Zahlungsabwicklung für alle Verkäufer ab Sommer 2012

    • Was wurde in den Foren schon getönt, dass sich das der User nicht mehr gefallen lassen wird. Und? Was ist passiert? Nichts.

      Da gibt es die, die von dem Verein abhängig sind. Da gibt es die Nutzer, denen alles egal ist, so lange es für sie halbwegs glatt läuft, und es gibt einige Wenige im Vergleich, die dann weg bleiben.
      Die Neulinge schert es nicht. Die kennen es nicht anders. Sie werden vorher entscheiden und der Werbung Glauben schenken.
    • Walter Reinhold schrieb:

      Ich wünsche ebay noch viele fleißige Bastelerfinder und außerdem eine schöne fette Bruchlandung.

      Ich habe eben in der vorgesehenen Weise von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Mal sehen, ob ebay Services S.à.r.L. den Widerruf akzeptiert. Nein, ich habe natürlich keine Mailadresse benutzt, die bei einem ebay-Account hinterlegt ist und auch keinen ebay-Nick angegeben - ich bin ja nicht doof, meine ebay-Namen und die dort hinterlegten Mailadressen gehen eine ebay Services S.à.r.L. mit der ich weder einen Vertrag habe noch haben will schliesslich einen feuchten Scheissdreck an. Sollen die zusehen, wie sie mit dem Widerruf (meine wörtliche Formulierung war "Widerruf"- das reicht ja) klarkommen. Ich bin aus dem Zahlungssystem jedenfalls raus.

      Ansonsten würde ich gerne mal sehen, was in der rue de la Bruchbude passiert, wenn tatsächlich jeder, der da nicht mitmachen will, einfach einen Brief hinschickt und den Widerruf schriftlich erklärt. So mit vier Seiten absatzlosem Text und Rumgeschwafel in Textbausteinmanier auf Luftpostpapier in Courier Serif 7pt und irgendwo den Widerruf versteckt drin - ohne Angabe der ebay-Namen. Brauchen die ja nicht, kann man ihnen ausserdem aus Datenschutzgründen nicht mitteilen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Fall eröffnen,nicht zwingend:-)

      Sternchen schrieb:

      Interessant wird auch eine andere Variante, ich kaufe öfter Dinge bei mir im Nahbereich wo Versand und Überweisung angeboten wird, diese Dinge hole ich aber zu 99% selber ab, in einem solchen Fall wird dann Ebay automatisch einen Fall wegen Nichtzahlung eröffnen und nach abgelaufener Frist mit Verwarnung schließen

      Diese Verwarnung kann man dann nur entfernen lassen wenn man Ebay die Zahlung des Betrages von Kaufpreis und Versandkosten per Quittung ausgestellt vom Verkäufer nachweist

      Werde mir für solche Fälle wohl einen Wegwerfnick anschaffen müssen
      Habe am 28.12.20012 folgenden Artikel gekauft:Artikelnummer: 260937911161
      Selbstabholung war nicht angegeben!

      Nach erfolgter Auktion,habe ich über Frage stellen,im Angebot,den VK angeschrieben,(ohne Ebays Mail..über den freudigen Gewinn einer Auktion und dessen Augenblickliche Bezahlung zu beachten)..da er bei mir um die Ecke wohnt,würde ich den Artikel gerne,gegen Bar bei ihm abholen.Der VK schrieb zurück,kein Problem.Dann hat der VK den Artikel,als bezahlt makiert,und als verschickt.Zu Hause hab dann meine Bewertung abgegeben,und der VK auch.Das war`s,keinerlei Reaktion seitens Ebay,(ach ja,hatte denen allerdings mitgeteilt,das ich den Artikel vor Ort abhole.)
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      So mit vier Seiten absatzlosem Text und Rumgeschwafel in Textbausteinmanier auf Luftpostpapier in Courier Serif 7pt und irgendwo den Widerruf versteckt drin


      das ist noch recht nett... wenn man konsequent klein schreibt und sämtliche satzzeichen weglässt, wird es noch viel lustiger. ^^
      aber ob das dann noch ein gültiger widerruf ist? oder kann man die formlos rausschicken?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Walter Reinhold schrieb:

      kein Platz für Ästheten und ÄsthetInnen mit großem "I"

