Zahlungsabwicklung für alle Verkäufer ab Sommer 2012

    • This is the end...

      Das dürfte das Ende von ebay als Internetflohmarkt bedeuten, denn nach den bisherigen gemachten Erfahrungen mit dem "Pilotprojekt" werden viele private Verkäufer entnervt das Handtuch werfen. Niemand hat Lust, wochenlang seinem Geld hinterherzulaufen und sich auf endlose Scherereien mit dem ebay-"Kundenservice" einzulassen. Und die Käufer dürfen dann sehen, wo sie in Zukunft ihre Schnäppchen machen können.
      So heisst es jetzt schnell den Dachboden entrümpeln und alles raus, everything must go.
      Ab Sommer (1. Juni? 1. Juli? ) ist für mich jedenfalls Schluss.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dr. Seltsam ()

    • wiskey schrieb:

      Betrügerische Käufer z.b. behaupten dann einfach, dass Sie die Ware nie gesehen haben


      Frag mal eBay. Die werden Dir sagen, dass das eigentlich nicht möglich ist, wenn der Verkäufer sich an die Auflage hält und die Ware versichert versendet. Denn dann muss der Empfänger den Erhalt ja quittieren.

      Das sagt eBay Dir dann.

      Theorie und Praxis liegen aber weit auseinander.
    • Dr. Seltsam schrieb:


      So heisst es jetzt schnell den Dachboden entrümpeln und alles raus, everything must go.
      Ab Sommer (1. Juni? 1. Juli? ) ist für mich jedenfalls Schluss.

      Bei jeder ebay "Verschlimmbesserung" der letzten Jahre haben immer viele Leute aufgeschrien und geschworen ebay den Rücken zu kehren.
      (Mich eingeschlossen :O )
      Aber es sind noch fast alle da. Angesichts keinerlei Alternativen am Markt (auch Hood.de ist keine) werden auch diese Kröte alle schlucken ... :whistling:
    • Warum sollten "betrügerische" Käufer behaupten, dass sie die Ware nie gesehen haben?

      Ich hab drüben was nettes gefunden:

      community.ebay.de/topic/Privat…Erstattet-Ebay/2000013915


      Hallo Maximilian.de@ebay.com


      ich hab da mal 'ne Frage oder so. Und weil die von allgemeinem Interesse sind, stelle ich die hier und hätte auch gerne hier die Antwort von Dir. Schliesslich können so alle was dazulernen.


      Wie Du weisst, habe ich kürzlich einen Artikel erhalten der so gar nichts mit dem zu tun hatte, was in der Artikelbeschreibung stand.


      Also habe ich eine Teilrückerstattung beantragt und mal abgewartet, was da passiert. Als Antwort kam, dass der Verkäufer eine komplette Rückabwicklung anbietet. Soweit ist das ja auch ok, wenn der VK das zurücknimmt soll mir das recht sein.


      Also habe ich ein hübsches Hermes-Paket zurechtgemacht und das Ding erst mal auf eigene Kosten verschickt. Bei Hermes habe ich dann die ebay-Nummer mit angegeben. Bei ebay habe ich dann parallel dazu die Sendungsnummer von Hermes angegeben. Ok, dass der Link innerhalb ebays zum Hermes-Tracking nicht funktioniert ist nun wirklich keine Neuigkeit, das ist schon seit langem der Fall.


      Nun meine Fragen.


      1.) Wann erfolgt die Rückerstattung? Laut ebay-AGB habe ich mit
      Die Rücksendung eines Artikels an den Verkäufer ist eBay mittels eines qualifizierten Versandbelegs nachzuweisen. Ein qualifizierter Versandbeleg muss den Namen des Versandunternehmens, die Versandkosten, das Einlieferungsdatum und den Namen und die Adresse des Empfängers enthalten.
      meine Mitwirkungsverpflichtung erfüllt. Die Sendungsnummer bei Hermes sollte euch da ausreichen, denn damit ist zumindest der Verlauf online nachverfolgbar.


      BTW: wenn ich ins Tracking reinschaue, hat der VK seinen Artikel vermutlich morgen wieder zurück. Ich meine Zahlung aber noch nicht. Sollte ebay also jetzt noch auf die Idee kommen, von mir ein Gutachten zu wollen, hätten wir beide (ebay und ich) ein kleines Problem miteinander.


