Zahlungsabwicklung für alle Verkäufer ab Sommer 2012

    • riverside schrieb:

      nichtmal amazon ist derart bevormundend.

      Ups - ganz vergessen: amazon hat ja schliesslich auch eine Erlaubnis als eGeld-Institut von der CSSF. Die können sich so was gar nicht leisten, sonst wäre die Lizenz ganz fix mal futsch.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Vieleicht mal einen Komentar schreiben?

      Löschbert Bastelhamster

      it-recht-kanzlei.de/neue-zahlungsbedingungen-ebay.html

      Hier hat Ebay wohl jemandem den Auftrag erteilt,das neue system ins "rechte Licht "zu rücken..datum:01.03.2012
      Zum Bafin,gibt es einen Komentar, versteckt ganz links.Sollte man doch vieleicht etwas fundiert aufpäppen?
      Schau doch mal rein.
      mfg.buddyv8
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • ich frage mich, wie lange es dann dauert, bis andere auf den trichter kommen, bei ebay.nl hochzuladen und den paketkram bei ebay.de, weil man da ja sowieso einen versandnachweis hätte. das mit dem supergünstigen sparversand hätte sich dann wohl erledigt.

      witzich... das war im grunde eine rhetorische frage, ob ich dann immer versichert versenden muß, denn genau darauf würde es hinaus laufen... :S

      die frage bzgl. einziehen stellt sich mir unter dem aspekt:
      ich schreibe in die auktion, das ich erst nach gelderhalt versende (also nach ca. 30tagen) und die knete dann schon auf dem konto habe, bevor ich das rausschicke. wenn ich danach nix mehr verkaufen würde und der käufer plärrt, dann könnte ebay mir erstmal so nicht an die wäsche oder hab ich was übersehen?

      nö, ich muß nicht sofort verschicken... ich kann auch einfach nur so tun, indem ich mir n onlineversandschein bei hermes besorge ;) (warum gibts hier keinen grinsenden teufels-smilie?). es werden mit sicherheit einige das so machen und es würde mich nicht wundern, wenn die ebay-foren dann überlaufen mit gejammer. ich glaube, einen nichterhalt kann man auch nur 45tage nach kauf melden und wenn 30tage schon mal rum sind, weil man auf den geldeingang wartet, dann bleibt nicht viel zeit
      hat der Käufer fehlerfrei und ohne Zahlendreher in das Überweisungsformular seiner Bank einzutragen
      genau da sehe ich ein problem, denn wenn man sich vertippt... :S und manche ebayer sind ja leider nicht überschäumend an intelligenz. ich seh es kommen: der vk wird angemotzt, weil der käufer zu dumm war, die überweisung korrekt auszuführen und die knete wieder zurück kam.
      davon abgesehen hab ich natürlich was gegen kinderarbeit, auch wenn die da dann nicht barfuß und knöcheltief in irgendwelchen chemieabfällen stehen würden... hoffe ich jedenfalls.

      warum? weil ich es hasse, bevormundet zu werden!
      außerdem mag ich das nicht, wie ein potentieller betrüger behandelt zu werden!

      was kann amazon nicht leisten? die nutzer bevormunden? was anderes? ?(
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • it-recht-kanzlei.de hat richtig erkannt:

      In der Gesamtschau überwiegen allerdings eindeutig die Nachteile für den Verkäufer. Denn dieser wird sein Geld künftig in vielen Fällen nicht mehr direkt vom Käufer erhalten und muss sich diesbezüglich mit eBay auseinandersetzen. Neben der zeitlichen Verzögerung, die der Verkäufer dabei schon nach den von eBay selbst aufgestellten Regeln zwangsläufig in Kauf nehmen muss und für die eine Verzinsung von eBay explizit ausgeschlossen wird, hat eBay sich in den Zahlungsbedingungen diverse Möglichkeiten vorbehalten, dem Verkäufer sein Geld nicht oder nicht vollständig auszubezahlen. Zudem werden dem Verkäufer zahlreiche Obliegenheiten aufgebürdet, bei deren Nichtbeachtung die Auszahlung von eBay zurückgehalten werden kann. Schließlich stellt sich auch die Frage, ob eBay bei der Zahl seiner Mitglieder überhaupt im Stande sein wird, einzelne Streitfälle zwischen Käufern und Verkäufern zeitnah zu prüfen und abzuwickeln.
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • wenn ich das hier lese
      Zudem werden dem Verkäufer zahlreiche Obliegenheiten aufgebürdet, bei deren Nichtbeachtung die Auszahlung von eBay zurückgehalten werden kann.
      krieg ich schon zuviel.
      was sind das überhaupt für "obliegenheiten"?