      [klugscheiß]
      das große "I" in worten wie ÄsthetInnen heißt binnenmajuskel :D oder binnenversal/binnenversalie
      [/klugscheiß]

      hätte nicht gedacht, das ich doch noch mal für dies ziemlich unnütze wissen eines tages verwendung finden würde. 8o



      die abholung ist doch kein problem:
      entweder der käufer holt den kram an meiner haustür ab - oder an seiner. ist doch beides selbstabholung :D irgendwie.
      bei letzterem würde ich aus zeitgründem einem dritten damit beauftragen, der das eben vorbeibringt. es gibt immer wieder leute, die sowas mittlerweile als beruf machen.
      wenn der käufer keine zeit hat, mir das geld persönlich zu geben, dann kann er ebenfalls einen dritten damit beauftragen, der das macht... und wenn es sowas verrücktes wie eine banküberweisung wird.


      der käuferschutz an sich ist ebay egal, die werden eher ne größere menge schotter brauchen für die anteilseigner.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • "Barzahlung bei Abholung" auch ohne Barzahlung?

      Auch wenn ich natürlich kapiert habe um was es bei der neuen ebay Zahlungsabzwicklung geht :cursing: u. wie das (wer`s glaubt) funktionieren soll, bin ich mir nicht so ganz 100%ig sicher was "Barzahlung bei Abholung" anbetrifft (was anderes kommt ja ohnehin, wenn überhaupt..., für private Anbieter ab Einführung der neuen Abzwicklung nicht mehr in Betracht):

      auf den ebay "Hilfe" Seiten (Hilfe!...) ist hierzu u.a. folgendes zu lesen (relevante Stellen von mir fett oder/und unterstrichen markiert):
      Was passiert mit Nachnahme und Selbstabholung?

      Neben den von eBay angebotenen Zahlungsmethoden (PayPal, Überweisung und andere) können Sie natürlich weiterhin, wenn Sie das möchten bzw. der von Ihnen angebotene Artikel dies erfordert, Nachnahme oder Barzahlung bei Abholung anbieten.

      Bei Nachnahme bezahlt der Käufer an den von Ihnen beauftragten Versanddienstleister.

      Bei Selbstabholung kann der Käufer bar bei Abholung bezahlen
      , sich aber auch dafür entscheiden, den Artikel an eBay zu bezahlen.
      Hinweis: Der Käufer kann im Fall einer Selbstabholung den Artikel aber auch an eBay zahlen.

      Zahlt der Käufer an eBay, informieren wir Sie, sobald das Geld eingegangen ist. Sie sollten dann mit dem Käufer den Übergabetermin vereinbaren. Sie erhalten Ihr Geld gemäß der für Sie geltenden Auszahlungsfrist.


      So wie ich das verstehe bedeuted das also:

      • Die Angabe NUR Abholung & Barzahlung ist offensichtlich in Zukunft gar nicht mehr möglich, sondern nur neben den von eBay angebotenen Zahlungsmethoden, also nur zusätzlich.
      • "Barzahlung bei Abholung" kann auch bedeuten das der Käufer bei Abholung gar nicht bar bezahlen braucht. Der Käufer kann WÄHLEN ob er bar bei Abholung ODER zuerst an ebay zahlt. In letzerem Fall teilt ebay mir mit dass der Käufer bezahlt hat. Dann erst wird ein Termin zur Abholung vereinbart. Der Käufer könnte also kommen u. den Artikel mitnehmen OHNE das ich Bares bzw. eine Bezahlung in irgendeiner Form erhalten habe (die würde erst nach der Abholung durch ebay ausbezahlt......).
      • Folglich scheint`s bald eine ganz neue Zahlungsmethode bei ebay zu geben, nämlich: "Barzahlung bei Abholung ohne Barzahlung" :wallbash (noch blöder geht`s bald wirklich nimmer)

      Wenn das tatsächl. so ist, kann man also ggf. noch nicht einmal mehr bei "Abholung und Barzahlung" vermeiden das ebay seine dreckigen Fingerchen mit im Spiel hat.
      Ich meine normalerweise ist es unwahrscheinlich das ein Käufer bei Abholung zuerst an ebay zahlen möchte. Wozu auch! Aber bei der Unmenge an Dumpfbacken die sich bei ebay rumtreibt ist nichts unmöglich (die kommen evtl. auf die Idee aus Käuferschlunz Gründen wäre das "sicherer" etc., auch wenn es keinen gibt bei Abholung, auch nicht wenn mit PainPal bezahlt wird).