      2.) Wie erfolgt die Rückerstattung? Ich nehme doch mal an auf dem selben Weg wie die Zahlung, also per Überweisung auf das Bankkonto? Paypal habe ich nicht und werde es mir auch nicht zulegen. Das ist nicht Bestandteil des Nutzungsvertrages mit ebay und wäre es das, wäre mein Nutzungsvertrag mit ebay unverzüglich beendet. Nur zur Erinnerung: eBay und Paypal sind zwei vollständig voneinander unabhängige Unternehmen.


      3.) Da das eine Mängelrüge ist, habe ich auch nicht die Kosten der Rücksendung zu tragen. Nach Ziff. 7 der Bedingungen
      Mit dem Antrag auf Käuferschutz treten Sie sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus dem Vertrag mit dem Verkäufer in Höhe des auszuzahlenden Käuferschutzbetrags an eBay Services S.à r.l., 22-24, Boulevard Royal, 2449 Luxemburg. eBay Services S.à r.l. nimmt die Abtretung mit der Auszahlung des Betrages an.
      habe ich mich daher mit der Forderung der Rücksendekosten nicht an den Verkäufer zu wenden, denn diese Forderung ist zusammen mit "sämtlichen anderen vertraglichen und gesetzlichen Rechten aus dem Vertrag" an ebay abgetreten.


      Ich darf also doch wohl annehmen, dass ebay diese Rücksendekosten ebenfalls gleich mit auszahlt, ohne dass ich sie gerichtlich durchsetzen muss, oder?



      Eine umgehende Antwort hier drin wäre echt liep.


      Also wo der Mensch recht hat, hat er recht. Laut AGB sind tatsächlich alle Forderungen aus dem Vertrag gegenüber dem Verkäufer an ebay abgetreten. Steht in den buyerobligations: pages.ebay.de/help/policies/bu…otection.html#obligations Das ist soweit noch nichts schlimmes. Zumindest wenn man nicht gerade ebay heisst und jetzt auch noch erst mal die Rücksendekosten vorverauslagen darf, die man vom Verkäufer ja noch gar nicht hat.


      Das richtige Problem von ebay steckt dann aber hier:
      Zur Abwicklung der über die eBay-Website zustande gekommenen Verträge verkauft der Verkäufer nach Maßgabe von § 3 seine Forderungen gegen eBay-Mitglieder, die Artikel bei ihm erwerben (im Folgenden: „Käufer“) an eBay Services und tritt diese an eBay Services ab (im Folgenden: „Forderungskauf“).
      Quelle: pages.ebay.de/help/policies/user-agreement-addendum.html

      Die "Maßgabe von §3" (Rettung den Akkusativ) besagt:
      Der Verkäufer verkauft hiermit alle künftigen und sofort fälligen Forderungen, die ihm aus Verkäufen von Artikeln über die eBay-Website gegen Käufer zustehen (Kaufpreis und in der Kaufabwicklung angegebene Versandkosten; im Folgenden: „Gesamtpreis“) zum Bruttowert (d.h. Gesamtpreis ohne Abzüge) an eBay Services, und tritt diese jeweils zum Zeitpunkt ihres Entstehens an eBay Services ab. eBay Services nimmt den Verkauf und die Abtretung hiermit an.
      (Fettschrift von ebay, nicht von mir, ich habe nur unterstrichen.)

      Damit ist die Forderung des Verkäufers auf Rücksendung im Rahmen der Mängelrüge aus dem Kaufvertrag (eine der möglichen "künftigen Forderungen") gegenüber dem Käufer ebenfalls an ebay abgetreten. Genau genommen hat der Verkäufer also nicht mal Anspruch auf die Rücksendung des Artikels. Der müsste nun eigentlich an ebay gehen. Wenn ebay dann trotzdem den Rückversand an den Verkäufer vom Käufer verlangt, ist eigentlich nur die Frage zu klären, ob ebay für seine nun beim Verkäufer lagernde Ware diesem Lagergebühren bezahlt oder ob das als Aufgabe des Eigentums zu verstehen ist oder ob ebay die Ware innerhalb kurzer Frist abholt.

      Meinetwegen können die den gebrauchten Kronkorken für 2000 Euro aber gerne beim VK rumliegen lassen - der Käufer hat seine 2000 Euro, der Verkäufer hat seine 2000 Euro und ebay hat 'nen fremdausgelagerten gebrauchten Kronkorken der 2000 Euro wert ist. Und schon sind alle glücklich und zufrieden, insbesondere ebay mit seiner Kronkorkensammlung.