      zu verlangen, das man den artikel versendet OHNE das geld zu haben, ist echt frech. gibt immer noch sowas wie den eigentumsvorbehalt.
      hab definitiv zweifel, das das ok ist, einfach die knete einzubehalten. :evil:
      darf ebay überhaupt die verzinsung ausschliessen? steht dazu nicht was im BGB (oder ist das nur n wunschtraum)?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Ich zitiere mal it-recht-kanzlei.de:
      In folgenden Fällen erfolgt der Forderungskauf und die Abtretung unter einer auflösenden Bedingung:

      1. Der Käufer zahlt nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Zustandekommen des Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer im Sinne von §§ 10, 11 der eBay-AGB den gesamten Kaufpreis an eBay, wobei das Datum des Zahlungseingangs bei eBay maßgeblich ist.
      Konsequenz: Bei Eintritt der vorgenannten Bedingungen wird der Verkäufer wieder Inhaber der Forderung und kann diese selbst gegenüber dem Käufer geltend machen.
      Mit säumigen Zahlern will ebay nix zu tun haben und überläßt den VK die schmutzige Wäsche. Toll!

      Solange eBay Inhaberin einer vom Verkäufer an eBay verkauften und abgetretenen Forderung ist, ist es dem Verkäufer untersagt, den Käufer über die eBay-Website oder auf sonstigem Wege dazu aufzufordern, den Gesamtpreis vollständig oder teilweise nicht an eBay, sondern an den Verkäufer oder einen sonstigen Dritten zu bezahlen. Erfolgt gleichwohl eine Zahlung direkt an den Verkäufer, so ist dieser verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber eBay anzuzeigen.
      Es scheint kein Ausweg möglich zu sein, dieses Knebelsystem zu umgehen?

      Verkäufer sind verpflichtet, auf Anforderung von eBay den Versand eines Artikels mittels eines qualifizierten Versandbelegs oder einer Sendungsverfolgungsnummer des Versanddienstleisters nachzuweisen.
      Weitere Einschränkung der bisherigen Möglichkeiten.

      Faktisch ist der Verkäufer bei eBay daher dazu gezwungen, die neuen Bedingungen zu akzeptieren, wenn er auch weiterhin auf dieser Plattform anbieten möchte.
      Das mag sein, aber ich (privater VK) mache das nicht mit.

      Die ganze Knebelei kotzt mich an. Ich kaufe und verkaufe seit 2001 bei ebay. In den ganzen Jahren hat sich das ebay-System für seine Mitglieder nicht nennenswert verbessert, sondern immer weiter verschlechtert. Das jetzt ist die Krönung zum Abgewöhnen. Es ist vorbei ... :thumbdown:
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Fairhandel schrieb:

      mmm, „Barzahlung bei Abholung“ könnte einen ungeahnten Aufschwung erleben ... :D


      Da lässt sich ebay sicher noch etwas einfallen um genau das zu unterbinden. Ein erster Schritt könnte z.B. das hier sein: sellerupdate.ebay.de/spring201…tion-fairer-feedback.html

      Ab 29. März 2012 erhalten Sie automatisch 5 Sterne in den detaillierten Verkäuferbewertungen für Kommunikation, wenn die Transaktion folgende Kriterien erfüllt:
      ...
      Keine Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer: 14 Tage vor dem Kauf bis zum Zeitpunkt der Bewertungsabgabe. Dies betrifft Kommunikation über Meine Nachrichten sowie jegliche geöffneten Fälle.


      Also ausdrücklich keine Kommunikatíon während der Transaktion erwünscht. Ein Schelm der böses dabei denkt.

      Zum gesamten Thema gibt es übrigens bei ebay eine eigenes Unterforum: community.ebay.de/category/Die-Neue-Ebay/1900000421
    • sellerupdate.ebay.de/spring201…ent-process-overview.html
      Notwendige Vorbereitungen, die Sie vor der Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2012 treffen müssen

      Verkäufer müssen sich auf die neue
      Zahlungsabwicklung vorbereiten, um weiterhin bei eBay.de und eBay.at
      verkaufen zu können. Dazu gehört, dass sie die Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verkäufer akzeptieren und eine Auszahlungsmethode auswählen.

