Ich trage das mal von drüben rüber:
Quelle:
community.ebay.de/topic/Artike…verfahren-Ebay/1900057790
Insbesondere unter dem Gesichtpunkt, dass die Einführung des neuen Zahlungsverfahrens im Juli (Quelle: wortfilter) geplant ist, sehe ich die Auszahlungsfrist für gewerbliche Verkäufer einen Tag nach Markierung als Verschickt für ebay als problematisch an.
Klappt dann bei der Zahlung irgend etwas nicht, kommt ebay bei "gewerblichen Verkäufern mit etablierter Verkaufshistorie" einen Tag nach Markierung als verschickt in Verzug. (Quelle) Mit der Folge, dass es vollkommen unerheblich ist, ob der Käufer bezahlt hat oder nicht. Unerheblich ist auch, ob ebay die Zahlung zuordnen kann. Zahlendreher bei Überweisung an ebay dürfen dann eben bei den Käufern nicht mehr vorkommen - aus die Maus, da hat dann ebay ein Problem, nicht der verkäufer. Mahnbescheid an ebay geht dann kurzfristig raus. Für jede nicht erhaltene Zahlung natürlich separat. Ok, man könnte einen täglichen Sammelmahnbescheid für alle nicht erhaltenen Auszahlungen machen. Aber wenn man als privater Verkäufer per Auszahlung auf das Bankkonto arbeitet reduziert sich der Aufwand nochmal, denn da tritt der Verzug ja immer erst am Dienstag ein.
Für ebay ergeben sich daraus drei mögliche Folgen.
1.) ebay reagiert gar nicht oder nach mehr als 14 Tagen auf den Mahnbescheid. Wäre typisch für den notorisch gerichtsbekannten sowjetischen Beamtenapparat. Die Folge wäre die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides und ein PfÜB. Das würde die Kreditwürdigkeit ebays deutlich reduzieren und ausserdem das Konto erst mal für alle weiteren Auszahlungen ebayweit einen Tag sperren. Morgen ist auch wieder ein Tag. Wer böse ist, beantragt daher nicht einen sondern fünf Mahnbescheide. Dann hat er für jeden (Bank)Tag der Woche einen neuen PfÜB und das Konto ist von Dienstag bis Montag täglich dicht ausser am Wochenende. Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren trägt ebay, da sie ja bereits in Verzug waren.
2.) ebay zahlt aufgrund des Mahnbescheides aus. Das ist nett von denen, aber die Mahnkosten haben sie dann trotzdem an der Backe. Verzug ist Verzug.
3.) ebay widerspricht dem Mahnbescheid. Das dürfte dann in einem vollstreckbaren Endurteil enden, das für ebay kaum positiv ausfallen wird. Es sei denn, ebay anerkennt die Forderung vor Urteilsverkündung. Dann haben sie ein Anerkenntnisurteil kassiert - Kosten trägt ebay.
Natürlich kann ebay solche Verkäufer dann ausschliessen. Die Frage ist dann aber: wer soll dann noch auf ebay verkaufen, wenn ebay alle rausschmeisst? Gut, die paar Powerseller, die nicht den Arsch in der Hose haben, sich dagegen zu wehren und auch die paar priverblichen, denen es wumpe ist, wann sie die Kohle für ihre vom Laster gefallenen Laptops kriegen.
Schauen wir nun die Gegenseite an: den Käufer. Den, der überweist. Nicht den paypalaffinen denk- und merkbefreiten Allewerbungglauber. Der bekommt dann eine Rückerstattung bei Widerruf. Nur: wie und wann? Das wann wäre notfalls gesetzlich geregelt: 30 Tage. Achso... danach ist irgendwer im Verzug. Vermutlich erst mal ebay, denn die haben vom Käufer das Geld erhalten. Selbst wenn sich ein Mahnbescheid gegen den Verkäufer richtet, geht der auf den Vollstreckungsbescheid folgende PfÜB in das Konto, das dem Käufer bekannt ist. Und das ist dasjenige von ebay.
Das wie ist eigentlich naheliegend: per Paypal. Nur: was ist, wenn der Käufer gar kein Paypal hat? Dann bekommt er eine Mail von Paypal, dass er doch bitte einen Account dort eröffnen soll. Das ist eine Mail, die sowohl gegenüber einer Privatperson als auch gegenüber einem gewerblichen Käufer der mit Paypal keinen Vertrag hat, eine illegitime Spammail darstellt. Der Private hat es da einfach: er verklagt mit Hilfe seiner RSV Paypal auf Unterlassung. Da ist das nämlich regelmäßig abgedeckt. Auch manche gewerbliche RSV decken das ab, wenn es keine c.i.c. ist. Da aber eben kein Vertrag abgeschlossen werden soll, gibt es auch kein vorvertragliches Verhältnis, die Mail ist da nicht anders zu bewerten als die tägliche Dosis Schwanzverlängertittenvergrößerungsviagramails. Nur ist hier der Verursacher zu greifen. Sitzt ja netterweise in der EU.
Ab der zweiten Rückerstattung über Paypal kommt es dann zum GAU, wenn aufgrund der ersten ein vollstreckbarer Titel aus einem Unterlasungsurteil besteht: Paypal zahlt dafür, dass sie im Auftrag von ebay eine Spammail verschicken, ein nettes Ordnungsgeld. Mit jedem Verstoß wird das erfahrungsgemäß mehr.
Also mal ganz ehrlich: ich halte dieses System auf dem deutschen Markt für reichlich unüberlegt.
Es gibt bekanntlich drei Methoden, eine Firma zu ruinieren:
1.) Mit fehlerhaftem Management: das ist die schnellste Methode.
2.) Mit Computern: das ist die sicherste Methode.
3.) Mit Alkohol, Glücksspiel, schnellen Autos und Frauen: das ist die schönste Methode.
Scheinbar hat ebay nur für Schönheit keinen Blick.
Nein, das ist keine Frage. Ich räume nur mal ein bisschen auf mit der Ansicht, der Pilotprojektverkäufer müsste ebay zuerst eine Mahnung zukommen lassen, bevor er den Mahnbescheid beantragt. Betrachten wir das also mal am Beispiel des privaten Bruchpiloten.
Wozu braucht man eigentlich eine Mahung grundsätzlich? Geregelt ist das in § 286 Abs. 1 BGB: Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug.
Das ist soweit also klar: Der Schuldner (hier dann ebay) kommt durch die Mahnung in Verzug. Die Frage ist aber, ob eine Mahnung überhaupt erforderlich ist. Satz 2 sagt hierzu: Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
Aha. Das ist wenig zielführend, denn dass ebay besser vor dem Mahnbescheid in Verzug ist, wissen wir bereits aus anderer Quelle. Wäre also praktisch, wenn man ebay gar keine Mahnung schicken müsste und sie trotzdem in Verzug wären.
Gibt es denn eine Regelung, die besagt, dass man ebay gar keine Mahnung schicken muss, damit sie in Verzug kommen? Ja, gibt es. §286 Abs. 2 Ziff. 2 besagt:
Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
(...)
der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt.
Schauen wir also, ob der Leistung von ebay (der Auszahlung) ein Ereignis vorauszugehen hat. Steht hier:
pages.ebay.de/help/policies/payout-policy.html#private
Also hat der Auszahlung das Ereignis vorauszugehen, dass der Verkäufer den Artikel als "verschickt" markiert. Na, das sollte zu schaffen sein. Falls nicht, ist ebenfalls eine "angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt" nach der "sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt." Nämlich im einen Fall 7 Tage nach Markierung "verschickt" im anderen Fall 28 Tage nach Zahlungseingang bei ebay. Bei Auszahlung auf Bankkonto dann eben der Dienstag danach.
Was bedeutet das in der Praxis? Markiert der Verkäufer den Artikel als verschickt, kommt ebay mit der Zahlung vollkommen automatisch und ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, 7 Tage nach setzen der Markierung in Zahlungsverzug. Unabhängig davon, ob ebay den Zahlungseingang bereits vermerkt, verbucht oder verschlampert hat. Selbst wenn der Käufer noch gar nicht gezahlt hat, ist ebay nach 7 Tagen in Verzug. Und hat den Betrag während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (§288 Abs. 1 BGB)
Ergänzend kommt dazu: Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. (§288 Abs. 4 BGB) Was kann nun darunter wieder verstanden werden? Das sind zum Beispiel die Kosten für den Anwalt oder das Inkassounternehmen, die den Betrag beitreiben.
Konsequenz daraus ist, dass durch die fehlende Erfordernis der Mahnung nach Verzugseintritt gem §286 Abs. 2 BGB auch direkt der Mahnbescheid beantragt werden kann. Der Grund, warum man das normalerweise nicht direkt sondern erst nach einer Mahnung macht liegt nämlich darin, dass der Schuldner ohne Verzug die Gerichtskosten nicht tragen müsste, weil er ohne Verzug nicht schadensersatzpflichtig wäre.
@ebay: den Text dürft ihr gerne in euer Rechtsportal übernehmen.
Und nochmal: darf ich nicht doch mal freiwillig ins Pilotprojekt? Wie man Mahnbescheide vom Anwalt ausfüllen lässt weiss ich ja.
Quelle:
community.ebay.de/topic/Artike…verfahren-Ebay/1900057790
Insbesondere unter dem Gesichtpunkt, dass die Einführung des neuen Zahlungsverfahrens im Juli (Quelle: wortfilter) geplant ist, sehe ich die Auszahlungsfrist für gewerbliche Verkäufer einen Tag nach Markierung als Verschickt für ebay als problematisch an.