      Ich halte das ganze System für irgendwie nicht richtig durchdacht. Nö, das ist schon durchdacht, aber nur in die Richtung, wie man versuchen kann, den Schein so aufrechtzuerhalten, dass eventuell keiner merkt, dass da eine erlaubnispflichtige Zahlungsdienstleistung erbracht werden soll. Den vertragsrechtlichen Teil aus den Abtretungen hat man ganz einfach vergessen.

      Und demnächst gibts dann einen neuen Song: I sold my shit to ebay. :thumbsup:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Eben fiel mir bei der Lektüre der Geschichte noch was auf.

      sellerupdate.ebay.de/spring201…ayment-process-f-a-q.html

      Was passiert, wenn der vom Käufer überwiesene Betrag vom Zahlbetrag in der Kaufabwicklung abweicht?


      Wenn der Käufer per Überweisung an eBay bezahlt und der gezahlte Betrag nicht mit dem Zahlbetrag in der Kaufabwicklung übereinstimmt, erhalten Verkäufer darüber eine Benachrichtigung per E-Mail. Diese erscheint auch in Mein eBay, im Verkaufsmanager / Verkaufsmanager Pro und in weiteren Verkäufertools.
      Verkäufer werden damit aufgefordert den an eBay überwiesenen Betrag zu überprüfen und ihn innerhalb von 10 Tagen abzulehnen oder zu akzeptieren. Falls sie nicht reagieren, wird die Zahlung automatisch zurückgewiesen und der Käufer informiert.
      Wenn Verkäufer die Zahlung ablehnen, wird der Betrag dem Käufer rückerstattet. Der Käufer wird dann aufgefordert, den ursprünglich in der Kaufabwicklung genannten Betrag zu zahlen. Diese Information erhält der Käufer auch auf der Seite „Übersicht Ihrer Käufe" in Mein eBay.
      Wenn Verkäufer den übermittelten Betrag akzeptieren, wird die Anpassung des Betrags auf der Seite „Meine Verkäufe" angezeigt. Die Zahlung wird dann als erhalten angezeigt. Der Artikel muss dann verschickt und als verschickt markiert werden. Verkäufer dürfen einen höheren Betrag nur dann akzeptieren, wenn dieser auch tatsächlich mit dem Käufer vereinbart wurde.
      Streitigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels, wenn der vom Käufer überwiesene Betrag vom Zahlbetrag in der Kaufabwicklung abweicht.

      Wird ein Artikel per Banküberweisung bezahlt und der Zahlbetrag ist zu niedrig, dann müssen Sie zunächst die Zahlung ablehnen. Erst anschließend können Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels öffnen.


      Und das mit den ganzen Ecken in der Versandkostenberechnung? Also gebe ich doch mal eben 7 Euro Paketversand an und lasse die Änderung der VSK durch den K nicht zu. Versandkostenabzocke für Mehrfachversand mit Unterstützung von ebay - das wird aber fein. Na gut, irgendwo müssen ja die zusätzlichen ebay-Provisionen ab Herbst wieder reinkommen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • dieselfisch schrieb:

      Bei jeder ebay "Verschlimmbesserung" der letzten Jahre haben immer viele Leute aufgeschrien und geschworen ebay den Rücken zu kehren.(Mich eingeschlossen :O )


      Ich bisher nicht. Um die letzten Verschlimmbesserungen (z.B. painPal) konnte ich mich größtenteils herumdrücken und die waren peanuts gegenüber dieser.

      dieselfisch schrieb:

      Aber es sind noch fast alle da. Angesichts keinerlei Alternativen am Markt (auch Hood.de ist keine) werden auch diese Kröte alle schlucken ... :whistling:


      Diese Kröte ist für mich ne Nummer zu groß, auf so einen Sch**** habe ich absolut keine Lust.
      Auch verkaufe ich z.B. viel Kleinkram, wenn ich den in Zukunft für teuer Geld sendungsverfolgt schicken soll, kauft den eh keiner mehr. Wird für die Käufer sicherlich ein besonderes Kauferlebnis, wenn die Zahl der Schnäppchen drastisch abnimmt.

      Alternativen: hood.de (mühselig), ebay Kleinanzeigen, verschenken, Wertstofftonne.
    • Dr. Seltsam schrieb:

      Alternativen: hood.de (mühselig)

      Hmmm...... aber nur was den Abverkauf angeht.

      hood.de/tips/1272/wie-muss-mei…mport-aufgebaut-sein-.htm

      hood.de/csv-import.htm

      Die bevorzugte ebay-Kategorie habe ich in meinen Stammdatensätzen sowieso drin, ich muss mir also nur eine Referenztabelle basteln, die mir ebay und hood gegenüberstellt. Das dürfte ein bis zwei Tage in Anspruch nehmen, da ich zuerst nur meine Hauptbereiche abdecken muss. Danach rauf mit dem Zeug und abwarten. Abwarten. Abwarten... (Ok, das wird das Hauptproblem werden.)

      Bis dahin nehme ich ebay dann wortwörtlich beim Vertrag.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • dieselfisch schrieb:

      Aber es sind noch fast alle da. Angesichts keinerlei Alternativen am Markt (auch Hood.de ist keine) werden auch diese Kröte alle schlucken ... :whistling:
      @dieselfisch..hab mich am 17.02.als privater VK dort angemeldet, und auch dort ist Ebay in den Foren ein Gesprächsthema, vorwiegend unter "ehemaliegen Ebayern"
      (VK)die jetzt abgewandert sind.z.B.: oh man, da geht es rund in den ebay-Diskussionsforen, Abstimmung 5% für das neue Zahlungssystem, 95% dagegen

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Zitat von »Dr. Seltsam«Alternativen: hood.de (mühselig)Hmmm...... aber nur was den Abverkauf angeht.hood.de/tips/1272/wie-muss-me……hood.de/csv-import.htmDie bevorzugte ebay-Kategorie habe ich in meinen Stammdatensätzen sowieso drin, ich muss mir also nur eine Referenztabelle basteln, die mir ebay und hood gegenüberstellt. Das dürfte ein bis zwei Tage in Anspruch nehmen, da ich zuerst nur meine Hauptbereiche abdecken muss. Danach rauf mit dem Zeug und abwarten. Abwarten. Abwarten... (Ok, das wird das Hauptproblem werden.)Bis dahin nehme ich ebay dann wortwörtlich beim Vertrag.
      hood.de (mühselig)Hmmm..aber nur was den Abverkauf angeht...gebe Dir recht, aber hier war es am Anfang auch nicht so pralle, bei hood, werden zur Zeit die Startpreise noch teilweise etwas hoch angesetzt (weil das Käuferpotenzial wohl noch fehlt und man Angst hat,vorhandene Käufer könnten als alleinige Bieter Schnäppchen weit unter Preis schießen)....die gewerbl.haben fast alle Festpreis/Vorschlag.Ansonsten, für private, standard 25 Angebote per Monat kostenfrei (ein Bild)..jedes weitere
      1 cnt.
      Man wird sehen wie es sich entwickelt.
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • Bitteschön:

      [Blockierte Grafik: http://s7.directupload.net/images/user/120229/ulrgn4x5.png]
      (SCNR)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Dem Untergang geweit****

      Wie war das doch noch gleich?In dem Moment wo sarkastische + kabaretistische Karikaturen über ein System in der Öffentlich auftauchen...(so lehrt es die Geschichte)..ist das System dem Untergang geweiht?.. :lach: ...polititisch/wirtschaftlich/emotional...je eher je besser.Jedenfalls kann hier keiner sagen...das haben wir nicht gewusst!!!
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • Gesetzt den Fall, ebay friert mein Guthaben ein oder es kommt aus irgendwelchen Gründen zum Storno der Zahlung, wen muss ich dann verklagen? ebay oder den Käufer?

      Kann ich da irgend eine Klausel in den Angebotstext einbauen? Bringpflicht? Zahlungseingangsvorbejal/ Eigentumsvorbehalt bis das Geld in meinem Besitz ist? 8|
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Angesichts keinerlei Alternativen am Markt (auch Hood.de ist keine)
      das mag wohl aktuell so stimmen... eigentlich müßte man mal versuchen, denen einen weckruf zu verpassen. 8)

      ebay tut einiges dafür, langjährige kunden zu vergraulen und eigentlich wär das DIE gelegenheit für hood. wäre hood attraktiver - hätte zb die einstellmaske incl. optionen, wie ebay sie bietet (damit man sich nicht totsuchen oder erst ne stunde rumprobieren muß (nicht jeder nutzt CSV bzw. weiß überhaupt, was das ist) - das ist bei vielen ein hauptargument, eben nicht zu wechseln. der mensch ist ein gewohnheitstier), dann könnte ich mir schon vorstellen, das nach und nach eine abwanderung geben KÖNNTE... alles natürlich recht spekulativ, aber eigentlich wär das ebay zu wünschen, das viele dort abwandern und dann - wie im western - "tumbleweeds" durch die leeren kategorien geweht werden. soweit wirds wohl nicht kommen, aber die vorstellung an sich ist auch ganz nett.

      was müßte sich bei hood ändern, damit es für euch interessanter wäre?



