Kaufvertrag auflösen und dem unterlegenen Bieter anbieten

    • Wenn einmal der Wurm drin ist.

      Auf PP würde ich mich ohne Not jedenfalls auf keinen Fall einlassen.Da gibt es dann den nächsten Ärger. Wer bei einem über 700er blitzsauberen Profil nicht das Risiko einer Überweisung eingehen kann, ist m.E. auf Fehlersuche aus.

      Entsprechend das selbe Procedere nochmal und diesmal auch bitte mit Verwarnung.
    • Hallo Eule,
      auf PP lasse ich mich definitiv nicht ein! Darum ist der Kauf ja auch nicht zustande gekommen. Ich zahle doch nicht diese hohen Gebühren und was man später noch für Theater haben kann........

      Ehrlich gesagt habe ich mir gestern schon gedacht, dass der Ebayer nicht zahlen wird. Der Nic lautet "daynnight2010" und das Profil steht auf 93%. Die vorletzte Bewertung lautet lautet "Spassbieter". Auch als VK ist er bisher nicht positiv aufgefallen.

      Das Problem ist ja, dass man vor diesen Käufern nicht sicher ist, trotz Sperrliste und eingeschränktem Käuferkreis. Es gibt Nuller die anstandslos zahlen (wir hatten alle mal 0 Bewertungen), aber auch Ebayer mit mehr als 100 Bewertungen die nicht zahlen.

      Ich denke es war von vorne an ein Spassgebot. Ich habe nur positive Bewertungen und biete auch persönliche Abholung an.
      Der Sinn des Lebens ist leben! (Casper)
    • Derartige Bewertungstexte werden auf Antrag gelöscht.
      Ein Verkäufer kann nur positive Bewertungen vergeben und muss diese auch mit positivem Text versehen.

      Derzeit muss dein Käufer sein Profil öffentlich stellen, weil er selbst verkauft. Ist er als Nurkäufer unterwegs, kann er auf ein privates Profil wechseln.
    • Danke Eule,

      das weiß ich generell schon. Ich finde die "Spassbieter" -Bewertung dennoch sinnvoll, scheint ja bei diesem Zeitgenossen ständig vorzukommen (siehe PN)
      Der Sinn des Lebens ist leben! (Casper)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Yuki ()