      Steh ich grad irgendwie (wo?) auf dem Schlauch oder hab ich diesen abenteuerlichen, neuerlichen ebay Dünnpfiff doch korrekt interpretiert?
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    • *alte_eule* schrieb:

      Das hast du schon richtig interpretiert.
      Danke, alles klar. Bei den ganzen neuen ebay Hütchenspiel Regeln kann`s schon mal vorkommen das sich einem die Gehirnwindungen verknoten.
      Da für mich die Abzwicklung über ebay nicht in Frage kommt, selbst bei Abholung nicht mehr gewährleistet ist das sich ebay raushält u. ich ganz bestimmt nichts per Nachnahme verschicke war`s das dann für mich & ebay (nach immerhin 13 Jahren).
      Einzige Möglichkeit wäre evtl. noch den Grundpreis so astronomisch hoch anzusetzen das ganz bestimmt keiner bietet aber dem IQ-mäßig etwas besser ausgestatteten ernsthaften Interessenten was auffällt u. es ihm einfällt mal anzufragen....
      Das geht aber nur wenn die Einstandsgebühren weiterhin wegfallen aber ich schätze das wird sich ab Sommer ebenfalls erübrigen.
      Na ja, alles hat ein Ende nur die Wurscht hat zwei.

      *alte_eule* schrieb:

      Das war bei der PP-Zahlung übrigens genauso und eine beliebte Betrugsmasche.
      Weshalb ich auch sofort nach Einführung von Käuferschlunz PP nie mehr als Zahlungsmethode angeboten hatte, obwohl ich vorher so manches in alle Herren Länder verkauft hatte. Dadurch das Auktionen ohne PP in den internationalen Suchlisten gar nicht mehr auftauchen, habe ich einige Sachen entweder gar nicht oder für weniger verkauft als was sie erzielen hätten können. Das war u. ist sowohl zu meinem Nachteil als auch zu dem von ebay.
      Was soll`s, immer noch besser als jedem Clown auf der Welt der einen PP Account hat zu ermöglichen ggf. auf meine Kosten gratis shoppen zu gehen u. sich Ware kostenfrei nach Hinterkurdistan oder sonst wo hin liefern zu lassen.
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    • Noch sind wir noch nicht so weit, dass der Normalkunde eine Barzahlung bei Abholung anders versteht als genau so, nämlich dass er Bargeld mitzubringen hat, wenn er die Ware abholt. Anders rückst du die Ware einfach nicht raus.

      Der Großteil der Käufer als auch der der Verkäufer auf der Plattform ist nach wie vor absolut ehrlich. Ansonsten ist ein über viele Jahre sauber erworbenes Profil des VK immer noch der aussagekräftigste Schutz für einen Käufer.
    • *alte_eule* schrieb:

      Noch sind wir noch nicht so weit, dass der Normalkunde eine Barzahlung bei Abholung anders versteht als genau so, nämlich dass er Bargeld mitzubringen hat, wenn er die Ware abholt. Anders rückst du die Ware einfach nicht raus.Der Großteil der Käufer als auch der der Verkäufer auf der Plattform ist nach wie vor absolut ehrlich. Ansonsten ist ein über viele Jahre sauber erworbenes Profil des VK immer noch der aussagekräftigste Schutz für einen Käufer.
      *alte_eule*
      Hiernach hat der Käufer aber das "Recht",vor Abholung, an Ebay zu überweisen(wenn er sich sagt,na prima,dann kann ich den Staubsauger erstmal schön eine woche in der Werkstatt testen,bevor ich ihn als "Ware erhalten"melde..oder auch nicht,dann bekomme ich auf jeden Fall erstmal mein Geld wieder,wenn ich einen Warenmangel melde!?(Staubsauger ist zu laut)und der Verkäufer,muss die Ware rausrücken,sonst gibt es sofort einen Fall,bei dem der Käufer auch noch seine Zeit und seinen übrigen Aufwand,für die Abholung,in Rechnung stellen kann?.. :wallbash

      iiiihhBääähh schrieb:

      Bei Selbstabholung kann der Käufer bar bei Abholung bezahlen, sich aber auch dafür entscheiden, den Artikel an eBay zu bezahlen.