      PS:
      wenn ebay so weitermacht, dann ergibt das auch mit dem "weltuntergang" am 21.12. doch noch einen sinn... 8o
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      was müßte sich bei hood ändern, damit es für euch interessanter wäre?


      Es müssten vor allem mehr Käufer her. Dazu müsste hood seinen Bekanntheitsgrad wesentlich steigern, im Gegensatz zu ebay kennt es kaum einer. Schwierig und teuer.
      Dann muss der überteuerte unverkäufliche Schrott aus den Regalen. Das Angebot ist oft nicht attraktiv.

      Die Eingabemaske finde ich nicht schlechter als die von ebay, daran liegt es mit Sicherheit nicht dass hood nicht richtig läuft.
    • riverside hat Recht, wenn er meint, das das Thema immer weiter Richtung Hood abgleitet. Er hat daher ein neues Thema dazu eröffnet: Hood: was müßte sich ändern, damit es für euch interessanter wär?

      Ich war so frei und habe bereits einen Beitrag von petergabriel dorthin verschoben. Bitte trennt die beiden Themen inhaltlich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ok, back to topic.

      Ich habe heute nett mit dem genossenschaftlichen Bankenverband telefoniert. Deren Rechtsabteilung hat mich mit der Nase nochmal auf §1 KWG gestoßen. (Ich wusste doch, das ich was vergessen hatte) Und dann bin ich fündig geworden. Ist nicht von mir, aber das zeigt nur, dass meine Meinung offenbar derart public domain ist, dass sich andere die schon vorauseilend zueigen gemacht haben. ;)


      Factoring als neuer Erlaubnistatbestand im Kreditwesengesetz (KWG)


      Factoring ist ein zwischenzeitlich weit verbreitetes Instrument der (kurzfristigen) Unternehmensfinanzierung und bezeichnet den laufenden Verkauf von Forderungen des Factoringkunden an einen Kunden, der je nach vertraglicher Ausgestaltung auch noch die Debitorenbuchhaltung sowie das Mahnwesen übernehmen kann.

      Die Bedeutung von Factoring lieferte dem Gesetzgeber auch die Begründung für die Aufnahme in den Erlaubniskatalog des KWG:

      "Aufgrund der zentralen Funktion, die Finanzierungsleasing und Factoring bei der Finanzierung der deutschen Industrie und insbesondere bei der Finanzierung des Mittelstandes spielen, können Funktionsstörungen als Folge einer unsoliden Geschäftsführung schwere Schäden nicht nur im Kundenkreis der betreffenden Unternehmen, sondern auch in weiteren Teilen der Wirtschaft verursachen. Diese Gefahr rechtfertigt es, diese Unternehmen einer eingeschränkten Aufsicht zu unterstellen." (Quelle: Bundestags-Drucksache 16/11108, S. 54)

      Zu unterscheiden sind grundsätzlich zwei Varianten des Factoring:

      * beim echten Factoring übernimmt der Factor das Zahlungsausfallrisiko der Schuldner (sog. Delkredererisiko),
      * beim unechten Factoring behält sich der Factor ein Rückgriffsrecht auf den Forderungsverkäufer bei schlechter Bonität oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vor.

      Aufsichtsrechtlich soll diese Unterscheidung keine Rolle spielen (siehe hierzu weiter unten).

      § 32 I Kreditwesengesetz (KWG) enthält die allgemeine Erlaubnispflicht für das gewerbsmäßige Erbringen von Finanzdienstleistungen. Im Erlaubniskatalog ist unter § 1 Ia 2 Nr. 9 KWG das Factoring als der laufende Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff enthalten.


      Zu den Tatbestandsmerkmalen im Einzelnen:


      Ankauf von Forderungen

      Üblicherweise sind nur Geldforderungen Gegenstand des Factoring. Da das Gesetz jedoch allgemein von Forderungen spricht, können darunter theoretisch auch andere Forderungen verstanden werden.

      "Ankauf" ist jeder schuldrechtliche Vertrag, der auf den Erwerb einer oder mehrerer Forderungen gerichtet ist. Die Betrachtung muss dabei losgelöst vom allgemeinen Zivilrecht erfolgen. Zivilrechtlich unterliegt nur das echte Factoring dem Kaufrecht. Das unechte Factoring muss dagegen aufgrund des vom Factor nicht übernommenen Bonitätsrisikos dem Darlehensrecht unterworfen werden.

      Trotzdem erfüllt auch das unechte Factoring eine Finanzierungsfunktion.

      Daher soll auch das unechte Factoring nach Wunsch des Gesetzgebers unter die Erlaubnispflicht des KWG fallen:

      "Die Wahrnehmung der Finanzierungsfunktion rechtfertigt es, Factoringunternehmen gleichermaßen unter die Regelung des § 1 Ia 2 Nr. 9 KWG zu ziehen, ob sie nun neben der Finanzierungsfunktion auch die Delkrederefunktion übernehmen (so genanntes echtes Factoring) oder nicht (so genanntes unechtes Factoring)." (Quelle: Bundestags-Drucksache 16/11108, S. 55)


      Laufender Ankauf aufgrund von Rahmenverträgen

      Zwischen Factoringkunde und Factor muss eine laufende Geschäftsverbindung bestehen. Der einmalige Kauf einer oder mehrerer Forderungen genügt nicht, um die Genehmigungspflicht auszulösen. Vielmehr muss der Factor dauerhaft und planmäßig dem Kunden Forderungen abkaufen.

      Daneben muss für die Forderungsverkäufe ein Rahmenvertrag vorliegen. Dabei muss sich zumindest konkludent aus der Geschäftsbeziehung ergeben, dass zukünftig weitere Forderungen vom Factor gekauft werden sollen.


      Mit oder ohne Rückgriff

      Wie bereits oben erwähnt unterfallen sowohl das echte als auch das unechte Factoring aufgrund ihrer Finanzierungsfunktion der Erlaubnispflicht des KWG. Die Erlaubnispflicht tritt nur dann nicht ein, wenn die Finanzierungsfunktion ganz wegfällt, wie es bei bestimmten Formen des Fälligkeitsfactorings vorkommen kann.

      Ob tatsächlich eine erlaubnispflichtige Geschäftstätigkeit vorliegt oder nicht, entscheidet im Zweifel nach § 4 KWG verbindlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

      Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit die oben dargestellten Tatbestandsvoraussetzungen des Factoring erfüllen, werden somit materiell Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Ia 1 KWG und bedürfen daher vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit einer Erlaubnis der BaFin.

      Diese Erlaubnis ist hinfällig, wenn das Unternehmen zum 25.12.2008 bereits eine Erlaubnis für Bank- und bzw. oder Finanzdienstleistungsgeschäfte hatte oder wenn das Unternehmen diese Tätigkeit je nach Unternehmensgröße entsprechend der Übergangsregelung des § 64j KWG bis spätestens 31. Januar 2009 bzw. 31. Dezember 2009 der BaFin anzeigte.

      Es ist daraufhin hinzuweisen, dass Unternehmen, die noch keine Erlaubnis haben und 2009 ihre Geschäftstätigkeit nicht angezeigt haben, nach § 54 KWG strafbar handeln.

      Autor(-en): Jens Walter, wissenschaftlicher Mitarbeiter Karlsruhe
      Kontakt: karlsruhe@brennecke-partner.de
      Stand: Februar 2010
      Normen: § 1 KWG

      Quelle: brennecke-partner.de/178241/Fa…-im-Kreditwesengesetz-KWG


      ebay Services S.à.r.L. kann sich also raussuchen, ob sie Zahlungsdienstleistungen erbringen wollen oder, so wie ebay es selber darstellt, "nur" unechtes Factoring betreiben. Um die Erlaubnispflicht für diese Leistung kommen sie damit aber weder auf die eine noch auf die andere Weise herum.

      Parallel hierzu kommen wir in die sehr ähnlich gelagerten Regelungen des ZAG. Hier besagt §26 I ZAG
      Ein Institut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum darf ohne Erlaubnis durch die Bundesanstalt über eine Zweigniederlassung oder im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs im Inland Zahlungsdienste erbringen, wenn das Unternehmen von den zuständigen Behörden des anderen Staates zugelassen worden ist, die Geschäfte durch die Zulassung abgedeckt sind und das Unternehmen von den zuständigen Behörden nach Vorschriften, die denen der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG (ABl. EU Nr. L 319 S. 1) oder der Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG (ABl. L 267 vom 10.10.2009, S. 7) entsprechen, beaufsichtigt wird. § 14 der Gewerbeordnung bleibt unberührt.

      Oder in Kurzform: wenn ebay Services S.à.r.L. eine Zulassung durch die cssf nachweisen kann, dann brauchen sie keine weitere Zulassung durch die BaFin. Ist ja irgendwie logisch. Nicht logisch ist, dass die cssf der ebay Services S.à.r.L. eben keine Erlaubnis erteilt hat und die ebay Services S.à.r.L. trotzdem ihre grenzüberschreitende Zahlungsdienstleistung erbringt.

      Soweit die BaFin ausführt, dass die cssf für die Aktivitäten der ebay Services S.à.r.L. zuständig wäre, hat sie also zunächst einmal recht. Zumindest so lange, wie sie bei der cssf anfragt und von dort die Auskunft kommt, dass die cssf eine Erlaubnis erteilt hat. (Das wird aber aus dem bekannten Grund nicht passieren)

      Damit ist der Ball dann wieder im Feld der BaFin. Denn nach §26 V ZAG ist es dann wieder Sache der BaFin, die Geschäftstätigkeit zumindest im Inland zu untersagen:
      Stellt die Bundesanstalt fest, dass ein Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 seinen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, fordert sie es auf, den Mangel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Kommt es der Aufforderung nicht nach, unterrichtet sie die zuständigen Behörden des anderen Staates. Ergreift der andere Staat keine Maßnahmen oder erweisen sich die Maßnahmen als unzureichend, kann sie nach Unterrichtung der zuständigen Behörden des anderen Staates die erforderlichen Maßnahmen ergreifen; erforderlichenfalls kann sie die Durchführung neuer Geschäfte im Inland untersagen. In dringenden Fällen kann die Bundesanstalt vor Einleitung des Verfahrens die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.


      Wenn also die BaFin ernsthaft meint, sie wäre dafür nicht zuständig, wäre interessant zu erfahren, wer dafür von welchem Lobbyisten in welcher Höhe geschmiert wurde. Denn ausweislich ZAG ist sie durchaus für die Prüfung der Erlaubnis zuständig und gegebenfalls auch für eine nationale Untersagung in Deutschland.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • dankeschön fürs verlinken und verschieben, biguhu :D

      zurück zum thema:
      - was wäre, wenn ich die paketversand-sachen (weil zu groß, zu schwer bzw zu hoch im wert für unversicherten versand) bei ebay.de einstelle UND die kleinkram bei zb ebay.nl über den gleichen account? könnte man das dann umgehen, wenn die diesen blödsinn da nicht haben?
      - wenn ich die knete von ebay kriege, muß ich dann IMMER versichert versenden, wenn ich nicht will, der der käufer am ende geld (durch den käuferschutz) UND ware hat?
      - wenn ich unversichert versende + der käufer plärrt, weil er angeblich nix bekam - erstattet dann ebay das geld aus dem eigenen geldspeicher oder ziehen die das vorher bei mir ein?
      - wenn ebay die knete erst nach 28tagen an mich zahlt, muß ich dann den artikel vorher schon verschicken oder erst nach den 28tagen, wenn ich die kohle auf dem konto hab?
      problem wäre ja, das man entweder keine ware UND keine kohle hat oder eben wahrscheinlich bei der versandzeit schlecht bewertet wird, so daß man dann gezwungen wäre, alle paar monate den account zu wechseln, weil man sonst die vergünstigen für "private verkäufer, die die standards erfüllen" nicht mehr nutzen kann.
      - wenn ebay die zahlungen von millionen und zig millionen käufen über sich laufen lassen will, wie automatisiert man sowas?
      ich versuche mir das gerade vorzustellen, aber irgendwie haut das nicht hin...
      - kriegt man die zahlung in einem oder alles einzeln? bei 1 gesamtzahlung muß man dann ja alles erst auseinanderdröseln... X/

      ich bin mir bewußt, das man bei der einen oder anderen frage bislang nur vermuten kann, wie es sein könnte.

      last but not least:
      darf ebay sowas überhaupt? verstösst eine derartige bevormundung nicht gegen irgendein geltendes recht?
      nichtmal amazon ist derart bevormundend.
      auch ziemlich dreist, das es nun so hingestellt wird, als sei man per se ein betrüger...
      hätte das nicht gereicht, das allen newbies, verkaufsagenten und auffällig gewordenen accounts aufzuerlegen?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      - was wäre, wenn ich die paketversand-sachen (weil zu groß, zu schwer bzw zu hoch im wert für unversicherten versand) bei ebay.de einstelle UND die kleinkram bei zb ebay.nl über den gleichen account? könnte man das dann umgehen, wenn die diesen blödsinn da nicht haben?

      Ist 'ne interessante Frage. Anscheinend hat NL das tatsächlich nicht. Also selbst wenn Du dort was einstellst und die neue Geldwäsche haben möchstest, ist das eventuell technisch gar nicht möglich.

      riverside schrieb:

      - wenn ich die knete von ebay kriege, muß ich dann IMMER versichert versenden, wenn ich nicht will, der der käufer am ende geld (durch den käuferschutz) UND ware hat?

      Natürlich nicht. Du kannst auch nur an ehrliche Käufer verkaufen.


      riverside schrieb:

      - wenn ich unversichert versende + der käufer plärrt, weil er angeblich nix bekam - erstattet dann ebay das geld aus dem eigenen geldspeicher oder ziehen die das vorher bei mir ein?

      Die haben Dein Geld ja noch. Wozu also bei Dir einziehen? Ausserdem können sie sich auch an den nächsten eingehenden Zahlungen bedieben - ähhh: bedienen. Steht so in der Abtretung drin.

      riverside schrieb:

      - wenn ebay die knete erst nach 28tagen an mich zahlt, muß ich dann den artikel vorher schon verschicken oder erst nach den 28tagen, wenn ich die kohle auf dem konto hab?

      problem wäre ja, das man entweder keine ware UND keine kohle hat oder eben wahrscheinlich bei der versandzeit schlecht bewertet wird, so daß man dann gezwungen wäre, alle paar monate den account zu wechseln, weil man sonst die vergünstigen für "private verkäufer, die die standards erfüllen" nicht mehr nutzen kann.

      Ist vollkomen egal, wann ebay an Dich auszahlt. Du hast zu verschicken, sobald ebay mal bemerkt hat, dass der Artikel bezahlt ist. Du hast also keine Ware, keine Kohle und die Versandkosten darfst Du auch erst mal vorstrecken.

      riverside schrieb:

      - wenn ebay die zahlungen von millionen und zig millionen käufen über sich laufen lassen will, wie automatisiert man sowas?

      ich versuche mir das gerade vorzustellen, aber irgendwie haut das nicht hin...

      Der Käufer bekommt eine Registriernummer eintätowiert, so wie das andere Organisationen auch schon mal gemacht haben. Die zusammen mit der individuellen Nummer für den Artikel hat der Käufer fehlerfrei und ohne Zahlendreher in das Überweisungsformular seiner Bank einzutragen. Ich frage mich aber gerade, was passiert, wen ich absoluter Schnellzahler bin und heute einen und morgen eine Artikel kaufe und die jeweils gleich bezahle - einmal mit und einmal ohne Versandkosten. Und dann nicht zusammenfasse und eventuell für beide Auktionen die selbe Transaktionsnummer benutze.... Nö, das kriegt ebay schon automatisiert. Da sitzen dann in China 250.000 Äffchen an den Tippselmaschinen, die das "mit Hochdruck" eintragen. Oder Kinder. Gegen Kinderarbeit in China hast Du ja hoffentlich keine Vorbehalte, oder?

      riverside schrieb:

      - kriegt man die zahlung in einem oder alles einzeln? bei 1 gesamtzahlung muß man dann ja alles erst auseinanderdröseln... X/

      Vermutlich so, wie es bezahlt wird. Wenn die Sachen zusammengefasst sind, wird das in einem Betrag gehen. Zahlungen von unterschiedlichen Käufern wird ebay aber vermutlich auch einzeln rüberschieben. Ist einfacher.

      riverside schrieb:

      darf ebay sowas überhaupt? verstösst eine derartige bevormundung nicht gegen irgendein geltendes recht?

      Siehe mein Vorposting: KWG, ZAG, GwG. Eventuell kommt noch ein bisschen StGB dazu. Warum?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.