Verkäufer fordert Bezahlung wegen Kaufzusage - meldet sich nicht, weil ich seine Adresse möchte

    • Verkäufer fordert Bezahlung wegen Kaufzusage - meldet sich nicht, weil ich seine Adresse möchte

      Hallo,

      meine Frage ist eigentlich ganz simpel. Ich habe in einem Forum eine Kaufzusage zu einem Objektiv erteilt und nach kurzer Zeit dann wieder abgesagt.

      Der Verkäufer meint nein, du musst jetzt kaufen da du eine Kaufzusage erteilt hast. Sonst finde ich dich über einen Anwalt und blablabla...

      Ich habe recherchiert und festgestellt dass der Verkäufer Recht hat und habe ihm gesagt, alles Klar ich kaufe den Artikel, aber ich möchte bitte deine vollständige Adresse. Für den Fall dass irgendetwas mit der Ware nicht in Ordnung sein sollte etc.

      Und überhaupt möchte ich ja wissen von wem ich die Ware kaufe.

      Leider hat der Verkäufer seit 2 Tagen nicht mehr geantwortet obwohl er sonst innerhalb weniger Minuten/Stunden geantwortet hat.



      Meine Frage: Habe ich ein Recht darauf seine Anschrift zu erfahren??? Man kann doch nicht verlangen von jemanden etwas zu kaufen und nichteinmal zu wissen wer er ist??

      Es handelt sich zwar hier nicht um eine Auktion, ich bitte aber dass wenn jemand mir weiterhelfen kann, es auch tut.. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von forost89 ()

    • Du hast Anspruch auf die Verkäuferdaten, wie Name & Anschrift. Falls er sie Dir nicht mitteilt, brauchst Du überhaupt nicht bei ihm zu kaufen.

      Bist Du denn sicher, obwohl Du eigentlich das Objektiv nicht mehr kaufen möchtest, es trotzdem im Zweifelsfall tun zu müssen?
      viribus unitis semper et ubique

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Solange man sich bei diesem Dialog nicht auf reinen Spaß berufen kann, besteht der Kaufvertrag. So weit stimmt das schon. Wurden denn schon Nebenabreden getroffen?
      Dazu gehört, wie wird bezahlt? Wie erfolgt die Lieferung usw.? Wenn da keine Übereinkunft getroffen werden kann, bist du nämlich auch raus aus dem Vertrag.

      Natürlich hast du auch Anspruch darauf, die Realdaen deines VK zu bekommen, um diese prüfen zu können. Du kannst ja auch deiderseits auf Abholung bestehen. Der Erfüllungsort ist schließlich die Adresse deines VK. Ein Versandrisiko müsstest du bei einem privaten VK tragen.