      Hinweis: Der Käufer kann im Fall einer Selbstabholung den Artikel aber auch an eBay zahlen.



      Zahlt der Käufer an eBay, informieren wir Sie, sobald das Geld eingegangen ist. Sie sollten dann mit dem Käufer den Übergabetermin vereinbaren. Sie erhalten Ihr Geld gemäß der für Sie geltenden Auszahlungsfrist.

      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • *alte_eule* schrieb:

      Der Großteil der Käufer als auch der der Verkäufer auf der Plattform ist nach wie vor absolut ehrlich
      Das ist (noch) richtig. Was ich allerdings beobachte ist das es mit Ehrlichkeit seit 2-3 Jahren stetig & ziemlich steil bergab geht.
      Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren das dies u.a. direkt proprotional mit dem Gebaren von ebay in Zusammenhang steht.
      Es gibt ein Sprichwort bei uns: "wie der Herr, so das Gscherr" .
      Das scheint auch hier zuzutreffen. Je gieriger & skrupeloser ebay mit immer weniger Aufwand & immer noch unverschämteren Methoden immer mehr Profit machen will, die Nutzer scheinen sich dem irgendwie anzugleichen, ob Käufer oder Verkäufer. Der Ärger sowohl mit Käufern als auch mit Verkäufern wird immer mehr.
      Nach 13 Jahren hat man da einen ganz guten Überblick.
      Besser werden wird das mit der neuen Zahlungsabwicklung ganz sicher nicht!
      Insofern kann ich zumindest aus meiner Sicht sagen hat ebay seine natürliche "Halbwertszeit" anscheinend ohnehin fast erreicht.
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    • Eben nicht!

      *alte_eule*

      *alte_eule* schrieb:

      Der VK hat genauso die Möglichkeit, die Ware nicht einfach so rauzurücken auf die Ansage hin, dass an eBay bezahlt wurde.
      **Zahlt der Käufer an eBay, informieren wir Sie, sobald das Geld
      eingegangen ist. Sie sollten dann mit dem Käufer den Übergabetermin
      vereinbaren. Sie erhalten Ihr Geld gemäß der für Sie geltenden
      Auszahlungsfrist.
      **


      Das bedeutet,ich kaufe auf "Bar,bei Abholung"gewinne die Auktion...bezahle aber dann an Ebay,...weil ich Lust dazu habe...Ebay informiert den Verkäufer(und über die Information auch den Käufer,mich),Kunde hat bezahlt..Sie erhalten Ihr Geld gemäß der für Sie geltenden
      Auszahlungsfrist.
      **
      ..machen sie einen Abholtermin aus.
      So...jetzt kann der Verkäufer sagen..nö denk ich gar nicht drann,der Käufer soll mein Geld gefälligst mitbringen,so stand das in meinem Angebot!
      Ätschi..da stand aber auch,nach Ebay-siehe oben.Allso ist der Käufer im Recht.Rückt der VK,jetzt die Ware nicht raus,nach dem ich 150 km gefahren bin,um meine bezahlte Ware abzuholen,melde ich Ebay den Fall,und verlange außer mein Geld zurück,auch noch 160€ Fahrtkosten/Mittagessen (schließlich war ich zwei Stunden mit meinem Porsche unterwegs!)
      Und wenn weder Ebay noch der VK mir meine Kosten ersetzen möchten,geh ich zum Anwalt!

      Gibt mir der VK,aber die Ware,hab ich lustig eine Woche Zeit,(solange im mindest-Fall,liegt mein Geld ja bei Ebay)..die Ware erstmal kaputt-zu prüfen.....dann melde ich einen Mangel...und bekomme mein Geld zurück!
      Geschickt v.Ebay eingefädelt...wenn die Käufer erst einmal mitbekommen welche Möglichkeiten sich hier eröffnen.....Mahlzeit.
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • riverside schrieb:

      aber ob das dann noch ein gültiger widerruf ist? oder kann man die formlos rausschicken?

