Zugegeben: Ideal ist die jetzige Lösung nicht. Entweder ebay streicht die Möglichkeit des Auktionsabbruchs oder setzt einen deutlichen Warnhinweis.
Auf der anderen Seite bist aber auch du als Kunde gefragt, dich über die rechtliche Situation schlau zu machen, wenn du einen Kaufvertrag schließen möchtest. Da bietete Ebay bereits ausreichende Informationen in ihren AGB, die du bei Anmeldung akzeptiert hast:
pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#auktion
Oder im Rechtsportal:
pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
Und sich bei ebay abzumelden, wird dir kaum helfen, wenn du vor hast, dafür eine andere Aktionsplattform zu nutzen. Hier geht es vor allem um das BGB, so dass du auf anderen Plattformen dasselbe Problem hast. Wer sich alt genug fühlt, Verträge zu schließen, sollte sich auch Gedanken über die Rechtsfolgen machen. zu deiner Entschuldigung sei gesagt, dass viele in diese Falle tappen. Anstatt aber daraus zu lernen, schiebst du die Schuld ausschließlich auf eBay und die bösen Gesetze. Mit dieser Einstellung wirst du wahrscheinlich auch bei Rechtsgeschäften außerhalb des Internets auf die Nase fallen. Du bist mit einem blauen Auge davon gekommen und könntest jetzt eigentlich rechtskonform auf eBay verkaufen, anstatt zu schmollen.
Auf der anderen Seite bist aber auch du als Kunde gefragt, dich über die rechtliche Situation schlau zu machen, wenn du einen Kaufvertrag schließen möchtest. Da bietete Ebay bereits ausreichende Informationen in ihren AGB, die du bei Anmeldung akzeptiert hast:
pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#auktion
Oder im Rechtsportal:
pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.
Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt.
Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.
Und sich bei ebay abzumelden, wird dir kaum helfen, wenn du vor hast, dafür eine andere Aktionsplattform zu nutzen. Hier geht es vor allem um das BGB, so dass du auf anderen Plattformen dasselbe Problem hast. Wer sich alt genug fühlt, Verträge zu schließen, sollte sich auch Gedanken über die Rechtsfolgen machen. zu deiner Entschuldigung sei gesagt, dass viele in diese Falle tappen. Anstatt aber daraus zu lernen, schiebst du die Schuld ausschließlich auf eBay und die bösen Gesetze. Mit dieser Einstellung wirst du wahrscheinlich auch bei Rechtsgeschäften außerhalb des Internets auf die Nase fallen. Du bist mit einem blauen Auge davon gekommen und könntest jetzt eigentlich rechtskonform auf eBay verkaufen, anstatt zu schmollen.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.