Kann ich eine Aufkleber verkaufen?

    • Wegen knapp 60,- Euro würde ich jedenfalls mal keine Plagiats-Abmahnung riskieren.

      Vielleicht hat einer Deiner beiden Käufer ja auch nur zugeschlagen, um sich Deine Adresse zu besorgen.
      Ich halte es jedenfalls für höchst fahrlässig, das Angebot drin zu lassen.

      Ahhhh, hab mir grad noch Deinen gesamten Account angesehen ...

      Glaub mir, dieses Geschäftsmodell (Scheinprivater mit Plagiaten) führt direkt in die Pleite, ist nur eine Frage der Zeit ...
      Auf sowas wartet eine ganze Reihe von Profi-Abmahnern bei ebay ständig, ist sozusagen deren Broterwerb ;)
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

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    • jo,

      + Produktpiraterie
      + Verstöße gegen Fernabsatzgesetz

      Oh weh, da langen die Verkaufserlöse nicht, um die Rechtsfolgen tragen zu können.
      Aber vielleicht wollte der TE, wenn er denn 'monasusi11' ist, auch nur hier auf diese Weise Werbung für seinen illegalen "Laden" machen.
      So unbedarft kann man doch eigentlich nicht sein ... ?(
      viribus unitis semper et ubique
    • Genuch75 schrieb:

      Ich bin kein "monasusi11". Ich wollte nur wissen, ob so was verkaufen darf. Ich hab ein Antwort klar bekommen. Danke!

      Ganz so klar ist die Antwort nicht. Natürlich ist z.B. das BMW-Emblem markenrechtlich geschützt. Die Gegenfrage muss daher sein: hat der Hersteller dieser Embleme einen Lizenzvertrag mit BMW, der ihm die Herstellung und den Vertrieb dieser Teile in der EU erlaubt?

      Leute, ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass jeder Schlüsselanhänger, den ihr im Supermarkt oder sonstwo kaufen könnt und auf dem BMW oder sonst was draufsteht, tatsächlich vom Rechteinhaber selber hergestellt wird.

      Grundsätzlich zu sagen, der Verkauf ist nicht erlaubt geht daher ganz klar an der richtigen Antwort vorbei. Nicht erlaubt ist es nur dann, wenn es nicht erlaubt ist. Bestes Beispiel: der holländische Reprint des Märklin-Katalogs von 1932 aus den 80ern. Der wurde mit Genehmigung durch Märklin gedruckt. Die italienischen Replika der alten Rapport-Kartons aus den 50ern dagegen waren ohne Lizenz und daher ist der Hersteller dann auch verknackt worden und darf heute statt Kartons falzen Tüten kleben.

      Wichtig ist dabei also, dass man sich vom Großhändler oder Hersteller nachweisen lässt, dass er eine Lizenz für die Dinger hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Also Rechtsberatung gibts beim Anwalt, ich kann nur meine Meinung sagen. Dazu muss ich mir aber eine bilden können und alle Infos, die ich dabei nicht habe, können dann meine Meinung in eine falsche Richtung lenken.


      Willst Du solche Sticker/Embleme gewerblich verkaufen oder mal einen Satz privat?

      Wenn privat, wo kommt der Satz her? Teilehandel in Deutschland? Hast Du dann die Quittung dazu noch?

      Wenn gewerblich: woher beziehst Du die Dinger? Ist das ein Großhändler oder Hersteller in der EU? Oder einer aus einem Drittland? Wie ist der Vertrag selber formliert? Hast Du vom Importeur/Hesteller die Zusage, dass die Sticker in Lizenz vertrieben werden?

      Du selber musst mit BMW nur was klären, wenn Du dafür verantwortlich bist, dass die Sticker in der EU erstmals in Verkehr gebracht werden, dann ist das deine Aufgabe. Ansonsten kann es zwar auch sein, dass die Teile nicht lizensiert sind, aber wenn BMW dann auf dich zukommt, haben die vor allem ein Interesse daran zu erfahren, wer die Teile eigentlich auf den Markt schmeisst. In so weit bist Du dan auskunftsverpflichtet. Du kannst aber, wenn der Vertrag mit deinem Lieferanten klarstellt, dass eine Lizenz besteht (auch wenn das dann nachweislich falsch sein sollte) Dich darauf berufen. Natürlich musst Du ab Kenntnis den Handel mit unlizensierten Artikeln trotzdem einstellen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich finde es bei Beachtung aller lizenzrechtlicher Aspekte dennoch kritikwürdig, wenn noname-Ware mit einem Sticker zu einem Markenartikel aufpoliert werden soll. Das ist für mich Etikettenschwindel in Reinform. Gut der Verkäufer kann nicht wissen, was der Fanartikel-Käufer mit seiner Ware anstellt. Vielleicht soll ja auch nur die Garage damit austapeziert werden. Aber der ziterte Werbung im Eingangsposting geht von einer anderen Prämisse aus. Aber vielleicht habe ich auch nur ein gestörtes Verhältnis zum Fanartikel- und Devotionalienhandel.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Fairhandel schrieb:

      Ich kann mir nicht vorstellen, daß BMW oder ein anderer Automobilhersteller diesen qualitativ minderwertigen Schmonzens lizensiert.

      Wieso nicht? Da gibt es noch ganz anderen minderwertigen Schrott - VW zum Beispiel klebt auf jede Menge hässlicher und unausgereifter Billigklapperkisten auch sein Emblem drauf. ;)


      Fairhandel schrieb:

      Die Antworten der Automobilhersteller möchte ich mal sehen ... :lach:

      Musst sie nur einfach mal fragen, was sie an Lizenzgebühr verlangen. Auf dem Ohr hören die alle garantiert viel besser,als wenn Du deine eigene Ware als importierten Billigmüll aus Phui Yuck bezeichnest. :D

      Geh doch mal zu irgend einem Supermarkt (also nicht Autoteilehandel oder Fachmarkt/Fachgeschäft) , der solche Lizenzartikel im Sortiment hat und schau Dir dort die Qualität der Teile an, auf die solche Logos gepappt werden. Mies ist da gar kein Ausdruck. Aber wie sagte schon Vespasian?

      Walter Reinhold schrieb:

      Ich finde es bei Beachtung aller lizenzrechtlicher Aspekte dennoch kritikwürdig, wenn noname-Ware mit einem Sticker zu einem Markenartikel aufpoliert werden soll.

      Ich würde so einen Text wie den mit den "Markenrädern" auch nciht verwenden. Aber Du kennst das Beispiel vom Autovemieter und dem Bombentransport?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.