      "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform..."

      Quelle: Anlage 1 zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1 EGBGB.

      @ibäh:

      Bei Selbstabholung kann der Käufer bar bei Abholung bezahlen, sich aber auch dafür entscheiden, den Artikel an eBay zu bezahlen.
      Hinweis: Der Käufer kann im Fall einer Selbstabholung den Artikel aber auch an eBay zahlen.


      Da musst Du unterscheiden zwischen den Versandarten und der Bezahlmethode. Das wird nicht zusammen angegeben. Zum einen wählt man die Versandarten aus. Da ist Abholung dabei. Und bei den Zahlungsmethoden ist die "Barzahlung bei Abholung" dabei.

      Wenn ich also als Zahlungsweisen Nachnahme und Barzahlung bei Abholung anbiete, bei den Versandarten dann Paket (Nachnahme) auswähle und unten Abholung anklicke, kann der Käufer natürlich abholen ohne bar zu zahlen. Gegen Nachnahme. Als Paket. Das ist schliesslich die zweite angebotene Variante.

      Ist zwar ein bisschen sinnfrei... ;)

      Ich verweise übrigens nochmal darauf, dass eine Konstruktion, die ebay Services da mit reinzieht, natürlich auch eine Forderung des Verkäufers gegenüber der ebay Services generiert, die einklagbar ist. Insbesondere dann, wenn die vertraglichen Bedingungen dafür nicht mehr gegeben sind, dass die Forderung an den Verkäufer zurückfällt. Oder anders gesagt: sobald der Käufer an ebay Services gezahlt hat, haben die dafür zu sorgen, dass der Verkäufer die Kohle kriegt, wenn er liefert. Dass er sichnach 30 Tagen selber drum kümmern muss, ist nur dann gegeben, wenn der Käufer nicht gezahlt hat. Hat der Käufer an ebay bezahlt, dann hat ebay die Arschkarte. Insbesondere bei Abholung, denn bei Abholung gibt es keinen Käuferschutz:

      Hinweis: Artikel, die auf dem Transportweg verloren gehen, sind nicht vom eBay-Käuferschutz abgedeckt. Eine Erstattung findet daher nicht statt, wenn der Verkäufer einen qualifizierten Versandbeleg vorlegen kann, mit dem er den Versand des Artikels nachweist. Der Käuferschutz greift auch nicht, wenn Sie den Artikel persönlich abgeholt haben.



      Quelle: pages.ebay.de/help/policies/bu…otection.html#application

      Sollte also einer der Käufer eines meiner Angebote mit Abholung und Nachnahme trotzdem an ebay zahlen und ebay meinen, die Knete dann nicht rausrücken zu wollen weil sie Käuferschutzansprüche aufrechnen wollen, dann dürfen sie sich auf ein geschmackvolles Brieflein vom zuständigen Mahngericht freuen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Der VK hat genauso die Möglichkeit, die Ware nicht einfach so rauzurücken auf die Ansage hin, dass an eBay bezahlt wurde. Das macht ein vernünftiger VK bei Vorabzahlung per PP ja auch nicht, obwohl diese Zahlungsmethode angeboten wurde und dann so bezahlt wird.
      Möglichkeit Ware einfach nicht rauszurücken hat VK natürlich, er muss aber dann womögl. mit Ärger rechnen.

      buddyv8 schrieb:

      Hiernach hat der Käufer aber das "Recht",vor Abholung, an Ebay zu überweisen(wenn er sich sagt,na prima,dann kann ich den Staubsauger erstmal schön eine woche in der Werkstatt testen,bevor ich ihn als "Ware erhalten"melde..oder auch nicht,dann bekomme ich auf jeden Fall erstmal mein Geld wieder,wenn ich einen Warenmangel melde!?(Staubsauger ist zu laut)und der Verkäufer,muss die Ware rausrücken,sonst gibt es sofort einen Fall,bei dem der Käufer auch noch seine Zeit und seinen übrigen Aufwand,für die Abholung,in Rechnung stellen kann?..
      Käuferschutz gilt nicht bei Abholung also auch nicht wenn Käufer vorab an ebay bezahlt hat (das steht irgendwo bei den Hilfeseiten von ebay aber ich find`s jetz nicht mehr wo das war)!
      Also "Geld zurück" dürfte es auf keinen Fall geben.


