Zahlungsabwicklung für alle Verkäufer ab Sommer 2012

    • ebaygepartnert

      So heute ein Einkauf mit Paypal-Zahlung an Ebay. War eigentlich okay, daß "meine" VKs ihr Geld bisher immer sofort bekamen. Jetzt mischt also die oberste Aufsichtsbehörde mit. Wenn es zu signifikanten Verzögerungen kommt wars das mit ebay. Ich finde die Abschaltknöpfe schon, darauf dürfen sich die Kollegen von ebay aber sowas von darauf verlassen.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      riverside schrieb:

      schließlich habe ich das eigentum durch das einstellen bei ebay NICHT an den laden abgetreten.

      Nur hast Du mit dem ersten Bieter auf einer Auktion einen Vertrag. Ich meine, dazu hatten wir schon irgendwo hier 'nen Thread.

      mooooooooment - nicht so hastig im hamsterrad ;)
      ich schrieb lediglich was von einstellen - das da einer drauf geboten hat, davon war nie die rede 8)
      somit hab ich erstmal gar keinen vertrag und kann den artikel auch wieder rausnehmen, wenn ich bock drauf hab.
      selbst wenn gebote drauf sind: entweder lass ich das dann regulär auslaufen oder ein bekannter tackert da ein so exorbitant hohes gebot rein, so daß ich das gefahrlos beenden kann.
      diese tücken mit vorzeitigem beenden sind mir bekannt, gibt hier ja haufenweise geschichten zu.

      Du kannst zu Deiner Webseite verlinken. Hood dürfte IIRC aussen vor sein. Aber Du kannst (entsprechenden Zugriff vorausgesetzt) die Seite bei deiner Domain, auf die Du von der mich aus verlinkst per 301-Redirect zu hood weiterleiten. Oder in der Seite einen http-refresh einbauen, was sich allerdings auf das google-Ergebnis negativ auswirkt.

      IIRC?
      der 301 verstösst auch gegen ebay AGB:
      ***Informationen zum eBay-Grundsatz zur Mich-Seite***eBay-Mitgliedern ist es nicht erlaubt, auf ihrer Mich-Seite für Verkäufe außerhalb von eBay oder für bei eBay nicht zugelassene Artikel zu werben. Die Mich-Seite darf auch keine Links auf kommerzielle Websites enthalten, auf denen Artikel von mehreren Verkäufern durch eine gemeinsame Suchmaschine zusammengetragen werden.

      da müsste wohl eine extra-seite her, auf der steht zb
      "hier eine liste unserer artikel. nicht alle davon sind bei ebay eingestellt. wenn sie interesse an einem artikel haben, denn geben sie bescheid und der artikel wird zeitnah bei ebay eingestellt."

      dagegen kann ebay so erstmal nix sagen, schließlich steht da nicht, das ich außerhalb ebays verkaufen würde... auf solche ideen käm ich überhaupt gar nicht. niemals.

      Viel simpler ist es allerdings, ebay beim Wort der AGB zu nehmen. Auszahlungsfrist ist bei privat 7 TAge nach MArkierung "verschickt". Alles was später kommt ist bereits in Verzug. In Verzug heisst auch:Verzugsschaden trägt ebay. Oder anders gesagt: wenn ebay nicht am 7 Tage gezahlt hat, Mahnbescheid raus. Zahlen sie dann trotzdem, direkt die 23 Euro Gerichtskosten für den MB geltend machen. Zahlen sie dann trotzdem nicht: Titel erwirken, vollstrecken.

      klar... ich streck jedesmal 23EUR vor, warte 2 wochen und freu mich dann, wenn ebay dem mahnbescheid widerspricht...
      das steht in keinem verhältnis zu n paar verkauften büchern.
      wenn ich 25EUR durch den verkauf von 5-10büchern bekäme und diese auszahlung aber nicht kommt, dann müsste ich ja erstmal 115EUR vorstrecken und dann auch noch warten - nee, danke. dann widerspricht ebay dem ganzen auch noch und das geht in runde 2.
      ich weiß nicht, in welchen dimensionen du deinen kram vertickst, aber bei kleinkram lohnt sich das eben nicht. ich mach das nicht, weil ich geld brauche, sondern weil ich zb das buch dämlich fand und nicht nochmal lesen will. ob so ein buch aber hier noch n jahr im regal steht oder nur bis nächste woche, bis es verkauft ist, ist mir ziemlich egal.