      Sobald Sie diese Schritte durchgeführt haben, werden Sie ab Sommer 2012 die neue Zahlungsabwicklung nutzen.

      Dies sind die 3
      wichtigsten Schritte, die Sie unternehmen müssen, um für die Einführung
      der neuen Zahlungsabwicklung im Sommer 2012 vorbereitet zu sein:

      blödmann Was Sie tun sollten
      verbleibende Tage: 102

      [Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/pics/images/eusrc/alert.gif]
      Akzeptieren Sie die Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verkäufer
      Sie müssen die Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verkäufer akzeptieren,
      damit Sie weiterhin Artikel bei eBay.de verkaufen können.
      Lesen und akzeptieren

      [Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/pics/images/eusrc/alert.gif]
      Wählen Sie eine Auszahlungsmethode aus
      Sie haben keine Auszahlungsmethode ausgewählt. Wählen Sie aus, wie Sie von
      eBay Ihr Geld erhalten möchten. Hierfür müssen Sie zuerst die
      Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verkäufer akzeptieren.

      [Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/pics/images/eusrc/question.gif]
      Markieren Sie Ihre Artikel als verschickt
      Um Ihre Auszahlungen so schnell wie möglich zu erhalten, sollten Sie Ihre
      Artikel möglichst immer als verschickt markieren. Leider können wir
      momentan nicht feststellen, ob Sie dies regelmäßig tun. Den
      aktualisierten Status können Sie in Kürze hier einsehen.
      So mal kurz und praktisch, was passiert mit meinem blödmann-Account, wenn ich die restlichen 102 Tage nix mache und nur intelligent aus dem Fenster schaue? Werde ich dann automatisch von ebay gekickt und darf dann nur noch zugucken oder werden meine Einloggversuche von ebay gar nicht mehr angenommen, was auf das gleiche hinausläuft? Die Knebelrichtlinien wenden sich ja an die VK. Welche Zwangsbeglückung erfahren Käufer, außer daß sie ihr Geld direkt an ebay abführen dürfen?
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Dr. Seltsam schrieb:

      Also ausdrücklich keine Kommunikatíon während der Transaktion erwünscht. Ein Schelm der böses dabei denkt.

      Na ist doch prima. Ich stelle als Käufer dann jedem Verkäufer vor dem Bieten eine Frage. Damit hat er zwei Möglichkeitgen. Entweder beantwortet er die Frage oder er beantwortet sie nicht. Und ich bewerte dann die Kommunikation mit einem Stern. Entweder weil er nicht geantwortet (der will wohl nicht - Stoffel, der) hat oder weil er geantwortet hat (darf er doch gar nicht - Idiot, der)

      Als Verkäufer melde ich dann jeden, der mir eine Frage stellt ans Sicherheitsteam: obszöne Mails.


      Und nun bitte wieder alle schön im Gleichtakt:

      :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ich glaube, ich brauche eine neue mich-seite...
      irgendwas in diese richtung: de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt

      wenn ich (als privater vk) das richtig verstehe, dann soll das THEORETISCH so laufen:
      - sonntag verkaufe ich den artikel und melde sofort im anschluss an den verkauf den artikel als verschickt (und ziehe mir eben bei hermes n paar versandnr. ausm system)
      - in den folgenden tagen zahlt der käufer... oder auch nicht.
      - am di (also 9tage später) sollte die knete von ebay aufs konto überwiesen werden und ich kann das paket zum versand tragen.

      irgendwie trau ich dem ganzen nicht - die RAe von internetrecht-rostock.de/ebay-neue-zahlungsabwicklung.htm tuns auch nicht.


      "Das eigentlich als Treuhänder agierende Unternehmen schlittert so bedenklich nahe an den Straftatbestand der Unterschlagung." Rechtlich wäre es eine Untreue, wir wollen an dieser Stelle den Teufel (noch) nicht an die Wand malen. Es verwundert nicht, dass Berichte über das "Pilotprojekt" neue Zahlungsabwicklung in Foren voll von Beschwerden sind von Verkäufern, die ihr Geld nicht bekommen. Bei einer Bank wäre das undenkbar, eBay bringt es jedoch Zinsen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

      das wäre was, wenn die diesen unfug wirklich einführten und es dann stapelweise anzeigen und klagen regnen würde... aber vll müssen die mal richtig auf die schnauze fliegen.