      Aber für einiges Gedöns könnten einige Konstellationen durchaus sorgen:

      • Was ist z.B. wenn der Käufer den Staubsauger nach Abholung nicht als "Ware erhalten" abhakt (vergessen, oder Absicht)? Wann kriegt der Verk. dann sein Geld?
      • Oder: der Käufer hat sich`s anders überlegt u. hat keine Lust mehr den Staubsauger zu kaufen. Damit er sein Geld wieder bekommt behauptet er VK ist unkooperativ u. Abholung ist deshalb nicht zustande gekommen. Was dann? Müssen sich der Käufer u. VK künftig gegenseitig eine Quittung ausstellen, der Eine das er den Sauger erhalten hat, der Andere das er ihn übergeben hat?
      • Noch`ne Variante von oben: Käufer holt Staubsauger ab will ihn aber nicht mehr haben (ja genau: zu laut). Rückgabe geht ja normal nicht so ohne Weiteres. Quittungen sind wie üblich bei sowas nicht ausgestellt worden. Da K in diesem Fall nicht einfach zugeben kann das er Sauger schon hat (ansonsten kein Käuferschutz) behauptet er gegenüber ebay, siehe oben: Abholtermin wäre wegen unkooperativem VK gar nicht zustande gekommen. Zu diesem Zeitpunkt hat der K den Sauger behauptet aber das Gegenteil. Was nun? Wie kann der VK beweisen das der K schon da & Abholung stattgefunden hat? Wenn er das nicht kann was macht ebay mit dem Geld das es vom K erhalten hat? Wird es zurückerstattet obwohl kein Käuferschutz besteht u. K hat dann beides Sauger + Geld? Also doch Pflicht von Quittungen?
      • Nochwas: wenn der Käufer vorbeikommt hoffe ich der hat seinen Ausweis dabei und hoffentlich stimmt die Adresse im Ausweis mit der bei ebay registrierten Adresse überein! Ich kann den Artikel ja nicht einfach irgendjemand übergeben (stell mir grad vor es stehen 3 Leute vor der Tür u. jeder von denen behauptet er hätte den Staubsauger schon an ebay bezahlt u. ist jetzt da um ihn mitzunnehmen.....).
      • Apropo: muss der Käufer selbst persönlich vorbeikommen oder kann er jemand damit beauftragen? Wenn er jemand beauftragt braucht der Abholer eine Vollmacht (hoffentlich hat der seinen Ausweis dabei......!) ?

      Wenn man das mal alles so ein bisschen weiter durchdenkt, ist schon unglaublich wie kompliziert man so eine einfache Sache wie Abholung machen kann.
      Aber es geht ja bald alles soooo einfach und schnell dank ebay :thumbsup:

      Weil wir grad bei einfach sind, hier noch ein schönes Diagramm :D :
      internetrecht-rostock.de/diagr…hlungsabwicklung-ebay.htm
      proper prior preparation prevents piss poor performance

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • Ich verweise mal auf den Update dieser Seite:

      internetrecht-rostock.de/frage…-zahlungsmethode-ebay.htm

      Ist aktuell heute überarbeitet worden.

      Es fehlt allerdings unter anderem noch zur Frage des Impressums der Hinweis darauf, dass ein Kontaktformular auf einer Webseite eben keine gültige Mailadresse im Sinne des TMG darstellt. Ich schätze mal, das kommt noch. (Falls das noch jemand nicht bemerkt haben sollte: ich gehöre mit zu den Informanten, die Herrn Richard mit "Neuigkeiten" zum Inhalt dieser Seite versorgen. :D 8) )

      Und einfach nur geil:

      internetrecht-rostock.de/diagr…hlungsabwicklung-ebay.htm

      :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

      Das Chaos halbwegs optisch aufbereitet. Der Mann macht sich echt Arbeit damit, Hut ab. Muss ich mir erst mal auf der Zunge zergehen lassen. Da fehlt aber was. Und ich meine auch, einen sachlichen Fehler gefunden zu haben. Kein Wunder, bei dem Chaos kann man schon mal den Faden verlieren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.