      Ich nenne das DnV: Dienst nach Vorschrift. Das kann keiner ab, der vorher gemeint hat, besonders clever gewesen zu sein. Klar kann ebay dein Migliedskonto ordentlich kündigen. §4 ebay-AGB. Nur: wie wollen sie das begründen? Du vollstreckst ja gegen die ebay Services. Und wenn die Dir die Freundschaft kündigen - what shalls? Ausserdem ist eine ordentliche Kündigung nicht mit einer Sperre belegt. Das müsste ebay gesondert machen, ansonsten haben sie ein Problem, wen Du dich einfach wieder neu anmeldest.

      du mit deinem 10er-pack U.i.G. hast gut reden... ich bin aber nicht gewerblich und habe auch NICHT vor, das wegen der sperenzchen von ebay zu werden. :P

      Ich wäre viel mehr dafür, dass wir diesem Modell finanziell das Genick brechen. Wenn ein Zinsgewinn für 7 Tage aus einer Zahlung von z.B. 1000 Euro dann Gerichtskosten von nach oben weit offeneren 23 Euro (wegen Gerichts- und Anwaltskosten für das Beitreiben) nach sich zieht, hört das auch nach amerikanischem Finanzcredo ganz schnell wieder auf. Kann sich ja jeder selber ausrechnen, ab welchem Einzelbetrag das für ebay dann wieder interessant wird.

      1000EUR?
      auf den betrag komm ich ganz sicher nichtmal nach 1 jahr.

      Fairhandel schrieb:


      Wer die Kosten für das Mahnverfahren nicht selber auslegen kann: - trotz der Einschränkung "Abholung" für alles andere offen sein.
      Dazu ein Hinweis im Auktionstext plazieren.
      Sollte Ihnen ihre Zeitplanung nicht erlauben, den Artikel zeitnah abzuholen, nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf. Wir werden sicher eine zufriedenstellende Lösung finden.

      du kannst doch bei "verkäufer kontaktieren" eigene fragen und antworten hinterlegen... da zb ne mailadresse hintelegen, mit dem hinweis, das ebaymails gerne mal von spamfiltern verknuspert werden und man daher auch direkt fragen kann bzw. beide optionen nutzen kann.

      ein Impressum könnte zum problem werden, wenn einer meint, das sei ein hinweis auf gewerbliches handeln...
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Hier versuchen sie aber wieder aus jeglicher Haftung rauszukommen:

      Die Abwicklung von über die eBay-Website zustande gekommenen Verträgen
      gemäß diesen eBay-Verkäuferbedingungen ändert nichts daran, dass eBay
      Services bzw. eBay gemäß § 1 Abs. 1 der eBay-AGB selbst nicht
      Vertragspartner der zwischen Verkäufern und Käufern geschlossenen
      Verträge wird.
      Der Verkäufer trägt daher die alleinige
      Verantwortung für die Nichtlieferung, Falschlieferung, Schlechtlieferung
      oder andere Leistungsstörungen im Zusammenhang mit der Erfüllung des
      Vertrages und der Lieferung seiner Artikel an den Käufer. Er haftet
      gegenüber dem Käufer für alle Mängel nach Maßgabe der gesetzlichen
      Bestimmungen sowie ggf. mit dem Käufer getroffener vertraglicher
      Vereinbarungen.

      pages.ebay.de/help/policies/user-agreement-addendum.html#4
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Ich fange mal mit der kürzesten Antwort an. ;)

      mijanne2007 schrieb:

      Hier versuchen sie aber wieder aus jeglicher Haftung rauszukommen:

      Ja klar, das tun die doch gerne. Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass. Und? Steht doch schon in §17 der ebay-AGB. Was die dann mit dem Verkäufer auskaspern ist deren Privatvergnügen.


      @riverside:


      riverside schrieb:

      ich schrieb lediglich was von einstellen - das da einer drauf geboten hat, davon war nie die rede 8)

      Du meinst Angebot mit hmmm..... sagen wir mal so: etwas eingeschränkter Bieterliste? Keine Bieter zulassen, die in Ländern sitzen, in die ich nciht liefere und dann nur nach Deutschland liefern, Deutschland aber zur Liste der ausgeschlossenen Lieferorte hinzufügen? Ja, das hat was. ;)



      edv-abkuerzungen.de/definition/erklaerung/IIRC.html


      riverside schrieb:

      der 301 verstösst auch gegen ebay AGB:

      Zitat
      ***Informationen zum eBay-Grundsatz zur Mich-Seite***eBay-Mitgliedern ist es nicht erlaubt, auf ihrer Mich-Seite für Verkäufe außerhalb von eBay oder für bei eBay nicht zugelassene Artikel zu werben. Die Mich-Seite darf auch keine Links auf kommerzielle Websites enthalten, auf denen Artikel von mehreren Verkäufern durch eine gemeinsame Suchmaschine zusammengetragen werden.


      da müsste wohl eine extra-seite her, auf der steht zb
      "hier eine liste unserer artikel. nicht alle davon sind bei ebay eingestellt. wenn sie interesse an einem artikel haben, denn geben sie bescheid und der artikel wird zeitnah bei ebay eingestellt."

      Nö. Du verlinkst ja von der mich gar nicht auf eine Seite, auf der irgendwelche Angebote zu sehen sind. Das macht dann die externe Seite, auf die du verlinkt hast. Die von Dir verlinkte Seite selber ist komplett leer. Oder sie enthält den Text:

      Diese Seite soll Sie zu meinen Artikeln leiten, die derzeit nicht auf ebay angeboten sind.
      Bei Interesse kann ich Ihnen diese Artikel kurzfristig einstellen.
      Sollten Sie nicht automatisch weitergeleitet werden, klicken Sie bitte hier.

      Also auch nichts anderes, als Du schreibst:

      riverside schrieb:

      da müsste wohl eine extra-seite her, auf der steht zb
      "hier eine liste unserer artikel. nicht alle davon sind bei ebay eingestellt. wenn sie interesse an einem artikel haben, denn geben sie bescheid und der artikel wird zeitnah bei ebay eingestellt."

      Nur funzt das Ganze dann automatisch über Weiterleitung im HTML-Text der Seite.
      metatab.de/meta_tags/refresh.htm

      Oder eben, falls du Zugriff auf die .htaccess hast, per Redirect. Wenn Du ganz nett bist, sperrst Du die Weiterleitung für die IP-Bereiche von ebay. Aber dafür brauchst Du entweder etwas umfassenderen Zugriff auf Deinen Webspace oder, wenn Du die Umleitung über Javascript machst, ein Snippet, das die IP ausliest und dann entscheidet "Dugomsthiernedrein". Denkbar ist auch, das Script per body.onload anzuschubsen. PHP ist auch eine nette Idee. Dann sieht ebay eine ganz andere Seite als der Rest der Welt. Ist im Prinzip auch egal, ich will nur zeigen, dass es jede Menge Möglichkeiten gibt, so was umzusetzen.


      riverside schrieb:

      du mit deinem 10er-pack U.i.G. hast gut reden... ich bin aber nicht gewerblich und habe auch NICHT vor, das wegen der sperenzchen von ebay zu werden. :P

      Solange Du nur nomal gekündigt wirst, ist es Sache von ebay, darüber zu wachen, dass sie mit Dir keinen neuen Nutzugsvertrag eingehen. Da die es aber nicht mal schaffen, NRM draussen zu halten, die wegen AGB-Verstößen, unbezahlten Rechnungen oder Dauerbetrug gekickt wurden, gehe ich mal kurzerhand davon aus, dass sie es bei einem normal gekündigten ohne Sperre schon gar nicht hinbekommen. Melde Dich einfach mit einer Freemail-Addi von t-online an, dann fällt sogar die Schufa-Prüfung raus. Kannst Du ja hinterher immer noch in eine gmx-Addi (o.ä.) umwandeln. Du brauchst also keine unterschiedlichen Identitäten, nur würde ich unterschiedliche Bankkonten nehmen. Daran könnte der Server die Neuanmeldung eventuell automatisiert erkennen. Das Sicherheitsteam hat dann aber keinen Zugriff mehr auf die hinterlegte Bankverbindung.


      riverside schrieb:

      1000EUR?
      auf den betrag komm ich ganz sicher nichtmal nach 1 jahr.


      Nicht pro Jahr. Pro Artikel. Das Problem haben sie ja immer, sobald sie in Verzug gekommen sind.

      riverside schrieb:

      ein Impressum könnte zum problem werden, wenn einer meint, das sei ein hinweis auf gewerbliches handeln...

      Das ist 'ne Frage, was man daraus macht. Ich lass Dir nochmal den Link da:
      linksandlaw.info/hinweisezuranbieterkennzeichnung.htm

      Insbesondere
      Eingeschränkte Impressumspflicht nach § 55 I RStV
      Gem. § 1 Abs. 4 TMG, § 55 Abs. 1 RStV haben Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, Name und Anschrift bzw. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten verfügbar zu halten. Diese Fallgruppe betrifft damit Webmaster, die von den beiden vorangegangen Fallgruppen nicht erfasst werden, also nicht nur rein persönlichen Zwecken dienende Webseiten betreiben, aber auch nicht geschäftsmäßig tätig sind, auch keine Werbeanzeigen schalten lassen.

      Ganz klar hat aber eine ebay-Angebotsseite den Zweck, einen Artikel zum Kauf anzubieten. Für den Inhalt der Angebotsseite ist - sagt sogar ebay - der Verkäufer verantwortlich. Stimmt ja auch, denn der gestaltet dieses Angebot. Dass er für Rechtsverletzungen, die er dabei begeht auch selber verantwortlich ist, müssen wir, glaube ich, nicht diskutieren. Dazu war der letzte Thread hier zum Thema Bilderklau nicht lange genug her. Ein guter Grund, hier eine Impressumspflicht nach §55 RStV anzunehmen. Ausserdem schafft das auch Vertrauen beim Käufer. Er weiss, dass der Verkäufer keinen Grund hat, sich hinter einenm anonymen ebay-Nick zu verstecken.

      Wenn Du jetzt einwendest, dass dann derzeit quasi jeder private Verkäufer auf ebay abmahnfähig ist: stimmt. Wird nur nicht gemacht, weil man an die Daten eines gewerblichen VK viel einfacher rankommt. Die blendet ebay ja frendlicherweise automatisch ein. Könnten sie bei den privaten VK eigentlich auch mal machen. (Auf den Aufschrei wär ich aber gespannt...)

      Der §55 RStV dient letztlich dann nur dazu, ebay zu verdeutlichen, dass es eine "gesetzliche" Grundlage für diese Angabe gibt. Wie umfassend Du die Impressumspflicht dann auslegst, liegt im Auge des Betrachters. Wenn Du dich sicherheitshalber für die ausführliche Variante einschliesslich §5 TMG entscheidest oder zumindest dazu, eine Möglichkeit zur unmittelbaren elektronischen Kontaktaufnahme reinzuschreiben... ;) BTW: der Link "Frage an den Verkäufer" genügt dieser Anforderung nicht. Dazu gibt es ein Urteil des LG Karlsruhe, das genau diesen Punkt mit beleuchtet. Aktenzeichen müsste ich rauskramen.

      Übrigens setzt Du dich mit dem Text oben, den Du auf die Zwischenseite packen willst, viel eher der Vermutung gewerblichen Handelns aus als mit einem Impressum nach §55 RStV. Wer ist dieser "wir" der "unsere" Artikel dann zeitnah einstellen will?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Für alle die es interessiert: A. G. hat recherchiert, wo der Firmensitz der eBay Services S.à r.l. ist.
      Hier der Link zum Thema über die Briefkastenfirma
      A.G. schreibt: Wenn auch nur fünf Prozent aller Transaktionen in irgendeiner Weise Probleme macht, dann müssen dort rund zehn Millionen Briefe und Mails pro Jahr bearbeitet werden.

      Damit den nun Käufer und Verkäufer wissen, wer das ganze Geld bekommt. Nichtmal ein Firmenschild, das kann im Streifall schon heiter werden. :thumbsup:
      Für mich gehört diese Firma eigentlich in das Thema - Vorsicht Internetfalle :!:

      Da passt doch die Rede unserer Kanzlerin auf der CEBIT - ging's da nicht um Sicherheit im Internet :?: Scheinabr wird nicht hinter vorgehaltener Hand über die dame gelacht, es findet ganz öffentlich statt :D
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • senfeuter schrieb:

      Für alle die es interessiert: A. G. hat recherchiert, wo der Firmensitz der eBay Services S.à r.l. ist.


      Ah ja, ein Bürodienstleister also. Wie wir später sehen, soll dort ein Mr. Kenny als ebay Manager sein Büro haben. Der Firma scheint es aber echt schlecht zu gehen, wenn man sich weder ein eigenes Büro noch ein Firmenschild leisten kann.

      "A.G." schrieb:

      Künftig sollen im Rahmen des neuen Zahlungsverfahrens bei eBay alleine in Deutschland rund 5 Milliarden Euro jährlich von der mir bisher unbekannten eBay Services S.à r.l. vereinnahmt werden. Von eBay selbst gibt es keine weiteren Infos zu dieser Firma: Man erfährt weder, wer deren Geschäftsführer ist, noch ob die in ein Handelsregister eingetragen ist oder wie hoch das Stammkapital ist.


      Hier steht alles drin: etat.lu/memorial/memorial/2011/C/Pdf/c0936095.pdf

      In the year two thousand and eleven on the twentieth April.
      Before the undersigned Maître Camille MINES, notary residing in Capellen, Grand-Duchy of Luxembourg,
      There appeared:
      eBay International AG, a company existing under the laws of Switzerland, having its registered office at Helvetiastrasse
      15/17, CH- 3005, Switzerland, registered with the Handelsregisteramt des Kantons Bern under number
      CH-035.3.023.263-7,

      ...

      Art. 2. Purpose. The purpose of the Company is the holding of participations, in any form whatsoever, in Luxembourg
      and foreign companies and any other form of investment, the acquisition by purchase, subscription or in any other manner
      as well as the transfer by sale, exchange or otherwise of securities of any kind and the administration, control and
      development of its portfolio.
      The Company may further guarantee, grant loans or otherwise assist the companies in which it holds a direct or
      indirect interest or which form part of the same group of companies as the Company.
      The purpose of the Company is also the conditional and forward purchase, on its own behalf and for its own account,
      of claims and receivables (hereinafter the "Receivables") of third parties (hereinafter the "Sellers"), to the exclusion of (i)
      any factoring operation aiming at refinancing the Sellers in connection with the Receivables, (ii) any payment services to
      the Sellers or the Sellers' debtors, or (iii) any other activity falling within the scope of the act dated 5 April 1993 on the
      financial sector, as amended (hereinafter the "Banking Act 1993") or the act dated 10 November 2009 on payment services
      (hereinafter the "Payment Services Act 2009").
      The Company may, for its own account as well as for the account of third parties, carry out any commercial, industrial
      or financial activities which may be useful or necessary to the accomplishment of its purposes or which are related directly
      or indirectly to its purpose, to the exclusion of any activity falling within the scope of the Banking Act 1993 or the Payment
      Services Act 2009.

      ...

      Art. 4. Registered Office. The registered office of the Company is established in L-2449 Luxembourg, 22-24, boulevard
      Royal. Branches or other offices may be established either in the Grand Duchy of Luxembourg or abroad.
      The registered office may be transferred to any other place in the Grand Duchy of Luxembourg by decision of the
      manager or board of managers. If the manager or board of managers determines that extraordinary political, economic,
      social or military events have occurred or are imminent which would render impossible the normal activities of the
      Company at its registered office or the communication between such registered office and persons abroad, the registered
      44882 L U X E M B O U R G office may be temporarily transferred abroad until the complete cessation of these abnormal circumstances; such provisional
      measures shall have no effect on the nationality of the Company which, notwithstanding such temporary transfer,
      shall remain a Luxembourg company.
      Art. 5. Capital. The share capital of the Company is set at five hundred thousand euro (EUR 500,000.-) represented
      by five hundred (500) shares with a nominal value of one thousand euro (EUR 1,000.-) each.
      ...
      Resolutions
      Immediately after the incorporation of the Company, the sole shareholder, representing the entirety of the subscribed
      share capital, has passed the following resolutions:
      1. The registered office of the Company is fixed at 22-24, boulevard Royal, L-2449 Luxembourg.
      2. The sole shareholder resolves to set the number of managers at three (3) and to appoint the following persons as
      managers of the Company for an unlimited period of time:
      - Mr. Nick Staheyeff, manager, born on 15 September yyyy in London (United Kingdom), residing professionally at
      Helvetiastrasse 15/17, CH-3005 Bern, Switzerland;
      - Dr. Christian Ecke, manager, born on 19 September yyyy in Bremen (Germany), residing professionally at Helvetiastrasse
      15/17, CH-3005 Bern, Switzerland; and
      - Mr. Steve Kenny, manager, born on 25 March yyyy in Stockport (United Kingdom), residing professionally at 22-24
      boulevard Royal, L-2449 Luxembourg;
      In his capacity as manager of the Company, Mr Steve Kenny will have a compulsory signing power for everything in
      relation with the business licence of the Company.


      Interessanterweise also eine Tochter der ebay Schweiz: moneyhouse.ch/u/ebay_international_ag_CH-035.3.023.263-7.htm

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Dr. Seltsam ()

    • Dr. Seltsam schrieb:

      Ah ja, ein Bürodienstleister also.

      Hatten wir so ein Konstrukt nicht schon mal vor kurzem anderweitig diskutiert? Bei talidoo.com?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • buddyv8 schrieb:

      Hi,kannst Du Ausnahmsweise, mal eben einen kurzen Blick in meines werfen,ob das für eine private HP OK ist?oder muss ich da etwas ändern?(obwohl,eigentlich brauche ich doch gar keins,oder?

      Das habe ich schon längst getan. Das ist so ziemlich das, was man unter einer Seite zu persönlichen oder familiären Zwecken versteht. Sieht man mal vom Gästebuch, dem Forum und dem Link mit dem Referrer ab, bräuchtest Du wohl wirklich kein Impressum.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @buddy

      Schön, dass du dich so sehr engagierst, aber wir sollten doch sehr darauf achten (gearde bei so interessanten Themen wie hier), dass die Diskussion nicht in alle Richtungen ausfranst. Hier geht es doch um die neuen Zahlungsbedingungen von ebay. Eröffene doch bitte ein neues Thema zu deinen Fragen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Als Käufer haben wir es in der Hand eBay bei seinem Vorhaben auszubremsen. Wir Käufer sind die Macht an der das neue Zahlungssystem scheitern kann.
      Allerdings hat Paypal sich auch durchgesetzt, obwohl es nicht sicher ist. Es war halt bequem. Ich für meinen Teil werde für alle Käufe die Kontaktfunktion auf ebay nutzen und um Angebote ausserhalb der Plattform nachfragen. Ich werde keine Zahlungen an diese Briefkastenfirma leisten :!:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Immerhin ist die BaFin nun nicht mehr der Ansicht, dass sie das Ganze nix angeht. Sie prüfen den Sachverhalt derzeit "soweit er unter die Aufsicht der BaFin fällt". Ich habe mir daher erlaubt, die BaFin unter anderem in ihrer irrigen Ansicht zu korrigieren, die ebay International AG sei eine Firma in Luxemburg.

      Sehr geehrter Herr J.,

      ich sehe ein, dass das Firmenkonstrukt bei ebay recht unübersichtlich ist. Daher hier einige Informationen über den Konzernaufbau zur Korrektur Ihrer Recherche.

      Es gibt bei "ebay" die Muttergesellschaft
      eBay Inc.
      2145 Hamilton Ave.
      San Jose,
      CA 95125
      USA
      Dies ist Vertragspartner der ebay-Nutzer in den USA und ausserdem das Konzern-Mutterunternehmen

      Die
      ebay S.à.r.L.
      Blvd Royal 22-24
      2449 Luxembourg
      Luxemburg
      Vertreten durch: Steve Kenny
      Firmennummer: R.C.S. Luxembourg B.120781
      Gewerbenummer: 114463
      USt-IdNr.: LU 21416127

      ist das Unternehmen, welches als Vertragspartner der ebay-Nutzer in der EU fungiert.

      Die von Ihnen genannte ebay International AG ist die
      eBay International AG
      Helvetiastraße 15-17
      3005 Bern
      Schweiz
      Firmennummer: CH-035.3.023.263-7 im Handelsregisteramt des Kantons Bern
      Mehrwertsteuernummer (MwSt-Nr.) Schweiz: 508 508
      Verwaltungsrat: Dr. Peter Bratschi, Mark Ineichen, Nicholas Peter Staheyeff, Wendy Jones
      nicht etwa in Luxemburg. Diese fungiert als Vertragspartner der ebay-Nutzer außerhalb der EU mit Ausnahme der USA. Dies ist ebenfalls ein Tochterunternehmen
      der ebay Inc. Sie betreibt eine Zweigniederlassung als

      eBay International AG
      Zweigniederlassung Deutschland
      Albert-Einstein-Ring 2-6
      D-14532 Kleinmachnow
      da sie als Drittstaatunternehmen einer deutschen Zweigniederlassung bedarf.

      Die ebenfalls in Deutschland ansässige
      ebay GmbH
      Marktplatz 1
      14532 Europarc Dreilinden
      Handelsregister: Potsdam Stadt HRB 13754 P
      ist meines Wissens ein direktes Tochterunternehmen der ebay Inc, San Jose um diese als Drittstaatunternehmen auch in Deutschland vertreten zu haben.

      Das Unternehmen
      ebay Services S.à.r.L.
      Blvd Royal 22-24
      2449 Luxembourg
      Luxemburg
      Firmennummer: R.C.S. Luxembourg B.160654
      ist das Unternehmen, das die Zahlungsdienste erbringt. Leider tut sie das ausserdem ohne ordnungsgemäßes Impressum. Den luxemburgischen Handelsregistereintrag dieser Firma können Sie bei Bedarf hier abfordern:
      rcsl.lu/mjrcs/jsp/DisplayConsu…Secured.action?id=B160654
      Dieses Unternehmen ist ein Tochterunternehmen der oben genannten ebay International AG Bern.

      Es geht nicht um die ebay S.à.r.L. Ich bitte das bei der Prüfung auseinanderzuhalten, auch wenn beide Firmen an der selben Adresse residieren, den selben Geschäftsführer, Steve Kenny, haben und beide ihre Post an den selben Büroservice zugestellt bekommen:
      wortfilter.de/news12Q1/4305-De…er-eBay-Services-SARL.php

      Mir liegt inzwischen eine weitere Mail der CSSF vor, die diese auf eine Frage eines anderen zurückgesendet hat. Diese füge ich Ihnen im Volltext bei:

      - Zitat Anfang -

      (...)
      Wir kommen hiermit auf Ihre Email vom 30. Dezember
      2011 zurück um wie folgt dazu Stellung zu nehmen: Unbeachtet der in dieser
      Email zitierten Aussage können wir Ihnen mitteilen, dass der CSSF das
      Konzept der Zahlungsabwicklung durch die Gesellschaft eBay Services S.à r.l.
      als abgeändertes Factoringgeschäft ohne Kreditelement vorgestellt wurde, das
      in vorliegender Form der luxemburgischen Gesetzgebung im Finanzwesen nicht
      unterliegt, und daher nicht antragspflichtig ist. *
      *Die vorliegende Analyse kann selbstverständlich nur örtliche Anwendung
      finden und deckt somit nicht etwaige Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft
      ausserhalb Luxemburgs. *
      *Mit freundlichen Grüssen *
      (...)

      - Zitat Ende -

      Offenbar betreibt die ebay Services S.à.r.L. hier unechtes Factoring. Aufgrund der AGB für das neue Zahlungsverfahren ist aber nicht von einem Fälligkeitsfactoring auszugehen, da ebay Services S.à.r.L. die Forderung eben nicht erst bei Fälligkeit abgetreten bekommt sondern sofort. Auch ein (revolvierendes) ABS-Factoring halte ich bei der aktuellen Konstruktion für höchst unwahrscheinlich. Ich nehme nicht an, dass die ebay Services S.à.r.L. Anteilsscheine für die abgetretenen Forderungen ausgibt.

      Dies wären aber nach dem Merkblatt der Bundesbank, Seite 6 unten
      bundesbank.de/download/bankena…inanzdienstleistungen.pdf
      die einzigen Fälle, in denen keine in Deutschland erlaubnispflichtige Zahlungsdienstleistung von der ebay Services S.à.r.L. erbracht würde. Aus diesem Grund hat die CSSF auch die nach eigenem Bekunden nur für Luxemburg eine Erlaubnis nicht erteilen müssen.

      Die ebay Services S.à.r.L. ist aber auch weder direkt noch indirekt ein Tochterunternhemen eines Unternehmens, das eine entsprechende Erlaubnis vorweisen könnte. Weder die Mutter der ebay Services S.a.r.L., die ebay S.a.r.L. noch die Konzernmutter ebay Inc. besitzt eine solche Erlaubnis. (notwendig nach Seite 23 des oben verlinkten Dokumentes der Bundesbank)

      Des weiteren erinnere ich daran, dass auch keiner der Zahlungsdienstnutzer vor Ausführung der ersten Transaktion identifiziert wird, wie dies sowohl im Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG) gefordert ist. Da typischerweise der Vertragspartner eine natürliche Person und zur Feststellung der Identität eben nicht persönlich anwesend ist, wäre hier die erweiterte Sorgfaltspflicht nach §6 GwG zu beachten, alternativ Lutte contre le blanchiment et le financement du terrorisme das inhaltlich aufgrund der Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG in dieser Hinsicht identisch sein muss.

      Hierin sehe ich ein absolutes Hindernis für die Erteilung einer solchen Erlaubnis sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland.

      Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

      Mit freundlichen Grüßen


      Warum ich das hier veröffentliche? Naja, soll eben hinterher keiner sagen können, die BaFin hätte von nichts gewusst. Und sorry@cssf. Diese Information ist keinesfalls vertraulich. Wenn hier in Europa ein riesiger unbesicherter grauer Kapitalmarkt eines Privatunternehmens unkontrolliert alle Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Geldwäsche umgeht und dann die staatlichen Kontrollstellen die so etwas verhindern sollen den Arsch nicht aus dem Sessel bekommen, dann geht das alle was an.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Upps.... Ist 'ne irre Parabel. Oder auch irreparabel. Such Dir was raus. Timeout wegen abgelaufenem Session-Cookie. Naja, ob der bei der BaFin das hinbekommt?

      rcsl.lu/mjrcs/

      Dann "Befragung einer Person". Dort die Registernummer eingeben: B160654
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.