      Jedenfalls ist uns die Sinnhaftigkeit dieser neuen Zahlungsmethode nicht klar, da der bisherige Käuferschutz über PayPal, Bewertungsprofile, etc. bei eBay sehr gut ausgeprägt war. Wir können lediglich vermuten, dass eBay zu Amazon herübergeschielt hat, jedoch nicht verstanden hat, dass das Geschäftmodell von Amazon ein grundsätzlich anderes ist, als bei eBay und zudem bei Amazon von Anfang an in dieser Form etabliert war.

      wo sie recht haben, da haben sie recht.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Fairhandel schrieb:

      mmm, „Barzahlung bei Abholung“ könnte einen ungeahnten Aufschwung erleben ... :D
      ich bin flexibel


      Sie können auch "Barzahlung bei Abholung" oder „Nachnahme" als Zahlungsmethoden anbieten.

      Da könnte der Schreibfehler Nachname auch eine neue Bedeutung bekommen :D

      Zahlungsart -> Nachmahme entweder Sie zahlen an den Zusteller zzgl der anfallenden Gebühren oder mit Ihrem Nachnamen als Ansender direkt an uns...
      An der Formulierung muss dann noch gefeilt werden.

      Wie das mit dem Eigentumsvorbehalt durchzusetzen ist überlege ich auch eventuell im Zusammenhang mit § 270 BGB Zahlungsort
      (1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Für folgende Forderungen wird ein Forderungskauf und eine Abtretung von eBay ausgeschlossen:

      1.
      2.
      3.
      4. Forderungen, die einem nach Abschluss des Vertrages mit eBay wirksam zustande gekommenen branchenüblichen verlängerten Eigentumsvorbehalt eines Lieferanten unterliegen

      Konsequenz: In diesen Fällen bleibt der Verkäufer Forderungsinhaber und der Käufer muss direkt an den Verkäufer zahlen.


      tja, in welchen Branchen ist ein verlängerter E.v. nicht üblich? ;)

      Außerdem besteht ja immer noch folgende Möglichkeit (für mich als Käufer beruhigend, auch wenn es bedeutet, dass man nochmal wieder länger und genauer hinsehen muss, die Verkäufer sortieren und suchen muss, danach, ob die Zahlungsbedingungen auch passen) X/

      2. Der Käufer wählt im Rahmen der eBay-Kaufabwicklung die Zahlungsmethode „Barzahlung bei Abholung“ oder „Nachnahme“ oder „Andere - Zahlung direkt an den Verkäufer“ (soweit verfügbar).
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Stubentiger schrieb:

      tja, in welchen Branchen ist ein verlängerter E.v. nicht üblich? ;)

      Ich denke üblich ist es in jedem Fall wenn auf Rechnung versendet wird. Und das werde ich dann anbieten - bei meinen Artikeln funktioniert das

      Pilotprojekt folgt :D
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • senfeuter schrieb:

      Fairhandel schrieb:

      mmm, „Barzahlung bei Abholung“ könnte einen ungeahnten Aufschwung erleben ... :D
      ich bin flexibel

      Ich meine da könnte man was draus stricken.
      Also generell „Barzahlung bei Abholung“ anbieten und den Interessenten mit blumiger Umschreibung aber unmissverständlich andeuten, daß auch andere Möglichkeiten durchaus erwünscht sind. Eben flexibel!
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • darf man in den auktionen schreiben, der käufer soll die mich-seite lesen und dort dann ausführen, das der versand dann erst erfolgen kann, wenn die knete beim vk gutgeschrieben ist (eigentumsvorbehalt usw.) - was durch die zahlung an ebay länger dauern kann(, weil die noch n paar zinsen abgreifen wollen)?

      oder verstösst das dann gegen irgendwelche AGB?

      und was passiert, wenn ich meine bankverbindung auch auf die mich-seite schreiben würde...?
      (natürlich nur für den fall, das ebay damit überfordert ist das richtig zuzuordnen bzw. wer es denn ganz eilig hat und nicht n paar wochen warten mag)
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:


      ... oder verstösst das dann gegen irgendwelche AGB?

      Wahrscheinlich ja, denn ebay wird wohl dann auch seine AGB's anpassen.
      Der einzige Weg diesen Wahnsinn zu unterbinden besteht wohl darin so zu verfahren, wie Fairhandel gechrieben hat:


      Also generell „Barzahlung bei Abholung“ anbieten und den Interessenten mit blumiger Umschreibung aber unmissverständlich andeuten, daß auch andere Möglichkeiten durchaus erwünscht sind. Eben flexibel!

      Ob sich dann noch genug Bieter finden ist aber fraglich .. ;(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselfisch ()