, darauf ein Model der Version 2 auch zu erhalten?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • forost89 schrieb:

      Und ich wusste das ja nicht dass man einen Kaufvertrag eingeht wenn vorzeitig beendet wird.



      Sorry, aber das stimmt nur, wenn du nichts von dem gelesen hast, was da auf deinem Bildschirm stand. Ich habe vor nicht all zu langer Zeit selbst eine Auktion ohne jedes Gebot beendet. Da gibt es einen DEUTLICHEN Hinweis. Leider habe ich den Wortlaut nicht notiert.

      So ganz nebenbei kannst du dem Mann in grün/blau auch ruhig erzählen, du wusstest nicht, dass du nicht bei Rot über die Ampel laufen darfst. Die Strafe zahlst du trotzdem.
    • ichschwenker schrieb:

      Es scheint so, als ob dem TE solche "Irrtümer" ständig passieren würden.

      ebay.de/csc/frost.1989/m.html?…n=1&_trksid=p3911.c0.m283

      Es sieht mehr nach Methode aus als nach einem einmaligen Fehler.


      Hoppla - das ist heftig X( :thumbdown:

      TE kann froh sein, wenn nur EIN Anwaltsbrief kommt....



      Auflistung


      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=280765406306
      Der Höchstbietende hat Anspruch auf den Artikel zum Preis von 6,50 €


      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=280773152133
      Der Höchstbietende hat Anspruch auf den Artikel zum Preis von 121,00 €


      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=280773141705
      Der Höchstbietende hat Anspruch auf den Artikel zum Preis von 136,00 €


      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=280809317097
      Der Höchstbietende hat Anspruch auf den Artikel zum Preis von sage und schreibe: 3,50 €!!


      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=280809289933
      Der Höchstbietende hat Anspruch auf den Artikel zum Preis von 123,00 €


      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=280809409732
      Der Höchstbietende hat Anspruch auf den Artikel zum Preis von 445,44 €


      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=280817428579
      Der Höchstbietende hat Anspruch auf den Artikel zum Preis von 655,- €
      Status: inaktiv

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von blaccbox () aus folgendem Grund: link korrigiert

    • eBay ist kein Spielplatz! Wenn Du das jetzt für 390,- - 130,- = 260,- lernst, ist das möglicherweise noch recht billig angesichts Deiner offenbar "einschlägigen Vergangenheit".

      Wenn Du die Nerven hast, kannst Du aber auch folgendes tun:

      Einfach gar nichts. Abwarten, ob er wirklich einen Anwalt einschaltet. Viele, die damit drohen, haben letztlich selber nicht die Risikobereitschaft, "das Ding durchzuziehen".
      Wenn Du Dich dazu entscheidest, solltest du allerdings alles vermeiden, was Deinen "Gegner" auf den Gedanken bringt, dass Du selber nicht den Mumm hast und Dir bereits die Knie schlottern ...

      Dieser Weg ist natürlich risikobehaftet, und wenn es für Dich schlecht läuft, kostet Dich die Nummer das Vier- bis Fünffache ...

      Jedenfalls gibt es da keinen Weg raus, ohne entweder zu "bezahlen" oder ohne "Nervenkitzel" (und mit etwas Pech dann trotzdem zu bezahlen ...)
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • forost89 schrieb:


      leider war ich zu voreilig und habe eine Auktion nach 2 Tagen beendet. (Laufzeit 5 Tage)
      Grund dafür war ein Fehler in der Artikelbeschreibung.

      Du kannst Änderungen an der Artikelbeschreibung bis 24 Stunden vor Auktionsende vornehmen wenn bereits Angebote vorliegen. Du hättest also einfach deinen Beschreibungstext editieren können und diese Änderung vielleicht nochmal farblich hervorgehoben. Aber einfach über LOS und nochmal von vorne starten geht nur bei Monopoly.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Ich habe dem Käufer die Sache nochmal geschildert, und gesagt warum ich die Auktion abgebrochen habe. Und ich habe ihm angeboten das Objektiv für 122€ zu verkaufen.

      Er sich nach einer Stunde gemeldet und gesagt dass er sich dass noch mal anders überlegt hat und mir das Objektiv nicht abkauft weil er dann daran keine Freude hätte wenn er es auf diese Weise macht....Dann hat er mir einen schönen Abend gewünscht.

      Jetzt weiß ich allerdings um einiges besser Bescheid.. :)

      Ich glaube aber das Forum hätte nicht "Auktionshilfe" sondern "Auktionsnachforschung" genannt werden sollen.
    • Das hast du sehr viel Glück gehabt. Interessant bleibt dennoch die Auflistung der abgebrochenen Auktionen von blaccbox. Da fällt es schwer, an Irrtümer zu glauben.

      forost89 schrieb:

      Ich glaube aber das Forum hätte nicht "Auktionshilfe" sondern "Auktionsnachforschung" genannt werden sollen.

      Hilfe bedeutete nicht, dem Fragenden das zu antworten, was er hören will. Um Hilfe zu leisten, bedarf es aller Informationen. Und da wurde in diesem Fall Relevantes verschwiegen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Du solltest diese Mail sichern, damit du einen Nachweis über die Auflösung des Vertrages hast.

      Hilfe bedeutet vor allem, dass der Fragesteller etwas lernen kann, was er vorher nicht wusste. Genau das ist doch hier passiert.

      Du weißt jetzt, dass deine bei eBay eingestellten Angebote verbindlich sind und du nicht einseitig durch Auktionsabbruch den Rücktritt erklären darfst.
    • biguhu schrieb:

      Das hast du sehr viel Glück gehabt. Interessant bleibt dennoch die Auflistung der abgebrochenen Auktionen von blaccbox. Da fällt es schwer, an Irrtümer zu glauben.

      forost89 schrieb:

      Ich glaube aber das Forum hätte nicht "Auktionshilfe" sondern "Auktionsnachforschung" genannt werden sollen.

      Hilfe bedeutete nicht, dem Fragenden das zu antworten, was er hören will. Um Hilfe zu leisten, bedarf es aller Informationen. Und da wurde in diesem Fall Relevantes verschwiegen.




      Also. Einige male habe ich tasächlich den Artikel woanders verkauft und deshalb die Auktion beendet. Ich hatte gewusst dass man bei Ebay die Auktion vorzeitig beenden konnte. Und NIRGENDS habe ich gelesen dass der Kaufvertrag bereits zustande gekommen sei.. Da hätte man doch irgendeinen sichtbaren Hinweis hinterlassen können. Im Internet werden zig Tausend Dinge als Pop Up Fenster und weiß ich nicht was eingeblendet die Werbung oder anderer Müll sind...Und so wichtige Sachen werden einfach verschwiegen bzw. nicht erwähnt. Ich finde das einfach unverschämt von Ebay!!!

      Wenn man den Führerschein macht muss man auch eine Prüfung ablegen dort wird einem genau gesagt was man tun darf und was nicht! Bei Ebay kann sich jeder Hanz und Franz der 18 Jahre ist anmelden. Sollte man von ihm verlangen dass er alle Paragrafen, Richtlinien, Rechte gelesen und verstanden hat!? Nein sollte man nicht. Ebay war mal eine einfache Verkaufsplattform für normale Menschen. Und heute haben ca. 2 von 10 der Benutzer eine Ahnung davon wo die rechtlichen Gefahren lauern.

      So etwas finde ich nicht in Ordnung! Und damit zu argumentiern dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt ist hier NICHT ANGEBRACHT!!



      Natürlich ist das nur die Meinung eines ahnungslosen Menschen. :wallbash



      Genau wegen Dingen wie diesen hier werde ich mein Ebay Account löschen. Weil Ebay und das Gesetz einfach nicht hinterher kommen.

      Unsere welt wird immer komplizierter, irgendwann werden wenige "die noch durchsteigen" die Leine an der Hand haben. So etwas nennt man auch "Ausbeutung" oder "Wissensmissbrauch"

      Und zu selten gibt es Leute die dem gegenwirken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von forost89 ()

    • @ forost89

      So ahnungslos scheinst du nicht zu sein. Denn immerhin hast du etwas geschafft, was die wenigsten in so einem Fall schaffen: Du hast dem Käufer gegenüber deinen Fehler eingestanden, Ihm den Artikel tatsächlich zum Höchstgebot angeboten und wurdest dafür mit Nachsicht belohnt.

      Respekt!

      Man muss eben doch kein Jura studiert haben, um zu wissen was recht ist und was nicht.