Klappt dann bei der Zahlung irgend etwas nicht, kommt ebay bei "gewerblichen Verkäufern mit etablierter Verkaufshistorie" einen Tag nach Markierung als verschickt in Verzug. (Quelle) Mit der Folge, dass es vollkommen unerheblich ist, ob der Käufer bezahlt hat oder nicht. Unerheblich ist auch, ob ebay die Zahlung zuordnen kann. Zahlendreher bei Überweisung an ebay dürfen dann eben bei den Käufern nicht mehr vorkommen - aus die Maus, da hat dann ebay ein Problem, nicht der verkäufer. Mahnbescheid an ebay geht dann kurzfristig raus. Für jede nicht erhaltene Zahlung natürlich separat. Ok, man könnte einen täglichen Sammelmahnbescheid für alle nicht erhaltenen Auszahlungen machen. Aber wenn man als privater Verkäufer per Auszahlung auf das Bankkonto arbeitet reduziert sich der Aufwand nochmal, denn da tritt der Verzug ja immer erst am Dienstag ein.
Für ebay ergeben sich daraus drei mögliche Folgen.
1.) ebay reagiert gar nicht oder nach mehr als 14 Tagen auf den Mahnbescheid. Wäre typisch für den notorisch gerichtsbekannten sowjetischen Beamtenapparat. Die Folge wäre die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides und ein PfÜB. Das würde die Kreditwürdigkeit ebays deutlich reduzieren und ausserdem das Konto erst mal für alle weiteren Auszahlungen ebayweit einen Tag sperren. Morgen ist auch wieder ein Tag. Wer böse ist, beantragt daher nicht einen sondern fünf Mahnbescheide. Dann hat er für jeden (Bank)Tag der Woche einen neuen PfÜB und das Konto ist von Dienstag bis Montag täglich dicht ausser am Wochenende. Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren trägt ebay, da sie ja bereits in Verzug waren.
2.) ebay zahlt aufgrund des Mahnbescheides aus. Das ist nett von denen, aber die Mahnkosten haben sie dann trotzdem an der Backe. Verzug ist Verzug.
3.) ebay widerspricht dem Mahnbescheid. Das dürfte dann in einem vollstreckbaren Endurteil enden, das für ebay kaum positiv ausfallen wird. Es sei denn, ebay anerkennt die Forderung vor Urteilsverkündung. Dann haben sie ein Anerkenntnisurteil kassiert - Kosten trägt ebay.
Natürlich kann ebay solche Verkäufer dann ausschliessen. Die Frage ist dann aber: wer soll dann noch auf ebay verkaufen, wenn ebay alle rausschmeisst? Gut, die paar Powerseller, die nicht den Arsch in der Hose haben, sich dagegen zu wehren und auch die paar priverblichen, denen es wumpe ist, wann sie die Kohle für ihre vom Laster gefallenen Laptops kriegen.
Schauen wir nun die Gegenseite an: den Käufer. Den, der überweist. Nicht den paypalaffinen denk- und merkbefreiten Allewerbungglauber. Der bekommt dann eine Rückerstattung bei Widerruf. Nur: wie und wann? Das wann wäre notfalls gesetzlich geregelt: 30 Tage. Achso... danach ist irgendwer im Verzug. Vermutlich erst mal ebay, denn die haben vom Käufer das Geld erhalten. Selbst wenn sich ein Mahnbescheid gegen den Verkäufer richtet, geht der auf den Vollstreckungsbescheid folgende PfÜB in das Konto, das dem Käufer bekannt ist. Und das ist dasjenige von ebay.
Das wie ist eigentlich naheliegend: per Paypal. Nur: was ist, wenn der Käufer gar kein Paypal hat? Dann bekommt er eine Mail von Paypal, dass er doch bitte einen Account dort eröffnen soll. Das ist eine Mail, die sowohl gegenüber einer Privatperson als auch gegenüber einem gewerblichen Käufer der mit Paypal keinen Vertrag hat, eine illegitime Spammail darstellt. Der Private hat es da einfach: er verklagt mit Hilfe seiner RSV Paypal auf Unterlassung. Da ist das nämlich regelmäßig abgedeckt. Auch manche gewerbliche RSV decken das ab, wenn es keine c.i.c. ist. Da aber eben kein Vertrag abgeschlossen werden soll, gibt es auch kein vorvertragliches Verhältnis, die Mail ist da nicht anders zu bewerten als die tägliche Dosis Schwanzverlängertittenvergrößerungsviagramails. Nur ist hier der Verursacher zu greifen. Sitzt ja netterweise in der EU.
Ab der zweiten Rückerstattung über Paypal kommt es dann zum GAU, wenn aufgrund der ersten ein vollstreckbarer Titel aus einem Unterlasungsurteil besteht: Paypal zahlt dafür, dass sie im Auftrag von ebay eine Spammail verschicken, ein nettes Ordnungsgeld. Mit jedem Verstoß wird das erfahrungsgemäß mehr.
Also mal ganz ehrlich: ich halte dieses System auf dem deutschen Markt für reichlich unüberlegt.
Es gibt bekanntlich drei Methoden, eine Firma zu ruinieren:
1.) Mit fehlerhaftem Management: das ist die schnellste Methode.
2.) Mit Computern: das ist die sicherste Methode.
3.) Mit Alkohol, Glücksspiel, schnellen Autos und Frauen: das ist die schönste Methode.
Scheinbar hat ebay nur für Schönheit keinen Blick.


Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.